Zeugen Jehovas klagen gegen Vereinsmitglieder von JZ Help

Aktualisierung vom 01.06.2023
Das LG Hamburg wies die Klage der Jehovas Zeugen KdöR mit Urteil vom 28.04.2023 ab. Jehovas Zeugen legten am 30.05.2023 dagegen Berufung ein.


Jehovas Zeugen KdöR klagen gegen Vereinsmitglieder von JZ Help e.V. vor dem Landgericht Hamburg wegen der Inhalte des Berichts der Aufarbeitungskommission vom 4.12.2020 zum Werkstattgespräch und zu angeblichen Äußerungen dieser Vereinsmitglieder in Verbindung mit Kindesmissbrauch bei Zeugen Jehovas.

Angeblich hätte sich das Religionsrechts 2019 geändert und Feststellungen im Bericht seien unwahr und deshalb zu unterlassen. Die Beklagten verweisen darauf, dass alle Feststellungen des Berichts im Kontext des behandelten Zeitraums wahr seien und es aufgrund der nicht erfolgten Aufarbeitung bei den Zeugen Jehovas keinen Nachweis gibt, dass sich die gelebte Praxis geändert hätte. Im Verfahren verweigern die Zeugen Jehovas bisher konkrete Angaben zu Anzahl von Fällen von Kindesmissbrauch in den letzten Jahrzehnten, zu ausgeschlossenen Kindesmissbrauchs-Tätern und erfolgten Anzeigen an die Behörden. Andererseits behaupten sie, dass reuelose Täter ausgeschlossen, Anzeigen an die Behörden erfolgt seien und Kinder nachhaltig vor Pädophilen in den eigenen Reihen geschützt würden.

Aktueller Stand und Historie

Jehovas Zeugen KdöR legen am 30.05.2023 Berufung gegen das Urteil beim Oberlandesgericht Hamburg ein.

Urteil vom 28.04.2023

Die Klage der Jehovas Zeugen KdöR wird abgewiesen. Die Kosten sind von der Klägerin zu tragen. Die Begründung deckt sich im Wesentlichen mit dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung.

Ergebnis der mündlichen Verhandlung vom 27.01.2023

Da die beanstandeten Äußerungen einem Bericht der Aufarbeitungskommission entnommen sind, sind die vorgelegten Beweise in den Ausführungen der Klägerin (Jehovas Zeugen KdöR) nicht ausreichend. Die Klägerin bekommt 2 Monate Frist, um die fehlenden Beweise nachzureichen. Dazu müsste sie allerdings ein Auskunftsersuchen an die Aufarbeitungskommission stellen, was sich aufgrund der vereinbarten Vertraulichkeit schwierig gestalten dürfte.

Verhandlung verschoben seitens Beklagtem – neu festgesetzt für den 27.01.2023

Verhandlung verschoben seitens Klägerin – neu festgesetzt für den 21.10.2022

Verhandlung verschoben seitens des Gerichts – neu festgesetzt für den 30.09.2022

Verhandlung festgesetzt für den 06.05.2022

Klage von Jehovas Zeugen KdöR eingereicht beim Landgericht Hamburg am 16.11.2021


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