Zeugen Jehovas wegen Ächtung verurteilt

Prozess in Belgien – Zeugen Jehovas wegen Anstiftung zu Diskriminierung und Hass bzw. Gewalt verurteilt!

Aktualisierung vom 07.06.2022 – Prozess wegen Diskriminierung von Ex-Mitgliedern: Zeugen Jehovas in Berufung freigesprochen (vrt.be)

Das Berufungsgericht in Gent hat die Zeugen Jehovas von dem Vorwurf, ehemalige Mitglieder diskriminiert oder sie Hass und Gewalt ausgesetzt zu haben, freigesprochen. Das ist um so überraschend, als dass die Vereinigung um die Zeugen Jehovas letztes Jahr noch in erster Instanz verurteilt wurde. 


Zeugen Jehovas wegen „Ausschluss-Regelung“ verurteilt: Geldstrafe von 96.000 Euro

Artikel in vrt 16.03.2021 (Deutsche Übersetzung von JZ Help)

Der hinter den Zeugen Jehovas stehende Verein wurde wegen Anstiftung zu Diskriminierung und Hass bzw. Gewalt gegen ehemalige Mitglieder, welche die Religionsgemeinschaft verlassen haben, verurteilt. Dies hat das Gericht in Gent entschieden. Die Zeugen Jehovas werden mit einer Geldstrafe von 96.000 Euro belegt. „Die religiösen Regeln stehen in unserer Gesellschaft nicht über dem Gesetz„, betonte der Richter.

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Wir schreiben den 27. März 2015. Patrick Haeck erstattet eine Strafanzeige gegen die Religionsgemeinschaft. Er selbst war 35 Jahre lang Mitglied der Zeugen Jehovas, wurde aber 2010 ausgeschlossen, weil er bestimmte Praktiken in Frage gestellt hatte. „Wenn die Beziehung zu den Jehovas nicht mehr stimmt, dann wird man komplett ignoriert. Niemand darf mehr mit einem reden“, so Haeck gegenüber Radio 2. „Ex-Zeugen bleiben oft ohne Familie und Freunde zurück. Sie verkümmern langsam und haben ein höheres Risiko für Selbstmord“, sagte er.

Nicht der einzige

Fast sechs Jahre nach der ersten Anzeige – die Untersuchung dauerte länger als geplant – stand die belgische Organisation, die hinter den Zeugen Jehovas steht, letzten Monat tatsächlich vor einem Strafgericht. Inzwischen haben sich fünfzehn ehemalige Zeugen der Strafanzeige von Haeck angeschlossen und sich zusammen mit der Organisation Unia der Anklage angeschlossen.

„42 Jahre lang bin ich ausgeschlossen und ignoriert worden. Nur meine jüngste Schwester sprach noch mit mir. Bis vor fünf Jahren, als ihr Mann plötzlich ‚Ältester‘ in der Gemeinde werden wollte“, sagte die ehemalige Zeugin Jenny Schepens (63), die sich während des Prozesses zu Wort meldete. Sie verließ die Zeugen Jehovas im Alter von 21 Jahren, nachdem sie Gefühle für jemanden außerhalb der Gemeinschaft entwickelt hatte. „Ich war so jung. Wie konnte ich damals wissen, dass ich zu lebenslanger Haft verurteilt worden war? Sie bezeichnen einen als Täter, obwohl man in Wirklichkeit das Opfer ist. Familien werden durch diese erzwungene, unmögliche Wahl zwischen Familie und Gott auseinandergerissen. Meine Mutter hat sich damit schwer getan, sich aber letztendlich für die Gemeinschaft entschieden.“

Die Staatsanwaltschaft erhob keine Anklage gegen einzelne Mitglieder der Zeugen Jehovas und forderte lediglich eine „angemessene Geldstrafe“. Laut dem Staatsanwalt geht es in diesem Fall also hauptsächlich um die Anerkennung des Fehlverhaltens innerhalb der Gemeinschaft und nicht um Sanktionen: „Unserer Ansicht nach handelt es sich um einen eklatanten Verstoß gegen das Diskriminierungsgesetz. Ich hoffe, dass dies ein Zeichen setzen kann. Dies ist ein massiver, prinzipieller Fall. Man zielt auf eine bestimmte Gruppe und will sie sozial isolieren und psychologisch schädigen.“

Die Anwälte der Zeugen Jehovas argumentierten, dass die gemeinnützige Organisation nur eine juristische Person ist, die von der Gemeinschaft genutzt wird. Wie die Mitglieder mit ihrer Religion umgehen, liegt ihrer Meinung nach nicht in der Verantwortung des Vereins. Sie bezeichneten das Strafgericht auch als nicht zuständig, über religiöse Praktiken zu entscheiden und erklärten gleichzeitig, dass das Gericht diesen Fall als Pressedelikt, also vor dem ordentlichen Gericht, hätte behandeln müssen.

