Infoveranstaltung zum Datenschutz

Jehovas Zeugen und Datenschutz – welche Rechte besitzt man?

Am Samstag, den 04.11.2023 um 10 Uhr bietet der Verein JZ Help e.V. in Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt Rainer Horbach (https://www.ra-horbach.de/) eine Infoveranstaltung zum Thema Datenschutz an.
Gemeinsam mit Thomas Brand, Ansprechpartner für Datenschutz bei JZ Help e.V. wird sich diesem wichtigen Grundrecht gewidmet.

Immer wieder tauchen Fragen dazu auf, welche Daten bei den Jehovas Zeugen vorhanden sein mögen, welche Rechte man in diesem Zusammenhang besitzt und wie diese wahrgenommen werden können.

Wer Interesse hat, ist daher zu der Veranstaltung herzlich eingeladen.
Dieser kann man kostenlos unter folgendem Link beiwohnen:
https://lecture.senfcall.de/tho-zrx-9sa-ll4

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich!

Wir freuen uns auf rege Teilnahme,
Euer Team von JZ Help e.V.


NEU:
Die wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages beziehen sich in einem Sachstand auf unsere Website. Es geht um fehlende Rechte von Betroffenen im Datenschutzrecht der Jehovas Zeugen in Deutschland, K.d.ö.R.
Die verwendete Quelle -> hier

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„Wie ein Blitzschlag war wieder alles da“

Sein eigener Onkel soll sich jahrelang sexuell an ihm vergriffen haben – das Umfeld der Zeugen Jehovas begünstigt das. So sieht es ein Aussteiger aus München. Hier erzählt er seine Geschichte.

Aktueller Artikel aus der Abendzeitung München!
Von Rosemarie Vielreicher, erschienen am 20.10.2023

Jetzt hier lesen!

Veröffentlicht auf JZ Help e.V. am 20.10.2023

Hier finden Sie weitere Hilfsangebote bei sexuellem Kindesmissbrauch.

Kontakt zu unseren Beratenden finden Sie unter hilfe(at)jz.help.

Zeugen Jehovas Norwegen – einstweilige Verfügung aufgehoben

Norwegen: Das Bezirksgericht Oslo hob am 26.04.2023 die zwischenzeitliche, von Jehovas Zeugen erwirkte, einstweilige Verfügung vom 30.12.2022 gegen die Streichung der Registrierung als Religionsgemeinschaft auf. (Original-Urteil, englische Übersetzung)

Gründe

  • Bei der Prüfung der einstweiligen Verfügung konnte das Bezirksgericht am 30.12.2022 keine fundierte Beweisaufnahme durchführen, sondern es entschied auf Basis von „Gefahr im Verzug“. Aufgrund der mündlichen Verhandlung im Hauptverfahren am 29. und 30. März 2023 liegt dem Gericht ein deutlich klarer Sachstand vor.
  • Der Bescheid der Staatsverwaltung vom 22.12.2022 die Registrierung aufzuheben hatte nur Gültigkeit für 2022, da sich alle Religionsgemeinschaften für 2023 aufgrund geänderter gesetzlicher Anforderungen aus 2020 neu registrieren lassen müssen. Der Ablehnung der Staatsverwaltung für die Neu-Registrierung in 2023 kann nicht im Rahmen einer einstweiligen Verfügung, sondern nur im Hauptverfahren entschieden werden.
  • Aufgrund der inzwischen vorgelegten Beweise sah das Bezirksgericht keine „Gefahr im Verzug“ durch die Streichung der Registrierung.
  • Die Kosten der Verfahrens haben Jehovas Zeugen zu tragen.

Nachfolgend die auszugsweise, deutsche Übersetzung des Urteils des Bezirksgerichts Oslos vom 26.04.2023 durch JZ Help e.V.:


A. Vorbemerkungen des Gerichts

In diesem konkreten Rechtsstreit über die einstweilige Verfügung soll die Überprüfung durch das Bezirksgericht zu einer vorläufigen Entscheidung führen. Der Gerichtshof wird jetzt nur noch prüfen, ob es Gründe dafür gibt die Schlussfolgerung des vorherigen Beschlusses vom 30. Dezember 2022 vorläufig aufrechtzuerhalten. Dort wurde dem Staat die Löschung der Registrierung der Zeugen Jehovas als Religionsgemeinschaft verweigert. Diese Frage wird nun im Lichte des Widerspruchs zwischen den Parteien erneut geprüft, wobei die mündlichen Verhandlung am 29. und 30. März 2023 vor dem Bezirksgericht Oslo stattfand. Darüber hinaus haben die Parteien Gegenklagen auf Erstattung der Kosten erhoben.

Der Streit um das Recht auf weitere Registrierung als Religionsgemeinschaft wird von den Zeugen Jehovas in einem Verfahren vor dem Bezirksgericht Oslo im Jahr 2023 weiterverfolgt, zusammen mit (einer entsprechenden) Klage bezüglich des Rechts auf staatliche Subventionen. Diese beiden Klagen wurden, soweit feststellbar, für ein gemeinsames Verfahren vor dem Bezirksgericht zusammengelegt, wo in der Folge über beide Rechtsfragen entschieden werden soll. Die Hauptverhandlung in den Verfahren wird voraussichtlich im Laufe des Herbstes 2023 zu einem Sachurteil führen. (Seite 29)

[…]

B. Einzelheiten zum Antrag des Staates auf Abweisung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

[…]

Die Entscheidung der Staatsverwaltung vom 22. Dezember 2022 über den Verlust der Registrierung beruht auf einer zweigleisigen rechtlichen Beurteilung. Mit ein und demselben Beschluss wurde den Zeugen Jehovas erstens das Recht entzogen, für den Rest des Jahres 2022 als Religionsgemeinschaft eingetragen zu sein. Zweitens wurden den Zeugen Jehovas das Recht verweigert, ab 2023 wieder als Religionsgemeinschaft eingetragen zu werden.

