Medienmitteilung vom 8. Juli 2020 Wegweisendes Urteil rechtskräftig!

Wegweisendes Urteil rechtskräftig!

Zürcher Gericht bestätigt: Grundlegende Kritik an Jehovas Zeugen ist berechtigt
Die religiöse Praxis verstösst gegen elementare Rechte der Mitglieder
– Auch Kinder sind von Ächtung betroffen
Die Zwei-Zeugen-Regel begünstigt sexuelle Gewalt gegen Kinder

Medienmitteilung vom 8. Juli 2020 (s. auch unten)

Urteil, Anklageschrift, Plädoyer
Beglaubigtes Urteil vom 9. Juli 2019 und Anklageschrift
Plädoyer der Verteidigung

Anlass des Gerichtsverfahrens
Eingeklagtes Interview Tages-Anzeiger vom 27. Juli 2015
infoSekta-Medienmitteilung vom 23. Juli 2015

Bei Gericht eingereichte Beweismittel
Im Juli 2017 eingereichte Beweismittel
Im September 2018 nachgereichte Beweismittel

Ausführliche Medienmitteilung

Im Juli 2019 hat das Bezirksgericht Zürich eine Sektenexpertin und ehemalige Mitarbeiterin der Fachstelle infoSekta in allen Anklagepunkten freigesprochen. Sie war von der Vereinigung der Jehovas Zeugen der Schweiz infolge eines Interviews im Tages-Anzeiger (2015) sowie einer Medienmitteilung (2015) wegen übler Nachrede angezeigt worden. Seit Frühling 2020 ist klar: Die Jehovas Zeugen Schweiz verzichten auf Berufung. Damit ist das Urteil, das für die Jehovas Zeugen vernichtend ausgefallen ist, rechtskräftig.

Das Urteil ist nach unserem Wissen in seiner Art weltweit einzigartig: Anhand von umfangreichem Beweismaterial prüfte das Gericht die Aussagen der Sektenexpertin zu zentralen Kritikpunkten der Lehre der Zeugen Jehovas eingehend. Es kam zum Schluss, dass die Kritik berechtigt war: Die Praxis der Jehovas Zeugen verstösst gegen elementare Rechte der Mitglieder und ihrer Angehörigen. Das Urteil ist wichtig für die Aufklärung – denn die Lehre der Jehovas Zeugen ist weltweit gleich. Das Urteil ist aber auch von Bedeutung, weil es Fragen rund um die Körperschaftsanerkennung der Jehovas Zeugen in Deutschland aufwirft.

Worum es im Prozess ging
Die Sektenexpertin Dr. phil. Regina Spiess war wegen sog. Übler Nachrede, einem Ehrverletzungsdelikt (Art. 173 des Strafgesetzbuches) angeklagt. Weil wahre ehrverletzende Behauptungen in der Regel straflos sind, ging es im Gerichtsverfahren darum darzulegen, dass die Behauptungen der Wahrheit entsprechen. Der Expertin gelang der sog. Entlastungsbeweis in sämtlichen angeklagten Punkten: Sie konnte zeigen, dass die Äusserungen wahr sind (Wahrheitsbeweis) bzw. dass sie in guten Treuen für wahr gehalten werden konnten (Gutglaubensbeweis). Die Äusserungen erfolgten zudem in Wahrung öffentlicher Interessen. Es wurden 24 Zeug*innen benannt. Das Gericht verzichtete jedoch auf ihre Einvernahme, weil der Entlastungsbeweis bereits durch das umfangreiche schriftliche Beweismaterial erbracht worden sei. Der Sektenexpertin wurde eine für Schweizer Verhältnisse enorme Prozess-Entschädigung von Fr. 20‘500 für Anwaltskosten sowie zusätzlich eine persönliche Umtriebsentschädigung von Fr. 4000 aus der Gerichtskasse zugesprochen. Zunächst hatten die Jehovas Zeugen Schweiz Berufung angekündigt. Nach Vorliegen des schriftlichen Urteils im Januar liessen sie dann aber die Frist, Berufungsanträge zu stellen und diese zu begründen, ungenutzt verstreichen. 
Ächtung
Getaufte Mitglieder der Zeugen Jehovas, die sich vom Glauben abwenden oder gegen Vorschriften verstossen, werden aus der Gemeinschaft ausgestossen. Andere Jehovas Zeugen dürfen mit ihnen keinen Kontakt mehr pflegen, sie nicht einmal mehr grüssen. Das gilt auch für engste Angehörige. Betroffene verlieren damit oft auf einen Schlag sämtliche Bezugspersonen, auch die ganz nahen: Eltern, Kinder, Geschwister, Partner*innen, Grosseltern und Freund*innen. Geächtete Personen erfahren oft von Dritten von der Hochzeit, der Geburt oder dem Tod nächster Angehöriger. Heute werden Kinder oft schon mit 11 Jahren oder jünger getauft. Danach können sie nicht mehr frei entscheiden, wie sie leben und woran sie glauben möchten – weil sie sonst alle geliebten Menschen verlieren.

