Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) in Deutschland

In Deutschland genießen die Zeugen Jehovas den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. In Österreich sind sie eine anerkannte Religionsgemeinschaft. Nach Einschätzung von Juristen/innen haben Jehovas Zeugen die Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) unrechtmäßig erlangt.

KdöR muss rückgängig gemacht werden

Das ifw – Institut für Weltanschauungsrecht kommt in der Abhandlung „Nach Schweizer Gerichtsurteil: Muss den Zeugen Jehovas der KdöR-Status in Deutschland entzogen werden?“ vom 13.01.2021 zu dem Schluss:
„Insgesamt ist also festzustellen, dass die Voraussetzungen zur Verleihung des Körperschaftsstatus nicht vorliegen und nie vorgelegen haben. Deshalb muss diese rückgängig gemacht werden.“
(s.a. Kommentar der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen EZW, Humanistischer Pressedienst HPD vom 16.02.2021)

Das Landgericht Hamburg stellte mit Urteil vom 27. November 2020 Ansatzpunkte für eine aggressive Entfremdung von Gesellschaft und Staat und die Missachtung fundamentaler Menschenrechte fest.

Falsche oder beschönigende Angaben

In einer weiteren Abhandlung des ifw vom 07.07.2022 in dem vorgenanntes Urteil des LG Hamburg im Hinblick auf die Erlangung der KdöR bewertet wurde, kommt das ifw zu folgendem Schluss:

„Die besondere Bedeutung des Urteils liegt darin, dass das Landgericht Hamburg in einigen Punkten zu einer anderen Bewertung kommt als noch 2005 das Oberverwaltungsgericht Berlin […] Außerdem hat in den letzten 15 Jahren kein deutsches Gericht zu einem derart breit gefächerten Spektrum regelmäßig kritisierter Praktiken der Zeugen Jehovas Stellung bezogen […]

Fazit:
Die Zeugen Jehovas haben im Anerkennungsverfahren falsche oder beschönigende Angaben gemacht. Die Verleihung des Körperschaftsstatus an die Zeugen Jehovas in den deutschen Bundesländern muss folglich rückgängig gemacht werden.“

Darüber hinaus stuft der Extremismus-Experte Dr. Alexander Kühn Jehovas Zeugen in 2 von 3 Kriterien als extremistisch ein.

Vorwurf des Prozessbetrugs

SWR Aktuell berichtete über den Vorwurf des Prozessbetrugs gegen die Führung der Jehovas Zeugen KdöR.

SWR Aktuell Baden-Württemberg, 3.7.2019 – Mitglieder der Opferschutzorganisation JZ Help e.V. werfen der Religionsgemeinschaft Prozessbetrug bei der Erlangung der Körperschaftsrechte vor.
Auf die Frage, haben sich Jehovas Zeugen ihre Anerkennung als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ durch falsche Angaben erschlichen“ antwortete die Pressestelle der Religionsorganisation in Selters erwartungsgemäß: „Nein, wir haben nichts zu verbergen“.

Eine Analyse zur Stellungnahme der Pressestelle von Jehovas Zeugen KdöR zur Sendung von SWR Aktuell finden Sie hier.

Verlauf des Rechtsstreits um die Körperschaftsrechte

In einem jahrelangen Rechtsstreit gegen das Land Berlin haben Jehovas Zeugen den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts eingeklagt. Dabei wurden alle Stufen der Verwaltungsgerichtsbarkeit bis hin zum Bundesverfassungsgericht durchlaufen und die Kriterien für die Beurteilung der „Rechtstreue“ festgelegt. Letztlich entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin 2005, unter aus Sicht von Aussteigern/innen und Sektenexperten/innen fragwürdigen Umständen, zugunsten der KdöR für Jehovas Zeugen.

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 19.12.2000

„Eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts werden will, muss rechtstreu sein.

a) Sie muss die Gewähr dafür bieten, dass sie das geltende Recht beachten, insbesondere die ihr übertragene Hoheitsgewalt nur in Einklang mit den verfassungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bindungen ausüben wird.

b) Sie muss außerdem die Gewähr dafür bieten, dass ihr künftiges Verhalten die fundamentalen Verfassungsprinzipien, die dem staatlichen Schutz anvertrauten Grundrechte Dritter sowie die Grundprinzipien des freiheitlichen Religions- und Staatskirchenrechts des Grundgesetzes nicht gefährdet 

Eine darüber hinausgehende Loyalität zum Staat verlangt das Grundgesetz nicht.“

Weiter stellte das BVerfG ausdrücklich klar, dass die Frage, ob eine Religionsgemeinschaft die Gewähr der Rechtstreue biete, nach ihrem Verhalten und nicht nach ihrem Glauben zu beantworten sei. 

