Nürnberg – Standaktion von JZ Help vom Samstag 27. Juli zum Wachtturm-Opfer-Gedenktag 2024

Medienmitteilung vom 23. Juli 2024

Gegen Missachtung von Grund- und Menschenrechten bei den Zeugen Jehovas

Die Zeugen Jehovas missachten fundamentale Grund- und Menschenrechte, die Folgen sind für Betroffene verheerend. 

Eine kürzlich veröffentlichte Studie der Universität Zürich zeigt: Ehemalige Zeugen Jehovas erlebten in der Kindheit dreimal häufiger körperliche und sexuelle Gewalt als die Allgemeinbevölkerung und sechsmal häufiger emotionale Vernachlässigung bzw. emotionale Gewalt. Nach Verlassen der Gruppe sind 77 % der ehemaligen Zeugen Jehovas von verordnetem Kontaktabbruch betroffen. Jede dritte ausgestiegene Person hat nach Verlassen der Gruppe Suizidgedanken, 10 % der Ausgestiegenen unternehmen einen Suizidversuch. Ehemalige Zeugen Jehovas sind 40 % häufiger von chronischen Krankheiten und ein Drittel häufiger von psychischen Erkrankungen betroffen. 

Der Opferhilfeverein JZ Help e.V. macht anlässlich des jährlich stattfindenden internationalen Wachtturm-Opfer-Gedenktags mit einer Standaktion am 27. Juli in Nürnberg auf die Missstände innerhalb der Zeugen Jehovas aufmerksam.

Anwesende Vereinsmitglieder geben gerne gegenüber Medienschaffenden Auskunft.

Menschenrechtsverletzungen

Die Zeugen Jehovas missachten fundamentale Menschenrechte ihrer Mitglieder, diese Feststellung ist laut dem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Hamburg zulässig (s. Kommentar des IFW zu Urteil). Das Bezirksgericht Zürich urteilte, dass Ächtung als verordnetes Mobbing bezeichnet werden kann, welches die persönliche Integrität sowie implizit die Glaubens- und Gewissensfreiheit der Betroffenen verletze.
Norwegen entzog den Zeugen Jehovas die staatlichen Beiträge sowie die Registrierung als Religionsgemeinschaft, weil die Jehovas Zeugen das Recht ihrer Mitglieder auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf Religionsfreiheit, sowie den Menschenrechtsschutz von Kindern nach der Konvention über die Rechte des Kindes verletzen. Die Verstöße werden offenbar vorsätzlich begangen, gemäß Behördenentscheid.

Verordneter Kontaktabbruch – Ächtung

Zu getauften Zeugen Jehovas, welche die Organisation verlassen, dürfen die Mitglieder keinen Kontakt mehr pflegen, sie müssen geächtet werden (siehe dieses Video). Dass auch Kinder von Ächtung betroffen sind, geht sowohl aus dem norwegischen als auch dem Zürcher Gerichtsurteil hervor. Betroffene in diesem Video berichten vom Kontaktabbruch als Minderjährige zu ihren Eltern.

Bluttransfusionsverbot

Ebenso wie beim Thema Ächtung haben die Gläubigen hier keine freie Wahl. Akzeptieren sie nämlich eine Bluttransfusion, gelten sie als „freiwillig“ ausgetreten und werden geächtet. Von den Eltern wird strikt gefordert, die eigenen Kinder vor einer „Bluttransfusion zu schützen“ – siehe auch diesen Betroffenenbericht.

Sexuelle Gewalt gegen Kinder

Vorgaben der Wachturm-Organisation schützen die TäterInnen auf Kosten der Opfer und begünstigen eine Kultur der Gewalt – siehe dazu die Medienmitteilung von JZ Help e.V. vom 24. Juli 2023.
Die Untersuchung der Royal Commission, die 2015 Missbrauchsfälle bei Zeugen Jehovas in Australien untersuchte, ergab, dass zwischen 1950 und 2014 1006 Mitglieder der Zeugen Jehovas beschuldigt wurden, mutmaßlich 1800 Kinder sexuell missbraucht zu haben. Kein einziger der 1006 mutmaßlichen Täter wurde jedoch durch die Organisation angezeigt.
Die unabhängige deutsche Aufarbeitungskommission führt die Zeugen Jehovas als Schwerpunktthema und bittet Betroffene, sich zu melden.

