Überblick
Jehovas Zeugen – Religionsgesetze, Organisation & KdöR (D)
Hamburger Gericht bestätigt: Kritik an Jehovas Zeugen ist zulässig (FECRIS)
Entfremdung von Gesellschaft und Staat, Jehovas Zeugen missachten fundamentale Menschenrechte, Verweigerung von Bluttransfusionen bei Kindern ist ein Verbrechen – Annahme einer Bluttransfusion führt zum Ausschluss, Aussteiger/innen werden geächtet, Mitglieder werden durch Aufseher kontrolliert, Frauen müssen sich unterordnen.
Schweizer Gericht bestätigt: Kritik an Jehovas Zeugen ist berechtigt (Spiess)
Die Praxis der Ächtung existiert und ist, zumindest im Ansatz, menschenrechtsverletzend, auch Kinder sind von Ächtung betroffen,
die Zwei-Zeugen-Regel begünstigt sexuelle Gewalt gegen Kinder,
das Bluttransfusionsverbot führt zu Todesfällen,
psychische Gewalt durch Ächtung, soziale Gewalt durch Druck, Manipulation, Bestrafung und Ausschlussmentalität,
Wachtturm-Materialien zielen auf Verängstigung der Kinder.
Belgien: Zeugen Jehovas wegen Ächtung verurteilt (Haeck)
Wegen Anstiftung zu Diskriminierung und Hass gegen ehemalige Mitglieder zu Geldstrafe von 96.000 Euro verurteilt.
Norwegen: Staatliche Förderung für Jehovas Zeugen wegen Ächtungspraxis verweigert (Nilsen)
Mitgliedern wird der Kontakt zu Ausgeschlossenen und Ausgestiegenen verweigert, auch Kinder können ausgeschlossen werden.
Niederlande: Gericht bestätigt Bericht zu Kindesmissbrauch bei Jehovas Zeugen
Niederländisches Gericht urteilt gegen Recht auf Geheimhaltung
Kindesmissbrauch
EuGH urteilt gegen Haustür-Notizen
Presserat
Deutscher Presserat
Jehovas Zeugen darf man als Sekte bezeichnen
Schweizer Presserat