Weshalb dieses Urteil so wichtig ist

Bisher wurden in der Schweiz die kritisierten religiösen Vorgaben, welche die psychische und körperliche Integrität von Kindern und Erwachsenen innerhalb der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas gefährden, toleriert. Nach diesem Urteil sind Schweizer Politiker*innen gefordert, aktiv zu werden und die Gesetzgebung zu überprüfen und zu entscheiden, welche politischen Massnahmen zu ergreifen sind.

Deutschland und Österreich müssen erklären, weshalb sie als Staaten ein Religionsrecht billigen,

  • das von (sexueller) Gewalt betroffene Kinder und Frauen zum Schweigen bringt,
  • das Eltern auffordert, ihre minderjährigen Kinder zu ächten und
  • das Menschen in Lebensgefahr im Stich lässt.

Das Urteil macht ausserdem deutlich, dass die Zeugen Jehovas beim Anerkennungsverfahren um die Körperschaft des öffentlichen Rechts dem Staat offensichtlich nicht die Wahrheit gesagt haben, denn Ächtung betrifft auch die Kernfamilie: Eltern-Kind-, Geschwister- und Paar-Beziehungen, sie trifft sogar Kinder und Jugendliche. Ächtung reisst Familien auseinander – in Deutschland und Österreich mit staatlicher Billigung.

Dieses Urteil ist aber auch deshalb wichtig, weil die Religionsgemeinschaft weltweit versucht, Sektenexpert*innen, Journalist*innen oder Aktivist*innen mit Klagen einzuschüchtern.

Hilfestellungen für Politiker*innen, Medienschaffende und andere Fachpersonen
Die durch die Sektenexpertin vorgelegten umfassenden Beweismittel sind in der Zwischenzeit vom Verein JZ Help weiter ergänzt worden. In mehreren Fällen wurden sie Journalist*innen und Expert*innen zur Verfügung gestellt, welche die Organisation der Jehovas Zeugen kritisiert haben und in der Folge mit rechtlichen Schritten bedroht wurden. Der Verein JZ Help gibt Medienschaffenden, Rechtsanwält*innen, Psychotheratpeut*innen, Mitarbeitenden von Behörden und Politiker*innen zu Fragen rund um die Lehren der Jehovas Zeugen gerne Auskunft. Er unterhält ein umfangreiches Archiv und verfügt über breites Fachwissen.

Ausführungen zu den einzelnen Punkten

1. Praxis der Ächtung

Aussagen der Expertin (TA-Interview)

«Wir machen auf die menschenrechtswidrige Praxis der Ächtung aufmerksam.» / «Ächtung ist eine Art von oben verordnetem Mobbing. Es verstösst gegen die Menschenrechte und Verfassung.» / «Jeder Mensch hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit – ein Recht, das die Zeugen Jehovas für sich beanspruchen, ihren Mitgliedern aber nicht gewähren.» (S. 22)

Beurteilung des Gerichts

Die Praxis der Ächtung existiert und ist, zumindest im Ansatz, menschenrechtsverletzend (Wahrheitsbeweis). Ächtung kann als verordnetes Mobbing verstanden werden und verletzt die persönliche Integrität sowie implizit die Glaubens- und Gewissensfreiheit der Betroffenen (Wahrheitsbeweis).

Ausführungen des Gerichts

«Grundsätzlich gibt es also diese Praxis der Ächtung (…).» (S. 23). «Ein solches Verhalten kann durchaus als „Mobbing“ verstanden werden (Definition siehe act. 12/4/1 T): es sind Handlungen die auf systematische Art und Weise gegen bestimmte Personen ausgeübt werden mit dem Ziel des Ausstossens aus der Gemeinschaft. Mobbing ist eine Verletzung der persönlichen Integrität eines Menschen. Die Praxis der Ächtung erweist sich deshalb als eine Art von „Mobbing“, das zumindest im Ansatz menschenrechtsverletzend ist, als dass Mobbing eine Verletzung der persönlichen Integrität eines Menschen ist. Diese Art von Mobbing wird auch angewendet, wenn Mitglieder der Zeugen Jehovas nicht mehr glauben oder einen anderen Glauben entwickeln bzw. haben. (…) Implizit wird ihnen also die Glaubens- und Gewissensfreiheit innerhalb der Gemeinschaft verwehrt (vgl. act. 12/12/34 und 12/12/2).» (S. 24).

