Jehovas Zeugen verweigern Personen aus der Religionsgemeinschaft die Mitgliedschaft aufgrund ihrer Wahl des Lebenspartners, und üben durch Androhung nachteiliger Folgen für Mitglieder oder deren Angehörige unangemessenen Druck aus, falls das Mitglied ausgeschlossen wird oder die Gemeinschaft verlässt.
Die Behörde zur Förderung religiöser Gemeinschaften (SST) lehnt den Antrag der Zeugen Jehovas auf Gewährung staatlicher Zuschüsse gemäß dem Gesetz (2024:487) über staatliche Zuschüsse für religiöse Gemeinschaften im Oktober 2025 ab.
Neben formalen Kriterien für die Gewährung staatlicher Zuschüsse, die Jehovas Zeugen erfüllen, sind weitere Kriterien im Gesetz als Voraussetzung festgelegt:
Im Gesetz (2024:487) über staatliche Zuschüsse für Religionsgemeinschaften ist festgelegt, dass einer Religionsgemeinschaft keine staatlichen Zuschüsse gewährt werden dürfen, wenn die Religionsgemeinschaft, eine ihrer Gemeinden oder ein im Rahmen der Aktivitäten der Religionsgemeinschaft oder einer Gemeinde handelnder Vertreter 1. Gewalt, Zwang oder Drohungen gegen eine Person anwendet oder auf andere Weise die Grundfreiheiten und -rechte einer Person verletzt, 2. Personen oder Personengruppen diskriminiert oder auf andere Weise gegen den Grundsatz der Gleichwertigkeit aller Menschen verstößt, 3. die in 1 oder 2 genannten Handlungen verteidigt, fördert oder dazu aufruft, oder 4. sich gegen die demokratische Staatsordnung wendet.
Staatliche Zuschüsse können jedoch gewährt werden, wenn dafür besondere Gründe vorliegen. Bei dieser Beurteilung ist insbesondere zu berücksichtigen, ob 1. sich die Religionsgemeinschaft von der Handlung distanziert hat, 2. die Religionsgemeinschaft angemessene Maßnahmen ergriffen hat, um sicherzustellen, dass sich die Handlung nicht wiederholt, 3. es sich um einen Einzelfall handelt und 4. die Handlung bereits vor langer Zeit stattgefunden hat.
Bei der Vorbereitung der Fälle hat sich herausgestellt, dass die Zeugen Jehovas die Anforderungen gemäß § 2 des Gesetzes (2024:4R7) über staatliche Zuschüsse für Religionsgemeinschaften und dessen Vorarbeiten nicht erfüllen. Die SST hat festgestellt, dass die Information darüber, dass die Zeugen Jehovas Personen aufgrund ihrer Wahl des Lebenspartners die Mitgliedschaft verweigern oder ausschließen, dadurch belegt ist, dass dies im Antrag angegeben ist. Darüber hinaus heißt es in den Unterlagen der Zeugen Jehovas: „Wie kann man jemandem helfen, der dem ‚verlorenen Sohn‘ ähnelt?“ (SST 2025-168-I, Anhang b), wonach die Gemeinschaft Familienangehörige dazu auffordert, den Kontakt zu einer Person abzubrechen, die aus der Gemeinschaft ausgeschlossen wurde oder diese verlassen hat.
Die SST hat die Zeugen dreimal – am 27. Mai 2024, am 22. August 2025 und am 19. September 2025 – aufgefordert, die von der SST gestellten Fragen zu beantworten, und ihnen die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme zu den Informationen abzugeben, die in den an den Ausschuss übermittelten Unterlagen enthalten sind. Wie oben dargelegt, haben sich die Zeugen entschieden, die Fragen nicht zu beantworten, und haben die Informationen in den zur Stellungnahme vorgelegten Unterlagen weder widerlegt noch anderweitig darauf reagiert.
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Am 2. Oktober 2025 legten die Zeugen Jehovas gegen die Entscheidung im Verfahren (Nr. 2025:168) Berufung beim Verwaltungsgericht in Stockholm ein.
Historie
Seit mehreren Jahren verweigert die Regierung den Zeugen Jehovas staatliche Zuschüsse mit der Begründung, dass die Regeln der Gemeinschaft gegen die Demokratieklausel verstoßen, die nach schwedischem Recht eingehalten werden muss.
