Zeugen Jehovas klagen gegen Vereinsmitglieder von JZ Help

Aktualisierung vom 01.06.2023
Das LG Hamburg wies die Klage der Jehovas Zeugen KdöR mit Urteil vom 28.04.2023 ab. Jehovas Zeugen legten am 30.05.2023 dagegen Berufung ein.


Jehovas Zeugen KdöR klagen gegen Vereinsmitglieder von JZ Help e.V. vor dem Landgericht Hamburg wegen der Inhalte des Berichts der Aufarbeitungskommission vom 4.12.2020 zum Werkstattgespräch und zu angeblichen Äußerungen dieser Vereinsmitglieder in Verbindung mit Kindesmissbrauch bei Zeugen Jehovas.

Angeblich hätte sich das Religionsrechts 2019 geändert und Feststellungen im Bericht seien unwahr und deshalb zu unterlassen. Die Beklagten verweisen darauf, dass alle Feststellungen des Berichts im Kontext des behandelten Zeitraums wahr seien und es aufgrund der nicht erfolgten Aufarbeitung bei den Zeugen Jehovas keinen Nachweis gibt, dass sich die gelebte Praxis geändert hätte. Im Verfahren verweigern die Zeugen Jehovas bisher konkrete Angaben zu Anzahl von Fällen von Kindesmissbrauch in den letzten Jahrzehnten, zu ausgeschlossenen Kindesmissbrauchs-Tätern und erfolgten Anzeigen an die Behörden. Andererseits behaupten sie, dass reuelose Täter ausgeschlossen, Anzeigen an die Behörden erfolgt seien und Kinder nachhaltig vor Pädophilen in den eigenen Reihen geschützt würden.

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