Richter: „Religiöse Regeln stehen in unserer Gesellschaft nicht über dem Gesetz“.

Doch heute wies das Gericht diese Argumente zurück. „Die Pflicht zur Neutralität gegenüber Religionsgemeinschaften ist nicht absolut. Das Gericht hat die Befugnis, diesen Sachverhalt anhand des Diskriminierungsgesetzes zu prüfen“, sagte das Gericht.

Der gemeinnützige Verein, der hinter den Zeugen Jehovas steht, wurde wegen Anstiftung zur religiösen Diskriminierung und Aufstachelung zum Hass zu einer Geldstrafe von 96.000 Euro verurteilt. Es ist die erste strafrechtliche Verurteilung überhaupt für die Religionsgemeinschaft in unserem Land.

Die Organisation fördert die Praxis des Gemeinschaftsentzugs in ihren lokalen Glaubensgemeinschaften und gefährdet damit mehrere Pfeiler unserer Grundrechte. Zu keinem Zeitpunkt hat sich die Glaubensgemeinschaft mit den sehr nachteiligen Folgen für die Opfer beschäftigt. Es ist die Aufgabe der Justiz, solche Praktiken zu unterbinden. Religiöse Regeln stehen in unserer Gesellschaft nicht über dem Gesetz.“

Weitere Pressestimmen

Zeugen Jehovas wegen „Ausgrenzungspolitik“ verurteilt: Geldstrafe von 96.000 Euro
BRF Nachrichten, 17.03.2021

Siehe dazu auch den Artikel im Nieuwsblad vom 1. April 2015 und die deutsche Übersetzung.

Weitere Informationen zu Ächtung bei Jehovas Zeugen finden Sie unter
Problembereiche – Soziale Ächtung & Kontaktverbot und
Schweizer Gericht bestätigt: Kritik an Jehovas Zeugen ist berechtigt.

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Umfrage Sektenausstieg

*** Neu – jetzt auch in Österreich ***

Die Universität Zürich führt eine Umfrage zum Sektenausstieg in Deutschland, Österreich und der Schweiz, insbesondere auch Zeugen Jehovas betreffend, mit dem Titel durch:

Umfrage zur Erfassung psychischer Belastung und Resilienz (psychische Widerstandskraft) nach Austritt oder Ausschluss aus einer (fundamentalen) christlichen Glaubensgemeinschaft.
https://ww3.unipark.de/uc/landis_Universit__t_Z__rich__Psy/46a9/

Für eine wissenschaftliche Studie sucht die Universität Zürich 600 ehemalige Mitglieder einer (fundamentalen) christlichen Glaubensgemeinschaft (z.B. Zeugen Jehovas, Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten…), die über 18 Jahre alt, deutscher Muttersprache oder mit guten Deutschkenntnissen und wohnhaft in Deutschland, Österreich und der Schweiz – bitte machen Sie mit, wenn Sie betroffen sind!

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Anmerkung: Als ehemalige Mitglieder zählen auch Personen mit einem starken Gefühl der Zugehörigkeit, ohne regulär der Glaubensgemeinschaft beigetreten gewesen zu sein.

Ziel der Studie: Untersucht werden die persönlichen Erfahrungen von Mitgliedern einer (fundamentalen) christlichen Glaubensgemeinschaft im Rückblick. Dabei interessieren uns die Erfahrungen während der Mitgliedschaft, die Gründe und Umstände des Austritts/Ausschlusses sowie die gesundheitlichen, psychischen und sozialen Folgen. 

Ablauf und Dauer der Studie: Es handelt sich um eine anonyme Online-Befragung, auf welche über einen Link zugegriffen werden kann. Der Fragebogen wird ca. 30-40 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen. Die Online-Befragung kann jederzeit durchgeführt werden. 

Alle Daten werden vertraulich behandelt.