Verängstigung von Kindern

Bereits früh sind Kinder durch die religiöse Praxis und dem Medienmaterial der Gruppierung mit Gewalt und verstörenden, nicht altersgerechten Inhalten konfrontiert – die Folgen reichen bis ins Erwachsenenalter, wie eine Betroffene hier berichtet.
Ein Video mit einer  Zusammenstellung von gewaltvollen Szenen aus den Wachtturm-Medien für Kinder ist so verstörend, dass es mit einem Warnhinweis versehen werden muss.
Ein schwedisches Gerichtsurteil stufte Material der Zeugen Jehovas, das bei Kongressen gezeigt wurde, als jugendgefährdend ein.
Auch freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder bzw. Jugendlichen ist nicht möglich, wie dieser Bericht zeigt.

Diskriminierung von Frauen

Frauen müssen sich hierarchisch unterordnen. Die leitenden Posten innerhalb der Gemeinschaft sind Männern vorbehalten.
Nach Auffassung des Landgerichts Hamburg darf „zulässig davon gesprochen werden, dass eine Frau im Umfeld der Organisation (der Klägerin) lediglich Zubehör (eines Mannes) ist.“ – siehe dazu diesen Kommentar.
Gewalt in der Ehe ist kein Scheidungsgrund – auch hier werden bei Verstoß Sanktionen verhängt, wie dieser Bericht und auch dieser hier zeigen.

Diskriminierung queerer Menschen

Gläubige sind nicht frei, ihre sexuelle Orientierung oder ihre geschlechtliche Identität zu leben. Für Betroffene hat das oft schwere Langzeitfolgen, wie aus dieser Reportage hervorgeht. Die eindeutige Homo- und Transphobie und Diskriminierung dieser Menschen, wird in dieser Materialsammlung von JZ Help e.V. deutlich.

Verbot politischer und gesellschaftlicher Teilhabe

Erfahrungsberichte zeigen im Gegensatz zu öffentlichen Aussagen der Zeugen Jehovas, dass die Teilnahme an politischen Wahlen sanktioniert wird. Auch anderes gesellschaftliches Engagement oder Aktivismus wird sanktioniert, wie dieser Bericht zeigt.

Internes “Rechtssystem” der Zeugen Jehovas

Zeugen Jehovas betreiben sogenannte Komitees (früher „Rechtskomitee“ genannt), eine Art Gerichtsverhandlung, wenn ein Mitglied gegen die Regeln verstößt. Dabei werden einzelne „sündige“ Mitglieder von 3 Ältesten (die Leiter oder „Hirten“ der Ortsversammlung) explizit zu ihrer Sünde befragt – auch zu sehr intimen Details.  Im Anschluss wird darüber entschieden, ob Sanktionen verhängt oder Betroffene aus der Gemeinschaft entfernt werden, wodurch eine enorme Drucksituation entsteht.

Der ehemalige Zeuge Jehovas und Autor Konja Simon Rohde beschreibt solch ein Komitee in diesem Video (ca. ab min 4:00) sehr genau. Viele Betroffene erleben dies als eine traumatische Erfahrung, wie im Schweizer Beobachter und auch hier nachzulesen ist.

Stigmatisierung höherer Bildung

Viele Ehemalige beklagen, dass sie keine höhere Bildung genießen durften (beispielsweise hier). Diese gilt für Zeugen Jehovas nämlich als unerwünscht. So haben Zeugen Jehovas im Vergleich mit anderen religiösen Gruppen in den USA laut Pew-Research ein besonders tiefes Bildungsniveau und EinkommenDaten aus der Schweiz (S. 64-68) weisen in die gleiche Richtung.