Nachdem in einem jahrelange Rechtsstreit Schweden den Zeugen Jehovas letztlich staatliche Zuschüsse gewähren mussten, änderte die Regierung das Gesetz um eine Verschärfung der Anforderungen und eine Präzisierung der Demokratieklausel.
Meilenstein für den Datenschutz: In einem wegweisenden Urteil hat das Verwaltungsgericht Berlin am 17. Juni 2026 entschieden, dass in Streitfällen letztlich staatliche Gerichte zuständig sind.
Seit Jahren dokumentiert JZ Help e. V. erhebliche Datenschutzmängel bei den Jehovas Zeugen. Wenn (ehemalige) Mitglieder Auskunft darüber verlangten, welche oft sensiblen Daten – wie etwa intime Notizen aus „Rechtskomitees“, Predigtdienstberichte, Vermerke darüber, dass man von seinem Ehepartner getrennt lebt oder Mitglied in einem Tennisverein ist –, über sie gespeichert sind, bissen sie regelmäßig auf Granit. Die Gemeinschaft macht schon die Auskunftsgesuche schwer, weil z. B. standardmäßig nach einer Ausweiskopie gefragt wird, schickt standardisierte Schreiben und beruft sich auf § 8 und § 9 ihres eigenen Datenschutzgesetzes (DSGJZ). Damit ist jetzt Schluss.
Das Urteil: Die DSGVO steht über der Religionsgemeinschaft
Die 42. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin machte deutlich, dass das kircheneigene Recht das Schutzniveau der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht unterschreiten darf. Das Gericht traf zwei fundamentale Feststellungen:
Staatliche Gerichte sind zuständig: Der staatliche Justizgewährungsanspruch ist ein Grundrecht und gilt ausnahmslos. Betroffene haben somit das verbriefte Recht, Verstöße gegen ihre Datenschutzrechte direkt vor den staatlichen Verwaltungsgerichten einzuklagen.
Keine Geheimhaltung von „Hirtendokumenten“: Das Gericht stellte klar, dass Bestimmungen, welche zu weit gefasst sind und genutzt werden, um jegliche Dokumente geheim halten zu können, unwirksam sind.
Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages stützt die Kritik von JZ Help
In dem Papier weisen die Gutachter explizit darauf hin, dass das Datenschutzrecht der Jehovas Zeugen wegen mangelnder Rechte für Betroffene massiv in der Kritik steht. Als Beleg und primäre Quelle für diese Mängel verweist der Deutsche Bundestag in seiner Ausarbeitung (auf Seite 6 unter Fußnote 11) direkt auf den Analyse-Artikel von JZ Help. Das aktuelle Urteil des VG Berlin bestätigt nun schwarz auf weiß, was JZ Help e. V. seit Jahren anprangert.
Fazit und Ausblick
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin ist ein juristischer Meilenstein. Es entzaubert den Mythos, dass Religionsgemeinschaften im Windschatten des Körperschaftsstatus eine datenschutzrechtliche „Insel der Seligen“ betreiben dürfen. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, da die Jehovas Zeugen in Berufung gegangen sind, folgt es der bisherigen Rechtsprechung des EuGH: Religionsgemeinschaften stehen nicht über den Datenschutz. Datenschutz bedeutet keinen Eingriff in die Religionsfreiheit.
JZ Help e. V. ermutigt alle Betroffenen, ihr Auskunftsrecht wahrzunehmen. Eine ausführliche Anleitung zur Beantragung sowie eine fundierte rechtliche Einordnung finden Sie in unserem Hauptartikel zum Thema Datenschutzmängel (DSGVO). Eine weitere detaillierte Analyse der Gerichtsentscheidung ist zudem im Fachblog Artikel 91 einsehbar.
Viele Nachkommen der verfolgten Bibelforscher haben nichts mit der Wachtturm-Organisation zu tun. Dennoch reklamieren die Zeugen Jehovas das Gedenken der Verfolgten für sich. Bei JZ Help kommen Nachfahren der Verfolgten zu Wort, die keine Zeugen Jehovas (mehr) sind. Auftakt dafür ist der Wachtturm-Opfer-Gedenktag, der jährlich am 26. Juli begangen wird und anlässlich dessen der Opfer der Wachtturm-Organisation gedacht wird.
