Nachfolgend sind Gerichtsurteile zu Kinder – Erziehung – Schule, Arbeitsrecht, Ausschluss, Ächtung und Kontaktabbruch
Kinder – Erziehung – Schule
- 1. Die Eltern können gestützt auf religiöse Erziehungsvorstellungen nur in Ausnahmefällen die Befreiung ihrer Kinder von einer Unterrichtsveranstaltung verlangen.
- 2. Angehörigen der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas ist es zumutbar, dass ihre Kinder in der Schule an der Vorführung eines Spielfilms teilnehmen, in dem das Praktizieren schwarzer Magie dargestellt wird.
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.09.2013 -BVerwG 6 C 12.12)
Arbeit
- Zeugin Jehovas ist Auszubildende zur Verwaltungsfachangestellten in einer Hochburg der schwäbisch-alemannischen Fasnacht. Sie lehnte Arbeiten im Rahmen der Vorbereitung ab und wurde abgemahnt.
- Ihre Klage wurde abgelehnt.
(Arbeitsgericht Freiburg vom 14.01.2010, 13 Ca 331/09)
Ausschluss, Ächtung und Kontaktabbruch
Belgien
- Der hinter den Zeugen Jehovas stehende Verein wurde wegen Anstiftung zu Diskriminierung und Hass bzw. Gewalt gegen ehemalige Mitglieder, welche die Religionsgemeinschaft verlassen haben, verurteilt. Dies hat das Gericht in Gent entschieden. Die Zeugen Jehovas werden mit einer Geldstrafe von 96.000 Euro belegt. „Die religiösen Regeln stehen in unserer Gesellschaft nicht über dem Gesetz„, betonte der Richter.
- Zeugen Jehovas in Berufung freigesprochen
(Belgien, Zeugen Jehovas wegen Ächtung verurteilt vom 16.03.2021)
Schweiz
- Robert Müller liess sich den Ausschluss nicht gefallen und zeigte die Mitglieder, die das zu verantworten hatten, wegen übler Nachrede. Das Bezirksgericht Kulm gab ihm 2012 Recht. Die vier Zeugen Jehovas wurden schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe verurteilt.
- Diese legten allerdings Berufung ein und forderten einen Freispruch. Das Obergericht sprach die vier beschuldigten Zeugen Jehovas von aller Schuld frei.
(Schweiz, Aargauerzeitung vom 18.09.2013)