Sexueller Kindesmissbrauch

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder in der Wachtturm-Organisation

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder (früher oft als „Kindesmissbrauch“ bezeichnet) stellt innerhalb der Wachtturm-Organisation ein enormes Problem dar. Das hat mit spezifischen Vorgaben zu tun, die Täter schützen, sowie mit der sektenhaften Struktur der Organisation, die eine Kultur der Gewalt begünstigt.

Mit zunehmender Medienberichterstattung, Stimmen von Betroffenen sowie staatlichen Untersuchungen, besonders jene durch die australische Royal Commission, entsteht allmählich ein breites öffentliches Bewusstsein dafür, dass Kinder innerhalb der Wachtturm-Organisation hinsichtlich sexualisierter Gewalt besonderen Risiken ausgesetzt sind. So behandelt die Deutsche Aufarbeitungskommission die Zeugen Jehovas als Schwerpunktthema.

Im Folgenden stellen wir bedeutende Entwicklungen dar und verlinken auf wichtige Beiträge. Wir gehen auf die Ursachen sexualisierter Gewalt ein und stellen Forderungen an die Organisation und an die Staaten.

Inhaltsverzeichnis
  1. Jahrtausendwende: Verstärkte Berichterstattung über sexualisierte Gewalt gegen Kinder
  2. Die Untersuchung der Australian Royal Commission (ARC) im Jahr 2015
  3. Die Situation im deutschen Sprachraum
  4. Reaktion der Zeugen Jehovas auf die Royal Commission
  5. Gründe für das enorme Ausmass sexualisierter Gewalt bei den Zeugen Jehovas
  6. Forderungen an die Wachtturm-Organisation sowie Gesellschaft und Staat
  7. Wichtige Ressourcen
  8. Aktuelle Entwicklungen

1. Jahrtausendwende: Verstärkte Berichterstattung über sexualisierte Gewalt gegen Kinder

Um die Jahrtausendwende häuften sich Berichte über sexualisierte Gewalt gegen Kinder innerhalb der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas, weltweit begannen sich Prozesse gegen die Wachtturm-Organisation zu häufen. Barbara Anderson und William Bowen wiesen Anfang der Nullerjahre darauf hin, dass die Verbreitung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder mit spezifischen Vorgaben der Wachtturm-Organisation zu tun hat, allem voran mit der sog. Zwei-Zeugen-Regel. Danach soll einem Verdacht oder Vorwurf einer Straftat durch ein internes Rechtskomitee nur nachgegangen werden, wenn es dafür neben dem Opfer mindestens einen zweiten Zeugen gibt, was kaum je der Fall ist. Als Mitarbeiterin der Hauptzentrale erlebte Barbara Anderson den Umgang der Organisation mit den Opfern aus nächster Nähe und war entsetzt ob deren Untätigkeit (s. diesen Text von ihr in Englisch). William Bowen, ein ehemaliger Ältester, der selbst mit Missbrauch in seiner Versammlung konfrontiert war, gründete das Aufklärungsportal silentlambs.org und sammelte Tausende Berichte Betroffener. Er machte als einer der ersten auf die systematische Datensammlung der Wachtturm-Organisation zu sexualisierter Gewalt aufmerksam. Der ins Deutsche übersetzte Artikel von Douglas Quenqua (2019) Eine geheime Datenbank von Kindesmissbrauch ist in diesem Zusammenhang besonders wichtig.

Auch im deutschsprachigen Raum gab es in der Folge verschiedene Berichte, so etwa den Spiegel-Artikel „Das Blöken der Lämmer“ aus dem Jahr 2002, oder den Taff-Report bei Pro Sieben aus dem Jahr 2003.

Elvira Stagge (35) erlebt Missbrauch durch ihren Vater. Als sie sich Jahre später an die Ältesten wendet, unternehmen diese nichts, sie wird schließlich von der Familie geächtet.

Einen Überblick über wichtige Entwicklungen und Gerichtsverfahren von den 90er Jahren bis Frühling 2017 bietet der Artikel „Sexueller Kindesmissbrauch an Kindern in der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas“.

2. Die Untersuchung der Australian Royal Commission (ARC) im Jahr 2015

Ein eigentlicher Wendepunkt in der Wahrnehmung des Problems sexualisierter Gewalt gegen Kinder bei den Zeugen Jehovas war 2015 die Untersuchung der australischen Royal Commission.