Es ist merkwürdig, dass die Staatsverwaltung am 22. Dezember 2022 beschloss, der Religionsgemeinschaft das Recht auf Eintragung zu entziehen, da das Recht auf Eintragung in jedem Fall nach wenigen Tagen (Ende Dezember 2022) automatisch endet gemäß der Übergangsbestimmung in §23, vgl. Religionsgemeinschaftsgesetz von 2020. Es ist davon auszugehen, dass dies mit dem Wunsch nach Ordnung zu tun hat in Bezug auf den Vorgang, den die Staatsverwaltung zuvor auf unabhängiger Basis eingeleitet hatte, um den Entzug der Registrierung der Religionsgemeinschaft rechtzeitig vor Ende 2022 zu erwägen.

Der Gerichtshof stimmt mit dem Staat überein, dass das erweiterte Registrierungsrecht nach dem neuen Gesetz für Religionsgemeinschaften von 2020 §23 unzweifelhaft mit Wirkung Ende 2022 auslief und dass dies für frühere Registrierungen aller Religionsgemeinschaften gelte. Auch ist die Staatsverwaltung gesetzlich nicht befugt, diese Registrierung ab dem Jahr 2023 zu verlängern. Ein reiner Anspruch auf eine verlängerte Registrierung entbehrt damit jeder Begründung, vgl. §§ 1-3 des Streitgesetzes. Auch ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wäre dann ohne rechtliche Bedeutung und nicht geeignet, irgendeinen Schaden oder Unannehmlichkeiten für die Zeugen Jehovas abzuwenden. Ein solcher Antrag musste daher abgewiesen werden, da kein aktueller rechtlicher Anspruch an einer weiteren Verlängerung ab 2023 bestand und dies die gesetzliche Regelung eindeutig nicht zuließ. Das Erlöschen der Registrierung Ende 2022, die für alle Religionsgemeinschaften und aus welchem Grund auch immer galten, beendete somit faktisch jede Form von Rechtsmitteln gegen die Beendigung der Registrierung bis zur Jahreswende 2022/2023. (Seite 30)

[…]

C. Kurz zu dem nachfolgenden Urteil des Bezirksgerichts zur einstweiligen Verfügung

Die zivilprozessualen Voraussetzungen für das Erwirken einer einstweiligen Verfügung nach dem Gesetz sind, dass der Kläger sowohl einen Hauptanspruch als auch einen prozessualen Grund für den Rechtsschutz nachweisen muss, vgl. § 34-2 des Streitbeilegungsgesetzes. In der ursprünglichen einstweiligen Verfügung vom 30. Dezember 2022 betonte das Bezirksgericht, dass es nicht möglich sei, im Einzelnen zu prüfen, ob die Zeugen Jehovas die Unwirksamkeit der Einzelentscheidung der Staatsverwaltung vom 22. Dezember 2022 nachgewiesen hätten, ging aber davon aus, dass eine „Gefahr im Verzug“ bestehe, wenn von Maßnahmen zur Wahrung der Rechte der Zeugen Jehovas abgesehen werde. Diese vorläufige Entscheidung erging aufgrund der Ausnahmeregelung in § 34-2, zweiter Absatz, des Streitbeilegungsgesetzes. Damals vertrat das Bezirksgericht die Auffassung, dass ein großes Risiko bestehe, dass die Religionsgemeinschaft erheblichen nachteiligen Auswirkungen ausgesetzt sein könnte, wenn den Zeugen Jehovas kein vorläufiges Recht gewährt würde, weiterhin als Religionsgemeinschaft eingetragen zu sein. Die Ausnahme kann als eine Art erweiterter Schutzgrund bezeichnet werden, der vorzugsweise nur in einem frühen Stadium des Verfahrens Anwendung findet, wenn noch keine mündliche Verhandlung stattgefunden hat. Die in der Folge durch Urkundenbeweise und mündliche Erklärungen von Parteien und Zeugen vorgelegten Beweismittel, sowie die von den Anwälten unternommenen Verfahrensschritte, führen dazu, dass für das Gericht der Sachverhalt nunmehr hinreichend geklärt ist, um beurteilen zu können, ob Schutzgründe vorliegen. Dies ist eine der beiden kumulativen Voraussetzungen für die Anhörung zu einem Antrag auf einstweilige Verfügung. Die Zeugen Jehovas müssen nun nachweisen, dass sowohl ein Hauptantrag als auch „Gefahr im Verzug“ vorliegt, um zu verhindern, dass das Bezirksgericht den Beschluss vom 30. Dezember 2022 aufhebt. (Seite 34)

D. Aus Gründen der Sicherheit

[…] Die rechtlichen Anforderungen sind komplex. Um eine einstweilige Verfügung zu erwirken ist es „notwendig“, – „erheblichen Schaden oder Unannehmlichkeiten“ für den Kläger abzuwenden.

[…] Die Zeugen Jehovas haben insbesondere zwei Schlüsselfaktoren angeführt, die als ausreichend gewichtig angesehen werden, um im Wege einer einstweiligen Verfügung gehört zu werden. Erstens hat die Religionsgemeinschaft betont, dass ihr durch die Entscheidung der Staatsverwaltung das Recht auf Eheschließung vorenthalten wurde, und zweitens, dass die Entscheidung der Staatsverwaltung zu einer verstärkten Stigmatisierung geführt hat mit einem erhöhten Risiko schädlicher Angriffe gegen die Mitglieder oder die Religionsgemeinschaft.

[…]

Dagegen könnte man einwenden, dass es die tatsächliche Aufhebung des Rechts auf Eheschließung ist, die erhebliche Unannehmlichkeiten verursacht, aber das ist eine rein rechtliche Folge in Bezug auf jede ähnliche Religionsgemeinschaft, die ihr Recht auf Registrierung verlieren kann. In einem solchen Fall müssen die Zeugen Jehovas in Norwegen auf die (zivile) Ehe zurückgreifen. Dies ist die Situation für Glaubensangehörige z.B. in Deutschland und Frankreich, wo die Zeugen Jehovas nicht das Recht haben, eine Ehe zu schließen. In diesem Zusammenhang wird durch das Zeugnis auch erklärt, dass Jehovas Zeugen auch nach der zivilen Eheschließung den üblichen Segen und Gebet anbieten können. […] (Seite 35)

[…] Ein weiterer zentraler Einwand bezieht sich auf die Wahrnehmung, dass die Zeugen Jehovas einer Stigmatisierung durch die Außenwelt ausgesetzt sind, weil sie keine anerkannte, registrierte Religionsgemeinschaft mehr sind. Dabei geht es sowohl um die geistige Erfahrung der Ausgrenzung durch die Mitglieder als auch um das Risiko Spott und Untaten ausgesetzt zu sein.