Unsere Forderungen an Gesellschaft und Staat

  • Sexuelle Gewalt gegen Kinder muss als Verbrechen anzeigepflichtig werden.
  • Kein Schweigerecht bei sexualisierter Gewalt in Religionsgemeinschaften.
  • Kinderrechte müssen ins Grundgesetz aufgenommen werden.
  • Der Staat ist für den Schutz von Kindern in sektenhaften/religiösen Gruppen verantwortlich.
  • Durchsetzung von Grund- und Menschenrechten auch in sektenhaften Gemeinschaften.
  • Regelmäßige Prüfung der Rechtstreue – bei Verstoß müsste der Status „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ entzogen werden.
  • Das Gesundheitssystem muss angepasst und Fachpersonen müssen geschult werden. Es braucht staatliche Aufklärung und Hilfsangebote.
  • Abschaffung von Art. 91 DSGVO – damit Religionsgemeinschaften unter staatliche Datenschutzbehörden unterstellt werden können.

Unsere Forderungen an die Zeugen Jehovas

  • Achtung von Grund- und Menschenrechten
  • Achtung der Religionsfreiheit
  • Abschaffung der Ächtung und anderen Formen der Nötigung
  • Aufhebung der Zwei-Zeugen-Regel
  • Verzicht auf ein eigenes Rechtssystem
  • Gleichberechtigung von Frauen und queeren Menschen
  • Sofortige Meldung an die Behörden bei Hinweis auf sexualisierte Gewalt
  • Aufarbeitung der Missstände und ein professionelles Konzept von Kinderschutz
  • Entschuldigung und angemessene Entschädigung bei den Opfern

JZ Help e.V.

JZ Help  ist ein Zusammenschluss von religiös und weltanschaulich unabhängigen Menschen aus Deutschland, Österreich, Schweiz und Italien. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, über Menschenrechtsverstöße bei den Zeugen Jehovas aufzuklären und bieten eine Anlaufstelle für Betroffene und Fachpersonen im deutschen Sprachraum.

Wachtturm-Opfer-Gedenktag

Der internationale Wachtturm-Opfer-Gedenktag wurde von Aktivistinnen und Aktivisten im Jahr 2014 ins Leben gerufen. An diesem Tag bzw. in der Woche rund um den 26. Juli wird weltweit durch verschiedene Aktionen an die Opfer der Wachtturm-Organisation erinnert.

Aktivisten und Aktivistinnen wählten dieses Datum, um einmal im Jahr den Ausgestiegenen eine Stimme zu geben und all jener zu gedenken, deren Leben durch ihre Vergangenheit als Zeugen Jehovas beeinträchtigt ist.

Der Gedenkanlass ist auch allen Menschen außerhalb und innerhalb der Wachtturm-Organisation gewidmet, die infolge des geforderten Kontaktverbots und der Ächtung ihre nächsten und liebsten Menschen verloren haben. Besonders soll auch all jener Menschen gedacht werden, die wegen der religiösen Doktrin starben: Weil sie so verzweifelt waren, dass sie sich das Leben nahmen oder wegen des sogenannten Blutverbots.

Berichte Betroffener finden Sie hier: Aktion Überlebenswege.

Gericht in USA verhängt Sanktionen gegen Zeugen Jehovas wegen Vernichtung von Beweismaterial

Dienstabteilung der Zeugen Jehovas in New York vernichtet Beweismaterial im Prozess zu Kindesmissbrauch, da diese ungünstig für den Prozessverlauf gewesen wären. Zeugen Jehovas bereits sechsmal wegen Fehlverhaltens vor Gericht bestraft

Mark O’Donnel 10. Juni 2024 – Richterin Susan Watters hat zwei weitere Runden von Sanktionen gegen die Wachtturm-Organisation und Religionsorganisation der Zeugen Jehovas verhängt, nachdem Anwälte von Missbrauchsopfern entdeckt hatten, dass die Zeugen Jehovas absichtlich wichtige Beweise und Notizen im Zusammenhang mit mehreren Kinderschändern und ihren Opfern vernichtet hatten.