Weshalb das wichtig ist

Die Praxis der Ächtung, d.h. der komplette Kontaktabbruch zu einer ausgeschlossenen Person, wird gerade in der Anwerbung neuer Mitglieder oft verschwiegen und verschleiernd kommuniziert. So wird auf der Webseite der Organisation der Zeugen Jehovas unter Oft gefragt betont, dass getaufte Zeugen, die nicht mehr praktizieren, nicht gemieden würden. Das stimmt, jedoch nur, wenn sie sich nicht zu ihrem Nicht-Glauben äussern oder keine «Sünde» begehen wie Sex vor der Ehe, Rauchen oder Stimmen/Wählen oder das Akzeptieren einer Bluttransfusion. Falls doch, werden sie bei fehlender Reue oder im Wiederholungsfall ausgeschlossen und geächtet. Ebenfalls geächtet wird, wer sich zu einem anderen Glauben oder Nicht-Glauben bekennt. Mitglieder müssen sich also zwischen ihren Liebsten und einer selbst gewählten Lebensform bzw. der freien Ausübung ihres Glaubens entscheiden. Dadurch werden sie in ihren Grund- und Menschenrechten beschnitten.

Im Zusammenhang mit den Bemühungen der Zeugen Jehovas um die Körperschaft des öffentlichen Rechts in Deutschland und die Anerkennung als Religionsgemeinschaft in Österreich musste die Organisation darlegen, dass sie sich rechtstreu verhält – was offensichtlich nicht der Fall ist. Das vorliegende Urteil macht deutlich, dass die Glaubens- und Gewissensfreiheit durch die Ächtung ebenso unterlaufen wird wie das Grund- und Menschenrecht auf psychische Integrität.

2. Kinder und Jugendliche von Ächtung betroffen – Kinder erleben schwere Angst

Aussagen der Expertin  (TA-Interview)

«Etwas Liebes zu sagen, nachfragen, wie der Tag war, oder das Kind in den Arm nehmen – das liegt nicht mehr drin. Kinder erleben eine permanente Angst.» (S. 24)

Beurteilung des Gerichts

Auch Kinder und Jugendliche sind von Ächtung betroffen (Wahrheitsbeweis). Durch die religiöse Praxis erleben die Kinder schwere Ängste (Wahrheitsbeweis).

Ausführungen des Gerichts

«Es ist also ersichtlich, dass die Zeugen Jehovas die Ansicht vertreten, dass die Eltern für ausgeschlossene Kinder zwar noch verantwortlich sind und ihnen Nahrung und einen Schlafplatz geben müssen. Ausserdem sollen sie sie durch Bibelkunde auf den rechten Weg zurückführen. Von den emotionalen Bedürfnissen des Kindes wird jedoch nicht erwähnt. Dies kann als eine Art qualifiziertes Schweigen betrachtet werden. Die Ächtung und der Liebesentzug gegenüber abtrünnigen Kindern wird als kindsgerechte Strafmassnahme erachtet.

Dieser Umstand, sowie die zentrale Botschaft der Zeugen Jehovas – das nahende Weltende in Harmagedon, eine grosse und blutige Endschlacht, bei der alle Ungläubigen vernichtet werden – mit der alle Mitglieder, auch Kinder, jeden Tag mehrere Stunden lang konfrontiert werden, können gerade bei Kindern für Angst sorgen (act. 12/4/22-25, 12/12/2, 12/12/14). Es gibt genügend Aussteiger-Berichte, in denen Personen darüber berichten, wie sehr sie als Kinder gelitten haben und wie gross ihre Angst war (act. 12/4/28). Aufgrund der zahlreichen Berichte, der dazu passenden Meinungen von diversen Experten (act. 12/3, S. 26-27) sowie der dem Glauben der Zeugen Jehovas zugrunde liegenden Texte (act. 12/4/18, 12/4/23-24, 12/4/27) kann davon ausgegangen werden, dass die betroffenen Kinder und Jugendlichen bei den Zeugen Jehovas Angst erleben.

