Wachtturm-Opfer-Gedenktag 2026

Stimmen außerhalb des Wachtturms: Nachfahren verfolgter Bibelforscher berichten

Neuer Beitrag vom 10.08.2026
Ein Mahnmal – verschiedene Perspektiven zur Verfolgung der Bibelforscher im Nationalsozialismus

Neuer Beitrag vom 02.08.2026
„Das Unrecht an meinem Großvater war stets eingebettet in den Kampf zwischen Gut und Böse“ – Nachfahren verfolgter Bibelforscher berichten

Neuer Beitrag vom 30.07.2026
„Ich hatte damit zu leben, ein Angezählter zu sein“ – Nachfahren verfolgter Bibelforscher berichten


26.07.2026

Viele Nachkommen der verfolgten Bibelforscher haben nichts mit der Wachtturm-Organisation zu tun. Dennoch reklamieren die Zeugen Jehovas das Gedenken der Verfolgten für sich. Bei JZ Help kommen Nachfahren der Verfolgten zu Wort, die keine Zeugen Jehovas (mehr) sind. Auftakt dafür ist der Wachtturm-Opfer-Gedenktag, der jährlich am 26. Juli begangen wird und anlässlich dessen der Opfer der Wachtturm-Organisation gedacht wird.

Die Verfolgung der Bibelforscher im Nationalsozialismus hat Familien traumatisiert und über Generationen geprägt. Viele dieser Nachkommen gehören heute nicht (mehr) zur Wachtturm-Organisation, eine Nachfolgeorganisation der Bibelforscher. Das hat damit zu tun, dass nur rund ein Drittel der Kinder von Zeugen Jehovas den Glauben der Eltern übernimmt. Es ist aber auch eine Folge davon, dass sich die Organisation selbst nach dem zweiten Weltkrieg stark verändert hat.

Viele Nachkommen außerhalb der Wachtturm-Organisation

So verließen manche die Zeugen Jehovas in der (späten) Nachkriegszeit, als die Wachtturm-Organisation immer rigider wurde mit dem Bluttransfusionsverbot, der Ächtung von Ausgeschlossenen oder der Ablehnung höherer Bildung. Andere gingen nach 1975, weil der vorausgesagte Weltuntergang nicht eingetroffen war, oder nach 1981, als die Ächtung auch auf Menschen ausgeweitet wurde, welche die Organisation freiwillig verließen. Verschiedene Ehemalige berichten, dass die Mai-Ausgabe 1994 des Erwachet! den Ausschlag für ihren Ausstieg gab: Auf dem Cover prangen die Gesichter von 23 Kindern und Jugendlichen, die infolge des „Blutverbots“ verstorben seien – die Organisation verherrlichte Kinder-Märtyrer.

Zeugen Jehovas - Tode durch Blutverbot für Kinder
Todesopfer unter Kindern durch das Blutverbot –
Mai-Ausgabe 1994 der Zeitschrift Erwachet!

Wieder andere kehrten der Wachtturm-Organisation den Rücken, als nach der Jahrtausendwende immer deutlicher wurde, wie verbreitet sexualisierte Gewalt gegen Kinder ist und wie systematisch die Organisation diese vertuscht hatte. Häufig verließen und verlassen Menschen die Zeugen Jehovas als junge Erwachsene, weil sie sich in jemand außerhalb des Glaubens verlieben oder es für ihre Lebensentwürfe keinen Platz in der engen Gemeinschaft gibt, s. dazu die Rubrik ÜberLebenswege.

