Aktualisierung vom 22.12.2022:
Die Staatsverwalterin von Oslo und Viken hat beschlossen, Jehovas Zeugen die Registrierung als Religionsgemeinschaft nach dem Religionsgemeinschaftsgesetz zu entziehen.
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Die Zeugen Jehovas wollen ihre religiöse Praxis nicht ändern
Wichtigste Punkte des Artikels „Jehovas vitner vil ikke endre religiøs praksis“ („Die Zeugen Jehovas wollen ihre religiöse Praxis nicht ändern“, hinter Bezahlschranke) von Caroline Teinum Gilje in der Zeitung Vårt Land vom 15. Dezember 2022
- Die norwegischen Behörden hatten den Zeugen Jehovas die staatlichen Zuschüsse für 2021 verweigert, wie das Kinder- und Familienministerium bestätigte. Im vergangenen Jahr betrugen diese 18 Mio. Kronen, was etwas mehr als 1.5 Mio Euro entspricht. Darauf wurden sie von der Staatsverwalterin* von Oslo und Viken informiert, dass auch ihre Registrierung als Religionsgemeinschaft gefährdet sei. Der Verlust der Registrierung bedeutet, dass die Gemeinschaft das Recht auf Eheschließung sowie das Recht auf staatliche Zuschüsse verliert.
- Sowohl die Verweigerung der staatlichen Zuschüsse im Jahr 2021 als auch die drohende Rücknahme der Registrierung als Religionsgemeinschaft haben mit der Ausschlusspraxis zu tun. Diese verstößt gegen § 6 des Religionsgemeinschaftsgesetzes. Danach können Zuwendungen verweigert werden, wenn eine Religionsgemeinschaft u. a. „die Rechte von Kindern verletzt“ oder „in sonstiger Weise die Rechte und Freiheiten anderer schwer verletzt“. Die Registrierung kann widerrufen werden, wenn eine oder mehrere der Voraussetzungen erfüllt sind.
- Im vergangenen Jahr führte die Staatsverwalterin auf Ersuchen des Ministeriums für Kinder und Familien eine Überprüfung der Schriften der Religionsgemeinschaft durch und fand unter anderem, dass Zeugen Jehovas den Ausschluss von getauften Minderjährigen zulassen. Ungetaufte Kinder, welche gegen die Regeln der Gemeinschaft verstoßen, könnten sozialer Isolation ausgesetzt sein. Beides stelle eine negative soziale Kontrolle und eine Verletzung der Kinderrechte dar.
- Die Staatsverwalterin hat die Religionsgemeinschaft deshalb aufgefordert, ihre Praktiken im Zusammenhang mit dem Ausschluss zu ändern – ansonsten würde die Registrierung zurückgezogen. Laut dem Schreiben der Zeugen Jehovas vom 14. Dezember wollen diese ihre religiöse Praxis jedoch nicht ändern. Vielmehr beabsichtigen sie, gegen die Entscheidung, die staatliche Unterstützung zu streichen, zu klagen, weil diese ihrer Meinung nach gegen die Religionsfreiheit verstoße. Die Staatsverwalterin will in dem Fall vor dem 1. Januar 2023 eine Entscheidung treffen.
* Aufgabe einer Staatsverwalterin oder eines Staatverwalters (Statsforvalters) ist es, die Beschlüsse der Regierung und des Nationalparlaments durchzusetzen.