Die Aussagen der Beschuldigten erweisen sich somit als zutreffend, weshalb ihr der Entlastungsbeweis (Wahrheitsbeweis) gelingt.» (S. 25-26)

Weshalb das wichtig ist 

Es war Voraussetzung für die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts in Deutschland, dass die Praxis der Ächtung der Zeugen Jehovas nicht die Kernfamilie gefährde. Das ist jedoch der Fall. Ächtung zerstört Eltern-Kind- und Geschwister-Beziehungen sowie Beziehung zwischen Ehepartnern. Die Ächtung von Minderjährigen führt immer wieder zu schwersten Krisen von Jugendlichen.

Das Verängstigen von Kindern wird heute als Form von psychischer Gewalt verstanden, welche Kinder über die Kindheit hinaus schwer schädigen kann. Eine Gesellschaft hat für den Schutz ihrer Kinder und Jugendlichen zu sorgen, egal welche Umstände dazu führen, dass sie in ihrer körperlichen oder psychischen Integrität gefährdet sind. Weder Armut und Familienlosigkeit (Verding- und Heimkinder) noch religiöse Praxis der Eltern („Sektenkinder“) dürfen ein Grund sein, diese Kinder im Stich zu lassen.

In Deutschland und Österreich müssen heute Zeugen-Jehovas-Eltern zu ihrem ausgeschlossenen Kind sagen: «Unsere vom Staate anerkannte Religion schreibt mir vor, dass wir nicht wie Eltern für dich da sein können, solange du rauchst, Sex hast, politisch aktiv bist oder unseren Glauben ablehnst. Du kannst hier wohnen bleiben bis du achtzehn bist, wenn du die Versammlung besuchst. Danach werden wir jeden Kontakt zu dir abbrechen. Das verlangt Jehova von uns – und der Staat unterstützt das.»

3. Todesfälle infolge verweigerter Bluttransfusionen

Aussage der Sektenexpertin (TA-Interview)

«Es sterben immer wieder Gläubige nach Verkehrsunfällen oder Frauen bei einer Geburt.» (S. 15)

Beurteilung des Gerichts

Das Bluttransfusionsverbot führt zu Todesfällen (gerichtsnotorisch). Diese Aussage ist nicht ehrverletzend.

Ausführungen des Gerichts

Im Urteil heisst es, es sei «gerichtsnotorisch», dass Zeugen Jehovas Bluttransfusionen ablehnten. Es wird das bekannte Erwachet vom Mai 1994 zitiert, auf dessen Cover Fotos von Kindern abgebildet, die infolge der Verweigerung einer Bluttransfusion gestorben seien. Auf die Behauptung der Zeugen Jehovas, dass mangels Bluttransfusion niemand zu Tode käme, geht das Gericht nicht ein. Es hält vielmehr fest:

«Diese Aussage bezieht sich auf den weltweit bekannten Standpunkt der Zeugen Jehovas, Bluttransfusionen abzulehnen. Es ist aber nicht ersichtlich, in wie weit dies die Ehre der Mitglieder angreifen soll. Aus der Aussage, dass Leute nach Verkehrsunfällen oder bei einer Geburt sterben, kann nicht der Schluss gezogen werden, die Gemeinschaft sei in einem Masse dafür verantwortlich, das ehrverletzend wäre. Es handelt sich um eine simple Tatsachenbehauptung ohne Werturteil, insbesondere wird diese Aussage nicht ausgeführt oder unterstrichen, dass die Zeugen Jehovas dafür prinzipiell verantwortlich seien. Es ist zudem gerichtsnotorisch, dass es den getauften Zeugen Jehovas verboten ist, Bluttransfusionen anzunehmen. Dies wird als Verstoss gegen das göttliche Gebot gesehen. In „Erwachet“ vom 22. Mai 1994 sind die Fotos von 26 Kindern abgebildet, die starben, weil die Zeugen Jehovas Bluttransfusionen aufgrund ihres Glaubens ablehnen.» (S. 16)

«Die Aussage c) ist nicht ehrverletzend und erfüllt somit die Tatbestandsmerkmale der üblen Nachrede i.S.v. Art. 173 StGB nicht. Die Beschuldigte ist demnach von (sic!) in Bezug auf diese Aussage freizusprechen.» (S. 16)

Weshalb das wichtig ist

Die Zeugen Jehovas kommunizieren zum Thema Bluttransfusion gegensätzlich: Auf der Website der Organisation wird unter „Oft gefragt“ zum Thema Bluttransfusion klargestellt, dass Bluttransfusionen nicht in Frage kommen. Es wird jedoch behauptet, dass die Verweigerung von Bluttransfusionen nicht zu mehr Todesfällen führe.

