Familienrechtliche Konflikte

Steigt ein Elternteil einer Zeugen Jehovas Familie mit minderjährigen Kindern aus der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas aus oder wird ausgeschlossen, ergeben sich häufig schwierige familienrechtliche Konflikte, die insbesondere das Sorge- und Umgangsrecht betreffen.

Zeugen Jehovas versuchen ihre Kinder von klein auf so intensiv wie möglich gemäß dem Regelwerk ihres Religionsrechts zu erziehen. Wie weit dabei die Indoktrination geht und warum das Kindeswohl dadurch gefährdet sein kann finden Sie hier.

Da Eheschließungen nur innerhalb der Gemeinschaft erwünscht sind, kommt es sehr häufig vor, dass auch die Großeltern und oft auch Onkel und Tanten Zeugen Jehovas sind. Steigt ein Elternteil mit minderjährigen Kindern aus der Gemeinschaft aus oder wird ausgeschlossen, muss er vom Rest der Familie – ggf. auch Großfamilie – geächtet werden und der Kontakt muss abgebrochen werden. Ausführliche Informationen hierzu sind hier zu finden.

Kommt es zur Scheidung, besteht für das ausgestiegene Elternteil die große Gefahr, dass familienrechtlich das Sorge- und Umgangsrecht bzgl. der Kinder zwar scheinbar klar geregelt ist, tatsächlich die Kinder durch den Einfluss der Indoktrination immer mehr auf Abstand gehen, bis letztlich zum Kontaktabbruch, wie Erfahrungsberichte zeigen. Leider zeigen Jugendämter und Familiengerichte hierfür selten die nötige Sensibilität.

Beispielhafte Entscheidungen von Familiengerichten

Nachfolgend einige Zitate aus uns vorliegenden Gerichtsentscheidungen bei familienrechtlichen Konflikten im Fall von Scheidung und Ausstieg eines Elternteils.

Amtsgericht von 2018

Vergleich:
[…] Die Eltern sich sich darüber einig, dass die Kinder zu einem späteren Zeitpunkt selbst über ihre Religionszugehörigkeit entscheiden können. Wo sich Gelegenheit ergibt, dürfen sie unterschiedliche Konfessionen kennenlernen.
Die Kinder werden nicht an den regelmäßigen Versammlungen und Kongressen der Zeugen Jehovas teilnehmen. Sie können jedoch, wenn sie und der Vater dies wünschen, Festlichkeiten der Zeugen Jehovas wie das Gedächtnismal und das Versammlungsfest, besuchen, und auch private Besuchskontakte bei anderen Zeugen Jehovas wahrnehmen.
Die Eltern unterbinden es entschieden, wenn Verwandte oder Freunde die Kinder hinsichtlich der Zugehörigkeit zu den Zeugen Jehovas unter Druck setzen […]

Beschluss:
[…] Die soeben abgeschlossenen Vergleiche werden gerichtlich gebilligt, da sie dem Kindeswohl nicht widersprechen. Die Beteiligten werden darauf hingewiesen, dass bei einem Verstoß gegen eine Verpflichtung aus einem dieser Vergleiche Ordnungsgeld bis zu 25.000 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden, Ordnungshaft festgesetzt werden kann […]

Oberlandesgericht von 2011

[…] Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – […] von 2011 wird zurückgewiesen […]

[…] Mit Beschluss von 2011 übertrug das Amtsgericht – Familiengericht – die elterliche Sorge für das minderjährig Kind auf den Antragsteller alleine. Zur Begründung der Entscheidung ist im Wesentlichen aufgeführt, diese Entscheidung entspreche am Besten dem Kindeswohl. Die Antragsgegnerin sei praktizierende Zeugin Jehovas […] Der Blick in die Zukunft spreche aber für den Vater, da beim Vater [der Sohn] bessere Chancen habe, zu einem selbstbewussten jungen Mann heranreifen zu können. Bei der Mutter sei [der Sohn] zu stark in die Religionsausübung einbezog […] Bei einem Verbleib bei der Mutter bestehe die Gefahr einer Isolierung [des Sohns]. Beim Vater könne [der Sohn] unbeschwerter und eher den kindlichen Bedürfnissen entsprechend aufwachsen […]

[…] Der Sachverständige […] sprach sich in einem schriftlichen Ergänzungsgutachten […] dafür aus, dass der Lebensschwerpunkt von […] künftig beim Vater sein solle, damit dieser den Sohn bei sich betreuen und erziehen könne. Aufgrund des bestehenden hohen Konfliktniveaus und der mangelnden Kommunikation auf Elternebene sollte die elterliche Verantwortung auf den Vater übertragen werden […]

[…] Auch die Vertreterin des Jugendamts und die eingesetzte Verfahrensbeiständin sprachen sich für einen Aufenthaltswechsel […] zum Vater aus, da sie übereinstimmend die Förderkompetenz des Vater höher einschätzen als der Mutter […]