Die Verfolgung der Bibelforscher im Nationalsozialismus hat Familien traumatisiert und über Generationen geprägt. Viele dieser Nachkommen gehören heute nicht (mehr) zur Wachtturm-Organisation, eine Nachfolgeorganisation der Bibelforscher. Das hat damit zu tun, dass nur rund ein Drittel der Kinder von Zeugen Jehovas den Glauben der Eltern übernimmt. Es ist aber auch eine Folge davon, dass sich die Organisation selbst nach dem zweiten Weltkrieg stark verändert hat.
Viele Nachkommen außerhalb der Wachtturm-Organisation
So verließen manche die Zeugen Jehovas in der (späten) Nachkriegszeit, als die Wachtturm-Organisation immer rigider wurde mit dem Bluttransfusionsverbot, der Ächtung von Ausgeschlossenen oder der Ablehnung höherer Bildung. Andere gingen nach 1975, weil der vorausgesagte Weltuntergang nicht eingetroffen war, oder nach 1981, als die Ächtung auch auf Menschen ausgeweitet wurde, welche die Organisation freiwillig verließen. Verschiedene Ehemalige berichten, dass die Mai-Ausgabe 1994 des Erwachet! den Ausschlag für ihren Ausstieg gab: Auf dem Cover prangen die Gesichter von 23 Kindern und Jugendlichen, die infolge des „Blutverbots“ verstorben seien – die Organisation verherrlichte Kinder-Märtyrer.
Todesopfer unter Kindern durch das Blutverbot – Mai-Ausgabe 1994 der Zeitschrift Erwachet!
Wieder andere kehrten der Wachtturm-Organisation den Rücken, als nach der Jahrtausendwende immer deutlicher wurde, wie verbreitet sexualisierte Gewalt gegen Kinder ist und wie systematisch die Organisation diese vertuscht hatte. Häufig verließen und verlassen Menschen die Zeugen Jehovas als junge Erwachsene, weil sie sich in jemand außerhalb des Glaubens verlieben oder es für ihre Lebensentwürfe keinen Platz in der engen Gemeinschaft gibt, s. dazu die Rubrik ÜberLebenswege.
Doppelte Traumatisierung durch Verfolgung und Ausschluss
Ob Nachkommen von Verfolgten die Wachtturm-Organisation verlassen haben oder nicht – die Verfolgung durch die Nazis hatte Auswirkungen auf Kinder und Kindeskinder. Sie ist Teil der Familiengeschichte und der persönlichen Geschichte aller Nachkommen. Für manche dieser Nachfahren kommt jedoch zum familiären Trauma der Verfolgung zusätzlich das Trauma des Ausschlusses hinzu. Dieses hat nicht nur den Verlust von Familie und Freunden und damit sozialer Zugehörigkeit zur Folge, sondern auch den Verlust von kultureller Zugehörigkeit und Kontinuität. Durch Ausschluss verliert eine Zeugin Jehovas die einzige soziale und kulturelle Teilhabe, die ihr erlaubt ist. Jede darüber hinausreichende, weiter gefasste gesellschaftliche Zugehörigkeit sollen Zeugen Jehovas strikt meiden, um kein „Teil der Welt“ zu sein: weder politisch, zivilgesellschaftlich noch beruflich.
Ausgeschlossene werden deshalb nicht nur von der eigenen Familie und Gemeinschaft, sondern auch von ihrer Herkunft abgeschnitten. Mit dem Ausschluss aus der Organisation werden sie aus dem kollektiven Gedächtnis der Gemeinschaft und ihrer eigenen Geschichte ausgestanzt. Umgekehrt gibt es auch in der Organisation für die „aus der Gemeinschaft Entfernten“ kein Erinnern, kein kollektives Trauern, es ist, als hätte es sie nie gegeben. Der Umgang mit diesen Verlusten ist eine private, individuelle Aufgabe einer und eines jeden Gläubigen. Die Zeugen Jehovas sind eine Gemeinschaft von Leerstellen, es ist als stünde links und rechts neben jedem Zeugen der Schattenriss eines Ausgeschlossenen.
