ifw: Zeugen Jehovas machten falsche Angaben im Anerkennungsverfahren zur KdöR

Das ifw – Institut für Weltanschauungsrecht stellt in einem Kommentar fest, dass die Zeugen Jehovas im Anerkennungsverfahren zum Körperschaftsstatus (KdöR) falsche oder beschönigende Angaben gemacht haben. Die Verleihung des Körperschaftsstatus an die Zeugen Jehovas in den deutschen Bundesländern muss folglich rückgängig gemacht werden.

Die Giordano Bruno Stiftung hat den Kommentar des ifw in einer Meldung zum Thema «Aggressive Entfremdung von Gesellschaft und Staat» aufgegriffen und weist dort auch auf die Entwicklungen im europäischen Ausland hin.

In seinem Urteil vom 27.11.2020 stellte das Landgericht Hamburg fest, dass innerhalb der deutschen Zeugen Jehovas unstreitig „Kontakt zu ehemaligen Mitgliedern einschließlich Verwandten vermieden werden soll.“ Für das Landgericht stellen die Praxis des Gemeinschaftsentzugs zusammen mit den weiteren „zahlreichen für die Mitglieder vorgegebenen Verhaltensweisen“, insbesondere der Ablehnung von Bluttransfusionen, die „notwendigen Anknüpfungstatsachen“ für die Einschätzung dar, dass die „aggressive Entfremdung von der Gesellschaft und dem Staat“ charakteristische Merkmale der Zeugen Jehovas seien.

So ist es nach Auffassung des Landgerichts „unstreitig, dass die Klägerin in ihren Schriften äußert, dass eine Frau keine Macht über ihren Körper habe, was gerade auch sexuelle Handlungen ohne bzw. gegen den Willen der Frau zuließe.“ Angesichts der strikten Ablehnung von Bluttransfusionen, Homo- und Transsexualität sowie der Lehren, dass Nicht-Zeugen „das Werk Satans und dem Untergang geweiht seien“ und somit „als grundsätzlich ‚böse‘ klassifiziert und herabgewertet“ werden, und „dass Frauen sich […] ihren Ehemännern unterordnen müssen und innerhalb der Versammlung bestimmte Positionen, wie z.B. die eines Ältesten, nicht bekleiden dürfen“, würden die notwendigen Anknüpfungstatsachen dafür vorliegen, die deutschen Zeugen Jehovas zulässigerweise als eine Bewegung zu bezeichnen, „welche die fundamentalen Menschenrechte missachtet“.

Im Zusammenhang mit den Zeugen Jehovas sind dieses Jahr bereits verschiedene Staaten aktiv geworden. So planen bzw. prüfen SchwedenNorwegen und Island die Streichung staatlicher Beiträge, weil die Religionsgemeinschaft gegen grundlegende Rechte ihrer Mitglieder verstoße. Lettland überprüft, ob die Zeugen Jehovas verfassungskonform sind. In den Niederlanden soll eine Untersuchung zum Thema Ächtung eingeleitet werden. 

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