Falls Sie an einer Studienteilnahme interessiert sind und oben genannte Kriterien auf Sie zutreffen, können Sie über folgenden Link auf die Studie Zugriff nehmen: https://ww3.unipark.de/uc/landis_Universit__t_Z__rich__Psy/46a9/

Wünschen Sie weitere Informationen, wenden Sie sich bitte an die Studienleiterin: Frau PD Dr. Myriam Thoma, Universität Zürich, Binzmühlestrasse 14/17, 8050 Zürich, E-mail: resilienz@psychologie.uzh.ch

Weitere Informationen zu den Folgen der Mitgliedschaft in Sekten finden Sie hier.

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Kindesmissbrauch bei den Zeugen Jehovas – Werkstattgespräch

Aktualisierung vom 05.01.2026
Jehovas Zeugen in Deutschland KdöR verklagen inzwischen die Aufarbeitungskommission, resp. die Bundesrepublik Deutschland, zur Herausgabe des vertraulichen Protokolls des Werkstattgesprächs. Die betroffenen Mitglieder des Vereins JZ Help sind Beigeladene in dem Verfahren.

Termin der öffentlichen Verhandlung beim Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstr. 7 findet am 29. Januar 2026 um 11:00 Uhr.
Der Sitzungssaal ist dem Terminsaushang im Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes zu entnehmen.


04.12.2020 Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs sprach am 24. November 2020 im vertraulichen Rahmen mit Expertinnen und Experten über sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bei den Zeugen Jehovas. Vom Verein JZ Help e.V. wurden Vorstand und Vereinsmitglieder interviewt.

Weitergehende Informationen zum Werkstattgespräch finden Sie hier.

Die Kommission möchte herausfinden, welche Bedingungen sexuellen Kindemissbrauch bei den Zeugen Jehovas in der Vergangenheit ermöglicht haben und welche Strukturen Aufklärung und Aufarbeitung verhindern. Dafür sind die Geschichten von Betroffenen sowie Zeitzeuginnen und Zeitzeugen von großer Bedeutung. Sie haben die Möglichkeit, wie auch Personen aus anderen Bereichen, im Rahmen einer vertraulichen Anhörung oder als schriftlicher Bericht sich der Kommission mitzuteilen.

Mehr Informationen zum sexuellen Kindesmissbrauch bei Jehovas Zeugen finden Sie hier.

Pressestimmen

Missbrauch bei den Zeugen Jehovas: Systematische Vertuschung
seemoz, 11.03.2021

Missbrauch bei den Zeugen Jehovas: Systematische Vertuschung
hpd Humanistischer Pressedienst, 04.02.2021

Offener Brief an Markus Grübel MdB, Beauftragter für Religionsfreiheit

In einem offenen Brief an Herrn Markus Grübel MdB, Beauftragter für Religionsfreiheit der Deutschen Bundesregierung, macht der Verein JZ Help e.V. auf die Praxis der Ächtung bei Jehovas Zeugen aufmerksam. Die systematische Ächtung von Aussteigern auch innerhalb der Familie und des engsten Freundeskreises verletzt die Religionsfreiheit. JZ Help fordert zum Handeln auf.

«Das Recht auf Konversion ist quasi der Kern der Religionsfreiheit, nämlich die Chance, meine Religion aufzugeben oder zu wechseln.» (Markus Grübel MdB, Beauftragter der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit, 6. Nov. 2020)

Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung.

Kommission – Info-Veranstaltung

Die Kommission hat auf Nachfragen zur Info-Veranstaltung am 29.9.2020 wie folgt reagiert:

Zitat: „Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs dankt den Betroffenen und Zeitzeug*innen, die an der Online-Veranstaltung ‚Vorstellung der Aufarbeitungskommission im Kontext der Zeugen Jehovas‘ am 29.09.2020 teilgenommen haben.

Ziel der Informationsveranstaltung war es, die Arbeit der Kommission zu präsentieren und für die Teilnahme an vertraulichen Anhörungen zu werben.

Zugleich möchten wir darauf hinweisen, dass aufgrund des Online-Formats ein vertraulicher Rahmen nicht vorgesehen war. Wir bedauern, wenn wir im Vorfeld nicht deutlich genug darauf hingewiesen haben sollten.