Verfolgte Bibelforscher im Nationalsozialismus und ihre Repräsentation
Im Nationalsozialismus wurden 4200 Frauen und Männer der Bibelforscher in Konzentrationslagern inhaftiert, bis zu 1800 kamen ums Leben. In einer späten Würdigung dieser Opfer wurde im Juni 2026 ein Mahnmal eingeweiht. Die heutige Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen in Deutschland (RJZiD) erhebt den Anspruch, diese Opfer zu repräsentieren. Allerdings unterscheidet sie sich stark von den damaligen Bibelforschern. Viele der damals Verfolgten riskierten ihr Leben für die Werte unantastbarer Menschenrechte – wogegen Praktiken wie Überwachung, Denunziation, Ausschluss und Kontaktverbot deutlich machen, dass der Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen das Konzept uneingeschränkter Menschenwürde fehlt. Dazu kommt, dass viele Nachfahren der Verfolgten nicht Teil der Wachtturm-Organisation sind.
Verfolgungsberichte aus der NS-Zeit als Blaupause für das Weltende
Wie das auch bei anderen sektenhaften und gewaltvollen Organisationen der Fall ist, ist die Wachtturm-Organisation nicht für die Menschen da, sondern umgekehrt. Dabei sind Menschen lediglich Figuren, ihr einziger Zweck ist ihr Einsatz im epischen Kampf zwischen Gut und Böse. So gibt es in der Wachtturm-Literatur zahllose Berichte zu verfolgten Bibelforschern während der Nazi-Diktatur, siehe zum Beispiel das Jahrbuch der Zeugen Jehovas 1974, Deutschland Teil 2. Kurz vor dem prognostizierten Weltende von 1975 wurden die Gräuel der Verfolgung etwa im Text „Vierkant“ im Detail dargestellt, während die Opfer als reale Menschen aus ihrer eigenen Geschichte gedrängt werden: Sie werden auf die Märtyrer-Rolle reduziert oder als Kollektiv der „standhaften Brüder“ behandelt, nicht einen Moment lang treten sie als Persönlichkeiten in den Blick. Es wird sogar moralisch bewertet, dass der hingerichtete August Dickmann zunächst eine Erklärung (zur Abkehr von seinem Glauben) unterschrieben hatte, die womöglich sein Leben gerettet hätte.
In vielen Berichten über die verfolgten Bibelforscher wird das NS-Regime als eine Art Vorschau auf das Ende der Welt interpretiert. Den Mitgliedern wird vermittelt, dass die Brutalität der Nationalsozialisten ein irdisches Abbild dessen war, was die gesamte Menschheit in der sogenannten „Großen Drangsal“, der Phase unmittelbar vor Armageddon, durch die Hand weltlicher Regierungen erwarten wird. Anstatt der Opfer zu gedenken und sie zu würdigen, anstatt die Wunden der Nachfahren heilen zu lassen, nutzt die Wachtturm-Organisation diese realen Traumata systematisch, um ein System der Angst, der totalen Loyalität und des Gehorsams aufrechtzuerhalten.
Gedenken als Anerkennung der Menschenrechte und der menschlichen Würde
Das historische Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus hat zum Ziel, an das begangene Unrecht zu erinnern, den Opfern ihre Würde zurückzugeben und durch die Lehren aus der Geschichte Menschenwürde und Demokratie in der Gegenwart zu sichern. Ein glaubwürdiges Gedenken soll den Opfern ihre Individualität, ihre Geschichte und ihre Namen zurückgeben. Dabei ist Gedenkarbeit untrennbar mit historischer Aufrichtigkeit und einer unvoreingenommenen Wahrheitsfindung verbunden. Gedenkarbeit soll auch alle Menschen einschließen, die von einem Unrecht betroffen waren, in diesem Falle alle Nachkommen der verfolgten Bibelforscher. Und immer erfordert ein glaubwürdiges Gedenken für die Opfer einer Diktatur die bedingungslose Anerkennung der Menschenrechte und der menschlichen Würde im Hier und Jetzt.