[…]

Belästigungen, Verspottungen und Schäden, die bereits entstanden sind, können hier nicht auf dem Rechtsweg rückgängig gemacht werden. Auch der Nachweis solcher Vergehen in der Vergangenheit bietet keine Grundlage für eine Lockerung der Auslegung des recht strengen Erfordernisses eines materiellen Schadens oder Nachteils im Sinne des Gesetzes.

Aus rechtlicher Sicht ist von einer Gegenwartsperspektive auszugehen, bei der das Landgericht die vorhersehbare Gefahr künftiger Angriffe auf die Mitglieder oder das Eigentum der Religionsgemeinschaft zu bewerten hat – und zwar streng genommen nur insoweit, als das Schadenspotenzial als hinreichende Folge der Entscheidung der Staatsverwaltung vom 22. Dezember 2022, die Registrierung zu verweigern, angesehen werden kann.

[…] Durch die während der Gerichtsverhandlung am 29. und 30. März 2023 vorgelegten Beweise konnte nicht nachgewiesen werden, dass Mitglieder der Zeugen Jehovas oder die Organisation in letzter Zeit einer weit verbreiteten Verunglimpfung ausgesetzt waren. Es ist jedoch klar, dass die Religionsgemeinschaft seit einigen Jahren kritisch beäugt wird und systematisch einer weniger schmeichelhaften Öffentlichkeitsarbeit ausgesetzt war. Es gibt jedoch keine überzeugenden Anzeichen dafür, dass es sich hierbei um ein wachsendes Problem handelt, und noch weniger Grund zu der Annahme, dass dies mit der Entscheidung der Staatsverwaltung, die Registrierung zu verweigern, zusammenhängt.

E. Abschließende Bemerkungen des Gerichtshofes und Kostenfestsetzung

Das Bezirksgericht hat unter Punkt D festgestellt, dass die Grundvoraussetzung der Schutzwürdigkeit durch die einstweilige Verfügung nicht gegeben ist. Die Bearbeitung des Rechtsstreits hat sich im Jahr 2023 über einen längeren Zeitraum hingezogen, der Fall ist gründlicher beleuchtet worden und es besteht keine „Gefahr im Verzug“ nach § 34-2 Absatz 2 des Gesetzes mehr, die möglicherweise eine Grundlage für die Verlängerung des Urteils vom 30. Dezember 2022 sein könnte. Dies bedeutet, dass der Bescheid vom 30. Dezember 2022 nunmehr aufgehoben ist.

ENTSCHEIDUNG

  1. Die einstweilige Verfügung des Bezirksgerichts vom 30. Dezember 2022 in der Rechtssache 22-189232 wird aufgehoben.
  2. Die Zeugen Jehovas haben innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses 241.251 NOK an Gerichtskosten an den Staat/Ministerium für Kinder und Familienministerium zu zahlen.

Überblick: Norwegen – Zeugen Jehovas verlieren staatliche Unterstützung

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Kritische Äußerungen von Michael Tsifidaris – Pressesprecher der Zeugen Jehovas

Kritischer Kommentar zu Äusserungen des Pressesprechers der Zeugen Jehovas Michael Tsifidaris

01.04.2023 – Amoktat in Hamburg: Hat die Leitung der Zeugen Jehovas Angst vor öffentlichem Interesse & Aufklärung? Kritische Fragen von Esther Gebhard, Mitglied des Vorstands von JZ Help e.V., an Michael Tsifidaris.

Weitere kritische Stimmen

Claudia, die bei den Siebenten-Tags-Adventisten aufgewachsen und ausgestiegen ist, analysiert sehr kritisch Doktrin und Aussagen der Leitung von Jehovas Zeugen.


Weitere Informationen zu falschen oder irreführenden Aussagen von Jehovas Zeugen finden Sie hier.

Weitere 5 Zeugen Jehovas in Pennsylvania wegen Kindesmissbrauchs angeklagt

In Pennsylvania fand zum Thema sexueller Kindesmissbrauch bei den Zeugen Jehovas eine dreijährige Untersuchung durch eine sog. Grand Jury statt. S. dazu diesen Artikel von Trey Bundy bei Revealnews.org vom 10. Februar 2020. Auch Mark O’Donnell, ein bekannter Aktivist, wurde im Rahmen dieser Untersuchung von der Grand Jury befragt. In der Folge dieser Untersuchung kam es zu Anklagen gegen vier Zeugen Jehovas. Seit November 2022 haben sich weitere Betroffene gemeldet und es wurden Strafverfahren gegen fünf weitere mutmaßliche Täter eingeleitet, s. den nachfolgenden Artikel.

Fünf Mitglieder der Zeugen Jehovas in Pennsylvania wegen sexuellen Kindesmissbrauchs angeklagt

Artikel in PENNSYLVANIA NEWS
von George Stockburger und Sanika Bhargaw

Posted: Feb 7, 2023 / 10:28 AM EST
Aktualisiert am: Feb 7, 2023 / 06:08 PM EST

Diese Artikel enthält Details über angeblichen sexuellen Missbrauch.

HARRISBURG, Pennsylvania (WHTM) – Fünf Mitglieder der Zeugen Jehovas in Pennsylvania sind nun mehrfach angeklagt, weil sie Kinder sexuell missbraucht haben sollen.

Die amtierende Generalstaatsanwältin von Pennsylvania, Michelle Henry, gab die Verhaftungen und Anklagen gegen die Männer bekannt und sagte, dass mehrere der Fälle junge Familienmitglieder betreffen.

