Norwegen: So lautet das Urteil im Fall der Zeugen Jehovas

RECHTSSACHE: Die Zeugen Jehovas haben gegen den norwegischen Staat geklagt, nachdem ihnen staatliche Subventionen vorenthalten worden waren. Das Urteil wurde am Montag, den 4. März 2024 verkündet.

Die Zeugen Jehovas haben Klage eingereicht, nachdem die Behörden beschlossen hatten, ihnen die Registrierung als Religionsgemeinschaft und damit auch die damit verbundenen staatlichen Subventionen zu entziehen. Die norwegischen Behörden glauben, dass sie dazu in der Lage waren, weil sie die Ausschlusspraktiken der Zeugen Jehovas als Verstoß gegen das Gesetz über Religionsgemeinschaften betrachten.

Bezirksgericht Oslo
URTEIL: Der Prozess zwischen den Zeugen Jehovas und dem norwegischen Staat fand vom 8. bis 19. Januar vor dem Bezirksgericht Oslo statt.
Rechtsanwalt Anders Ryssdal (rechts) vertrat die Zeugen Jehovas (Foto: Erlend Berge)

Ein Artikel von Ingvild Sandnes Kessel, Journalistin | Tove Bø, Duty Manager | Morten Marius Larsen und Maria Lavik, Journalistin Veröffentlicht: 04/03/2024 16:20 Zuletzt aktualisiert: 04/03/2024 20:19
Übersetzt von JZ Help e.V.

Das Urteil wurde am Montag vor dem Bezirksgericht Oslo verkündet und lautete wie folgt: Der Staat wird freigesprochen.
Die Zeugen Jehovas werden zur Zahlung von Prozesskosten in Höhe von knapp über 1,1 Mio. NOK [99.580,46 €, Stand 05.03.2024 – Anm. JZ Help e.V.] verurteilt. (Urteil in englisch)

Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass „die Bedingungen für die Verweigerung der staatlichen Subventionen und der Registrierung der Zeugen Jehovas nach dem Gesetz über Religionsgemeinschaften erfüllt sind und dass die Entscheidungen gültig sind“.
Darüber hinaus ist das Gericht der Ansicht, dass die Zeugen Jehovas „durch ihre Politik und Praxis des Ausschlusses die Meidung von Mitgliedern, die ausgeschlossen werden oder austreten, fördern, so dass sie, von wenigen Ausnahmen abgesehen, der sozialen Isolation von den übrigen Mitgliedern der Religionsgemeinschaft ausgesetzt sind“.

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