Ein ganz anderes Format der Kommission sind vertrauliche Anhörungen von Betroffenen. Sie sind der Kern unserer Arbeit. Planung und Ablauf bis hin zur Auswertung sind streng vertraulich.“

Bitte informieren Sie sich auch zum Kindesmissbrauch bei Jehovas Zeugen und wo Sie als Betroffene/r Hilfe finden können.

Kindesmissbrauch – wichtige Info-Veranstaltung für Betroffene

Kommission startet Schwerpunkt „Sexueller Kindesmissbrauch bei den Zeugen Jehovas“

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (kurz: Kommission) startet ihr nächstes Schwerpunktthema und möchte sich Betroffenen, die sexuellem Kindesmissbrauch bei den Zeugen Jehovas ausgesetzt waren, in einer Online-Informationsveranstaltung vorstellen.

Die Kommission möchte ehemalige und aktuelle Mitglieder der Zeugen Jehovas in der Videokonferenz kennenlernen und ihnen die Möglichkeiten der Aufarbeitung im Rahmen der Kommissionsarbeit aufzeigen.

Die Online-Veranstaltung findet am 29. September 2020 zwischen 10- 12 Uhr statt. Betroffene können sich für die Online-Infoveranstaltung hier anmelden.

Kennen Sie Betroffene? Bitte leiten Sie diese Information weiter.

Zum Hintergrund: Die Kommission möchte Ausmaß, Art und Folgen sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der Vergangenheit aufzeigen, eine breite öffentliche Debatte anstoßen und zur Anerkennung der Betroffenen beitragen. Dazu werden vertrauliche Anhörungen mit Betroffenen geführt und deren schriftliche Berichte ausgewertet. Nur gemeinsam mit den Betroffenen kann eine Aufarbeitung gelingen. Erst wenn Strukturen und Machtmechanismen erkannt sind, wird es möglich sein, Missbrauch und Misshandlung künftig, auch im Kontext der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas, zu verhindern.

Weitere Informationen zu Kindesmissbrauch bei Jehovas Zeugen finden Sie hier.

Vereinigtes Königreich: Offener Brief an Jehovas Zeugen

Im Namen der Überlebenden von sexuellem Kindesmissbrauch.

Deutsche Übersetzung des Englischen Originals

Ein Offener Brief an Jehovas Zeugen im Vereinigten Königreich im Namen aller britischen Überlebenden von sexuellem Kindesmissbrauch durch Jehovas Zeugen

7. August 2020

An die Führer der Jehovas Zeugen im Vereinigten Königreich,

Wir, die Überlebenden von sexuellem Kindesmissbrauch durch Jehovas Zeugen, bitten Sie um eine öffentliche Entschuldigung; wir laden Sie ein, sich im Namen Ihrer religiösen Organisation im Vereinigten Königreich für Ihre unangemessenen Richtlinien zu entschuldigen, die es verabsäumt haben, uns und die breitere Öffentlichkeit vor den Täter*innen von sexuellem Kindesmissbrauch zu schützen.

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Während der laufenden Untersuchung von sexuellem Missbrauch in England und Wales durch die IICSA haben religiöse Institutionen, einschließlich der Zeugen Jehovas, am 10. August die Möglichkeit, mit einer Entschuldigung an die Öffentlichkeit zu gehen. Wir bitten Sie, zuzugeben, dass Sie zu den Institutionen gehören, die in der Vergangenheit Kinder im Stich gelassen haben, und Ihre Behauptung, „Kindesmissbrauch zu verabscheuen“, mit einer reumütigen Entschuldigung zu untermauern, wie es andere religiöse Institutionen getan haben, anstatt zu behaupten, dass Sie „nicht über die institutionellen Rahmenbedingungen verfügen“, um eine Untersuchung durch die IICSA zu verdienen.

In einem Ihrer eigenen Artikel Ihrer religiösen Zeitschrift Der Wachtturm (unter der Überschrift „Wenn ein Ältester einen Fehler macht“) erklären Sie, wie biblische Führer wie David sich entschuldigten und weshalb man das Vertrauen viel eher verliere, wenn man „versucht, einen Fehler zu rechtfertigen, zu ignorieren oder herunterzuspielen“, während man sich durch eine Entschuldigung „die Achtung der anderen verdient“. Wir begrüßen zwar Ihre kürzlich eingeführten kleinen Verbesserungen, wie z.B. die Änderung, dass Überlebende nicht mehr verpflichtet sind, sich ihren Peinigern zu stellen. Aber trotz jahrzehntelanger schädlicher Praxis fehlt es bei solchen Änderungen an jeglicher Entschuldigung. Jeder Versuch von Ihnen, den Eindruck zu erwecken, dass es solche Verbesserungen schon immer gegeben habe, ist unsensibel gegenüber den Opfern. Wir möchten Sie deshalb an einige Dinge erinnern, die unserer Meinung nach eine Entschuldigung verdienen.

