EuGH urteilt gegen Haustür-Notizen

Datenschutz

Das EuGH urteilt gegen die gängige Praxis der Haustür-Notizen bei Jehovas Zeugen. Die Zeugen Jehovas müssen sich nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs bei ihren Tür-zu-Tür-Besuchen an die zuletzt gültigen Datenschutzbestimmungen halten (EU-Datenschutzrichtlinie 1995). Die Haustürgespräche seien keine ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeit und fielen deshalb nicht unter die Ausnahmen der bis vor kurzem gültigen EU-Regeln, urteilten die Luxemburger Richter (Entscheidung des EuGH vom 10. Juli 2018, Aktenzeichen C-25/17, Pressemitteilung Nr. 103/18).

Streitpunkt

Streitpunkt waren die Notizen zu den Haustürgesprächen in Finnland. Dabei werden etwa Name und Adresse, aber auch religiöse Überzeugung und Familienverhältnisse erfasst. Aus Sicht der Zeugen Jehovas fällt dies unter die individuelle Religionsausübung, die Notizen seien rein persönlicher Natur, erklärten sie im Verfahren. Dem folgte das EuGH nicht.

Grundsatzentscheidung

In einer abschließenden Bemerkung hält das Gericht fest, dass die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit der Gemeinschaft ihre religiöse Autonomie nicht beeinträchtigt. Damit trifft das Gericht auch eine Grundsatzentscheidung für den Datenschutz im religiösen Bereich.
Hierzu sagt das Gericht: „Die für jedermann geltende Pflicht, die Vorschriften des Unionsrechts über den Schutz personenbezogener Daten einzuhalten, kann nämlich nicht als Eingriff in die organisatorische Autonomie der Religionsgemeinschaften angesehen werden.“ (Abs. 74)

Diese Grundsatzentscheidung des EuGH können weitreichende Folgen bei weiteren, gravierenden Mängel im Datenschutz bei Jehovas Zeugen haben.

Umsetzung durch Jehovas Zeugen

Ausschnitt aus einer Ansprache von Thomas Fiala – Vorstand Zweigbüro Zentraleuropa – in der die „Entscheidung der Leitenden Körperschaft“ verkündet, dass künftig keine Predigtdienst-Notizen mehr gemacht werden dürfen.

Weitergehende Informationen

Datenschutz Praxis
Gemeinsame Verantwortlichkeit: Datenschutz bei den Zeugen Jehovas.

Verfassungsblog
Die Zeugen Jehovas und das Datenschutzrecht / die Kirchen im europäischen Datenschutzrecht

Pressestimmen

Spiegel
EuGH-Urteil – Zeugen Jehovas müssen bei Hausbesuchen auf Datenschutz achten

Süddeutsche Zeitung
Europäischer Gerichtshof – Zeugen Jehovas müssen sich beim Missionieren an EU-Datenschutzregeln halten