Die australische Royal Commission into Institutional Responses to Child Sexual Abuse war eine Untersuchungskommission, die sich mit dem Umgang von Organisationen mit sexualisierter Gewalt gegen Kinder befasste. Sie wurde 2013 eingerichtet und hatte das Ziel, das Ausmaß des Missbrauchs aufzudecken, die Reaktionen der beteiligten Organisationen zu bewerten und Empfehlungen für zukünftige Präventionsmaßnahmen zu geben. Die Kommission führte umfangreiche Anhörungen durch und veröffentlichte 2017 ihren Abschlussbericht mit zahlreichen Empfehlungen zur Verbesserung des Schutzes von Kindern vor sexuellem Missbrauch.
Die Royal Commission hat insgesamt 4.029 Organisationen untersucht, in denen Missbrauch stattgefunden hat. Dazu gehörten religiöse Institutionen wie die katholische Kirche, anglikanische Kirchen, andere christliche Gemeinschaften wie die Zeugen Jehovas sowie weitere religiöse Gruppen. Darüber hinaus wurden auch staatliche Institutionen wie Schulen, Kinderheime, Jugendorganisationen, Sportvereine und andere gemeinnützige Organisationen untersucht. 
Über die Arbeit der Royal Commission gibt diese Dokumentation des Deutschen Bundestages von 2018 gibt Auskunft.

Case Study 29 – Untersuchung der Organisation der Zeugen Jehvoas

In Case Study 29 untersuchte Royal Commission den Umgang der Wachtturm-Organisation mit sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Es war das erste Mal, dass die Lehre und Praxis der Wachtturm-Organisation im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch so umfassend untersucht wurde. Das war möglich, weil die Kommission über weitreichende Kompetenzen verfügte. Die Ergebnisse dazu finden sich im Bericht zu Case Study 29 (in Englisch) oder in deutscher Zusammenfassung im Artikel „Sexueller Kindesmissbrauch an Kindern in der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas“.

Im Rahmen der Untersuchung hörte die Royal Commission 70 Betroffene an, die als Kind innerhalb der Zeugen Jehovas Missbrauch erlebt haben (Band 16 des Schlussberichtes S. 51).

Außerdem untersuchte die Kommission anhand von zwei Missbrauchsfällen(ebenfalls Case Studies genannt) das Vorgehen der Organisation bei Anschuldigungen von sexualisierter Gewalt. Sie sprach dafür nicht nur mit den beiden betroffenen Frauen. Sie befragte auch sieben in diese Fälle involvierte Älteste und einen Kreisaufseher (Aufzeichnung der Befragung von Vincent Toole) zu ihrem damaligen Handeln. Die Royal Commission lud auch zwei Verantwortliche der australischen Organisation vor (hier die Aufzeichnung der Befragung von Terrence O’Brien). Diese mussten sich zu den allgemeinen Abläufen sowie zum konkreten Vorgehen bei Missbrauchsfällen äußern. Die Kommission zwang sogar ein Mitglied der Leitenden Körperschaft, Geoffrey Jackson, der in Australien seine Familie besuchte, vor der Kommission auszusagen. Jackson versuchte sich der Befragung mit allen Mitteln zu entziehen (Aufzeichnung der Befragung und Transkript der Befragung. Aus gutem Grund, wie sich zeigte. Angus Stewart machte in der Befragung unter anderem deutlich, dass die Zwei-Zeugen-Regel nicht einmal innerhalb der Logik der Wachtturm-Literatur Bestand hat. S. dazu diese Analyse der Befragung Jacksons bei jwinfo.de.

Die Zeugen Jehovas in Australien mussten der Royal Commission Einsicht in die Akten gewähren. Die Wachtturm-Organisation führt nämlich über alle Mitglieder eine Akte, Vorfälle sexualisierter Gewalt müssen zusätzlich gemeldet werden. (Zur Aktenführung s. diesen wichtigen Artikel von Quenqua 2019) Diese Aktenanalyse der Gemeinschaft, die rund 68’000 Gläubige umfasst, offenbarte ein verheerendes Ausmaß von sexualisierter Gewalt gegen Kinder.

Die wichtigsten Ergebnisse der Aktenanalyse der Royal Commission

Die Analyse der Akten ergab, dass zwischen 1950 und 2014 1‘006 Mitglieder der Zeugen Jehovas beschuldigt wurden, mutmaßlich 1‘800 Kinder sexuell missbraucht zu haben.
108 dieser mutmaßlichen Täter (ausschließlich Männer) bekleideten ein geistliches Amt.
Von den 1‘006 mutmaßlichen Tätern, haben 579 die Taten zugegeben, 401 wurden deshalb ausgeschlossen und 230 später wieder aufgenommen, 28 davon wurden später gar zu Dienstamtsgehilfen oder Ältesten ernannt.
Kein einziger der 1‘006 Täter wurde jedoch durch die Organisation angezeigt. Viele von ihnen begingen weitere Sexualstraftaten: 78 der mutmaßlichen Täter wurden wegen wiederholter Taten mehrfach ausgeschlossen.
514 Täter wurden durch die Kommission an die Behörden gemeldet.

