Jehovas Zeugen missachten Menschenrechte

Jehovas Zeugen als Organisation missachten grundlegende Menschenrechte, wie dies von Justiz, Regierungsbehörden und anderen Institutionen bereits mehrfach festgestellt wurde. Deshalb bezeichnen wir als JZ Help e.V. Jehovas Zeugen als menschenrechtsverletzende Organisation. Sie können aber auch zu Recht als Sekte bezeichnet werden.

Litauen

Der litauische Gesetzgeber hat der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas die staatliche Anerkennung verweigert, da die religiöse Lehren und Rituale gegen die litauische Verfassung verstoßen.
Litauisches Parlament 06.06.204

Norwegen

Die Regierung von Norwegen beanstandete, dass Jehovas Zeugen das Recht ihrer Mitglieder auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf Religionsfreiheit, sowie der Menschenrechtsschutz von Kindern nach der Konvention über die Rechte des Kindes verletzen. Die Verstöße werden offenbar vorsätzlich begangen. Diesen Entscheid haben die Zeugen Jehovas angefochten und im März 2024 vor Gericht verloren.
Regierungsbehörde Norwegen 22.12.2022

Deutschland

Jehovas Zeugen missachten fundamentale Menschenrechte. Die Verweigerung von Bluttransfusionen bei Kindern ist ein Verbrechen. Die konsequente Enthaltung der Teilnahme am politischen öffentlichen Leben ist als aggressive Entfremdung von Gesellschaft und Staat zu bewerten, wie auch die Empfehlung zur Kontaktenthaltung gegenüber ehemaligen Mitgliedern, die Ablehnung von Bluttransfusionen und diverser Feste. Die Organisation ist subversiv, denn sie betrachtet den Staat als Feind, inspiriert vom Teufel. Menschen, die nicht dem Glauben der Klägerin angehören werden als grundsätzlich „böse“ klassifiziert und herabgewertet.
Landgericht Hamburg 27.11.2020

Der Begriff „Sekte“ ist akzeptabel, da bei Jehovas Zeugen Hinweise auf problematische Methoden im Umgang mit den Mitgliedern im Raum stehen.
Deutscher Presserat 16.09.2019

Schweiz

Die Praxis der Ächtung ist zumindest im Ansatz menschenrechtsverletzend. Den Mitglieder wird damit die Glaubens- und Gewissensfreiheit innerhalb der Gemeinschaft verwehrt.
Urteil des Bezirksgerichts Zürichs vom 09.07.2019

Island

Die Vorsitzende des parlamentarischen Ausschusses für allgemeine Angelegenheiten und Bildung prüft, ob die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden soll, weil Menschenrechte verletzt oder anderen Gewalt zufügt wird, selbst wenn dies aus religiösen Gründen geschieht, da dies gegen isländisches Recht verstößt.
Isländisches Parlament 16.03.2022

Island erwägt die Streichung von staatlichen Geldern an die Zeugen Jehovas.
Gründe hierfür sind psychischer Missbrauch von Kindern und die Ausgrenzung durch ihre Familien, nachdem sie aus dem Glauben ausgetreten waren. (16.03.2022)

Niederlande

Niederländische Abgeordnete wollen gegen Ächtung bei den Zeugen Jehovas vorgehen (18.03.2022)

Lettland

Lettland ermittelt gegen die Zeugen Jehovas
Die lettische Staatsanwaltschaft hat eine Überprüfung der religiösen Organisation der Zeugen Jehovas auf die Einhaltung der Gesetze des Landes eingeleitet, wie die Strafverfolgungsbehörde bestätigt. (31.03.2022)

Japan

Gruppe von Anwälten prangert Menschenrechtsverletzungen an Kindern an: 
„Wir wollen die Verletzung der Menschenrechte von Anhängern der zweiten Generation stoppen“, so Jun Tabata, Mitglied der Anwaltsgruppe, die sich für Menschen, die in die Zeugen Jehovas hineingeboren sind, einsetzt (Zitat aus dem Artikel bei Sumikai vom 2. März 2023). Die Gruppe hatte Schilderungen Betroffener gesammelt, u.a. zum sogenannten Blutverbot und körperlicher Bestrafung, und in einem Bericht zusammengestellt.
10. Dezember 2023 – Tag der Menschenrechte: Wir blicken nach Japan