Doppelte Traumatisierung durch Verfolgung und Ausschluss

Ob Nachkommen von Verfolgten die Wachtturm-Organisation verlassen haben oder nicht – die Verfolgung durch die Nazis hatte Auswirkungen auf Kinder und Kindeskinder. Sie ist Teil der Familiengeschichte und der persönlichen Geschichte aller Nachkommen. Für manche dieser Nachfahren kommt jedoch zum familiären Trauma der Verfolgung zusätzlich das Trauma des Ausschlusses hinzu. Dieses hat nicht nur den Verlust von Familie und Freunden und damit sozialer Zugehörigkeit zur Folge, sondern auch den Verlust von kultureller Zugehörigkeit und Kontinuität. Durch Ausschluss verliert eine Zeugin Jehovas die einzige soziale und kulturelle Teilhabe, die ihr erlaubt ist. Jede darüber hinausreichende, weiter gefasste gesellschaftliche Zugehörigkeit sollen Zeugen Jehovas strikt meiden, um kein „Teil der Welt“ zu sein: weder politisch, zivilgesellschaftlich noch beruflich.

Ausgeschlossene werden deshalb nicht nur von der eigenen Familie und Gemeinschaft, sondern auch von ihrer Herkunft abgeschnitten. Mit dem Ausschluss aus der Organisation werden sie aus dem kollektiven Gedächtnis der Gemeinschaft und ihrer eigenen Geschichte ausgestanzt. Umgekehrt gibt es auch in der Organisation für die „aus der Gemeinschaft Entfernten“ kein Erinnern, kein kollektives Trauern, es ist, als hätte es sie nie gegeben. Der Umgang mit diesen Verlusten ist eine private, individuelle Aufgabe einer und eines jeden Gläubigen. Die Zeugen Jehovas sind eine Gemeinschaft von Leerstellen, es ist als stünde links und rechts neben jedem Zeugen der Schattenriss eines Ausgeschlossenen.

Verfolgte Bibelforscher im Nationalsozialismus und ihre Repräsentation

Im Nationalsozialismus wurden 4200 Frauen und Männer der Bibelforscher in Konzentrationslagern inhaftiert, bis zu 1800 kamen ums Leben. In einer späten Würdigung dieser Opfer wurde im Juni 2026 ein Mahnmal eingeweiht. Die heutige Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen in Deutschland (RJZiD) erhebt den Anspruch, diese Opfer zu repräsentieren. Allerdings unterscheidet sie sich stark von den damaligen Bibelforschern. Viele der damals Verfolgten riskierten ihr Leben für die Werte unantastbarer Menschenrechte – wogegen Praktiken wie Überwachung, Denunziation, Ausschluss und Kontaktverbot deutlich machen, dass der Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen das Konzept uneingeschränkter Menschenwürde fehlt. Dazu kommt, dass viele Nachfahren der Verfolgten nicht Teil der Wachtturm-Organisation sind.

Verfolgungsberichte aus der NS-Zeit als Blaupause für das Weltende

Wie das auch bei anderen sektenhaften und gewaltvollen Organisationen der Fall ist, ist die Wachtturm-Organisation nicht für die Menschen da, sondern umgekehrt. Dabei sind Menschen lediglich Figuren, ihr einziger Zweck ist ihr Einsatz im epischen Kampf zwischen Gut und Böse. So gibt es in der Wachtturm-Literatur zahllose Berichte zu verfolgten Bibelforschern während der Nazi-Diktatur, siehe zum Beispiel das Jahrbuch der Zeugen Jehovas 1974, Deutschland Teil 2. Kurz vor dem prognostizierten Weltende von 1975 wurden die Gräuel der Verfolgung etwa im Text „Vierkant“ im Detail dargestellt, während die Opfer als reale Menschen aus ihrer eigenen Geschichte gedrängt werden: Sie werden auf die Märtyrer-Rolle reduziert oder als Kollektiv der „standhaften Brüder“ behandelt, nicht einen Moment lang treten sie als Persönlichkeiten in den Blick. Es wird sogar moralisch bewertet, dass der hingerichtete August Dickmann zunächst eine Erklärung (zur Abkehr von seinem Glauben) unterschrieben hatte, die womöglich sein Leben gerettet hätte.