„Diese Kinder verdienen eine Gemeinschaft, in der sie aufwachsen, spielen, lernen und beten können, ohne dass ihnen etwas angetan wird“, sagte sie.

Die fünf Männer, die kürzlich angeklagt wurden, sind zwischen 42 und 74 Jahre alt, die Opfer sind zwischen 5 und 15 Jahre alt.

Die Angeklagten werden von der Generalstaatsanwaltschaft von Pennsylvania wegen der folgenden Delikte verfolgt:

Marc Brown, 65, aus Allegheny County, wird beschuldigt, zwei junge weibliche Familienmitglieder im Alter von zehn und 13 Jahren, für die er der gesetzliche Vormund war, sexuell missbraucht zu haben. Brown wurde wegen schwerer unsittlicher Körperverletzung, unsittlicher Körperverletzung, Gefährdung des Wohlergehens von Kindern und Verführung Minderjähriger angeklagt.

Raymond Shultz, 74, aus Beaver County, soll weibliche Familienmitglieder im Alter zwischen fünf und zehn Jahren sexuell missbraucht haben. Shultz wurde wegen schwerer Körperverletzung, unsittlicher Körperverletzung, Gefährdung des Kindeswohls und Verführung Minderjähriger angeklagt.

Abimael Valentin-Matos, 42, aus Lancaster County, wird beschuldigt, ein 15-jähriges Mädchen sexuell missbraucht zu haben, das er angeblich „umwarb“, um es schließlich zu heiraten, obwohl er doppelt so alt war wie sie. Matos wurde wegen unsittlicher Körperverletzung, unsittlicher Entblößung, Gefährdung des Kindeswohls und Verführung Minderjähriger angeklagt.

Kevin Isovitsch, 51, aus Butler County, wird beschuldigt, ein weibliches Familienmitglied, das neun Jahre alt war, sexuell missbraucht zu haben. Isovitsch wurde wegen Vergewaltigung, schwerer Körperverletzung, unsittlicher Körperverletzung, Gefährdung des Kindeswohls und Verführung Minderjähriger angeklagt.

Norman Aviles, 44, aus Lancaster County, soll mindestens drei Kinder im Alter zwischen fünf und zehn Jahren missbraucht haben. Aviles war Ältester in seiner Gemeinde, was ihm das Vertrauen vieler Eltern einbrachte und ihm Zugang zu deren Kindern verschaffte. Aviles wurde wegen schwerer unsittlicher Körperverletzung, unsittlicher Körperverletzung, Gefährdung des Wohls von Kindern und Verführung Minderjähriger angeklagt.

„Es ist mein feierliches Versprechen, dass ich hier sein werde, um den Überlebenden zu helfen“, sagte Henry. „Dieses Büro wird alles tun, um diese Männer zur Rechenschaft zu ziehen.“

Laut dem Bericht der 49. staatlichen Untersuchungskommission (Grand Jury) wurde der angebliche Missbrauch durch Valentin-Matos von der Überlebenden den Ältesten der Gemeinde gemeldet, nachdem er sie angeblich zu einem sexuellen Akt überredet hatte. Die Grand Jury erfuhr von dem mutmaßlichen Übergriff, als sie ein mutmaßliches Vergehen von Norman Aviles gegen die Betroffene untersuchte.

Aviles war dem Bericht der Grand Jury zufolge Mitglied der spanischsprachigen Gemeinden „East“ und „West“ in Lancaster und Ältester in der Gemeinde „East“ in Lancaster.

In dem Bericht heißt es, dass die Polizei von Lancaster im Jahr 2010 nach einem ChildLine-Bericht Anschuldigungen gegen Aviles untersucht hatte. Die Grand Jury befand die Ermittlungen der Polizei von Lancaster City für glaubwürdig und umfassend, die Angelegenheit wurde jedoch unter anderem aufgrund fehlender Ermittlungsergebnisse, die die Grand Jury inzwischen erhalten hat, eingestellt.

Die am Dienstag bekannt gegebenen Anklagen sind eine Erweiterung der Ermittlungen, die im vergangenen Jahr zu vier Verhaftungen von Mitgliedern der Zeugen Jehovas führten. Das Büro der Generalstaatsanwältin sagt, dass sich Opfer an ihr Büro gewandt haben, nachdem eine Hotline angeboten wurde, an die sich die Opfer nach den ersten vier Fällen wenden konnten.

„Viele mutige Überlebende meldeten sich und riefen die Hotline an“, sagte Henry. „Sie kamen und erzählten uns, was ihnen zugestoßen war, und sie machen unsere Gemeinschaft sicherer.

„Die Details dieser Verbrechen sind traurig und beunruhigend, und sie sind noch abscheulicher, weil die Angeklagten ihre Glaubensgemeinschaften oder ihre eigenen Familien benutzten, um Zugang zu den Opfern zu bekommen“, sagte Henry. „Unser Büro wird nie aufhören, Gerechtigkeit für die Opfer zu anzustreben, und wir werden weiterhin gegen jeden ermitteln, der den Schwächsten in unserer Gesellschaft Schaden zufügt, und ihn strafrechtlich verfolgen.

Für einige Aktivist*innen ist dies erst der Anfang einer größeren Geschichte.

„Ich glaube, dass dies nur die Spitze des Eisbergs für die Zeugen Jehovas ist“, sagte Mike McDonnell, Sprecher des Survivors Network of those Abused by Priests.

McDonnell sagte, er sei sicher, dass es noch mehr Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch in dieser Gemeinschaft gebe.

„Wenn jemand im Alter von 60 oder 65 Jahren angeklagt wird, ist das erste, was uns in den Sinn kommt, dass dies nicht der erste Übergriff ist“, sagte er.

Er hofft jedoch, dass die neuen Anklagen mehr Betroffene ermutigen, sich zu melden, und er sagte, dass dies ein Schritt zur Heilung für diejenigen ist, die ihre Geschichte erzählt haben.