Heute beansprucht die Wachtturm-Organisation das Erinnern und das Gedenken an die verfolgten Bibelforscher im Nationalsozialismus. Eine Organisation also, welche die Grund- und Menschenrechte ihrer (ehemaligen) Mitglieder verletzt. Eine Organisation, die Kinder-Märtyrer verherrlicht und das Leid der verfolgten Bibelforscher seit Jahrzehnten propagandistisch ausschlachtet. Eine Organisation, die Hunderttausende aus ihrer Mitte und ihrer Erinnerung tilgt, sich ein Jahr nach prognostiziertem Weltende nicht mehr an die eigenen Untergangsprognosen erinnert und ihr eigenes Gedächtnis an Kindesmissbrauch in großem Stil löscht. Eine solche Organisation mit derart vielen Lücken in ihren Reihen und ihrer Erinnerung, hat keine Legitimation, an die verfolgten Bibelforscher zu erinnern oder ihre Nachkommen zu repräsentieren.
Bist du Nachkomme verfolgter Bibelforscher? Melde dich bei aktion(at)jz.help!
JZ Help sammelt Berichte von Nachkommen verfolgter Bibelforscher außerhalb der Wachtturm-Organisation. Wir möchten damit all jene Frauen und Männer, die unter der Nazidiktatur verfolgt wurden, als Menschen ehren und die Einzigartigkeit ihrer Geschichte würdigen. Gleichzeitig möchten wir den vielen Nachfahren außerhalb der Wachtturm-Organisation, die heute kaum gehört werden, eine Stimme geben. Bitte melde dich unter aktion(at)jz.help!
Diese Studie wird vom Lehrstuhl für Klinische Psychologie und Psychotherapie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg geplant und durchgeführt
Warum wird diese Studie durchgeführt?
Menschen, die die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas verlassen stehen vor besonderen Herausforderungen. Die Studie untersucht deshalb, wie ehemalige Mitglieder generell mit ihrem Ausstieg umgehen und welche Rolle der „Dodo-Club“ dabei spielt.
Spanisches Gericht bestätigt die Einstufung der Zeugen Jehovas als destruktive Sekte
OelDiario,21. April 2026 – Die Opfer der Zeugen Jehovas haben erneut vor Gericht gegen die Religionsgemeinschaft gesiegt. Die Zivilabteilung des Provinzgerichts Madrid bestätigte das vorherige Urteil und erklärte, dass die von den Praktiken der Zeugen Betroffenen als Opfer gelten, einen Verein gründen und die Gemeinde als „destruktive Sekte“ bezeichnen dürfen, da sie durch die Meinungsfreiheit geschützt sind.
Das Urteil stützt sich zudem auf die in zahlreichen Aussagen ehemaliger Mitglieder angeprangerten Praktiken. Diese beschreiben interne Kontrollsysteme durch Disziplinarregeln und -komitees, sozialen und familiären Druck, insbesondere im Falle von Ausschluss oder abweichender Meinung, sowie soziale Isolation.
Australische Parlamentarische Untersuchung beleuchtet Methoden hochkontrollierender religiöser Gruppen – Relevanz auch für Betroffene in Deutschland
Melbourne/Berlin, Juni 2026 – Die Inquiry into the Recruitment Methods and Impacts of Cults and Organised Fringe Groups des Parlaments von Victoria untersucht seit 2024 systematisch die Rekrutierungsstrategien, Kontrollmechanismen und Auswirkungen stark kontrollierender religiöser Gruppen. Mit 286 veröffentlichten Eingaben und mehreren öffentlichen Anhörungen zählt sie zu den umfassendsten staatlichen Untersuchungen dieser Art weltweit.
Im Mittelpunkt stehen Gruppen wie Jehovas Zeugen, Scientology, Shincheonji, das Geelong Revival Centre, die City Builders Church und die Two by Twos. Die Eingaben dokumentieren ein breites Spektrum an Belastungen: psychologische Manipulation, soziale Isolation, familiäre Trennung, spiritueller Missbrauch sowie in einigen Fällen finanzieller Druck und systematische Überwachung.
Mit 46 Eingaben dominiert die Gemeinschaft der Jehovas Zeugen die Untersuchung, gefolgt vom Geelong Revival Centre (25) und Scientology (10). Der Abschlussbericht der Untersuchung wird für den 30. September 2026 erwartet und soll Empfehlungen für Gesetzesreformen, Opferschutz und Präventionsmaßnahmen enthalten.
