Zeugen Jehovas fordern 35 Millionen an staatlichen Subventionen

Ächtung jetzt persönliche Gewissensentscheidung?
„Keine Überwachung und Kontrolle durch die Ältesten!“

Erschienen in der Fædrelandsvennen am Donnerstag, 18. Januar 2024
Übersetzt von JZ Help e.V.

Jan Frode Nilsen
Jan Frode Nilsen aus Risør hat während des laufenden Prozesses vor dem Osloer Bezirksgericht gegen seine ehemalige Religionsgemeinschaft ausgesagt.

Die Zeugen Jehovas haben den norwegischen Staat verklagt, nachdem sie im Jahr 2021 ihre staatlichen Zuschüsse verloren hatten.

In dem Streit geht es darum, ob die Praxis der Zeugen Jehovas, Mitglieder auszuschließen, gegen das Gesetz über Religionsgemeinschaften verstößt. Der Staat bejaht dies, während die Zeugen Jehovas einräumen, dass sie den Ausschluss praktizieren, dass es aber jeder einzelnen Familie überlassen bleibt, ob sie Kontakt zu denjenigen haben will, die die Religionsgemeinschaft verlassen haben. In einer E-Mail an Fædrelandsvennen schreibt Jørgen Pedersen, Sprecher der Zeugen Jehovas in Skandinavien, Folgendes:

„Es ist Sache des einzelnen Gemeindemitglieds, auf der Grundlage seines persönlichen religiösen Gewissens die biblische Aufforderung „hör auf, mit ehemaligen Mitgliedern zu verkehren“ anzuwenden. Die Ältesten der Versammlung überwachen weder das persönliche Leben der Mitglieder der Versammlung, als wären sie „Polizisten“, noch üben sie eine Kontrolle über den Glauben der einzelnen Zeugen Jehovas aus. Dies wurde durch die Zeugenaussagen vor dem Osloer Bezirksgericht am Mittwoch und Donnerstag letzter Woche eindeutig bestätigt.“

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