Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Bundesländer folgen nunmehr endlich unserer Auffassung, dass die Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen in Deutschand KdöR (RJZiD) kein eigenes Datenschutzrecht anwenden dürfen und damit der staatlichen Datenschutzaufsicht unterliegen.
Sind Sie aktiver oder ehemaliger Zeuge Jehovas und möchten Auskunft und Löschung ihrer Daten, die von der Religionsgemeinschaft gespeichert werden? Haben Sie bei Jehovas Zeugen eine Datenanfrage gestellt und keine zufriedenstellende Auskunft erhalten? Jetzt haben Sie die Möglichkeit eine Beschwerde direkt an Ihre zuständige Landesdatenschutzaufsichtsbehörde zu stellen.
Zeitlicher Abriss
Am 17. September meldete Artikel 91, dass die Datenschutzaufsicht des Landes Sachsen-Anhalt das Datenschutzrecht der Jehovas Zeugen (JZ) in Deutschland, KdöR, nicht anerkennt.
Am 15. Oktober folgte die Meldung von Artikel 91, dass dieser Einschätzung fast alle Datenschutzaufsichtsbehörden folgen, bis auf Bayern und Bremen, denen offensichtlich noch keine Beschwerden vorliegen.
Laut Newsletter vom 24. Oktober teilen die Datenschutzaufsicht der RJZiD als auch die RJZiD selbst diese Einschätzung nicht und wenden weiterhin eigenes Datenschutzrecht an.
Erklärungen
Nachdem die Jehovas Zeugen in Deutschland die Rechte einer KdöR verliehen wurden, veröffentlichten diese am 25.09.2006 ihr erstes Amtsblatt. Dieses enthielt ihr erstes Statut. Das Statut regelte in § 17, dass Jehovas Zeugen für die Verarbeitung von Daten ihr eigenes Datenschutzgesetz anwenden würden.
1,5 Jahre später, mit Amtsblatt vom 26.03.2008, veröffentlichten die sie ihr erstes Datenschutzgesetz (Fassung vom 13.02.2008). Mit Amtsblatt vom 22.03.2011 veröffentlichten Jehovas Zeugen ein neues Datenschutzgesetz.
Beide Datenschutzgesetze umfassten eine DIN A4 Seite des Amtsblattes und können auch nicht als umfassend angesehen werden. (siehe auch Rechtssprechung VG Hannover)
Entsprechend der DSGVO müssen anerkannte Religionsgemeinschaften umfassende Regelungen bezüglich des Datenschutzes zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der DSGVO vorweisen und anwenden; nur dann dürften weiterhin eigene Datenschutzregelungen angewandt werden inkl. der Errichtung einer eigenen Datenschutzaufsichtsbehörde. Die DSGVO trat am 24.05.2016 in Kraft.
Jehovas Zeugen hatten demnach keine umfassende Regelungen bezüglich des Datenschutzes zum Inkrafttreten der DSGVO.
Die Datenschutzaufsichtsbehörden folgen damit nun auch endlich unserer Auffassung: Jehovas Zeugen in Deutschland dürfen kein eigenes Datenschutzrecht anwenden und unterliegen der staatlichen Datenschutzaufsicht.
Bedeutung für Betroffene
Für Betroffene heißt es nun, dass bei Verstößen gegen die DSGVO bei der jeweiligen Landesdatenschutzaufsichtsbehörde angezeigt werden können. Bei Verstößen durch eine Versammlung bei der Landesdatenschutzaufsichtsbehörde des Bundeslandes in welcher sich die Versammlung befindet, bei Verstößen durch die RJZiD bei der Landesdatenschutzaufsicht des Landes Berlin.
Wenn jemand seine Rechte bezüglich seiner personenbezogenen Daten bei den Zeugen Jehovas gelten machen möchte, empfehlen wir ausdrücklich nicht um Löschung der Daten zu bitten. Erst einmal sollte eine Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO verlangt werden, dieses bei allen Versammlungen, welchen man angehörte, als auch bei der Religionsgemeinschaft selbst.
Sind alle Daten herausgerückt worden? Dazu zählen z.B. auch alle Angaben der Berichtszettel, Verkündigerberichtskarte, Weitergabe der Daten an andere Stellen (inkl. der Daten, welche weitergegeben wurden), Daten aus einem (Rechts-)Komitee (verschlossener Umschlag), …
Wenn diese Datenauskunft nicht vollständig erfolgt ist, liegt ein Verstoß vor und kann entsprechend gemeldet werden.
Hilfe
Möchte jemand wirklich Zeit und Mühe aufwenden um seine Rechte geltend zu machen, so stehen wir gerne beratend zur Seite und sind erreichbar unter: thomas.brand(at)jz.help
Datenschutzaufsichtsbehörden
Hier finden Sie Links zu allen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (alphabetisch sortiert).
Umfangreiche Erläuterungen, Historie und Kritik an den geltenden Regeln des Datenschutzes der Jehovas Zeugen ist hier zu finden:
Datenschutzmängel (DSGVO)