„Als Überlebender und als jemand, der die Geschichten vieler Überlebender gehört hat, kann ich Ihnen sagen, dass der größte Schritt, den Sie gemacht haben, darin besteht, heute Gerechtigkeit zu suchen“, sagte McDonnell.

Wer Informationen über sexuellen Kindesmissbrauch hat, wird gebeten, sich an die Hotline der Generalstaatsanwaltschaft unter der Nummer 888-538-8541 zu wenden. Personen, die Informationen über sexuellen Kindesmissbrauch haben, sollten sich an ChildLine unter 1-800-932-0313 wenden.

Die amtierende Generalstaatsanwältin erklärte, dass es sich um eine laufende Untersuchung handle und sie sich nicht dazu äußern wolle, ob die Gemeinden von dem mutmaßlichen Missbrauch wussten. An den Ermittlungen ist auch die Polizei in Idaho beteiligt.

Diese Fälle werden von Christopher Jones, dem stellvertretenden Generalstaatsanwalt, verfolgt.


Weitere Informationen zu Kindesmissbrauch bei Jehovas Zeugen

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Zeugen Jehovas klagen gegen Vereinsmitglieder von JZ Help

Aktualisierung vom 01.06.2023
Das LG Hamburg wies die Klage der Jehovas Zeugen KdöR mit Urteil vom 28.04.2023 ab. Jehovas Zeugen legten am 30.05.2023 dagegen Berufung ein.


Jehovas Zeugen KdöR klagen gegen Vereinsmitglieder von JZ Help e.V. vor dem Landgericht Hamburg wegen der Inhalte des Berichts der Aufarbeitungskommission vom 4.12.2020 zum Werkstattgespräch und zu angeblichen Äußerungen dieser Vereinsmitglieder in Verbindung mit Kindesmissbrauch bei Zeugen Jehovas.

Angeblich hätte sich das Religionsrechts 2019 geändert und Feststellungen im Bericht seien unwahr und deshalb zu unterlassen. Die Beklagten verweisen darauf, dass alle Feststellungen des Berichts im Kontext des behandelten Zeitraums wahr seien und es aufgrund der nicht erfolgten Aufarbeitung bei den Zeugen Jehovas keinen Nachweis gibt, dass sich die gelebte Praxis geändert hätte. Im Verfahren verweigern die Zeugen Jehovas bisher konkrete Angaben zu Anzahl von Fällen von Kindesmissbrauch in den letzten Jahrzehnten, zu ausgeschlossenen Kindesmissbrauchs-Tätern und erfolgten Anzeigen an die Behörden. Andererseits behaupten sie, dass reuelose Täter ausgeschlossen, Anzeigen an die Behörden erfolgt seien und Kinder nachhaltig vor Pädophilen in den eigenen Reihen geschützt würden.

Aktueller Stand und Historie

Jehovas Zeugen KdöR legen am 30.05.2023 Berufung gegen das Urteil beim Oberlandesgericht Hamburg ein.

Urteil vom 28.04.2023

Die Klage der Jehovas Zeugen KdöR wird abgewiesen. Die Kosten sind von der Klägerin zu tragen. Die Begründung deckt sich im Wesentlichen mit dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung.

Ergebnis der mündlichen Verhandlung vom 27.01.2023

Da die beanstandeten Äußerungen einem Bericht der Aufarbeitungskommission entnommen sind, sind die vorgelegten Beweise in den Ausführungen der Klägerin (Jehovas Zeugen KdöR) nicht ausreichend. Die Klägerin bekommt 2 Monate Frist, um die fehlenden Beweise nachzureichen. Dazu müsste sie allerdings ein Auskunftsersuchen an die Aufarbeitungskommission stellen, was sich aufgrund der vereinbarten Vertraulichkeit schwierig gestalten dürfte.

Verhandlung verschoben seitens Beklagtem – neu festgesetzt für den 27.01.2023

Verhandlung verschoben seitens Klägerin – neu festgesetzt für den 21.10.2022

Verhandlung verschoben seitens des Gerichts – neu festgesetzt für den 30.09.2022

Verhandlung festgesetzt für den 06.05.2022

Klage von Jehovas Zeugen KdöR eingereicht beim Landgericht Hamburg am 16.11.2021


Hier finden Sie weitergehende Informationen zu Kindesmissbrauch bei Jehovas Zeugen und rechtlichen Verfahren vor Behörden und der Justiz.

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Geheime Datenbank zu Kindesmissbrauch bei Zeugen Jehovas

Jehovah’s Witness organisation has secret database of child sex abuse claims against members

UK, The Telegraph, By Investigations team, 30 Juni 2022, deutsche Übersetzung JZ Help e.V.

Die Organisation der Zeugen Jehovas hat eine geheime Datenbank mit Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs von Kindern gegen Mitglieder

Die religiöse Organisation hat in ihrem Hauptquartier Einzelheiten zu den Missbrauchsvorwürfen der letzten 25 Jahre gespeichert

Lacie Jones, pictured as a child, whose stepfather, a senior Jehovah’s Witness, was recently jailed for abusing her when she was younger
Lacie Jones, abgebildet als Kind, deren Stiefvater, ein hochrangiger Zeuge Jehovas, kürzlich ins Gefängnis kam, weil er sie missbraucht hatte, als sie jünger war

Die Organisation der Zeugen Jehovas hat eine geheime Datenbank mit Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs von Kindern gegen ihre Mitglieder angelegt, wie der Telegraph enthüllt.

Die religiöse Gemeinschaft, die in Großbritannien mehr als 140.000 Mitglieder hat, hat in ihrem Hauptquartier, das unter den Anhängern als Bethel oder „Zweig“ bekannt ist, Einzelheiten zu den Missbrauchsvorwürfen der letzten 25 Jahre zusammengetragen.

Aus Unterlagen, die dieser Zeitung vorliegen, geht hervor, dass leitende Beamte – so genannte Älteste – in den späten 1990er Jahren aufgefordert wurden, Einzelheiten zu Kindesmissbrauchsvorwürfen zu protokollieren und sie an die Zentrale weiterzuleiten, die sich heute in Chelmsford befindet.