Fazit zur Untersuchung und Empfehlungen der Royal Commission

Im Bericht zur Case Study 29 stellte die Royal Commission der Wachtturm-Organisation das denkbar schlechteste Zeugnis aus (s. dazu die deutsche Zusammenfassung der wichtigsten Punkte bei Spiess (2017), S. 21 ff oder bei JWinfo.de. Die Organisation sei aufgrund ihrer Vorgaben und Praktiken nicht in der Lage, Kinder vor sexueller Gewalt zu schützen. Als besonders gravierend nannte die Kommission die Tatsache, dass die Organisation selbst bei bestehender Anzeigepflicht diese umging. Die Royal Commission fordert, die Zwei-Zeugen-Regel zumindest in Fällen von Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch in der bisherigen Form nicht weiter anzuwenden: „The Jehovah’s Witness organisation should revise and modify its application of the two-witness rule, at least in cases involving complaints of child sexual abuse“ (S. 66).

In ihrem Schlussbericht, Band 16, S. 51–53 und 77 sprach die Royal Commission Empfehlungen zuhanden der Organisation und der Regierung aus:
1. Aufgabe der Zwei-Zeugen-Regel bei Verdacht auf Kindesmissbrauch
2. Einbezug von Frauen in organisationale Abläufe im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch
3. Aufgabe der Praxis der Ächtung.

Aufgrund der Schwere und Systematik der Versäumnisse der Wachtturm-Organisation Australien führte die Royal Commission ihre Untersuchungen im Rahmen eines neuen Verfahrens im März 2017 weiter. In der zweiten Case Study Nr. 54 fokussierte die Royal Commission speziell auf Strukturen und Abläufe.  

Teilnahme an Entschädigungsprogramm erst auf Zwang

Die Wachtturm-Organisation wurde wie alle durch die Kommission untersuchten Organisationen verpflichtet, an einem nationalen Entschädigungsprogramm teilzunehmen, weigerte sich jedoch lange. Erst als die Regierung drohte, ihnen den Status als Wohltätigkeitsorganisation zu entziehen, mit den entsprechenden steuerlichen Folgen, kooperierten sie. Allerdings betonte die Organisation, dass sie nicht freiwillig beim Entschädigungsprogramm mitmache. In keinem Kontext oder Setting habe sie Verantwortung für Kinder übernommen, sie biete weder Jugendgruppen an noch betreibe sie Schulen. Alle 70 von der Kommission befragten von Kindesmissbrauch betroffenen Personen gaben an, sexuelle Gewalt während religiöser Aktivitäten oder an „Orten der Anbetung“ (places of worship) erlebt zu haben.

Weitere Informationen zur Untersuchung der Royal Commission hier.

3. Die Situation im deutschen Sprachraum

Nachdem um die Jahrtausendwende verschiedene Medien über das Problem sexualisierter Gewalt berichtet hatten, gab es lange Zeit nur wenig mediale Berichterstattung zum Thema – anders als im angelsächsischen Raum. Das hat wohl auch damit zu tun, dass sexualisierte Gewalt gegen Kinder innerhalb der Katholischen Kirche in den englischsprachigen Ländern schon viel länger ein Thema ist, das die Öffentlichkeit und die Medien umtreibt.

Nach der Gründung des Vereins JZ Help 2018 dokumentierte dieser rund 50 Fälle von Kindesmissbrauch und übergab sie an die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Es gab vermehrt Berichte über sexualisierte Gewalt bei den Zeugen Jehovas. So berichtet Report Mainz im November 2018 ausführlich über die Problematik sexualisierter Gewalt gegen Kinder bei den Zeugen Jehovas.

ARD, Report Mainz vom 27. November 2018 – ausführlicher Beitrag zum Thema sexualisierter Gewalt gegen Kinder

Auch der Bayerische Rundfunk berichtete im Mai 2021 im Format Kontrovers über das Thema vertuschten Kindesmissbrauchs bei den Zeugen Jehovas, s. den Artikel zur Reportage hier.

Bayerischer Rundfunk, Kontrovers vom 12. Mai 2021 – Manuela berichtet über den Missbrauch durch ihren Vater. Weder in der Familie noch bei den Ältesten fand sie Hilfe.

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder bei den Zeugen Jehovas war 2019 Gegenstand eines Prozesses in der Schweiz. Regina Spiess, ehemalige Sektenberaterin bei infoSekta in Zürich und heute im Vorstand von JZ Help, wurde von der Vereinigung der Jehovas Zeugen Schweiz wegen übler Nachrede angezeigt. Dies unter anderem wegen einer Aussage zur Zwei-Zeugen-Regel in einem Interview. Die Angeklagte bekam in dem rechtskräftigen Urteil von 2019 in allen Punkten Recht. Die Aussage, die Zwei-Zeugen-Regel begünstige sexuelle Gewalt gegen Kinder und deren Vertuschung, beurteilte das Gericht als rechtens.