Wir bitten um eine Entschuldigung für:

  • Das Versäumnis, alle Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs von Kindern den Behörden zu melden.
  • Überlebende zu zwingen, sich ihrem Täter in rein männlichen Rechtskomiteesitzungen stellen zu müssen.
  • Die Unterlassung der Überprüfung des Strafregisters aller Gemeindeältesten und Dienstamtgehilfen.
  • Das Fördern von ungebetenen Gemeindemitgliedern als Mentoren für Kinder von Alleinerziehenden.
  • Die Einführung der Praxis, dass ungebetene Amtsträger in Ihren Gemeinden Kinder einladen, sie beim Missionieren und zu Bibelkursen nach der Schule zu begleiten.
  • Kindern, die mit Einsamkeit zu kämpfen haben, zu empfehlen, sich mit älteren, alleinstehenden Männern anzufreunden, die in Ihren Gemeinden als Dienstamtgehilfen arbeiten.
  • Kinder zu lehren, dass man männlichen Ältesten wie Jesus vertrauen kann, währenddessen Sie es unterlassen, Eltern darüber zu informieren, dass einige Älteste eine Vorgeschichte von sexuellem Kindesmissbrauch haben.
  • Bekannten Täter*innen zu erlauben, an die Türen der ahnungslosen Öffentlichkeit zu klopfen.
  • Die Ächtung derjenigen zu fordern, die den Mund aufmachen (Hütet die Herde Gottes, Kapitel 12, Absatz 39 (4)) [Anm.: Der im Original verfügbare Link zur Publikation wurde aus Gründen des Copyrights in dieser Übersetzung weggelassen.]

Spaltungen verursachen, Sekten fördern (R̈om. 16:17, 18; Tit. 3:10, 11): Vorsätzlich die Einheit der Versammlung zu stören oder das Vertrauen der Brüder in die Leitung Jehovas zu untergraben, kann Abtrünnigkeit sein oder dazu führen (it-2 S. 907).

Hütet die Herde Gottes“, Kapitel 12, Absatz 39 (4)

Wir laden Sie auch ein, zu erklären, wie Überlebende von sexuellem Kindesmissbrauch in Zukunft eine Entschädigung erhalten können, da die Organisation der Zeugen Jehovas im Vereinigten Königreich ihre Bemühungen um die Auflösung einzelner Wohltätigkeitsorganisationen der Gemeinde beschleunigt und lokale Gelder und Vermögenswerte unter den Schutz eines Unternehmenstreuhandfonds stellt.

Eine Entschuldigung kann zur Heilung beitragen und wird oft einer finanziellen Unterstützung vorgezogen. Wir sind der Meinung, dass es das Christlichste ist, was man tun kann, und deshalb appellieren wir an Sie:

„Bitte entschuldigen Sie sich.“

Im Namen aller britischen Überlebenden von sexuellem Kindesmissbrauch durch Jehovas Zeugen.

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Offener Brief an „Jehovas Zeugen in Österreich“

Im Sinne der Kinderrechte:
Elf Forderungen anlässlich des Wachtturm-Opfergedenktages 2020

Anlässlich des internationalen Gedenktages für die Opfer der Wachtturm-Organisation wiesen Aktivisten unter dem Motto „Kinderrechte gelten für alle – auch für Kinder der Zeugen Jehovas!“ auf die schwierige Situation von Kindern in der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas hin. Neben einer Kundgebung, die am Samstag, den 25. Juli 2020 im Zentrum Wiens am Stephansplatz stattfand, ging auch ein offener Brief an den Vorstand der Jehovas Zeugen in Österreich. Der Brief enthält elf Forderungen zur Respektierung der Kinderrechte bei den Zeugen Jehovas.

Erste Seite des offenen Briefes an den Vorstand der Jehovas Zeugen in Österreich.

