Mit der heutigen Entscheidung wies Richter Wilson vom Obersten Gerichtshof von British Columbia eine Petition zurück, in der behauptet wird, das Datenschutzgesetz der Provinz verletze die Religionsfreiheit zweier Gemeinden der Zeugen Jehovas (Britisch Columbia Humanist Association 08.01.2024).
Zwei ehemalige Zeugen Jehovas (die Antragsteller) hatten von ihrem Recht gemäß dem Personal Information Protection Act (PIPA) der Provinz Gebrauch gemacht und persönliche Aufzeichnungen ihrer ehemaligen Gemeinden in Grand Forks und Coldstream verlangt. Älteste der Gemeinden erhoben Einspruch und behaupteten, eine solche Offenlegung würde „vertrauliche religiöse Kommunikation“ offenlegen. Der Informations- und Datenschutzbeauftragte von British Columbia entschied im Juni 2022, dass die Gemeinden die Aufzeichnungen ihrem Büro zur Prüfung vorlegen müssen, bevor sie den Antragstellern übergeben werden.
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