Aufarbeitungskommission
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Im Juli 2020 initiierte die seit 2016 bestehende Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland das Schwerpunktthema „Sexueller Kindesmissbrauch bei den Zeugen Jehovas“. Die wichtigsten Punkte aus den Anhörungen von Betroffenen sind im Bilanzbericht Band 2 von 2019 zusammengetragen.

Im November 2020 sprach die Kommission mit Expertinnen und Experten über sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bei den Zeugen Jehovas. Der aktuelle Stand der Untersuchung ist im Bericht vom 4.12.2020 zusammengefasst. Als eine wesentliche Ursache wird die Zwei-Zeugen-Regel identifiziert.

Drei der Fachpersonen des Expertengesprächs waren Mitglieder von JZ Help. In der Folge klagten die Zeugen Jehovas gegen sie. Das Hamburger Landgericht urteilte jedoch im April 2023 zugunsten der angeklagten Mitglieder von JZ Help, die Zeugen Jehovas verloren auf ganzer Linie, sie sind in Revision gegangen.

Im Mai 2022 veröffentlichte die Aufarbeitungskommission eine Pressemitteilung, die von einer ganzen Anzahl namhafter Medien aufgegriffen und durch weitere Recherchen ergänzt wurde.

Weitere Informationen sind auf der Themenseite zu den Zeugen Jehovas zu finden, lesenswert sind auch die Erfahrungsberichte Betroffener in der Rubrik Geschichten die zählen.

Hier eine Übersicht zur Berichterstattung im deutschsprachigen Raum.

4. Reaktion der Zeugen Jehovas auf die Royal Commission

Die Zeugen Jehovas nahmen infolge der Untersuchung durch die Royal Commission verschiedene Änderungen ihrer Policy vor.

Wachtturm-Publikationen zu sexualisierter Gewalt

Im Dokument „Der biblische Standpunkt von Zeugen Jehovas zum Schutz von Kindern“ vom April 2018 (jetzt online in der Version von Dezember 2020) hält die Organisation ihre aktuelle Position zum Thema fest. Übereinstimmend mit diesen Anweisungen sind die Vorgaben im geheimen Buch für die „Ältesten“. Das Papier findet sich unter der Rubrik „Informationen für Vertreter von Regierungen und Behörden“ und wendet sich damit in erster Linie an die Öffentlichkeit . Innerhalb deutscher Versammlungen soll just in der Woche auf die Veröffentlichung dieser Publikation hingewiesen worden sein, als die Tagesschau über sexualisierte Gewalt gegen Kinder in der Gemeinschaft in den Niederlanden berichtete.
Eine gute Analyse dieser Informationsbroschüre durch jwinfo.de gibt es hier.

Im Wachtturm-Studienartikel „Liebe und Gerechtigkeit angesichts des Bösen“ vom Mai 2019 wird das Thema sexualisierter Gewalt so ausführlich behandelt wie noch nie. Ebenfalls bei jwinfo.de findet sich eine gute Analyse des Studienartikels. Im Video unten kommentiert die Therapeutin Birgit Kluge diesen Studienartikel kritisch.

Birgit Kluge kommentiert den Artikel „Liebe und Gerechtigkeit angesichts des Bösen“ in der Studienausgabe des Wachtturms vom Mai 2019
Aktuelle Policy
  • Betroffene sollen nicht mehr in Gegenwart der Täter:innen befragt werden und Angehörige können sie begleiten.
  • Betroffene hätten zudem das „absolute Recht“, Anzeige zu erstatten: Ihnen wird also ein Recht eingeräumt, das sie als Bürger:innen ohnehin besitzen, von dem sie jedoch aufgrund der geforderten Loyalität zu Jehovas Organisation, sowie aufgrund des Schlechtmachens weltlicher Institutionen oft keinen Gebrauch machten.
  • Nicht abweichen will die Organisation von der Zwei-Zeugen-Regel. Sie wird im Positionspapier nicht genannt, findet jedoch im Wachtturm-Artikel zum Thema Kindesmissbrauch Erwähnung. In der November-Sendung 2017 (ab 53:13) des sog. Monthly Programs hielt Gary Breaux, Mitglied des „Dienstkomitees“, im Namen der Organisation ausdrücklich daran fest. Bei einer Anschuldigung führt die Organisation zwar eine Untersuchung durch, bleibt aber bei fehlendem zweitem Zeugen untätig. Das hat zur Folge, dass bei Nichtanzeige durch die Betroffenen der Täter oder die Täterin in der Gemeinschaft verbleibt. Aber auch ein Täter, der ausgeschlossen würde und gegen den keine Anzeige ergeht, ist eine Gefahr für Kinder, einfach außerhalb der Organisation. Dazu, wie die Organisation Kinder vor solchen mutmaßlichen Tätern schützt, steht denn auch nichts im Positionspapier.
  • „Älteste“ sollen (nur) bei bestehender gesetzlicher Anzeigepflicht Missbrauchsfälle an die Behörden melden. Sie können aber in Absprache mit dem Zweigkomitee auch dann Anzeige erstatten, „wenn ein Minderjähriger der Gefahr weiteren Missbrauchs ausgesetzt ist“. Angesichts des bisherigen Umgangs der Organisation mit Missbrauch liegt der Verdacht nahe, der Organisation könnte es vor allem um ihren eigenen Schutz gehen.
Fazit: kein ernsthaftes Konzept von Kinderschutz erkennbar