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In Österreich hat die Gemeinschaft der Jehovas Zeugen seit 2009 den Status einer gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaft. In dieser Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt sie Aufgaben öffentlichen Interesses wahr. Damit sind neben religiösen auch soziale, gesellschaftliche und kulturpolitische Aufgaben gemeint, die dem Gemeinwohl dienen. Außerdem genießen Jehovas Zeugen Österreich dadurch verschiedene Privilegien.

Die Erfahrung zeigt leider, dass die religiöse Praxis der Jehovas Zeugen Elemente beinhaltet, die mit diesem Anspruch in Konflikt stehen. Als Opferhilfeverein ist JZ Help täglich mit enormem Leid konfrontiert: An den Verein wenden sich Betroffene und Fachpersonen mit Berichten zu Formen psychischer, körperlicher und sexueller Gewalt innerhalb der religiösen Gemeinschaft. Besonders Kinder sind davon in hohem Maß betroffen.

Zuständigkeit: Das Kultusamt

In Österreich fallen die religiösen Interessen der Staatsbürger*innen dem Kultusamt zu. Religionsfreiheit umfasst einerseits Rechte, die Kirchen und Religionsgesellschaften bei der Religionsausübung haben, und andererseits die Individualrechte, die jede*r Bürger*in hat. Zu letzteren gehört das Recht, die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft frei zu wählen, diese wechseln oder auch gar keiner angehören. Problematisch wird es, wenn eine Religionsgemeinschaft praktiziert, dass jemand bei Austritt seine Familie und sein soziales Umfeld verliert – hier sehen wir das Individualrecht der Religionsfreiheit unterlaufen.

Das Kultusamt ist in Österreich die Anlaufstelle, wenn es um Anliegen der österreichischen Staatsbürger*innen im Zusammenhang mit gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaften, wie zum Beispiel der Jehovas Zeugen in Österreich, geht. (Jene liegen außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Bundesstelle für Sektenfragen, weshalb diese selbst bei häufigen Anfragen nicht tätig werden darf.) Probleme und negative Erfahrungen sollten daher dem Kultusamt mitgeteilt werden.


Jedes Kind der Welt hat ein Recht darauf, gesund und sicher aufzuwachsen, sein Potenzial zu entfalten, angehört und ernst genommen zu werden.

Konvention über die Rechte des Kindes

Die elf Forderungen im Überblick

  1. Aufhebung des Kontaktverbotes und Aufgabe der sozialen Ächtung
  2. Achtung des Individualrechtes der Religionsfreiheit
  3. Keine Verängstigung durch Vorstellungen wie Teufel, Dämonen und Harmagedon
  4. Keine Überforderung von Kindern durch die religiöse Praxis
  5. Keine soziale Ausgrenzung von Kindern
  6. Keine Stigmatisierung von politischer und gesellschaftlicher Partizipation
  7. Keine Diskriminierung aufgrund von Geschlecht oder sexueller Orientierung
  8. Keine Stigmatisierung von höherer Bildung oder Karriere
  9. Kein Blutverbot im medizinischen Bereich
  10. Klare Distanzierung von körperlicher Gewalt in der Erziehung
  11. Behandlung von sexueller Gewalt gegen Kinder als Verbrechen

Detailliertere Informationen zu den Forderungen:

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Gericht bestätigt: Kritik an Jehovas Zeugen ist berechtigt

Medienmitteilung vom 8. Juli 2020

Wegweisendes Urteil rechtskräftig!

Zürcher Gericht bestätigt: Grundlegende Kritik an Jehovas Zeugen ist berechtigt
Die religiöse Praxis verstösst gegen elementare Rechte der Mitglieder
– Auch Kinder sind von Ächtung betroffen
Die Zwei-Zeugen-Regel begünstigt sexuelle Gewalt gegen Kinder

Zur vollständigen Medienmitteilung vom 8. Juli 2020

Pressestimmen

ifw -Institut für Weltanschauungsrecht – Artikel vom 13.01.2021
Nach Schweizer Gerichtsurteil: Muss den Zeugen Jehovas der KdöR-Status in Deutschland entzogen werden?
Fazit: Insgesamt ist also festzustellen, dass die Voraussetzungen zur Verleihung des Körperschaftsstatus‘ nicht vorliegen und nie vorgelegen haben. Deshalb muss diese rückgängig gemacht werden.