Warum ist diese Untersuchung für Betroffene im deutschsprachigen Raum relevant?
Viele der genannten Gruppen sind international aktiv, darunter auch die Zeugen Jehovas. Die dokumentierten Muster – Kontrolle, Isolation, Angstnarrative, Ausschlussmechanismen – stimmen mit den Berichten deutscher Aussteiger und Aussteigerinnen überein. Das wird aus den von JZ Help veröffentlichten Überlebenswegen sowie der Zürcher Studie zu Gesundheit und Wohlbefinden ehemaliger Zeugen Jehovas ersichtlich.
Mit dieser Untersuchung wird ein staatlich anerkannter Referenzrahmen geschaffen, der Betroffenen hilft, ihre Erfahrungen einzuordnen und öffentlich sichtbar zu machen. Menschliches Leid, das durch religiöse Kontrolle und Traumatisierung entstanden ist, wird gewürdigt. Die Ergebnisse der Untersuchung können Impulse für deutsche Gesetzgebung, Beratungsstellen und Präventionsarbeit liefern.
Was die Untersuchung zeigt
Hochkontrollierende religiöse Systeme sind kein Randphänomen, sondern ein internationales Problem mit erheblichen Auswirkungen auf psychische Gesundheit, Familienstrukturen und gesellschaftliche Teilhabe.
Zu Gast bei Anna: Interview mit Mirjam von JZ Help vom 28. Juni 2026
In diesem packenden Gespräch über ihr Aufwachsen bei den Zeugen Jehovas streift Mirjam jedes der zentralen Konfliktthemen. Sie berichtet von einer durch Harmagedon-Ängste belasteten Kindheit (2:14), dem Vertuschen von psychischen Krankheiten (4:56) und der totalen Kontrolle der Organisation. Als ihre verbotene Liebe zu einem Nicht-Mitglied auffliegt (19:05), muss sie vor ein Rechtskomitee (32:49) und wird ausgeschlossen (41:12). Sie bemüht sich um Wiederaufnahme, in diesem Prozess erlebt sie die Gemeinschaft aber extrem lieblos und kalt (49:22). Sie zieht sich schrittweise zurück, womit der Kontakt zu den Eltern möglich bleibt. Schließlich steigt sie offiziell aus und wird ab da von den Eltern geächtet (1:10:11). Heute berät Mirjam beim Verein JZ Help Menschen, welche die Organisation verlassen wollen sowie Fachpersonen und engagiert sich in der Aufklärungsarbeit (1:16:21) .
Bei unserer Mitgliederversammlung in Augsburg vom 22. – 24.05.2026 konnten wir die eine oder den anderen endlich persönlich kennenlernen. Wir haben uns viel ausgetauscht, Ziele als Verein formuliert und an Strukturen gefeilt.
Es war ein lustiges produktives Wochenende – danke allen, die sich beteiligt haben. Für alle Mitglieder, die nicht dabei sein konnten, organsieren wir im Juni einen Informations-Event: Wir stellen vor, was wir als Verein bieten und zeigen, wo Ihr Euch einbringen können, Einladung folgt.
Jehovas Zeugen in Deutschland KdöR verlieren Klage gegen die Aufarbeitungskommission, resp. die Bundesrepublik Deutschland, zur Herausgabe des vertraulichen Protokolls des Werkstattgesprächs. Die betroffenen Mitglieder des Vereins JZ Help sind Beigeladene in dem Verfahren.
Termin der öffentlichen Verhandlung beim Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstr. 7 war am 29. Januar 2026 um 11:00 Uhr.
Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Bundesländer folgen nunmehr endlich unserer Auffassung, dass die Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen in Deutschand KdöR (RJZiD) kein eigenes Datenschutzrecht anwenden dürfen und damit der staatlichen Datenschutzaufsicht unterliegen.
Sind Sie aktiver oder ehemaliger Zeuge Jehovas und möchten Auskunft und Löschung ihrer Daten, die von der Religionsgemeinschaft gespeichert werden? Haben Sie bei Jehovas Zeugen eine Datenanfrage gestellt und keine zufriedenstellende Auskunft erhalten? Jetzt haben Sie die Möglichkeit eine Beschwerde direkt an Ihre zuständige Landesdatenschutzaufsichtsbehörde zu stellen.