Das Positionspapier ist ernüchternd: Weiterhin besteht die Zwei-Zeugen-Regel. Wiederaufgenommene reuige Missbrauchstäter sollten angewiesen werden, „niemals mit Kindern allein zu sein, keine Freundschaften mit Kindern aufzubauen oder Kindern Zuneigung zu zeigen“. Das wird sich nur schwer überprüfen lassen. Weiter heißt es, die Ältesten „können“, das scheint also optional, die Eltern darauf hinweisen, dass es notwendig sei, Kontakte der Kinder zur betreffenden Person zu überwachen. Im Zusammenhang mit der Unterstützung Betroffener heißt es, es sei eine private Entscheidung, ob Betroffene professionelle Hilfe suchen. Allerdings geht aus den Ratschlägen zur Unterstützung Betroffener im Studien-Artikel vom Mai 2019 hervor, dass die Organisation das nicht befürwortet.

Weiterhin gibt es keinen Einbezug von Frauen in organisationale Abläufe im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt und der Machterhalt der Organisation basiert nach wie vor auf dem Mechanismus von Ausschluss und Ächtung. Alles in allem muss bilanziert werden, dass bis heute kein ernsthaftes Konzept von Kinderschutz erkennbar ist.

Aber weiterhin: Verklagen von Opfern und Kritiker:innen und Vernichten von Daten

Während Zehntausende (ehemalige) Zeugen Jehovas mit den schweren Folgen sexualisierter Gewalt leben, lehnt die Organisation jede Verantwortung ab, s. oben beschriebene Weigerung, sich am australischen Programm für Entschädigung der Opfer zu beteiligen. Oder die Aufforderung, Akten zu Vernichten im Zusammenhang mit der anstehenden Untersuchung durch die IICSA in Großbritannien. Vielmehr verklagt sie Aktivist:innen, u.a. Mitglieder von JZ Help und bedrohte sogar Opfer.

S. dazu u.a. die Recherchen von Trey Bundy in diesem Artikel, im Artikel „Sexueller Kindesmissbrauch an Kindern in der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas“, S. 5 ff. oder diesen kürzlichen Bericht über einen Fall aus den USA.

Immer wieder versuchen die Zeugen Jehovas durch Anzeigen und Abmahnungen Personen und Organisationen, die über Missstände berichten, ruhig zu stellen (s.a. Schweizer Urteil vom 09.07.2019). Dabei werden häufig angeblich unwahre Tatsachenbehauptungen kostenpflichtig abgemahnt oder sogar angezeigt, die jedoch im Religionsrecht von Jehovas Zeugen klar und deutlich festgelegt sind, wie z.B. die Zwei-Zeugen-Regel, die Anzahl der Vorfälle in Australien und dass Opfer in Gegenwart der Täter im internen Gerichtsverfahren aussagen mussten.

Das Ältestenbuch, und damit auch die spezifischen Anweisungen zum Kindesmissbrauch, sind Teil des Religionsrechts. Das Ältestenbuch ist allerdings geheim. Nur Älteste haben Einblick, nicht jedoch die einfachen Mitglieder der Jehovas Zeugen oder die Öffentlichkeit. Wichtige Zitate zum Thema Kindesmissbrauch aus dem Ältestenbuch finden sich hier.

Darüber hinaus fordert die Leitung von Zeugen Jehovas strikte Geheimhaltung – auch bei Straftaten und polizeilichen Ermittlungen – und die konsequente Vernichtung von Unterlagen und persönlicher Notizen (siehe Verweise zu Ältestenbuch, Briefen an Älteste und Aussage eines Ältesten unter Eid).

Kurz vor der Untersuchung durch die australische Royal Commission bezeichnete Stephen Lett, Mitglied der Leitenden Körperschaft, Aussagen zu Vorfällen sexualisierter Gewalt gegen Kinder als Lügen Abtrünniger.

„Als Beispiel“, so Lett, „denken Sie an die von Abtrünnigen verbreiteten Lügen und Unwahrheiten, dass die Organisation Jehovas Pädophilen gegenüber tolerant sei. Ich meine, das ist doch lächerlich, nicht wahr?“

Stephen Lett, ein Mitglied der Leitenden Körperschaft, bezeichnet Vorwürfe zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder als Lügen Abtrünniger.