[…] Bei einem Aufrechterhalten der elterliche Sorge ist ein Abbau der Konflikte der Eltern hinsichtlich der Förderung des Kindes, der Religionsausübung, der schulischen Kontakte und dem Umgang mit den gesundheitlichen Problemen nicht zu erwarten. Von einem Beruhigen der Situation im Hinblick auf das Kindeswohl ist nur dann auszugehen, wenn einem Elternteil die Verantwortung für das Kind übertragen wird, so dass die elterliche Sorge im vorliegenden Fall auf einen Elternteil zu übertragen war, nämlich dem Kindesvater […]

[…] Das Jugendamt […] hat eine zunehmende Isolation [des Sohns] gegenüber Gleichaltrigen bereits seit dem Kindergartenbesuch festgestellt. Nach den Ermittlungen des Sachverständigen hat sich diese Isolation seit Schulbeginn fortgesetzt […]

[…] ist es zum Wohl [des Sohnes] unbedingt erforderlich und möglich, seine sozialen Kontakte in viel stärkerem Maße zu fördern als dies im Haushalt der Mutter in der Vergangenheit erfolgt ist […] Dies zeigte sich sowohl bei den mit dem Vater verbrachten Ferienaufenthalten als auch bei den sportlichen Aktivitäten [des Sohns]. Der Kindesvater hat frühzeitig die sportlichen Interessen des Kindes erkannt und gefördert und damit unbeschwerte Kontakte des Kindes aufbauen können […]

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR 2022

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR bestätigt im Urteil 54032/18 vom 19.05.2022 die Gerichtsentscheidung aus Italien, dass der Beschwerdeführer, ein Zeuge Jehovas, sein Kind nicht in seine religiösen Aktivitäten involvieren darf.
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Stellungnahme eines Anwalts

Zu vorgenanntem Sachverhalt erhielten wir am 27.07.2018 eine Stellungnahme von Herrn Zillikens, Rechtsanwalt für Familienrecht , der auf eine große Erfahrung in Gerichtsverfahren mit Zeugen Jehovas zurück blicken kann. Auszugsweise schreibt er:

[…] Allerdings habe ich es in Verfahren beim Familiengericht, wo es um Sorge- und/oder Umgangsrecht ging, erlebt, dass – vielleicht unter dem Druck eines gerichtlichen Verfahrens und der Rechtssprechung insbesondere zur Bedeutung des Umgangsrechts – Umgangskontakte zwischen dem Kind und dem aus der Gemeinschaft ausgetretenen Elternteil zugelassen wurden. Ich habe oft gespürt, dass der Elternteil, der noch in der Sekte war, unter dem Druck stand, möglichst wenig Umgang des Kindes mit dem abtrünnigen anderen Elternteil zuzulassen, andererseits aber wusste, dass die Gerichte eine Umgangsverweigerung äußerst negativ bewerten (Stichwort: fehlende Bindungstoleranz) und letztlich sogar damit drohen, dem Elternteil, der keinen Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil zulässt, das Sorgerecht zu entziehen.

Die Zeugen Jehovas, hier insbesondere deren häufig im familiengerichtlichen Verfahren auftretende Rechtsanwalt Hessler (selbst Zeuge Jehovas), werden hier zahlreiche Beispiele aufzählen können, wo einvernehmlich Umgangsregelungen zustande gekommen sind und die Zeugen Jehovas in solchen Fällen keineswegs einen Kontaktabbruch oder eine Einschränkung des Umgangsrechtes befürworten. Deshalb hat Rechtsanwalt Hessler auch in Fällen, wo ich als Anwalt des „nichtgläubigen, bösen“ Elternteils tätig war, oft darauf hingewirkt, dass keine streitige Entscheidung erging, sondern letztlich doch eine Elternvereinbarung getroffen wurde. Erkennbar sollten Negativentscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht im Zusammenhang mit der Sektenzugehörigkeit eines Elternteils vermieden werden […]

Lügen vor Gericht

Weitere Informationen, wie Zeugen Jehovas auf Grund ihrer Lehre zur „Theokratischen Kriegsführung“ Gerichte täuschen, finden Sie hier.

Wo Sie Hilfe finden

Für Betroffene haben wir einige Hilfsangebote zusammengestellt.

Allgemeine Literaturhinweise sind hier zu finden.
Themenspezifische Publikationen zum Kindeswohl finden Sie hier.

Die Krisenberatungsstelle des Bayerischen Landesjugendamtes
wurde zwar schwerpunktmäßig wegen Scientology eingerichtet, kann aber auch zu Zeugen Jehovas und auch außerhalb Bayerns genutzt werden.

Rechtsanwälte/innen und weitere Experten/innen mit Erfahrung zu Zeugen Jehovas finden Sie hier.

Selbsthilfegruppen und Gruppen zum problemspezifischen Austausch finden Sie hier.

Berichte Betroffener

Betroffene berichten in dieser Playlist, wie sie als minderjährige Kinder durch Ächtung und Kontaktabbruch in ihren Familien litten

Weitere Infos zu Ächtung bei Jehovas Zeugen finden Sie hier.