Auszug aus dem Gerichtsurteil

Es wurde festgestellt, dass die Dienstabteilung der Zeugen Jehovas in New York über viele Jahre hinweg wichtige Daten gesammelt hat, die die Handlungen von Missbrauchstätern beschreiben, dann „Memoranden“ erstellt und anschließend das Material, das die Grundlage für diese Memoranden bildete, gelöscht oder vernichtet hat.

Die Entscheidung von Richter Watters spiegelt den Beweis wider, dass die Zeugen das Beweismaterial vernichtet haben, nachdem sie in die beiden Prozesse in Montana verwickelt waren, die in diesem Sommer verhandelt werden sollen.

Als Strafe für dieses Fehlverhalten der Zeugen werden die Geschworenen vom Gericht darüber informiert, dass entscheidendes Beweismaterial vernichtet wurde, nachdem die Memoranden erstellt wurden, und dass die Geschworenen daraus schließen können, dass die vernichteten Informationen für Watchtower New York ungünstig gewesen wären.

In einem zweiten Gerichtsbeschluss vom selben Tag verhängte Richter Watters außerdem eine Geldstrafe gegen die Kirche wegen des Fehlverhaltens zweier wichtiger JW-Beamter, Allen Shuster und Gary Breaux, beide langjährige Mitglieder der JW-Dienstabteilung, vor ihrer Aussage. Das Gericht hat angeordnet, dass alle Ausgaben im Zusammenhang mit diesem Fehlverhalten zusammengezählt und dem Gericht zur Überprüfung vorgelegt werden.

Die Zeugen Jehovas wurden im Laufe der im April 2020 eingereichten Zivilklagen wegen Kindesmissbrauchs gegen Caekart und Rowland mindestens sechsmal wegen Fehlverhaltens bestraft oder mit Geldstrafen belegt.


Weitere Informationen zu Vernichtung von Beweismaterial, zu den Prozessen zu Kindesmissbrauch in den USA und zu Kindesmissbrauch bei Jehovas Zeugen.

Zeugen Jehovas laden plötzlich jahrelang geächtete Ausgeschlossene ein

Die Leitende Körperschaft (Führungsgremium in New York) hat eine Änderung der Lehre vorgenommen: Ausgeschlossene dürfen nun im Königreichssaal begrüßt werden – anstatt sie wie bis anhin zu ignorieren. Seither sind wir mit zahlreichen Anfragen Ausgeschlossener konfrontiert. Anlass für uns, Stellung zu beziehen. Für uns, für euch, für alle! Gebt gut acht auf euch!

In den letzten Tagen sehen wir uns von vielen Aussteigerinnen und Aussteigern kontaktiert, die plötzlich Nachrichten ihrer Angehörigen samt Einladungen erhalten, das diesjährige Gedächtnismahl am 24. März im Königreichssaal zu besuchen. Es sind Ehemalige, die zum Teil Jahrzehnte kein Lebenszeichen ihrer Angehörigen bekamen.

Grund für die plötzliche Kontaktaufnahme ist die Aussage der Leitenden Körperschaft, Ausgeschlossene nun im Königreichssaal begrüssen zu dürfen. Das schürt, so nehmen wir großteils wahr, Hoffnung – bei Ausgestiegenen und Eingeschlossenen gleichermaßen.