5. Gründe für das enorme Ausmass sexualisierter Gewalt bei den Zeugen Jehovas

Das enorme Ausmass sexualisierter Gewalt gegen Kinder in der Wachtturm-Organisation ist Ausdruck einer generellen Gewaltkultur. Das hat mit der ausgeprägten Sektenhaftigkeit der Organisation zu tun. Dazu kommen spezifische Vorgaben wie die Zwei-Zeugen-Regel, die das Risiko für sexualisierte Gewalt zusätzlich erhöhen, indem sie Täter schützen.

Kultur der Gewalt

Sexualisierte Gewalt in der Wachtturm-Organisation ist nur eine der Formen von Gewalt gegen Kinder. Siehe dazu diesen Artikel: „Sexuelle Gewalt gegen Kinder in der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas als Ausdruck gesellschaftlich geduldeter Gewaltstrukturen“. Die Autorin argumentiert, dass sich die generelle Gewalt in vereinnahmenden religiösen Gemeinschaften wie den Zeugen Jehovas auch als sexualisierte Gewalt gegen Kinder äußert. Der Artikel „Schwere Formen von Gewalt gegen Kinder in religiösem Kontext – am Beispiel der Zeugen Jehovas“ zeigt die Systematik von Gewalt auf, in der Zeugen-Jehovas-Kinder aufwachsen und illustriert, in welch vielfältiger Weise sie diskriminiert werden.

Es ist gerichtlich festgestellt, dass die Zeugen Jehovas grundlegende Rechte ihrer Mitglieder missachten. Im rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Hamburg von 2020 heisst es: „Die Zeugen Jehovas insgesamt als Bewegung zu werten, die fundamentale Menschenrechte missachtet, ist danach in der gebotenen Abwägung zulässig.“ Siehe dazu auch den Kommentar des IFW. Ein Jahr zuvor hatte das Zürcher Bezirksgericht in einem ebenfalls rechtskräftigen Urteil die Aussage, die Praxis der Ächtung verstoße gegen Menschenrechte sowie die Verfassung, als rechtens beurteilt. Das Gericht befand zudem, dass auch Kinder bei den Zeugen Jehovas von Ächtung, d.h. religiös verordnetem Kontaktabbruch und Mobbing, betroffen sind und infolge religiöser Inhalte unter schweren Ängsten leiden. Wegen der Verletzung von Kinder- und Grundrechten wurde den Zeugen Jehovas 2022 in Norwegen die staatliche Förderung gestrichen.

Diese Kultur der Gewalt und die damit einhergehenden Verletzungen von Grund- und Menschenrechten ist v. a. der Dynamik einer stark sektenhaften Gruppe geschuldet: Autoritäre patriarchale Strukturen, Gehorsamskultur, Schwarz-Weiss-Denken, starke Geschlossenheit, Ächtung bei Ausschluss – all das schwächt die Schwächsten, besonders die Kinder.

Dynamik der Sektenhaftigkeit

Das hat mit der Dynamik einer stark sektenhaften Gruppe zu tun: Autoritäre patriarchale Strukturen, Gehorsamskultur, Schwarz-Weiss-Denken, starke Geschlossenheit, Ächtung bei Ausschluss – all das schwächt die Schwächsten, besonders die Kinder.

Im Video oben zeigt Birgit Kluge am Beispiel des Studienartikels vom Mai, wie die Vorstellung des guten Innen und des schlechten Außen dazu führt, dass Eltern gar nicht auf die Idee kommen, dass ihre Kinder innerhalb der Organisation zu Schaden kommen könnten. Eltern und Kinder lernen dadurch auch, dass sie von außen keine Hilfe erwarten können. Die Vorstellung der eigenen moralischen Überlegenheit trägt auch dazu bei, dass Verbrechen nicht gemeldet werden – der Ruf der Organisation steht über dem Wohl der betroffenen Kinder. Birgit Kluge erklärt auch, wie Kinder darauf getrimmt werden, sich in Strukturen einzufügen, wie sie Unterordnung und unbedingten Gehorsam lernen.

In diesem Video erläutert sie anhand von Beispielen, wie Kindern ihre eigene Wahrnehmung buchstäblich abtrainiert wird und welche Folgen das für das Kind hat.

