Zeugen Jehovas wegen Ächtung verurteilt

Zeugen Jehovas in Belgien wegen Ächtung verurteilt

Prozess in Belgien – Zeugen Jehovas wegen Anstiftung zu Diskriminierung und Hass bzw. Gewalt verurteilt!

Aktualisierung vom 07.06.2022 – Prozess wegen Diskriminierung von Ex-Mitgliedern: Zeugen Jehovas in Berufung freigesprochen (vrt.be)

Das Berufungsgericht in Gent hat die Zeugen Jehovas von dem Vorwurf, ehemalige Mitglieder diskriminiert oder sie Hass und Gewalt ausgesetzt zu haben, freigesprochen. Das ist um so überraschend, als dass die Vereinigung um die Zeugen Jehovas letztes Jahr noch in erster Instanz verurteilt wurde. 


Zeugen Jehovas wegen „Ausschluss-Regelung“ verurteilt: Geldstrafe von 96.000 Euro

Artikel in vrt 16.03.2021 (Deutsche Übersetzung von JZ Help)

Der hinter den Zeugen Jehovas stehende Verein wurde wegen Anstiftung zu Diskriminierung und Hass bzw. Gewalt gegen ehemalige Mitglieder, welche die Religionsgemeinschaft verlassen haben, verurteilt. Dies hat das Gericht in Gent entschieden. Die Zeugen Jehovas werden mit einer Geldstrafe von 96.000 Euro belegt. „Die religiösen Regeln stehen in unserer Gesellschaft nicht über dem Gesetz„, betonte der Richter.

Wir schreiben den 27. März 2015. Patrick Haeck erstattet eine Strafanzeige gegen die Religionsgemeinschaft. Er selbst war 35 Jahre lang Mitglied der Zeugen Jehovas, wurde aber 2010 ausgeschlossen, weil er bestimmte Praktiken in Frage gestellt hatte. „Wenn die Beziehung zu den Jehovas nicht mehr stimmt, dann wird man komplett ignoriert. Niemand darf mehr mit einem reden“, so Haeck gegenüber Radio 2. „Ex-Zeugen bleiben oft ohne Familie und Freunde zurück. Sie verkümmern langsam und haben ein höheres Risiko für Selbstmord“, sagte er.

Nicht der einzige

Fast sechs Jahre nach der ersten Anzeige – die Untersuchung dauerte länger als geplant – stand die belgische Organisation, die hinter den Zeugen Jehovas steht, letzten Monat tatsächlich vor einem Strafgericht. Inzwischen haben sich fünfzehn ehemalige Zeugen der Strafanzeige von Haeck angeschlossen und sich zusammen mit der Organisation Unia der Anklage angeschlossen.

„42 Jahre lang bin ich ausgeschlossen und ignoriert worden. Nur meine jüngste Schwester sprach noch mit mir. Bis vor fünf Jahren, als ihr Mann plötzlich ‚Ältester‘ in der Gemeinde werden wollte“, sagte die ehemalige Zeugin Jenny Schepens (63), die sich während des Prozesses zu Wort meldete. Sie verließ die Zeugen Jehovas im Alter von 21 Jahren, nachdem sie Gefühle für jemanden außerhalb der Gemeinschaft entwickelt hatte. „Ich war so jung. Wie konnte ich damals wissen, dass ich zu lebenslanger Haft verurteilt worden war? Sie bezeichnen einen als Täter, obwohl man in Wirklichkeit das Opfer ist. Familien werden durch diese erzwungene, unmögliche Wahl zwischen Familie und Gott auseinandergerissen. Meine Mutter hat sich damit schwer getan, sich aber letztendlich für die Gemeinschaft entschieden.“

Die Staatsanwaltschaft erhob keine Anklage gegen einzelne Mitglieder der Zeugen Jehovas und forderte lediglich eine „angemessene Geldstrafe“. Laut dem Staatsanwalt geht es in diesem Fall also hauptsächlich um die Anerkennung des Fehlverhaltens innerhalb der Gemeinschaft und nicht um Sanktionen: „Unserer Ansicht nach handelt es sich um einen eklatanten Verstoß gegen das Diskriminierungsgesetz. Ich hoffe, dass dies ein Zeichen setzen kann. Dies ist ein massiver, prinzipieller Fall. Man zielt auf eine bestimmte Gruppe und will sie sozial isolieren und psychologisch schädigen.“

Die Anwälte der Zeugen Jehovas argumentierten, dass die gemeinnützige Organisation nur eine juristische Person ist, die von der Gemeinschaft genutzt wird. Wie die Mitglieder mit ihrer Religion umgehen, liegt ihrer Meinung nach nicht in der Verantwortung des Vereins. Sie bezeichneten das Strafgericht auch als nicht zuständig, über religiöse Praktiken zu entscheiden und erklärten gleichzeitig, dass das Gericht diesen Fall als Pressedelikt, also vor dem ordentlichen Gericht, hätte behandeln müssen.

Richter: „Religiöse Regeln stehen in unserer Gesellschaft nicht über dem Gesetz“.

Doch heute wies das Gericht diese Argumente zurück. „Die Pflicht zur Neutralität gegenüber Religionsgemeinschaften ist nicht absolut. Das Gericht hat die Befugnis, diesen Sachverhalt anhand des Diskriminierungsgesetzes zu prüfen“, sagte das Gericht.

Der gemeinnützige Verein, der hinter den Zeugen Jehovas steht, wurde wegen Anstiftung zur religiösen Diskriminierung und Aufstachelung zum Hass zu einer Geldstrafe von 96.000 Euro verurteilt. Es ist die erste strafrechtliche Verurteilung überhaupt für die Religionsgemeinschaft in unserem Land.

Die Organisation fördert die Praxis des Gemeinschaftsentzugs in ihren lokalen Glaubensgemeinschaften und gefährdet damit mehrere Pfeiler unserer Grundrechte. Zu keinem Zeitpunkt hat sich die Glaubensgemeinschaft mit den sehr nachteiligen Folgen für die Opfer beschäftigt. Es ist die Aufgabe der Justiz, solche Praktiken zu unterbinden. Religiöse Regeln stehen in unserer Gesellschaft nicht über dem Gesetz.“

Weitere Pressestimmen

Zeugen Jehovas wegen „Ausgrenzungspolitik“ verurteilt: Geldstrafe von 96.000 Euro
BRF Nachrichten, 17.03.2021

Siehe dazu auch den Artikel im Nieuwsblad vom 1. April 2015 und die deutsche Übersetzung.

Weitere Informationen zu Ächtung bei Jehovas Zeugen finden Sie unter
Problembereiche – Soziale Ächtung & Kontaktverbot und
Schweizer Gericht bestätigt: Kritik an Jehovas Zeugen ist berechtigt.

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