Das Urteil finden Sie hier.

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 17.05.2001

„Ein Aufklärungsbedarf besteht vor allem hinsichtlich der Frage, ob die Religionsgemeinschaft darauf hinwirkt, im Fall der Weigerung von Eltern, der Bluttransfusion bei ihren noch nicht einsichtsfähigen Kindern zuzustimmen, staatliche Schutzmaßnahmen zu erschweren oder gar zu verhindern; ein solches Verhalten würde das Grundrecht der Minderjährigen auf Leben gefährden.

Ferner bedarf es der Aufklärung, ob die Religionsgemeinschaft gegenüber den in der Gemeinschaft verbliebenen Familienmitgliedern – wie das beklagte Land behauptet – in einer den Bestand der Familie oder der Ehe gefährdenden Weise aktiv darauf hinarbeitet, dass diese den Kontakt zu Kindern oder Ehegatten, die aus der Religionsgemeinschaft ausgeschieden sind oder ausgeschlossen wurden, „auf das absolut Notwendige“ beschränken oder ganz aufgeben. Ein solches Verhalten der Religionsgemeinschaft wird sich regelmäßig auch als nachhaltige Sperre gegen den Austritt von Mitgliedern auswirken und damit ihr Recht gefährden, eine Religionsgemeinschaft zu verlassen. …

Wenn durch das Verhalten der Religionsgemeinschaft, insbesondere durch verbindliche Vorgaben an die Eltern zu Erziehung, die Entwicklung von Kindern zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten innerhalb der sozialen Gemeinschaft in einem Maße beeinträchtigt wird, dass eine Gefährdung des Kindeswohls zu besorgen ist, wäre dies mit Blick auf das Grundrecht der Kinder auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit ein Grund, der der Verleihung der Körperschaftsrechte entgegenstehen könnte.

Erziehungspraktiken, die das Kind in eine Außenseiterrolle führen können, stellen … noch keine Gefährdung des Grundrechts des Kindes dar.“

Noch nicht berücksichtigt ist bei den Kriterien:

Das Oberverwaltungsgericht Berlin vom 24.03.2005 hat

  • keine „Zeugen“ vernommen, z. B. „aktive“ und „ehemalige“ Zeugen Jehovas,
  • die Publikationen der Wachtturm Gesellschaft nicht hinreichend gewürdigt (diese sind nicht nur theologische Schriften, sondern Anweisungen für das tägliche Leben),
  • keine Expertise oder ein Sachverständigengutachten eingeholt,
  • dagegen die „Selbstdarstellung“ der Klägerin als Beweismittel ungeprüft zugelassen.

Originalurteile zum Verfahren

Oberlandesgericht Köln 16.09.1997 – Berufung zurückgewiesen
Die ,Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland“ ist trotz der ,staatlichen Anerkennung“ durch den Ministerrat der ehemaligen DDR nicht parteifähig im Sinne von § 50 Abs. 1 ZPO.

Berlin – Senatsverwaltung für Kulturelle Angelegenheiten 23.04.1993
Ablehnungsbescheid zum Antrag auf Verleihung der Rechte einer KdöR

Verwaltungsgericht Berlin 25.10.1993
Aufhebung des Ablehnungsbescheids – KdöR ist zu verleihen

Oberverwaltungsgericht Berlin 24.12.1995
Berufung des Landes Berlin abgewiesen

Bundesverwaltungsgerichts 26.06.1997
Urteile des Verwaltungsgerichts Berlin und des Oberverwaltungsgericht Berlin werden aufgehoben

Bundesverfassungsgericht 19.12.2000
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird aufgehoben

Bundesverwaltungsgericht 17.05.2001
Urteile des Oberverwaltungsgericht Berlin wird aufgehoben und an dieses zurückverwiesen

Oberverwaltungsgericht Berlin 24.03.2005
Berufung des Landes Berlin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 25. Oktober 1993 wird zurückgewiesen

Bundesverwaltungsgericht 01.02.2006
Beschwerde des Landes Berlin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 24.03.2005 wird zurückgewiesen

Verwaltungsgericht Mainz vom 26.01.2012

Im dem Rechtsstreit von Jehovas Zeugen gegen das Bundesland Rheinland-Pfalz kam das Gericht zu folgendem Urteil:

„(37) … Soweit der angefochtene Ablehnungsbescheid vom 14. Februar 2011 die Zweifel an der Rechtstreue der Klägerin (Jehovas Zeugen) auf das Schreiben vom 4. Januar 2007 stützt, kann dem nicht gefolgt werden … Selbst wenn man von der Echtheit des Schreibens vom 4. Januar 2007 ausgehen würde, würde dies keine ablehnende Entscheidung rechtfertigen. Wie vorstehend dargelegt, sind im Rahmen der von dem Gericht zu treffenden Prognoseentscheidung punktuelle Defizite unbeachtlich. Nach den dem Gericht vorliegenden Erkenntnissen sind jedoch keine weiteren von der Klägerin herrührenden Schreiben ähnlichen Inhalts bekannt worden.“

Inzwischen liegen jedoch eine Vielzahl von Dokumenten und Zeugenaussagen vor, die bestätigen, dass Jehovas Zeugen systematisch Unterlagen vernichten.

Verdacht von Falschdarstellungen des Vorstands der Jehovas Zeugen im Verfahren

  • Er hat Anweisungen bestrittenbei Austritt/Ausschluss eines Mitglieds, dieses zu meiden und keinen Umgang mehr mit ihm zu pflegen
  • und vielmehr erklärt, dass sich die Gemeinschaft im „Umgang mit Abtrünnigen“ an die Verfassung hält.
  • Er hat außerdem bestritten, dass es Vorgaben zur Kindererziehung gebe, die die Entwicklung von Kindern zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten innerhalb der Gesellschaft beeinträchtigen könnte.

Möglicherweise hat der Vorstand der Jehovas Zeugen damit arglistige Täuschung und Prozessbetrug begangen.

Interne Hintergrundinfos zur KdöR und zur Sozialstudie von 1994

Warum war ihnen das so wichtig? Welche Vorteile bringen die Körperschafts-Rechte? Gibt es Zweifel an der Rechtstreue, die eine Voraussetzung für die Anerkennung ist? Wenn ja – Wie konnten sie trotz der Zweifel schließlich gewinnen?

Text zum vorgenannten Video „Körperschaftsrecht & Sozialstudie“

Pressestimmen

Homophobe Sekte: Entzug der staatlichen Anerkennung für Zeugen Jehovas gefordert
Die extrem queerfeindliche Glaubensgemeinschaft wird in Berlin als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt. Eine Petition ruft den verantwortlichen schwulen Senator auf, das zu ändern.
Queer.de, 8.4.2022

BVerfG und die Zeugen Jehovas: Kirche in Berlin, Verein in Bremen
Ein und dieselbe Religionsgemeinschaft kann nach ein und denselben Verfassungsanspruch auf Anerkennung als öffentlich-rechtliche Kirche gleichzeitig haben und nicht haben, je nachdem welches Bundesland darüber entscheidet. Das geht in einem föderalen Gebilde wie der Bundesrepublik. Der Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts wird zwar aufgrund Bundesrechts vergeben, aber von jedem Land in eigener rechtlicher Verantwortung. Wenn es findet, dass die Voraussetzungen vorliegen, dann ja. Wenn nicht, dann nicht.
(Verfassungsblog 11.08.2015)

Urteil – Zeugen Jehovas sind Körperschaft
Das Land Berlin hatte den Zeugen Jehovas unter anderem vorgeworfen, Bluttransfusionen bei Kindern zu verhindern, mit rigiden Erziehungspraktiken das Kindeswohl zu gefährden und durch psychische Sanktionen für Aussteiger den Bestand von Ehe und Familie zu gefährden.
(Focus 12.11.2013)

Land hat im Streit mit Zeugen Jehovas kaum Chancen – Baden-Württemberg
Beweise fehlen – Zwar lässt das höchstrichterliche Urteil aus dem Jahr 2000 Spielraum. Psychoterror gegen austrittswillige Mitglieder, körperliche Züchtigung von Kindern – all dies wären Argumente, ihnen die Anerkennung zu versagen.
(Stimme, 22.06.2009)

Sekten – »Gott züchtigt seine Söhne«
Lächelnd ziehen sie von Haus zu Haus und werben neue Jünger. Doch üben die Zeugen Jehovas Tugendterror und bespitzeln ihre Mitglieder. Der Sektenkonzern macht Milliardenumsätze. Jetzt will er in Deutschland offiziell als Kirche anerkannt werden, gleichgestellt mit Katholiken und Protestanten.
(Spiegel, 06.11.1994)


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