In vielen Berichten über die verfolgten Bibelforscher wird das NS-Regime als eine Art Vorschau auf das Ende der Welt interpretiert. Den Mitgliedern wird vermittelt, dass die Brutalität der Nationalsozialisten ein irdisches Abbild dessen war, was die gesamte Menschheit in der sogenannten „Großen Drangsal“, der Phase unmittelbar vor Armageddon, durch die Hand weltlicher Regierungen erwarten wird. Anstatt der Opfer zu gedenken und sie zu würdigen, anstatt die Wunden der Nachfahren heilen zu lassen, nutzt die Wachtturm-Organisation diese realen Traumata systematisch, um ein System der Angst, der totalen Loyalität und des Gehorsams aufrechtzuerhalten.

Gedenken als Anerkennung der Menschenrechte und der menschlichen Würde

Das historische Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus hat zum Ziel, an das begangene Unrecht zu erinnern, den Opfern ihre Würde zurückzugeben und durch die Lehren aus der Geschichte Menschenwürde und Demokratie in der Gegenwart zu sichern. Ein glaubwürdiges Gedenken soll den Opfern ihre Individualität, ihre Geschichte und ihre Namen zurückgeben. Dabei ist Gedenkarbeit untrennbar mit historischer Aufrichtigkeit und einer unvoreingenommenen Wahrheitsfindung verbunden. Gedenkarbeit soll auch alle Menschen einschließen, die von einem Unrecht betroffen waren, in diesem Falle alle Nachkommen der verfolgten Bibelforscher. Und immer erfordert ein glaubwürdiges Gedenken für die Opfer einer Diktatur die bedingungslose Anerkennung der Menschenrechte und der menschlichen Würde im Hier und Jetzt.

Heute beansprucht die Wachtturm-Organisation das Erinnern und das Gedenken an die verfolgten Bibelforscher im Nationalsozialismus. Eine Organisation also, welche die Grund- und Menschenrechte ihrer (ehemaligen) Mitglieder verletzt. Eine Organisation, die Kinder-Märtyrer verherrlicht und das Leid der verfolgten Bibelforscher seit Jahrzehnten propagandistisch ausschlachtet. Eine Organisation, die Hunderttausende aus ihrer Mitte und ihrer Erinnerung tilgt, sich ein Jahr nach prognostiziertem Weltende nicht mehr an die eigenen Untergangsprognosen erinnert und ihr eigenes Gedächtnis an Kindesmissbrauch in großem Stil löscht. Eine solche Organisation mit derart vielen Lücken in ihren Reihen und ihrer Erinnerung, hat keine Legitimation, an die verfolgten Bibelforscher zu erinnern oder ihre Nachkommen zu repräsentieren.

Bist du Nachkomme verfolgter Bibelforscher? Melde dich bei aktion(at)jz.help!

JZ Help sammelt Berichte von Nachkommen verfolgter Bibelforscher außerhalb der Wachtturm-Organisation. Wir möchten damit all jene Frauen und Männer, die unter der Nazidiktatur verfolgt wurden, als Menschen ehren und die Einzigartigkeit ihrer Geschichte würdigen. Gleichzeitig möchten wir den vielen Nachfahren außerhalb der Wachtturm-Organisation, die heute kaum gehört werden, eine Stimme geben. Bitte melde dich unter aktion(at)jz.help!


Ich hatte damit zu leben, ein Angezählter zu sein“Bericht von Vereinsmitglied A., Enkel verfolgter Bibelforscher


Übersicht Verfolgung der Bibelforscher im Nationalsozialismus

Kindheit bei den Zeugen Jehovas – Mirjam zu Gast bei Anna

Zu Gast bei Anna: Interview mit Mirjam von JZ Help vom 28. Juni 2026

In diesem packenden Gespräch über ihr Aufwachsen bei den Zeugen Jehovas streift Mirjam jedes der zentralen Konfliktthemen. Sie berichtet von einer durch Harmagedon-Ängste belasteten Kindheit (2:14), dem Vertuschen von psychischen Krankheiten (4:56) und der totalen Kontrolle der Organisation. Als ihre verbotene Liebe zu einem Nicht-Mitglied auffliegt (19:05), muss sie vor ein Rechtskomitee (32:49) und wird ausgeschlossen (41:12). Sie bemüht sich um Wiederaufnahme, in diesem Prozess erlebt sie die Gemeinschaft aber extrem lieblos und kalt (49:22). Sie zieht sich schrittweise zurück, womit der Kontakt zu den Eltern möglich bleibt. Schließlich steigt sie offiziell aus und wird ab da von den Eltern geächtet (1:10:11). Heute berät Mirjam beim Verein JZ Help Menschen, welche die Organisation verlassen wollen sowie Fachpersonen und engagiert sich in der Aufklärungsarbeit (1:16:21) .