Die Anweisung, Einzelheiten über Missbrauchsfälle zu erfassen und aufzubewahren, wurde seither mehrfach wiederholt.  

Die Existenz einer Datenbank für Missbrauchsvorwürfe wurde bereits in den Vereinigten Staaten und Australien festgestellt, aber dies ist das erste Mal, dass sie in Großbritannien nachgewiesen wurde.

In einer Erklärung erklärte die Christliche Versammlung der Zeugen Jehovas, dass die derzeitigen Richtlinien zum Schutz von Kindern die Leiter anweisen, „der Polizei einen Bericht zu erstatten, wenn ein Kind von Missbrauch bedroht zu sein scheint“. Sie antworteten jedoch nicht auf die Frage, ob die historische Datenbank der Anschuldigungen an die Behörden weitergeleitet worden sei.

Datenbank muss jetzt an die Polizei gehen

Missbrauchsopfer innerhalb der religiösen Gruppe haben nun gefordert, dass jede Sammlung von Anschuldigungen an die Polizei weitergegeben werden muss.

Lacie Jones, deren Stiefvater eine leitende Position bei den Zeugen Jehovas innehatte und kürzlich ins Gefängnis kam, weil er sie als Kind missbraucht hatte, sagte: „Sie müssen die Datenbank sofort an die Polizei weitergeben, um sicherzustellen, dass nicht noch mehr Kinder in Gefahr sind“.

Lacie Jones urged the group to hand the database to the police
Lacie Jones forderte die Gruppe auf, die Datenbank an die Polizei zu übergeben CREDIT: CLARE HEWITT

Die Enthüllung über die Aufbewahrung von Unterlagen wird Fragen darüber aufwerfen, wie die Organisation auf Anschuldigungen von Kindesmissbrauch unter ihren Mitgliedern reagiert.

Bislang stand vor allem die katholische Kirche wegen ihres Umgangs mit Vorwürfen des Kindesmissbrauchs in der Kritik, da sie es versäumt hat, ausreichende Maßnahmen zu ergreifen.   

Der Telegraph begann nach einem Hinweis im vergangenen Jahr mit der Untersuchung von Vorwürfen, dass die Zeugen Jehovas eine geheime Datenbank von Missbrauchstätern unterhalten.

Das Untersuchungsteam hat einen Podcast mit dem Titel „Call Bethel“ aufgenommen, um herauszufinden, ob die Datenbank existiert.      

Im Jahr 2014 leitete die Wohltätigkeitskommission eine Untersuchung gegen die Zeugen Jehovas ein, da sie Bedenken hinsichtlich des Schutzes hatte.

Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen, aber aus Gerichtsdokumenten geht hervor, dass die Aufsichtsbehörde versucht hat, Richtlinien über sexuellen Kindesmissbrauch und gespeicherte Daten zu erhalten – was nach Ansicht vieler ein Versuch war, die Datenbank zu erwerben, falls sie existiert.

Älteste sollten angeben, ob der Missbrauch „einmalig oder regelmäßig“ war

Reporter haben Unterlagen erhalten, aus denen hervorgeht, dass 1997 die Ältesten in Großbritannien und Irland aufgefordert wurden, einen „Bericht“ zu erstellen, in dem unter anderem das Alter des Opfers und die Frage, ob es sich um ein „einmaliges Vorkommnis oder eine Praxis“ handelte, vermerkt wurden.

In dem Brief hieß es, dass die leitenden Mitglieder „auf die Aktivitäten von Personen achten sollten, von denen bekannt ist, dass sie in der Vergangenheit Kinder belästigt haben“, warnte das dreiseitige Dokument.

„Es ist möglich, dass einige, die sich des Kindesmissbrauchs schuldig gemacht haben, als Älteste, Dienstamtgehilfen oder reguläre Sonderpioniere dienten oder jetzt dienen.“

Louise Palmer said in 2017 that she had been told not to report being raped by her brother, who was also a Jehovah’s Witness
Louise Palmer sagte 2017, dass ihr gesagt wurde, sie solle die Vergewaltigung durch ihren Bruder, der ebenfalls ein Zeuge Jehovas war, nicht melden. CREDIT: BBC

Ab 1991 wurden die Ältesten angewiesen, Informationen über „Kinderschänder“ aufzuzeichnen, um zu verhindern, dass sie die Gemeinde verlassen, ohne dass eine Warnung ausgesprochen wird, und sie hatten Schritte unternommen, um die Mitglieder über das Thema aufzuklären.

The Telegraph liegen mehrere Dokumente vor, in denen Gemeindeleiter aufgefordert werden, Missbrauchsvorwürfe aufzuzeichnen und sicher zu archivieren.  Die Unterlagen oder die Informationen werden dann oft an die Zentrale weitergeleitet.

The Telegraph hat ein „Kinderschutz“-Dokument gesehen, in dem Informationen über die Opfer, den Missbraucher und die ergriffenen Maßnahmen verlangt werden. Das Dokument, das den Reportern vorliegt, stammt aus einer britischen Gemeinde.

Die Versammlungen bewahren auch Dokumente auf, in denen festgehalten wird, warum eine Person „ausgeschlossen“ wurde, ein Begriff, der verwendet wird, wenn jemand die religiöse Organisation verlassen muss, nachdem er des Fehlverhaltens beschuldigt wurde, wozu auch der Vorwurf des Kindesmissbrauchs gehören kann.

Frau Jones erhielt die Unterlagen ihrer früheren Gemeinde, nachdem sie sich bei der Polizei über ihren Stiefvater beschwert hatte, aber es ist unklar, ob diese Informationen auch an die Zentrale der religiösen Gruppe weitergeleitet wurden.

Älteste sollten Missbrauch in fünfseitigem Fragebogen detailliert beschreiben

Der Telegraph hat auch einen fünfseitigen Fragebogen gesehen, der Ältesten ausgehändigt wurde, die über Missbrauch in ihrer Gemeinde berichtet haben.  

Der Fragebogen enthält oben eine Londoner Telefonnummer und weist die Ältesten an, Einzelheiten über den Missbrauch anzugeben, einschließlich der „Gesamtzahl der mutmaßlichen Opfer“.

