Zeugen Jehovas Norwegen – einstweilige Verfügung aufgehoben

Aktualisierung: Im Hauptsache-Verfahren bestätigte das Bezirksgericht Oslo am 04.03.2024 die Entscheidung Norwegens, dass es sich bei der Ächtungspraxis der Zeugen Jehovas um „schwerwiegende Verletzungen der Rechte und Freiheiten anderer“ handelt und dass damit ihnen staatliche Zuschüsse und die Registrierung als Religionsgemeinschaft zu Recht entzogen worden sind. 

Norwegen: Das Bezirksgericht Oslo hob am 26.04.2023 die zwischenzeitliche, von Jehovas Zeugen erwirkte, einstweilige Verfügung vom 30.12.2022 gegen die Streichung der Registrierung als Religionsgemeinschaft auf. (Original-Urteil, englische Übersetzung)

Gründe

  • Bei der Prüfung der einstweiligen Verfügung konnte das Bezirksgericht am 30.12.2022 keine fundierte Beweisaufnahme durchführen, sondern es entschied auf Basis von „Gefahr im Verzug“. Aufgrund der mündlichen Verhandlung im Hauptverfahren am 29. und 30. März 2023 liegt dem Gericht ein deutlich klarer Sachstand vor.
  • Der Bescheid der Staatsverwaltung vom 22.12.2022 die Registrierung aufzuheben hatte nur Gültigkeit für 2022, da sich alle Religionsgemeinschaften für 2023 aufgrund geänderter gesetzlicher Anforderungen aus 2020 neu registrieren lassen müssen. Der Ablehnung der Staatsverwaltung für die Neu-Registrierung in 2023 kann nicht im Rahmen einer einstweiligen Verfügung, sondern nur im Hauptverfahren entschieden werden.
  • Aufgrund der inzwischen vorgelegten Beweise sah das Bezirksgericht keine „Gefahr im Verzug“ durch die Streichung der Registrierung.
  • Die Kosten der Verfahrens haben Jehovas Zeugen zu tragen.

Nachfolgend die auszugsweise, deutsche Übersetzung des Urteils des Bezirksgerichts Oslos vom 26.04.2023 durch JZ Help e.V.:


weiterlesen