Deutscher Presserat

Darf man Jehovas Zeugen als Sekte bezeichnen? Dies ist eine häufig gestellte Frage. Der Presserat sagt ja!

Ein Leser kritisierte die Verwendung des Begriffs Sekte, da die Zeugen Jehovas eine Körperschaft des öffentlichen Rechts seien.

„Den Begriff „Sekte“ hält der Ausschuss für akzeptabel – auch wenn sich die Zeugen Jehovas anders sehen. Der Sektenbegriff ist weitgefasst. Es gibt hierzu keine rechtsstaatliche Definition. Es muss im Übrigen möglich sein, jede Religionsgemeinschaft kritisch zu hinterfragen. Das gilt auch für die Zeugen Jehovas, bei denen Hinweise auf problematische Methoden im Umgang mit den Mitgliedern im Raum stehen.“
(presserat.de, 16.09.2019)

Auch eine Expertenrunde gelangte zu dem Ergebnis, dass Jehovas Zeugen als Sekte bezeichnet werden können.

Weitere Infos zu den problematischen Methoden von Jehovas Zeugen im Umgang mit ihren Mitgliedern sind hier (s.a. die weiteren Untertitel) zu finden.