Es geht jedoch nur um ein „Hallo“, und auch nur in dem Fall, dass man den Königreichssaal betritt. Das ist alles. Danach wird alles wieder wie vorher sein. Wege trennen sich nach dem Gedächtnismahl und alle Betroffenen fallen wieder an den Platz zurück, an dem sie sich all die Jahre vorher befanden. Ohne Gruss, ohne Umarmung oder ein Wiedersehen mit Familie und Freunden. Ohne einen Anruf mit der simplen Frage: „Wie geht es dir?“

Und eines sei noch ergänzt: Wir werden von der Leitenden Körperschaft in eine Zwei-Klassen-Gesellschaft unterteilt. Denn diese punktuelle Aufweichung betrifft nur Ausgeschlossene und nicht die Abtrünnigen. Das sind jene, die je gegen die Lehren und/oder Führerschaft sprachen. Die wichtigen Aufklärer gegen Grund- und Menschenrechtsverletzungen bei Zeugen Jehovas.

Wir verurteilen diesen Winkelzug der Organisation, der derzeit große Aufruhr und Verstörung erzeugt, um dann enttäuschte Menschen zurückzulassen. Menschen, die sich mit großem, und dann sogar noch grösserem Leid aufgrund des Verlustes ihrer Lieben noch stärker konfrontiert sehen.

Deshalb bitten wir euch: achtet gut auf euch und eure Gefühle. Ihr wünscht euch vielleicht, eure Lieben wieder einmal umarmen zu können, genauso, wie sich das auch eure Familienmitglieder als aktive ZJ wünschen. Das ist menschlich und normal.

Werft bitte auch einen Blick nach links oder rechts von euch. Gibt es Personen in eurem Umfeld, die jetzt ein Ohr oder Hilfe brauchen? Vielleicht könnt ihr euch einander unterstützen. Auch unser Beratungsteam steht wie immer zur Verfügung: hilfe@jz.help

Lasst uns füreinander da sein! Euer Team von JZ Help e.V.

ExterneHilfsangebote findet Ihr hier.
Oder per eMail an: hilfe(at)jz.help

Norwegen: So lautet das Urteil im Fall der Zeugen Jehovas

RECHTSSACHE: Die Zeugen Jehovas haben gegen den norwegischen Staat geklagt, nachdem ihnen staatliche Subventionen vorenthalten worden waren. Das Urteil wurde am Montag, den 4. März 2024 verkündet.

Die Zeugen Jehovas haben Klage eingereicht, nachdem die Behörden beschlossen hatten, ihnen die Registrierung als Religionsgemeinschaft und damit auch die damit verbundenen staatlichen Subventionen zu entziehen. Die norwegischen Behörden glauben, dass sie dazu in der Lage waren, weil sie die Ausschlusspraktiken der Zeugen Jehovas als Verstoß gegen das Gesetz über Religionsgemeinschaften betrachten.

Bezirksgericht Oslo
URTEIL: Der Prozess zwischen den Zeugen Jehovas und dem norwegischen Staat fand vom 8. bis 19. Januar vor dem Bezirksgericht Oslo statt.
Rechtsanwalt Anders Ryssdal (rechts) vertrat die Zeugen Jehovas (Foto: Erlend Berge)

Ein Artikel von Ingvild Sandnes Kessel, Journalistin | Tove Bø, Duty Manager | Morten Marius Larsen und Maria Lavik, Journalistin Veröffentlicht: 04/03/2024 16:20 Zuletzt aktualisiert: 04/03/2024 20:19
Übersetzt von JZ Help e.V.

Das Urteil wurde am Montag vor dem Bezirksgericht Oslo verkündet und lautete wie folgt: Der Staat wird freigesprochen.
Die Zeugen Jehovas werden zur Zahlung von Prozesskosten in Höhe von knapp über 1,1 Mio. NOK [99.580,46 €, Stand 05.03.2024 – Anm. JZ Help e.V.] verurteilt. (Urteil in englisch)

Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass „die Bedingungen für die Verweigerung der staatlichen Subventionen und der Registrierung der Zeugen Jehovas nach dem Gesetz über Religionsgemeinschaften erfüllt sind und dass die Entscheidungen gültig sind“.
Darüber hinaus ist das Gericht der Ansicht, dass die Zeugen Jehovas „durch ihre Politik und Praxis des Ausschlusses die Meidung von Mitgliedern, die ausgeschlossen werden oder austreten, fördern, so dass sie, von wenigen Ausnahmen abgesehen, der sozialen Isolation von den übrigen Mitgliedern der Religionsgemeinschaft ausgesetzt sind“.

weiterlesen

Zeugen Jehovas verlieren gegen den Staat Norwegen

Grund: „Schwerwiegende Verstöße gegen die Rechte und Freiheiten anderer“!