Weitere Interviews von Mirjam in den Medien finden Sie hier.

Ich war ein Zeuge

Dokumentarfilm über ehemalige Zeugen Jehovas ist nominiert für die 59. Hofer Filmtage

Aktualisierung vom 22.10.2025: Trailer

„Ich war ein Zeuge“ wurde für die 59sten internationalen Hofer Filmtage nominiert. Die Deutschlandpremiere findet am 23. Oktober 2025 anlässlich der Hofer Filmtage statt, Mitglieder des Vereins JZ Help werden vor Ort sein.

Für ein Fotoprojekt trifft Andreas Reiner Menschen, welche die Zeugen Jehovas verlassen haben. Aussteiger:innen berichten in berührenden Interviews von einer Kindheit im engen Glaubenskorsett, von Formen psychischer und sexualisierter Gewalt sowie den oft traumatischen Erfahrungen durch Ausschluss und Ächtung.

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Dank sichtlichmensch und teamwerkdiefilmproduktion bekommt ein Thema, das Zehntausende Menschen in Deutschland betrifft, Aufmerksamkeit.

Mehr zum Film: www.ichwareinzeuge.de

Hier können Sie Tickets für die Premiere bestellen.

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Norwegen: So lautet das Urteil im Fall der Zeugen Jehovas

RECHTSSACHE: Die Zeugen Jehovas haben gegen den norwegischen Staat geklagt, nachdem ihnen staatliche Subventionen vorenthalten worden waren. Das Urteil wurde am Montag, den 4. März 2024 verkündet.

Aktualisierung vom 07.05.2025

Das Berufungsgericht Borgarting hob am 14. März 2025 die Entscheidung des Bezirksgerichts Oslo auf, Jehovas Zeugen in Norwegen die rechtliche Registrierung abzuerkennen und sprach Jehovas Zeugen als Entschädigung für entstandene Prozesskosten 8 500 000 Kronen (rund 750 000 Euro) zu.

Der Staat legt daraufhin Berufung vor dem Obersten Gerichtshof ein. Das Ministerium für Kinder und Familienangelegenheiten ist der Ansicht, dass dies eine Prüfung durch den Obersten Gerichtshof verdient, sagt Staatsanwältin Liv Inger Gjone Gabrielsen, die den Fall für den Staat leitet, in einer Pressemitteilung.
tv2 24.04.2025Nettavisen Nyheter 24.04.2025

Hier geht es zur Übersicht des Verfahrens.

Artikel vom 04.03.2024

Die Zeugen Jehovas haben Klage eingereicht, nachdem die Behörden beschlossen hatten, ihnen die Registrierung als Religionsgemeinschaft und damit auch die damit verbundenen staatlichen Subventionen zu entziehen. Die norwegischen Behörden glauben, dass sie dazu in der Lage waren, weil sie die Ausschlusspraktiken der Zeugen Jehovas als Verstoß gegen das Gesetz über Religionsgemeinschaften betrachten.

Bezirksgericht Oslo
URTEIL: Der Prozess zwischen den Zeugen Jehovas und dem norwegischen Staat fand vom 8. bis 19. Januar vor dem Bezirksgericht Oslo statt.
Rechtsanwalt Anders Ryssdal (rechts) vertrat die Zeugen Jehovas (Foto: Erlend Berge)

Ein Artikel von Ingvild Sandnes Kessel, Journalistin | Tove Bø, Duty Manager | Morten Marius Larsen und Maria Lavik, Journalistin Veröffentlicht: 04/03/2024 16:20 Zuletzt aktualisiert: 04/03/2024 20:19
Übersetzt von JZ Help e.V.