Es ist unklar, was mit dem Dokument geschieht, nachdem es zurückgeschickt wurde, aber die aufgeworfenen Fragen geben einen weiteren Einblick in die Art der zentral gesammelten Informationen.

Die Christliche Versammlung der Zeugen Jehovas erklärte, dass ihr „Zweigbüro einen kurzen Vermerk über ein Gemeindemitglied führt, von dem bekannt ist, dass es sexuellen Kindesmissbrauch begangen hat“, und dass diese Informationen „überprüft“ werden, wenn sie eine Beförderung einer Person in ihren Reihen in Erwägung ziehen.

„Dadurch wird sichergestellt, dass eine Person, die Kindesmissbrauch begangen hat, nicht zu einem Ältesten oder einem Ministerialbeamten ernannt wird“, hieß es.

Sie betonen, dass ihre Beibehaltungspolitik in einer kürzlich durchgeführten Untersuchung nicht kritisiert wurde, in der untersucht wurde, wie religiöse Organisationen auf Anschuldigungen von Kindesmissbrauch reagiert und wie sie Maßnahmen zur Aufklärung und zum Schutz von Gemeindemitgliedern ergriffen haben.

In der Erklärung heißt es, dass die Organisation „anerkennt, dass sie gegen das Übel des sexuellen Kindesmissbrauchs nicht immun ist“ und dass sie „bestrebt ist, dieses verderbliche Übel an der Wurzel zu bekämpfen“, indem sie ihren Mitgliedern Anleitung und Aufklärung zu diesem Thema bietet.


Weitere Informationen zu Kindesmissbrauch bei den Zeugen Jehovas

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Zeugen Jehovas wird in Norwegen Registrierung als Religionsgemeinschaft entzogen

Aktualisierung vom 27.04.2023:
Das Bezirksgericht Oslo hebt die zwischenzeitliche, von Jehovas Zeugen erwirkte, einstweilige Verfügung vom 30.12.2022 auf.
Hier geht es zur aktuellen Übersicht.

Am 22. Dezember veröffentlichte die Staatsverwalterin die Mitteilung auf der Website. Im Folgenden die Übersetzung durch JZ Help.

Jehovas Zeugen verlieren die Registrierung als Religionsgemeinschaft.

Die Staatsverwalterin von Oslo und Viken hat beschlossen, Jehovas Zeugen die Registrierung als Religionsgemeinschaft nach dem Religionsgemeinschaftsgesetz zu entziehen.

Veröffentlicht am 22.12.2022

Wir haben Jehovas Zeugen am 25. Oktober dieses Jahres eine Mitteilung über den möglichen Verlust der Registrierung geschickt. In der Mitteilung baten wir um Rückmeldung, ob sie die Bedingungen, die zur Ablehnung staatlicher Subventionen führten, korrigieren wollten. Die Gemeinschaft wollte die Bedingungen, die zur Verweigerung staatlicher Zuschüsse im Jahr 2021 geführt haben, nicht korrigieren und bringt zum Ausdruck, dass sie mit der Entscheidung zur Verweigerung von Zuschüssen immer noch nicht einverstanden ist.

Anfang dieses Jahres wurde Jehovas Zeugen wegen des Verstoßes gegen das Religionsgemeinschaftsgesetz die staatliche Förderung für 2021 verweigert. Die Religionsgemeinschaft verletzt unseres Erachtens das Recht der Mitglieder auf freie Meinungsäußerung. Wir glauben, dass dies das Recht der Mitglieder auf Religionsfreiheit verletzt. Wir glauben auch, dass sie die Rechte von Kindern verletzen, indem sie den Ausschluss getaufter Minderjähriger zulassen und Mitglieder dazu ermutigen, Kinder, die sich nicht an die Regeln der Religionsgemeinschaft halten, sozial zu isolieren.

Nach dem Religionsgemeinschaftsgesetz kann einer Gemeinschaft die Registrierung entzogen werden, wenn sie gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass Jehovas Zeugen das Recht der Mitglieder auf freie Meinungsäußerung von Religionsgemeinschaften und Kinderrechte verletzen. Vor diesem Hintergrund sind wir zu dem Schluss gekommen, dass der Verein nicht nach dem Religionsgemeinschaftsgesetz registriert werden kann. Dies entspricht unseres Erachtens den Bestimmungen des KKG.

Der Wegfall der Registrierung bedeutet, dass die Gemeinschaft keinen Anspruch mehr auf staatliche Förderungen geltend machen kann. Es bedeutet auch, dass die Gemeinschaft die Autorität verliert, Ehen zu schließen. Dennoch kann sie ihre Religion und ihre Tätigkeit ungeachtet einer öffentlichen Registrierung frei ausüben, da es sich bei dem Religionsgemeinschaftsgesetz im Wesentlichen um ein Subventionsgesetz handelt.

Die Entscheidung finden Sie am rechten Rand dieser Seite.

Die ausführliche Entscheidung liegt in deutscher Übersetzung vor.

Die Zeugen Jehovas haben laut der Zeitung Aftenposten vom 22. Dezember 2022 angekündigt, gegen die staatliche Entscheidung zu klagen. Sie sagen, dass sich Norwegen mit der Rücknahme der Registrierung vom Völkerrecht wegbewege und dies ein Warnsignal sei für Religionsfreiheit und Menschenrechte.  Die Zeugen Jehovas seien seit 130 Jahren Teil der norwegischen Gesellschaft und hätten seit mehr als 30 Jahren Anspruch auf staatliche Unterstützung


Hier geht es zur aktuellen Übersicht.

Gericht urteilt gegen Jehovas Zeugen KdöR im Markenrechtsstreit mit JZ Help

Aktualisierung vom 23.11.2023
In der heutigen Berufungsverhandlung beim Oberlandesgericht Frankfurt unterbreitete das Gericht den folgenden Vergleichsvorschlag: Der Verein JZ Help e.V. läßt die Marke „JZ“ im Markenregister streichen und kann im Gegenzug den Vereinsnamen und die Internet-Domain jz.help weiter verwenden. Der Verein hat bisher allerdings nie „JZ“ in der Alleinstellung verwendet, so dass sich daraus keine Veränderung ergeben würde.