Die Ächtungspraxis beinhalte "schwerwiegende Verstöße gegen die Rechte und Freiheiten anderer"!
Norwegen

Originalartikel auf der Plattform VG -> hier
Übersetzt von JZ Help e.V.

Die Zeugen Jehovas werden ihre staatliche Unterstützung nicht zurückerhalten. Die Entscheidungen, der Religionsgemeinschaft die Unterstützung zu verweigern, wurden für gültig erklärt, und der Staat wurde in einem kürzlich ergangenen Urteil des Osloer Bezirksgerichts freigesprochen.

Dem Urteil zufolge beinhaltet die Ausgrenzungspraxis der Zeugen Jehovas „schwerwiegende Verstöße gegen die Rechte und Freiheiten anderer“, schreibt die Zeitung Dagen am Montagnachmittag.

Der Fall wurde im Januar vor dem Bezirksgericht Oslo verhandelt, und das Gericht hat nun zugunsten des Staates entschieden. Die Zeugen Jehovas werden außerdem zur Zahlung von Gerichtskosten in Höhe von knapp über 1,1 Millionen NOK verurteilt.

Die Zeugen Jehovas reichten Klage gegen den norwegischen Staat ein, nachdem ihnen das Recht auf staatliche Subventionen und die Registrierung als Religionsgemeinschaft entzogen worden war, schreibt Vårt Land.

Letztes Jahr wurde bekannt gegeben, dass die Religionsgemeinschaft sowohl die staatlichen Subventionen für 2021 als auch ihre Registrierung als Religionsgemeinschaft verlieren würde. Die Zeugen Jehovas sind mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und haben eine Klage gegen den Staat eingereicht.

Die Entscheidung wurde auch für die Ablehnung der staatlichen Beihilfen in den Jahren 2022 und 2023 aufrechterhalten.

Die Forderung nach einer Nachzahlung der Gesamtsubvention in Höhe von 35 Mio. NOK [3.053.642,91 Euro – Stand 4. Mürz 2024 – Anm. JZ Help e.V.] wurde ebenfalls vom Gericht abgelehnt.

Der Grund für den Widerruf der staatlichen Subvention ist, dass das Ministerium für Kinder und Familien und der staatliche Verwalter der Ansicht sind, dass die Ausschlusspraxis der Zeugen Jehovas eine negative soziale Kontrolle beinhaltet und einen freien Austritt aus der Religionsgemeinschaft verhindert.

„Durch die Richtlinien und die Praxis des Ausschlusses fördern die Zeugen Jehovas Mitglieder, die ausgeschlossen werden oder sich zurückziehen, so dass sie, von wenigen Ausnahmen abgesehen, einer sozialen Isolation von den übrigen Mitgliedern der Religionsgemeinschaft ausgesetzt sind“, schließt Richter Ole Kristen Øverberg.


Mehr demnächst!

Zeugen Jehovas fordern 35 Millionen an staatlichen Subventionen

Ächtung jetzt persönliche Gewissensentscheidung?
„Keine Überwachung und Kontrolle durch die Ältesten!“

Erschienen in der Fædrelandsvennen am Donnerstag, 18. Januar 2024
Übersetzt von JZ Help e.V.

Jan Frode Nilsen
Jan Frode Nilsen aus Risør hat während des laufenden Prozesses vor dem Osloer Bezirksgericht gegen seine ehemalige Religionsgemeinschaft ausgesagt.

