Vernichtung aller Unterlagen zu Kindesmissbrauch – Schreiben vom 4. Januar 2007

Aufforderung zur Vernichtung aller Unterlagen zu Kindesmissbrauch

Im vorliegendem Schreiben von Jehovas Zeugen KdöR vom 4. Januar 2007 an alle Vorsitzführenden Aufsehern werden alle Versammlungen in Deutschland aufgefordert, Unterlagen zu Kindesmissbrauch zu vernichten, einschließlich des Anschreibens.

Jehovas Zeugen behaupten, dass dieses Schreiben eine Fälschung von Aussteigern ist. Wie hat das Verwaltungsgericht Mainz darüber entschieden?

Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 26.01.2012

Im Rechtsstreit von Jehovas Zeugen gegen das Bundesland Rheinland-Pfalz zur Durchsetzung des Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts erlangte das Schreiben eine gewisse Bedeutung (VG Mainz 1. Kammer, Aktenzeichen:1 K 144/11.MZ):

„(6) Mit Schreiben vom 13. September 2010 gab der Beklagte (Bundesland Rheinland-Pfalz) der Klägerin (Jehovas Zeugen) Kenntnis vom Schreiben vom 4. Januar 2007 und äußerte hierbei erhebliche Bedenken an der Rechtstreue der Klägerin.“

„(7) Die Klägerin (Jehovas Zeugen) erklärte mit Schreiben vom 20. Oktober 2010, dass es sich bei dem fraglichen Schreiben um ein plumpe Fälschung handele, die aus Aussteigerkreisen stamme. Das Vorliegen einer Fälschung wurde dabei im Einzelnen an acht Merkmalen erläutert, darunter Fehler in der graphischen Gestaltung, bei der Adressierung und hinsichtlich des Mitarbeiterkennzeichens.“

„(8) … lehnte der Beklagte (Bundesland Rheinland-Pfalz) die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Klägerin ab. Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass erhebliche Zweifel an der Rechtstreue der Klägerin bestünden. Hinsichtlich des Schreibens vom 4. Januar 2007 könne die Behauptung, dass es sich um eine Fälschung handele, nicht ausgeräumt werden. Andererseits könne nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass die Klägerin urheberrechtlich verantwortlich sei. Daher müsse das Schreiben in die Prüfung mit einbezogen werden. Dabei ergebe sich aus dem Aufruf zur Beweisvernichtung in Fällen von Kindesmissbrauch eine fehlende Akzeptanz der staatlichen Ordnung …“

„(9) … Die Klägerin (Jehovas Zeugen) … ist der Auffassung … Die Vermutung der Rechtstreue der Klägerin könne durch das gefälschte Schreiben vom 4. Januar 2007 nicht widerlegt werden. Der Beklagte sei insoweit nicht seiner Darlegungs- und Beweispflicht nachgekommen, dass es sich um eine Fälschung handele.“

„(14) … (der Beklagte, Bundesland Rheinland-Pfalz) … Die Nichtteilnahme an staatlichen Wahlen sei darüber hinaus deutlicher Ausdruck einer Konfrontation gegenüber dem Staat. Die Berichte von Aussteigern belegten, dass mit Ehegatten und Kindern, die aus der Religionsgemeinschaft der Klägerin ausgetreten seien, kein Umgang mehr gepflegt werde.“

Entscheidung des VG Mainz

„(37) … Soweit der angefochtene Ablehnungsbescheid vom 14. Februar 2011 die Zweifel an der Rechtstreue der Klägerin auf das Schreiben vom 4. Januar 2007 stützt, kann dem nicht gefolgt werden. Der Beklagte räumt in dem angefochtenen Ablehnungsbescheid selbst ein, dass der Vortrag der Klägerin, bei dem Schreiben vom 4. Januar 2007 handele es sich um eine Fälschung, nicht widerlegt werden könne. Damit geht der Beklagte von der Nichterweislichkeit der Echtheit des Schreibens vom 4. Januar 2007 aus … Selbst wenn man von der Echtheit des Schreibens vom 4. Januar 2007 ausgehen würde, würde dies keine ablehnende Entscheidung rechtfertigen. Wie vorstehend dargelegt, sind im Rahmen der von dem Gericht zu treffenden Prognoseentscheidung punktuelle Defizite unbeachtlich. Nach den dem Gericht vorliegenden Erkenntnisse sind jedoch keine weiteren von der Klägerin herrührenden Schreiben ähnlichen Inhalts bekannt worden.“

Fazit

Das VG Mainz urteilte nicht über die Echtheit des Schreibens vom 4. Januar 2007. Da es strittig war, ob das Schreiben echt ist und das Bundesland Rheinland-Pfalz nicht widerlegen konnte, dass die Aussagen von Jehovas Zeugen bzgl. der Fälschung des Schreibens falsch waren, wurde es praktisch nicht zur Urteilsfindung zugelassen.

Des weiteren machte das Gericht klar, dass bei Echtheit des Schreibens es sich lediglich um ein punktuelles Defizit handeln würde, da keine weiteren Schreiben ähnlichen Inhalts bekannt wären. Diese Feststellung kann jedoch im Nachgang nicht aufrechterhalten werden.

Neue Beweise

Inzwischen liegen eine Vielzahl von Dokumenten und Zeugenaussagen vor, die bestätigen, dass Jehovas Zeugen systematisch Unterlagen vernichten. Weitere Infos finden Sie hier.