Eine durch und durch gewaltvolle Organisation kann keine sinnvolle Prävention betreiben

In einer Rede des Sommerkongresses 2016 mit dem Titel „Beschützt eure Kinder vor dem, was übel ist“ heißt es: „Eltern, fragt euch selbst; habe ich meinem Kind beigebracht, wie Zuneigung auf angebrachte Weise zum Ausdruck gebracht wird, wie wichtig es ist, sich zurückhaltend zu kleiden (…).“ Hervorhebung im Artikel bei Watson vom 5. Juli 2017. Dieser zitiert die Opferberatungsstelle Castagna, welche die Empfehlung schaft kritisiert: „Solche Aussagen schieben den Kindern die Verantwortung für sexuelle Übergriffe zu – das ist inakzeptabel. Weder die Kleidung noch das Auftreten eines Kindes sind Ursachen sexueller Ausbeutung.“

Eine Abhandlung der niederländischen Opferhilfeorganisation Reclaimed Voices erläutert anschaulich, inwiefern die Zeugen Jehovas ein völlig ungenügendes Verständnis der Natur sexualisierter Gewalt gegen Kinder aufweisen.

Im infoSekta-Artikel „Worüber die Wachtturm-Gesellschaft beim Thema ’sexueller Missbrauch‘ tatsächlich aufklärt“ (2015) resümiert die Autorin zu zwei Aufklärungsartikeln für Jugendliche:

„Menschliches Erleben, selbst das Leiden von Kindern und Jugendlichen, wird bis zur Lächerlichkeit abgewertet und dem Gehorsam gegenüber Jehova untergeordnet. Die Integrität der Organisation – die Guten innen, die Bösen außen – ist wichtiger als die Integrität der Kinder und Jugendlichen, um die es bei der Aufklärung angeblich geht: So wird die vermeintliche Prävention sexueller Gewalt zur Propaganda für homophobe Vorstellungen und eine rigide Sexualmoral. Nur vor dem Hintergrund, dass alles, selbst das Wohl schutzloser Kinder, der Organisation und der Doktrin untergeordnet wird, kann man das Festhalten der WTG an der berüchtigten Zwei-Zeugen-Regel verstehen.“

Eine Organisation, die durch und durch gewaltvoll agiert und ihre Mitglieder entmündigt, wird nie in der Lage sein, sinnvolle Prävention von (sexualisierter) Gewalt zu gewährleisten.

6. Forderungen an die Wachtturm-Organisation sowie Gesellschaft und Staat

Nur wenn die Wachtturm-Organisation die Wahrung von Grund- und Menschenrechte garantiert, und dazu gehören auch Kinder- und Frauenrechte, kann sie ihre eigenen Mitglieder schützen.

Forderungen an die Wachtturm-Organisation
  1. Achtung von Grund- und Menschenrechten
    – dazu gehört die Abschaffung von Ächtung und andere Formen von Nötigung
    – die Aufhebung der Zwei-Zeugen-Regel
    – der Verzicht auf ein eigenes Rechtssystem
    – Gleichberechtigung von Frauen und queeren Menschen
  2. Sofortige Meldung an die Behörden bei Hinweis auf sexualisierte Gewalt
  3. Wirkliche Aufarbeitung und ein professionelles Konzept von Kinderschutz
    – Verweis der Betroffenen an und Zusammenarbeit mit Fachpersonen
    – Involvierung von Frauen in alle Prozesse
  4. Entschuldigung bei den Opfern und angemessene Entschädigung

Es ist Aufgabe von Staat und Gesellschaft, besonders vulnerable Mitglieder und Bürger:innen zu schützen. Dazu gehören ganz besonders Kinder in sektenhaften Gruppen.

Forderungen an Gesellschaft und Staat
  1. Durchsetzung von Grund- und Menschenrechten in sektenhaften Gemeinschaften: Nötigungssituationen müssen auch in religiösem Kontext verfolgt werden
  2. Obligatorische sofortige Meldepflicht bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder
  3. Gleiche Standards von Kinderschutz auch in sektenhaften (religiösen) Gruppen
  4. Der Staat ist für den Schutz von Kindern in sektenhaften (religiösen) Gruppen verantwortlich

7. Wichtige Ressourcen

Die folgenden Ressourcen sind im Zusammenhang mit dem Thema sexualisierter Gewalt gegen Kinder bei den Zeugen Jehovas besonders wichtig.

Bericht zu Case Study 29 der Royal Commission (2016)
Der Bericht fasst die Ergebnisse der Royal Commission über die Zeugen Jehovas in Case Study 29 zusammen. Im Artikel unten (Spiess, 2017) sind die wichtigsten Ergebnisse auf Deutsch übersetzt.

Spiess, Regina (2017). „Sexueller Missbrauch an Kindern in der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas Berichte, wegweisende Urteile sowie die Ergebnisse der australischen Royal Commission“, infoSekta.
Der Artikel fasst die Situation sexualisierter Gewalt in der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas bis 2017 weltweit zusammen. Er gibt einen Überblick über wichtige Gerichtsverfahren, bietet eine Darstellung der Untersuchung der Royal Commission und beschreibt die Reaktion der Wachtturm-Organisation darauf.