Der Vorstandsvorsitzende von JZ Help e.V. Udo Obermayer stimmte dem Vorschlag des Gerichts zu. Die Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen in Deutschland (RJZiD), u.a. vertreten durch RA Pikl, lehnte ab, was auch nicht verwunderlich ist, da RJZiD damit ihr eigentliches Prozessziel, die Benennung ihrer menschenrechtsverletzenden Organisation im Vereinsname und der Internet-Domain, verfehlt hätte. Das Gericht vertagte daraufhin seine endgültige Entscheidung.

Aktualisierung vom 28.09.2022:
Jehovas Zeugen in Deutschland K.d.ö.R. legen Berufung gegen das Urteil des LG Frankfurt vom 17.08.2022 ein.

17.08.2022
Das Landgericht Frankfurt urteilte am 17.08.2022 gegen Jehovas Zeugen KdöR im Markenrechtsstreit mit JZ Help. Die Klage von Jehovas Zeugen KdöR wurde abgewiesen. Jehovas Zeugen KdöR haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Wir danken allen, die uns durch ihre Mitgliedsbeiträge und Spenden unterstützt haben, damit wir diesen Rechtsstreit erfolgreich führen konnten.

Entscheidungsgründe des Gerichts

Die Klägerin (Jehovas Zeugen KdöR) kann sich auf keine Marke nach § 4 MarkenG berufen. Die Klägerin ist nicht Inhaberin einer eingetragenen Marke. Auch ist sie nicht Inhaberin einer Benutzungsmarke nach § 4 Nr. 2 MarkenG, da Veraussetzung hierfür wäre, dass sie das Zeichen „JZ“ im geschäftlichen Verkehr genutzt hat und das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat.

[…] Ein Zeichen wird im geschäftlichen Verkehr benutzt, wenn die Benutzung im Zusammenhang mit einer auf einen wirtschaftlichen Vorteil gerichteten kommerziellen Tätigkeit […] dient […] Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass eine Religionsgemeinschaft keine kommerzielle Tätigkeit ausführt […] Die Klägerin hat nicht vorgetragen mit dem Kongress Einnahmen generiert zu haben […]

Darüber hinaus liegt auch keine Verwechslungsgefahr oder Irreführung vor, denn der Verkehr wird nicht davon ausgehen, die von dem Beklagten (JZ Help) angebotenen Dienstleistungen würden von der Klägerin stammen.

[…] Mangels wirtschaftlicher Tätigkeit kommt es auf die Bekanntheit oder Verkehrsgeltung des Zeichens „JZ“ nicht an.

Zum Urteil des LG Frankfurt geht es hier.

Siehe auch Namensänderung in JZ Help,
Denn sie wissen, was sie tun – Wachtturmgesellschaft gegen „JZ.help“ (Richard Dawkins Foundation 15.12.2020) und Watchtower Society attackiert unseren Verein

ifw: Zeugen Jehovas machten falsche Angaben im Anerkennungsverfahren zur KdöR

Das ifw – Institut für Weltanschauungsrecht stellt in einem Kommentar fest, dass die Zeugen Jehovas im Anerkennungsverfahren zum Körperschaftsstatus (KdöR) falsche oder beschönigende Angaben gemacht haben. Die Verleihung des Körperschaftsstatus an die Zeugen Jehovas in den deutschen Bundesländern muss folglich rückgängig gemacht werden.

Die Giordano Bruno Stiftung hat den Kommentar des ifw in einer Meldung zum Thema «Aggressive Entfremdung von Gesellschaft und Staat» aufgegriffen und weist dort auch auf die Entwicklungen im europäischen Ausland hin.

In seinem Urteil vom 27.11.2020 stellte das Landgericht Hamburg fest, dass innerhalb der deutschen Zeugen Jehovas unstreitig „Kontakt zu ehemaligen Mitgliedern einschließlich Verwandten vermieden werden soll.“ Für das Landgericht stellen die Praxis des Gemeinschaftsentzugs zusammen mit den weiteren „zahlreichen für die Mitglieder vorgegebenen Verhaltensweisen“, insbesondere der Ablehnung von Bluttransfusionen, die „notwendigen Anknüpfungstatsachen“ für die Einschätzung dar, dass die „aggressive Entfremdung von der Gesellschaft und dem Staat“ charakteristische Merkmale der Zeugen Jehovas seien.

So ist es nach Auffassung des Landgerichts „unstreitig, dass die Klägerin in ihren Schriften äußert, dass eine Frau keine Macht über ihren Körper habe, was gerade auch sexuelle Handlungen ohne bzw. gegen den Willen der Frau zuließe.“ Angesichts der strikten Ablehnung von Bluttransfusionen, Homo- und Transsexualität sowie der Lehren, dass Nicht-Zeugen „das Werk Satans und dem Untergang geweiht seien“ und somit „als grundsätzlich ‚böse‘ klassifiziert und herabgewertet“ werden, und „dass Frauen sich […] ihren Ehemännern unterordnen müssen und innerhalb der Versammlung bestimmte Positionen, wie z.B. die eines Ältesten, nicht bekleiden dürfen“, würden die notwendigen Anknüpfungstatsachen dafür vorliegen, die deutschen Zeugen Jehovas zulässigerweise als eine Bewegung zu bezeichnen, „welche die fundamentalen Menschenrechte missachtet“.

Im Zusammenhang mit den Zeugen Jehovas sind dieses Jahr bereits verschiedene Staaten aktiv geworden. So planen bzw. prüfen SchwedenNorwegen und Island die Streichung staatlicher Beiträge, weil die Religionsgemeinschaft gegen grundlegende Rechte ihrer Mitglieder verstoße. Lettland überprüft, ob die Zeugen Jehovas verfassungskonform sind. In den Niederlanden soll eine Untersuchung zum Thema Ächtung eingeleitet werden. 

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.