«Was viele sagen: Jedes Jahr sterben viele Zeugen Jehovas (darunter auch Kinder), weil sie Bluttransfusionen ablehnen.
Fakt ist: Das ist eine völlig haltlose Behauptung.»

In der Literatur gibt es jedoch Dutzende Stellen, in denen es genau um diese Todesgefahr geht: Betroffene werden zu Standhaftigkeit ermutigt bzw. dafür gelobt, dass sie standhaft blieben, auch angesichts des Todes wie u. a. im Erwachet! vom Mai 1994.

Die Urteilsbegründung führt vor Augen, wie extrem eine Gemeinschaft ist, die Kinder-Märtyrer preist. In Ländern mit schwachem Staat bzw. wo es das Mittel der vorübergehenden Beistandschaft nicht gibt, sterben Jehovas Zeugen-Kinder, wenn sie eine Bluttransfusion brauchen.

In Deutschland, welches die Zeugen Jehovas als Körperschaft anerkannt habt, stellt sich die Frage nach der Rechtsstaatlichkeit: Wer eine Bluttransfusion annimmt, gilt als freiwillig ausgetreten. Wenn die Person bereut und diese Reue als «echt» anerkannt wird, kann sie wieder aufgenommen werden. Was aber, wenn die Person weitere Transfusionen braucht, was, wenn sie nicht bereut? Und was, wenn sie, völlig geschwächt und ein Leben lang Bildern vom blutigen Harmagedon ausgesetzt, überwacht von Mitgliedern des Krankenhaus-Verbindungs-Komitees, auf eine Bluttransfusion verzichtet: Weil sie bei Harmagedon nicht schrecklich sterben will. Weil sie ihre Liebsten im Paradies wiedersehen will. Weil sie lieber als Märtyrerin denn als schwache Abtrünnige in Erinnerung bleiben möchte. Oder weil sie es sich in einer Zeit von Not und Schwäche, wo sie auf ihre Liebsten so dringend angewiesen ist, einfach nicht leisten kann, diese durch Ausschluss zu verlieren – und deshalb lieber stirbt.

All das sind keine freien Entscheidungen. Menschen vor solche Entscheidungen zu stellen, ist unmenschlich und menschenrechtswidrig.

4. Religiöse Vorgaben wie die Zwei-Zeugen-Regel begünstigen bzw. vertuschen (sexuelle) Gewalt an Kindern

Aussagen der Sektenexpertin (TA-Interview)

«Die Geschlossenheit des Systems und der dogmatische Glaube fördern grundsätzlich sexuellen Missbrauch, speziell bei Kindern. Diese haben verinnerlicht, dass ihre Bedürfnisse an zweiter Stelle kommen.» / «Es gibt eine 2-Zeugen- Regel, die sexuellen Missbrauch begünstigt: Dem Verdacht einer Sexualstraftat an einem Kind soll nur nachgegangen werden, wenn es dafür mindestens zwei Zeugen gibt, was naturgemäss nie der Fall ist. Gibt es diese nicht, sollen die Ältesten die Angelegenheit in Jehovas Hände geben, also untätig bleiben. Das Opfer hat zu schweigen. Andernfalls droht ihm beziehungsweise seiner Familie der Ausschluss.» (S. 26)

Beurteilung des Gerichts

Die Zwei-Zeugen-Regel existiert (Wahrheitsbeweis), sie und andere Vorgaben der Organisation fördern sexuellen Missbrauch an Kindern (Gutglaubensbeweis).

