Zeugen Jehovas wird in Norwegen Registrierung als Religionsgemeinschaft entzogen

Aktualisierung vom 27.04.2023:
Das Bezirksgericht Oslo hebt die zwischenzeitliche, von Jehovas Zeugen erwirkte, einstweilige Verfügung vom 30.12.2022 auf.
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Am 22. Dezember veröffentlichte die Staatsverwalterin die Mitteilung auf der Website. Im Folgenden die Übersetzung durch JZ Help.

Jehovas Zeugen verlieren die Registrierung als Religionsgemeinschaft.

Die Staatsverwalterin von Oslo und Viken hat beschlossen, Jehovas Zeugen die Registrierung als Religionsgemeinschaft nach dem Religionsgemeinschaftsgesetz zu entziehen.

Veröffentlicht am 22.12.2022

Wir haben Jehovas Zeugen am 25. Oktober dieses Jahres eine Mitteilung über den möglichen Verlust der Registrierung geschickt. In der Mitteilung baten wir um Rückmeldung, ob sie die Bedingungen, die zur Ablehnung staatlicher Subventionen führten, korrigieren wollten. Die Gemeinschaft wollte die Bedingungen, die zur Verweigerung staatlicher Zuschüsse im Jahr 2021 geführt haben, nicht korrigieren und bringt zum Ausdruck, dass sie mit der Entscheidung zur Verweigerung von Zuschüssen immer noch nicht einverstanden ist.

Anfang dieses Jahres wurde Jehovas Zeugen wegen des Verstoßes gegen das Religionsgemeinschaftsgesetz die staatliche Förderung für 2021 verweigert. Die Religionsgemeinschaft verletzt unseres Erachtens das Recht der Mitglieder auf freie Meinungsäußerung. Wir glauben, dass dies das Recht der Mitglieder auf Religionsfreiheit verletzt. Wir glauben auch, dass sie die Rechte von Kindern verletzen, indem sie den Ausschluss getaufter Minderjähriger zulassen und Mitglieder dazu ermutigen, Kinder, die sich nicht an die Regeln der Religionsgemeinschaft halten, sozial zu isolieren.

Nach dem Religionsgemeinschaftsgesetz kann einer Gemeinschaft die Registrierung entzogen werden, wenn sie gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass Jehovas Zeugen das Recht der Mitglieder auf freie Meinungsäußerung von Religionsgemeinschaften und Kinderrechte verletzen. Vor diesem Hintergrund sind wir zu dem Schluss gekommen, dass der Verein nicht nach dem Religionsgemeinschaftsgesetz registriert werden kann. Dies entspricht unseres Erachtens den Bestimmungen des KKG.

Der Wegfall der Registrierung bedeutet, dass die Gemeinschaft keinen Anspruch mehr auf staatliche Förderungen geltend machen kann. Es bedeutet auch, dass die Gemeinschaft die Autorität verliert, Ehen zu schließen. Dennoch kann sie ihre Religion und ihre Tätigkeit ungeachtet einer öffentlichen Registrierung frei ausüben, da es sich bei dem Religionsgemeinschaftsgesetz im Wesentlichen um ein Subventionsgesetz handelt.

Die Entscheidung finden Sie am rechten Rand dieser Seite.

Die ausführliche Entscheidung liegt in deutscher Übersetzung vor.

Die Zeugen Jehovas haben laut der Zeitung Aftenposten vom 22. Dezember 2022 angekündigt, gegen die staatliche Entscheidung zu klagen. Sie sagen, dass sich Norwegen mit der Rücknahme der Registrierung vom Völkerrecht wegbewege und dies ein Warnsignal sei für Religionsfreiheit und Menschenrechte.  Die Zeugen Jehovas seien seit 130 Jahren Teil der norwegischen Gesellschaft und hätten seit mehr als 30 Jahren Anspruch auf staatliche Unterstützung


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