Am 17. September meldete Artikel 91, dass die Datenschutzaufsicht des Landes Sachsen-Anhalt das Datenschutzrecht der Jehovas Zeugen (JZ) in Deutschland, KdöR, nicht anerkennt.
Am 15. Oktober folgte die Meldung von Artikel 91, dass dieser Einschätzung fast alle Datenschutzaufsichtsbehörden folgen, bis auf Bayern und Bremen, denen offensichtlich noch keine Beschwerden vorliegen.
Laut Newsletter vom 24. Oktober teilen die Datenschutzaufsicht der RJZiD als auch die RJZiD selbst diese Einschätzung nicht und wenden weiterhin eigenes Datenschutzrecht an.
Erklärungen
Nachdem die Jehovas Zeugen in Deutschland die Rechte einer KdöR verliehen wurden, veröffentlichten diese am 25.09.2006 ihr erstes Amtsblatt. Dieses enthielt ihr erstes Statut. Das Statut regelte in § 17, dass Jehovas Zeugen für die Verarbeitung von Daten ihr eigenes Datenschutzgesetz anwenden würden. 1,5 Jahre später, mit Amtsblatt vom 26.03.2008, veröffentlichten die sie ihr erstes Datenschutzgesetz (Fassung vom 13.02.2008). Mit Amtsblatt vom 22.03.2011 veröffentlichten Jehovas Zeugen ein neues Datenschutzgesetz. Beide Datenschutzgesetze umfassten eine DIN A4 Seite des Amtsblattes und können auch nicht als umfassend angesehen werden. (siehe auch Rechtssprechung VG Hannover)
Entsprechend der DSGVO müssen anerkannte Religionsgemeinschaften umfassende Regelungen bezüglich des Datenschutzes zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der DSGVO vorweisen und anwenden; nur dann dürften weiterhin eigene Datenschutzregelungen angewandt werden inkl. der Errichtung einer eigenen Datenschutzaufsichtsbehörde. Die DSGVO trat am 24.05.2016 in Kraft. Jehovas Zeugen hatten demnach keine umfassende Regelungen bezüglich des Datenschutzes zum Inkrafttreten der DSGVO.
Die Datenschutzaufsichtsbehörden folgen damit nun auch endlich unserer Auffassung: Jehovas Zeugen in Deutschland dürfen kein eigenes Datenschutzrecht anwenden und unterliegen der staatlichen Datenschutzaufsicht.
Bedeutung für Betroffene
Für Betroffene heißt es nun, dass bei Verstößen gegen die DSGVO bei der jeweiligen Landesdatenschutzaufsichtsbehörde angezeigt werden können. Bei Verstößen durch eine Versammlung bei der Landesdatenschutzaufsichtsbehörde des Bundeslandes in welcher sich die Versammlung befindet, bei Verstößen durch die RJZiD bei der Landesdatenschutzaufsicht des Landes Berlin.
Wenn jemand seine Rechte bezüglich seiner personenbezogenen Daten bei den Zeugen Jehovas gelten machen möchte, empfehlen wir ausdrücklich nicht um Löschung der Daten zu bitten. Erst einmal sollte eine Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO verlangt werden, dieses bei allen Versammlungen, welchen man angehörte, als auch bei der Religionsgemeinschaft selbst. Sind alle Daten herausgerückt worden? Dazu zählen z.B. auch alle Angaben der Berichtszettel, Verkündigerberichtskarte, Weitergabe der Daten an andere Stellen (inkl. der Daten, welche weitergegeben wurden), Daten aus einem (Rechts-)Komitee (verschlossener Umschlag), … Wenn diese Datenauskunft nicht vollständig erfolgt ist, liegt ein Verstoß vor und kann entsprechend gemeldet werden.
Hilfe
Möchte jemand wirklich Zeit und Mühe aufwenden um seine Rechte geltend zu machen, so stehen wir gerne beratend zur Seite und sind erreichbar unter: thomas.brand(at)jz.help
Umfangreiche Erläuterungen, Historie und Kritik an den geltenden Regeln des Datenschutzes der Jehovas Zeugen ist hier zu finden: Datenschutzmängel (DSGVO)