Confessio – Artikel vom 6. Oktober 2020
Gemeinschaftsentzug ist menschenrechtsverletzend – Wegweisendes Urteil zu Zeugen Jehovas in der Schweiz

seemoz – Artikel vom 6. August 2020
Niederlage für Jehovas Zeugen

Frankfurter Rundschau (FR) – Artikel vom 22. Juli 2020
Ächtung und Wahrheit

Süddeutschen Zeitung – Artikel vom 16. Juli 2020
Zwischen Achtung und Ächtung

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Beitrag bei Bruderinfo vom 11. Juli 2020
Schweizer Gericht bestätigt: Grundlegende Kritik an Jehovas Zeugen ist berechtigt

HPD-Interview mit Regina Spiess vom 10. Juli 2020
„Ein Staat darf Ächtung niemals dulden“

Frankfurter Allgemeine (FAZ) – Artikel vom 10. Juli 2020
Der Prüfstein des Anstoßes

Deutschlandradio – Beitrag vom 9. Juli 2020
Opferverein wirft Zeugen Jehovas Verstoß gegen Menschenrechte und die Verfassung vor

HPD – Humanistischer Pressedienst – Beitrag vom 9. Juli 2020
Zürcher Gericht bestätigt: Grundlegende Kritik an Jehovas Zeugen ist berechtigt

Schweizer Radio SRF – Beitrag in der Nachrichtensendung Rendez-vous am Mittag vom 9. Juli 2020
Urteil im Mobbing-Fall gegen Zeugen Jehovas (Website SRF)
Urteil im Mobbing-Fall gegen Zeugen Jehovas (podcast.de)
Artikel bei SRF und Interview mit Sektenexperten (ohne Anmoderation)

Neue Zürcher Zeitung (NZZ) – Artikel vom 9. Juli 2020
Die Zeugen Jehovas betreiben Mobbing, das bestätigt ein Zürcher Gericht – und bringt die Gemeinschaft damit auch in Deutschland in Verlegenheit

Richard Dawkins Foundation – Beitrag vom 9. Juli 2020
Wegweisendes Urteil rechtskräftig – Zürcher Gericht bestätigt: Grundlegende Kritik an Jehovas Zeugen ist berechtigt

Bundesarbeitsgemeinschaft Säkulare Grüne – FB-Post vom 8. Juli 2020
Einzigartiges Züricher Urteil zu Zeugen Jehovas auch in Deutschland wichtig.

kath.ch – Medienspiegel vom 8. Juli 2020
Wegweisendes Urteil rechtskräftig!

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Namensänderung in JZ Help

Aktualisierung vom 27.08.2022: Gericht urteilt gegen Jehovas Zeugen KdöR im Markenrechtsstreit mit JZ Help

Aktualisierung vom 15.12.2020: Richard Dawkins Foundation
Denn sie wissen, was sie tun – Wachtturmgesellschaft gegen „JZ.help“

27.06.2020
Mit Gründung des Vereins im März 2018 haben wir uns hauptsächlich an Zeugen Jehovas und Betroffene dieser Gemeinschaft gewandt. Wir hatten uns zu diesem Zeitpunkt entschieden, die Buchstaben JW auch in unserem Markenauftritt zu verwenden, da Insider die Buchstaben JW und JW.ORG sehr gut als Identifikation von Jehovas Zeugen erkennen.

Von Personen außerhalb der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas erhielten wir dagegen immer wieder Nachfragen, was JW denn bedeute und wir mussten erklären, dass die Buchstaben für den englischen Namen von Jehovas Zeugen „Jehovah’s Witnesses“ stehen.

Im letzten Jahr wurde dann unsere Marke von der Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania attackiert und Widerspruch gegen die Marke und die Verwendung der Buchstaben JW im Vereinsnamen eingelegt. Aus unserer Sicht ist das Ansinnen der Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania zwar rechtlich unbegründet, trotzdem wollten wir einen kostspieligen Rechtsstreit vermeiden und nicht unsere Zeit, Kraft und Mittel für die Verteidigung einer Marke einsetzen, sondern der Hilfe für Betroffene zukommen lassen.

Deshalb haben wir uns entschieden künftig als JZ Help aufzutreten. JZ Help e.V. ist inzwischen beim Registergericht Augsburg eingetragen und die sozialen Kanäle wurden ebenfalls umgestellt. Unsere Marke JZ ist im deutschen Markenregister eingetragen.

Leider kann es für Sie dazu kommen, dass ihre gespeicherten Links verloren gehen. Bitte denken Sie an die anschließende Aktualisierung.