Ausführungen des Gerichts

«Zunächst ist festzuhalten, dass die sogenannten [Druckfehler im Original] Zwei-Zeugen-Regel existiert (act. 12/4/2, act. 12/12/21).» (S. 27) (…)

«Die Regel besagt, dass nur ein Zeuge einer Tat nicht ausreicht, eine Tat muss von einem zweiten Zeugen bestätigt werden. Kann also ausser dem Opfer selbst niemand den Missbrauch bezeugen und streitet der mutmassliche Täter die Tat ab, so wird nichts unternommen. Zusammengefasst zeigt die Untersuchung der Royal Commission auf, dass grundlegende Glaubensüberzeugungen und Praktiken der Zeugen Jehovas im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch von Bedeutung sind – die patriarchale und stark hierarchische Struktur der Gemeinschaft führt zu einer geschwächten Position von Frauen und Kindern. Die Vorstellung, dass biblisches Gesetz über dem weltlichen steht, spielt im Zusammenhang mit dem Nicht-Anzeigen von Straftaten eine wichtige Rolle. Ausserdem können sich Opfer aufgrund der „Trennung von der Welt“ nur schlecht zur Wehr setzen (act. 12/4/2, S. 18). Auf der einen Seite besteht also das Problem der hohen Hürde für die Bildung einer internen Rechtskommission. Auf der anderen Seite ist es aber auch sehr fraglich, ob sich Opfer überhaupt an die staatlichen Strafverfolgungsbehörden wenden würden, wenn sie bereits intern in der Gemeinschaft mit ihrem Vorwurf nicht ernst genommen werden. Nicht nur gibt es keine Vorgaben, dass Kindesmissbrauch den Behörden gemeldet werden soll, es gibt auch keine Massnahmen zum Schutz des Kindes (act. 12/4/2, S. 61; act. 12/12/22). Die Zwei-Zeugen-Regel funktioniert, gemäss Bericht, in der Regel im Sinne des Täters, der dadurch nicht nur einer Strafe entgeht, sondern auch in der Gesellschaft verbleibt, wo er weiterhin seinen Opfern und anderen potentiellen Opfern begegnet.» (S. 27-28) (…)

«Aufgrund der genannten Berichte und Expertenmeinungen, insbesondere aufgrund des „Final Report“ der Royal Commission kann davon ausgegangen werden, dass die Aussagen der Beschuldigten zumindest im Kerngehalt der Wahrheit entsprechen. Die Beschuldigte durfte darauf vertrauen, dass die aus den genannten Berichten von Betroffenen sowie aufgrund diverser Expertenmeinungen sich ergebenden Aussagen der Wahrheit entsprechen – schliesslich handelt es sich bei der Royal Commission um eine staatlich installierte Wahrheitsfindungs-Kommission, der Richter und Professoren angehören und deren Arbeitsweise nicht zu beanstanden ist. Der Beschuldigten gelingt somit zumindest der Gutglaubensbeweis.» (S. 28)

Weshalb das wichtig ist

Die Zwei-Zeugen-Regel führt dazu, dass (Sexual-)Straftäter*innen nicht belangt werden und in der Gemeinschaft verbleiben. Die Zwei-Zeugen-Regel und andere religiöse Vorgaben begünstigen und vertuschen (sexuelle) Gewalt gegenüber Kindern und Frauen in der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas. Bei einer Häufung so schwerer Straftaten mit solch gravierenden Folgen für die Schwächsten innerhalb einer religiösen Gemeinschaft ist die umgebende Gesellschaft in der Pflicht zu handeln. Entsprechend sind Behörden in Australien, den Niederlanden, Belgien, Grossbritannien und den USA aktiv geworden.

In Deutschland und Österreich, wo die Zeugen Jehovas den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts bzw. einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft geniessen, sind diese religiösen Vorgaben religionsrechtlich verbindlich. Das heisst diese Staaten sanktionieren ein Sanktionierungssystem, das Täter schützt, ihre Taten vertuscht und die Betroffenen, die Schwächsten der Gemeinschaft, zum Schweigen bringt.

Merkwürdige Rolle des Schweizer Presserats
Der Schweizer Presserat hatte der Sektenexpertin 2016 fälschlicherweise wegen der Aussage im Tages-Anzeiger eine Verletzung der Wahrheitspflicht vorgeworfen. Die Zwei-Zeugen-Regel habe damals nicht mehr gegolten. Die Jehovas Zeugen Schweiz versuchten aus diesem unberechtigten Vorwurf Profit zu schlagen und stützten ihre Argumentation in der Untersuchung darauf ab, obwohl sie wissen mussten, dass es sich um einen Fehlentscheid handelte. Spätestens seit Oktober 2018 lagen dem Presserat Beweise für die Richtigkeit der Aussage vor (wegen einer weiteren Beschwerde im Zusammenhang mit einer Aussage der Sektenexpertin zur Zwei-Zeugen-Regel in der Rhone-Zeitung). Dennoch brauchte der Presserat bis März 2020 für die Aufhebung des unrichtigen Entscheides gegen den Tages-Anzeiger bzw. des unzulässigen und persönlichkeitsverletzenden Vorwurfes an die Sektenexpertin. Diese Berichtigung wurde auf der Seite des Presserats vorgenommen aber, anders als der ursprüngliche Entscheid, nicht breit kommuniziert.

