Das Recht auf das bestmögliche Maß an Gesundheit und medizinischer Versorgung ist in Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. Doch über Jahrzehnte hinweg forderte die strikte Auslegung der Blutdoktrin der Zeugen Jehovas auch unter Kindern und Jugendlichen Opfer, wie das historische „Erwachet!“-Cover vom Mai 1994 schmerzhaft in Erinnerung ruft.
Vor zwei Tagen, am 18. September 2026, hat die Leitende Körperschaft der Zeugen Jehovas die Entscheidung über wichtige Blutbestandteile zur Gewissensfrage erklärt. Diese theologischen Lockerungen werfen einen langen Schatten auf die Vergangenheit. Sie zeigen schmerzhaft, dass theologische Dogmen veränderbar sind, verlorene Menschenleben aber auf immer verloren bleiben.
Wir gedenken heute all jener Kinder, die ihr Leben aufgrund restriktiver Verbote viel zu früh verloren haben, und fordern: Der Schutz und das Leben von Kindern müssen weltweit und in jeder Gemeinschaft immer an allererste Stelle gesetzt werden – ohne Ausnahme.