Die Zeugen Jehovas haben den norwegischen Staat verklagt, nachdem sie im Jahr 2021 ihre staatlichen Zuschüsse verloren hatten.

In dem Streit geht es darum, ob die Praxis der Zeugen Jehovas, Mitglieder auszuschließen, gegen das Gesetz über Religionsgemeinschaften verstößt. Der Staat bejaht dies, während die Zeugen Jehovas einräumen, dass sie den Ausschluss praktizieren, dass es aber jeder einzelnen Familie überlassen bleibt, ob sie Kontakt zu denjenigen haben will, die die Religionsgemeinschaft verlassen haben. In einer E-Mail an Fædrelandsvennen schreibt Jørgen Pedersen, Sprecher der Zeugen Jehovas in Skandinavien, Folgendes:

„Es ist Sache des einzelnen Gemeindemitglieds, auf der Grundlage seines persönlichen religiösen Gewissens die biblische Aufforderung „hör auf, mit ehemaligen Mitgliedern zu verkehren“ anzuwenden. Die Ältesten der Versammlung überwachen weder das persönliche Leben der Mitglieder der Versammlung, als wären sie „Polizisten“, noch üben sie eine Kontrolle über den Glauben der einzelnen Zeugen Jehovas aus. Dies wurde durch die Zeugenaussagen vor dem Osloer Bezirksgericht am Mittwoch und Donnerstag letzter Woche eindeutig bestätigt.“

weiterlesen

NORWEGEN – „Jehovas Zeugen wollen dies als Fall von religiöser Verfolgung darstellen“

Der Staat Norwegen verweigert der Organisation der Zeugen Jehovas die Registrierung als Religionsgemeinschaft samt finanzieller Unterstützung. Nun klagte die Organisation gegen den Staat. Über den Prozess in Oslo.

Der norwegische Aktivist Jan Frode Nilsen und der Rechtsberater der Zeugen Jehovas, Ben Elder:
Auf entgegengesetzten Seiten stehend – so erlebten sie den Prozess

FAZIT: Am Freitag trennten sich nach dem zweiwöchigen Streit zwischen dem Staat und den Zeugen Jehovas die Wege der Parteien vor dem Osloer Bezirksgericht. Ben Elder und Jan Frode Nilsen haben den Fall von verschiedenen Seiten aus verfolgt.

Ein Artikel von Jor Hjulstad Tvedt, erschienen in der Tageszeitung Vårt Land
Veröffentlicht: am 19. Januar 2024
Übersetzung: JZ Help e.V.

Am Freitag haben die Parteien ihre Schlussplädoyers im Prozess zwischen den Zeugen Jehovas und dem Staat vor dem Osloer Bezirksgericht gehalten. Das Gericht hat sich nun zurückgezogen, und der Fall wurde zur Verhandlung aufgenommen.

Vårt Land hat mit zwei Personen gesprochen, die den Fall in dieser Woche aufmerksam verfolgt haben – und zwar von verschiedenen Seiten. Jan Frode Nilsen ist ein ehemaliges Mitglied der Organisation und war selbst als Zeuge für den Staat geladen.

Ben Elder ist Rechtsberater bei der Europäischen Vereinigung der Zeugen Jehovas zum Schutz der Religionsfreiheit, einer Organisation, die sich gegen die Justiz und die Behörden einsetzt, um die Interessen der Religionsgemeinschaft zu verteidigen.

Jan Frode Nilsen sagt, dass es in den letzten Tagen schwierig war, die Verfahren der Zeugen Jehovas zu verfolgen.

„Es wird so dargestellt, als ob alles, was man erlebt hat, und die Geschichte, die man mit sich herumträgt, nur in seinem eigenen Kopf ist“, sagt er.

Er sagt, er sei vor allem überrascht, wie weit die Zeugen Jehovas gehen, wenn sie leugnen, dass es eine feste Lehre darüber gibt, wie die Ausgeschlossenen zu behandeln sind. Gleichzeitig hat er das Gefühl, dass die Anwälte der Religionsgemeinschaft in dieser Frage schwanken.