5. Zeugen Jehovas als problematische Gemeinschaft – schwere Formen von Gewalt

Aussagen der Sektenexpertin (TA-Interview)

«Die meisten Menschen wissen ganz einfach nicht, was für eine problematische Gemeinschaft die Zeugen Jehovas sind. Sie wirken nach aussen nicht extrem, höchstens ein bisschen altmodisch. Allmählich entsteht jedoch ein breiteres Bewusstsein für die schweren Formen von Gewalt, die Menschen ins [Druckfehler im Original] solchen Gruppen erfahren.» (S.29)

Beurteilung des Gerichts

Psychische Gewalt durch Ächtung. Soziale Gewalt durch Druck, Manipulation, Bestrafung und Ausschlussmentalität. Wachtturm-Materialien zielen auf Verängstigung der Kinder (Gutglaubensbeweis).

Ausführungen des Gerichts

«Auch hier stützen sich die Aussagen der Beschuldigten auf die Berichte von Aussteigern und Anhän­gern sowie auf diverse Expertenmeinungen. Grundsätzlich wird psychische Gewalt mit Isolation, sozialer Gewalt, Drohungen, Nötigungen und Angstmachen sowie Beschimpfungen und Abwertungen definiert (act. 12/4/40). Die Analyse von Wachtturm-Materialen für Kinder verdeutlicht, dass diese auf die Verängstigung der Kinder abzielen: wer nicht gehorcht, wer nicht folgt, wer nicht glaubt, wer nicht genügt, muss mit dem Ausschluss aus der Gemeinschaft und daraufhin mit Vernichtung in Harmagedon rechnen. Das oben thematisierte Ächten kann als Form von psychischer Gewalt angesehen werden. Dies wird durch die Berichte von Aussteigern sowie die Materialen der Wachtturm-Gesellschaft selber deutlich gemacht (act. 12/4/40-42; act. 12/11 S. 14-15 und act. 12/12/34). Weiter zeigt sich aus Aussteigerberichten, dass der Druck der Gemeinschaft, die Manipulation, die Bestrafung und die Ausschlussmentalität als Formen von sozialer Gewalt wahrgenommen werden.

Die Beschuldigte durfte darauf vertrauen, dass die aus den genannten Berichten von Betroffenen sowie aufgrund diverser Expertenmeinungen sich ergebenden Aussagen der Wahrheit entsprechen. Der Beschuldigten gelingt somit zumindest der Gutglaubensbeweis.» (S. 29)

Weshalb das wichtig ist

Das Gericht erkennt an, dass Wachtturm-Materialien für Kinder auf deren Verängstigung abzielen, was eine Form von psychischer Gewalt darstelle. Ebenfalls anerkannt werden im Urteil die schwerwiegenden Folgen des stets drohenden Ausschlusses als Form von psychischer Gewalt sowie Formen sozialer Gewalt durch Ächtung und Manipulation. Das ist deshalb bedeutend, weil Fachpersonen auf die schweren Folgen psychischer Gewalt gegenüber Kindern hinweisen. Diese sind nicht weniger gravierend als Formen körperlicher Gewalt.

6. Hochproblematische Gruppe, wirkt manipulativ auf die Mitglieder ein und verletzt ihre körperliche, psychische und soziale Integrität

Aussagen der Sektenexpertin (Medienmitteilung)

«infoSekta beurteilt die Zeugen Jehovas als hochproblematische Gruppe, die bis auf die Ebene existentieller Identifikation versucht, manipulativ auf ihre Mitglieder einzuwirken. Die Vorgaben der Gemeinschaft verletzen die körperliche, psychische und soziale Integrität ihrer Mitglieder.» (S. 29)

Beurteilung des Gerichts

Die Praxis der Ächtung verletzt die psychische und soziale Integrität der Mitglieder, das Ächtungsgebot stellt manipulative Einflussnahme dar. Kinder und Jugendliche leiden unter Angst. Betroffene leiden noch Jahre nach Ausschluss unter den Folgen (Gutglaubensbeweis).