Quenqua, Douglas (22. März 2019). „Secret Jehovah’s Witness Database of Child Molesters“ – The Atlantic in deutscher Übersetzung: Eine geheime Datenbank über Kindesmissbrauch
Der Artikel beschreibt, wie die Wachtturm-Organisation mit allen Mitteln versucht, die Verantwortung für sexualisierte Gewalt gegen Kinder innerhalb der Organisation abzuschieben. Und wie sie gleichzeitig die wohl weltweit größte geheime Datenbank über undokumentierte Sexualstraftaten gegen Kinder betreibt.

Spiess, Regina (2021) Sexuelle Gewalt gegen Kinder in der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas als Ausdruck gesellschaftlich geduldeter Gewaltstrukturen“In Sexualisierte Gewalt in kirchlichen Kontexten ed. M. Wirth, I. Noth und S. Schroer, Berlin, Boston: De Gruyter, pp. 93-120. 
Im Artikel wird das Problem sexualisierter Gewalt gegen Kinder bei den Zeugen Jehovas sowie mögliche Ursachen dafür dargestellt. Die Autorin argumentiert, dass sexualisierte Gewalt gegen Kinder auch eine Folge von Gewaltstrukturen in sektenhaften Gruppen ist. Diese Gewaltstrukturen werden von Staat und Gesellschaft toleriert.

8. Aktuelle Entwicklungen

Es gibt in verschiedenen wichtige Entwicklungen im Zusammenhang mit den Zeugen Jehovas. In Bezug auf die Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder ist eine staatliche Untersuchung in den USA, in Pennsylvania von besonderer Bedeutung. Zu Fällen sexualisierter Gewalt gegen Kinder bei den Zeugen Jehovas eine dreijährige Untersuchung durch eine sog. Grand Jury statt. S. dazu diesen Artikel von Trey Bundy bei Revealnews.org vom 10. Februar 2020. In der Folge dieser Untersuchung kam es im November 2022 zu Anklagen gegen vier Zeugen Jehovas. Bemerkenswert ist die Feststellung des Staatsanwaltes, dass der Glaube und die religiöse Gemeinschaft zur Verübung der mutmaßlichen Taten genutzt wurden.
Im Februar 2023 wurden weitere fünf Personen angeklagt und im Juli 2023 wurde erneut Anklage gegen fünf Männer erhoben.

In Kanada wurde 2019 eine Sammelklage gegen die Zeugen Jehovas zugelassen. Der Vorwurf lautet u.a., dass die Gemeinschaft es versäumt habe, Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen und Betroffene davon abgehalten habe, die Taten den staatlichen Behörden zu melden. Im Dezember 2020 wies das Oberste Gericht von Quebec Berufungen der Zeugen Jehovas gegen die Zulassung der Sammelklage zurück. Eine Entscheidung in dieser Sache steht noch aus.

Wichtig im Hinblick auf die Einhaltung von Grund- und Menschenrechten sind Entwicklung in Norwegen: Die norwegische Regierung hat 2022 festgestellt, dass die Zeugen Jehovas als Religionsgemeinschaft das Recht ihrer Mitglieder auf freie Meinungsäußerung verletzt und damit auch gegen das Recht auf Religionsfreiheit verstößt, was als besonders schwerwiegend bewertet wird. Gleiches gilt für die negative soziale Kontrolle von Kindern, was gegen den Menschenrechtsschutz von Kindern nach der Konvention über die Rechte des Kindes verstösst. Die Praxis wird von der Religionsgemeinschaft systematisch verfolgt und den Mitgliedern über verschiedene Kanäle mitgeteilt. Damit werden die Verstöße offenbar vorsätzlich begangen. Deshalb hat der Staat den Zeugen Jehovas die Registrierung als Religionsgemeinschaft und die damit einhergehenden finanziellen Mittel entzogen.

Auch Schweden ist daran, seine Rechtsgrundlagen so zu verändern, dass die Zeugen Jehovas nicht weiter in den Genuss staatlicher Gelder kommen. Dies wegen des sog. Blutverbots, der Stigmatisierung politischer Aktivitäten, des Verbots homosexueller Beziehungen sowie wegen der Unterordnung der Frau.  Und auch Island erwägt die Streichung staatlicher Gelder an die Wachtturm-Organisation.

In den Niederlanden forderten Parlamentarier:innen 2022 die Regierung auf das Thema der verordneten Ächtung bei den Zeugen Jehovas anzugehen. Dies sei eine Form der Nötigung und auch Drohung.

Informationen zur Situation in anderen Ländern Europas sowie in außereuropäischen Ländern auf diesen Unterseiten:

Kindesmissbrauch bei Zeugen Jehovas – Europa

Kindesmissbrauch bei Zeugen Jehovas – außereuropäische Länder