„In einem Moment geben sie zu, dass es eine Praxis gibt, im nächsten sagen sie, dass sie keine haben. Meiner Meinung nach sollte es eigentlich keinen Zweifel an der Tatsache geben, und die interessante Frage ist die rechtliche.“

weiterlesen

Kanada – Datenschutz verletzt nicht Religionsfreiheit

Mit der heutigen Entscheidung wies Richter Wilson vom Obersten Gerichtshof von British Columbia eine Petition zurück, in der behauptet wird, das Datenschutzgesetz der Provinz verletze die Religionsfreiheit zweier Gemeinden der Zeugen Jehovas (Britisch Columbia Humanist Association 08.01.2024).

Zwei ehemalige Zeugen Jehovas (die Antragsteller) hatten von ihrem Recht gemäß dem Personal Information Protection Act (PIPA) der Provinz Gebrauch gemacht und persönliche Aufzeichnungen ihrer ehemaligen Gemeinden in Grand Forks und Coldstream verlangt. Älteste der Gemeinden erhoben Einspruch und behaupteten, eine solche Offenlegung würde „vertrauliche religiöse Kommunikation“ offenlegen. Der Informations- und Datenschutzbeauftragte von British Columbia entschied im Juni 2022, dass die Gemeinden die Aufzeichnungen ihrem Büro zur Prüfung vorlegen müssen, bevor sie den Antragstellern übergeben werden.

Weitere Informationen zum Datenschutz

Italien – Mordfall bringt dunkle Welt der Zeugen Jehovas ans Licht

Italien/Rimini – Ende November wurde in der italienischen Fernsehsendung, “Chi l’ha visto” (wörtlich “Wer hat’s gesehen?”, vergleichbar mit “Aktenzeichen XY ungelöst” in Deutschland) ein Video der Zeugen Jehovas über den Kontaktabbruch zu Ex-ZJ ausgestrahlt und sogar erwähnt, dass die ZJ-Organisation dieses von ihrer Website wieder gelöscht hat.

Hintergrund dafür ist ein ungelöster brutaler Mordfall Anfang Oktober in Rimini an einer 78-jährigen ZJ, Piera Paganelli, auf dem Heimweg nach einer Versammlung. Unter den Verdächtigen sind Bewohner aus ihrem Stockwerk: Schwiegertochter, Nachbarn, Bruder der Schwiegertochter, Vater der Schwiegertochter.

Die Ermittler deckten Bemerkenswertes auf: Die Schwiegertochter, eine Zeugin Jehovas, hatte ein Verhältnis mit dem Nachbarn. Als die Leiche gefunden wurde, hätte ein Rechtskomitee mit der Schwiegertochter stattfinden sollen. Die Aussage der Ermordeten wäre wichtig für die Entscheidung des Rechtskomitee gewesen. Monate vorher wurden ihrem Ehemann, einem Dienstamtgehilfen, die Vorrechte entzogen wegen Steuerhinterziehung und weil sie in der Ehe Probleme hatten. Kurz danach hatte er einen “Unfall” und lag monatelang im Koma. Er hätte am Tag nach dem Mord entlassen werden sollen.

weiterlesen

Spanien – Jehovas Zeugen verklagen Opferverein und verlieren

14.12.2023 – Spanisches Gericht entscheidet zugunsten des Vereins Asociación Española de víctimas de los testigos de Jehová (AEVTJ), dass Jehovas Zeugen als „zerstörerische Sekte“ und Betroffene als „Opfer“ bezeichnet werden können.

Die Zeugen Jehovas haben einen schweren juristischen Rückschlag erlitten in ihrem Bemühen die ehemaligen Anhänger, die sich in einer Opfervereinigung zusammengeschlossen hatten, zum Schweigen zu bringen und die Auflösung des Vereins zu erzwingen.

Pressestimmen

weiterlesen