Ausführungen des Gerichts

«Die Praxis der Ächtung ist als die psychische und soziale Integrität der Mitglieder verletzend anzusehen. Die Tatsache, dass die anderen Mitglieder dazu angehalten werden, Ausgeschlossene und Ausgetretene aktiv zu meiden und mit diesen – selbst eigenen Familienangehörigen – keinen Kontakt zu haben, kann durchaus als manipulative Einflussnahme auf die Mitglieder der Gemeinschaft angesehen werden. Ausserdem wurde bereits erstellt, dass insbesondere Kinder und Jugendliche unter Angst leiden. Aus verschiedensten Berichten von Ausgetretenen und Experten (darunter Psychologen, die ausgeschlossene oder ausgetretene Mitglieder der Zeugen als Patienten betreuen) geht hervor, dass diese teilweise noch Jahre nach dem Austritt bzw. Ausschluss Ängste haben bzw. durch ihre Erziehung bei den Zeugen Jehovas beeinflusst wurden (vgl. act. 12/4/19-21, 12/4/28, 12/3, S. 26-27).

Die Beschuldigte durfte darauf vertrauen, dass die aus den genannten Berichten von Betroffenen sowie aufgrund diverser Expertenmeinungen sich ergebenden Aussagen der Wahrheit entsprechen. Der Beschuldigten gelingt somit zumindest der Gutglaubensbeweis.» (S. 30)

Weshalb das wichtig ist

Das Gericht anerkennt den manipulativen Charakter von Ächtung und die weitreichenden Folgen der Verängstigung von Kindern und Jugendlichen.

Dieses Urteil ist auch deshalb so wichtig, weil es die Betroffenen-Berichte ernst nimmt und, neben Expert*innen-Meinungen, auf diese abstützt. Dies im Unterschied zum deutschen Staat: Im Rahmen des Anerkennungsverfahren hörte das Oberverwaltungsgericht Berlin 2005 Betroffene nicht an.

7. Die Wachtturm-Organisation verweigert Mitgliedern das Menschenrecht nach Artikel 18 auf Gedankens-, Gewissens- und Religionsfreiheit

 Aussagen der Sektenexpertin (TA-Interview)

«Ausserdem hat nach Artikel 18 jeder Mensch das Recht auf Gedankens-, Gewissens- und Religionsfreiheit – ein Recht, das die Wachtturm-Gesellschaft für sich beansprucht, ihren Mitgliedern aber nicht gewährt.»

Beurteilung des Gerichts

Durch die Ächtung von Mitgliedern, die den Glauben nicht mehr teilen, wird ihnen implizit die Glaubens- und Gewissensfreiheit verwehrt (Gutglaubensbeweis).

Ausführungen des Gerichts

«Wie oben bereits ausgeführt, wird eine Art von Mobbing angewendet, wenn Mitglieder der Zeugen Jehovas nicht mehr glauben oder einen anderen Glauben entwickeln bzw. haben. In so einem Fall werden solche Leute ausgeschlossen und geächtet, was sie dazu bewegen soll, wieder in die Gemeinschaft zurückzukehren. Ohne den geteilten Glauben sind sie bzw. können sie nicht Teil der Gemeinschaft sein. Implizit wird ihnen also die Glaubens- und Gewissensfreiheit innerhalb der Gemeinschaft verwehrt (vgl. act. 12/12/34, 12/12/2, 12/3 S. 55).

Die Beschuldigte durfte darauf vertrauen, dass die aus den Berichten von Betroffenen sowie aufgrund diverser Expertenmeinungen sich ergebenden Aus­sagen der Wahrheit entsprechen. Der Beschuldigten gelingt somit zumindest der Gutglaubensbeweis.» (S. 30)

Weshalb das wichtig ist

Ein Gericht hat rechtskräftig festgestellt, dass die Kritik, die Jehovas Zeugen würden ihren Mitgliedern das Menschenrecht nach Artikel 18 auf Gedankens-, Gewissens- und Religionsfreiheit verwehren, berechtigt ist.

Dieses Urteil ist ein grosser Erfolg – Dank an alle, die dazu beigetragen haben!
Dieses Urteil ist einzigartig in seiner Art, herzlichen Dank allen, die zu diesem Erfolg beigetragen haben: Den Betroffenen, Aktivist*innen und Fachpersonen, die als Zeug*innen zur Verfügung standen und Wissen beigesteuert haben. Besonderer Dank gilt RA Dr. Urs Eschmann, dessen Verteidigung seine jahrelange Erfahrung und sein umfassendes Wissen zu sektenhaften Gruppen widerspiegelt (Plädoyer).