Das Urteil wurde am Montag vor dem Bezirksgericht Oslo verkündet und lautete wie folgt: Der Staat wird freigesprochen.
Die Zeugen Jehovas werden zur Zahlung von Prozesskosten in Höhe von knapp über 1,1 Mio. NOK [99.580,46 €, Stand 05.03.2024 – Anm. JZ Help e.V.] verurteilt. (Urteil in englisch)

Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass „die Bedingungen für die Verweigerung der staatlichen Subventionen und der Registrierung der Zeugen Jehovas nach dem Gesetz über Religionsgemeinschaften erfüllt sind und dass die Entscheidungen gültig sind“.
Darüber hinaus ist das Gericht der Ansicht, dass die Zeugen Jehovas „durch ihre Politik und Praxis des Ausschlusses die Meidung von Mitgliedern, die ausgeschlossen werden oder austreten, fördern, so dass sie, von wenigen Ausnahmen abgesehen, der sozialen Isolation von den übrigen Mitgliedern der Religionsgemeinschaft ausgesetzt sind“.

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Der ehemalige Zeuge Jehovas Jan Frode Nilsen, der im Prozess ausgesagt hat, ist erleichtert, als Vårt Land ihn kurz nach der Urteilsverkündung kontaktiert: „Es ist sehr wichtig, dass die Richter uns glauben, genauso wie die Ministerien und der staatliche Verwalter uns geglaubt haben“, sagt er.
Zeugen Jehovas sind enttäuscht – Berufung?

Die Zeugen Jehovas ermutigen dazu, Mitglieder, die ausgeschlossen werden oder austreten, zu meiden, so dass sie mit wenigen Ausnahmen der sozialen Isolation von den übrigen Mitgliedern der Religionsgemeinschaft ausgesetzt sind – Auszug aus dem Urteil des Bezirksgerichts Oslo gegen die Zeugen Jehovas, das am 4. März erging, in Anbetracht einer Berufung – „Wir sind natürlich enttäuscht über das Ergebnis“, sagt der Anwalt der Zeugen Jehovas, Anders Stray Ryssdal, gegenüber Vårt Land. Er sagt, dass sie noch nicht entschieden haben, ob sie Berufung einlegen werden oder nicht – „Wir werden das Urteil jetzt sorgfältig prüfen und entscheiden, ob wir vor Ablauf der Frist Berufung einlegen“.
Die Berufungsfrist läuft in etwas mehr als einem Monat ab, da Ostern ist.

Der Sprecher der Zeugen Jehovas, Jørgen Pedersen, schreibt in einer E-Mail an Vårt Land, dass sie ihre „rechtlichen Möglichkeiten“ prüfen werden, und führt weiter aus: „Da diese Entscheidung nicht mit den Entscheidungen höherer Gerichte in anderen Ländern übereinstimmt und auch nicht mit dem, was der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Bezug auf die Zeugen Jehovas entschieden hat, werden wir unsere rechtlichen Möglichkeiten prüfen“.
Der Sprecher der Zeugen Jehovas ist auch der Meinung, dass das Bezirksgericht mit diesem Urteil „die diskriminierenden Entscheidungen des Gouverneurs von Oslo und Viken und des Ministeriums für Kinder und Familienangelegenheiten gegen die Zeugen Jehovas nicht korrigiert“.

Vårt Land ist es nicht gelungen, am Montagabend eine Stellungnahme des Gouverneurs von Oslo und Viken, Valgerd Svarstad Haugland, zu erhalten. Das Ministerium für Kinder und Familien schrieb in einer E-Mail an Vårt Land, dass es „zur Kenntnis genommen hat, dass es ein Urteil in dem Fall gegeben hat, und dass dem Staat Recht gegeben wurde“.
Die Zeugen Jehovas hatten gegen den norwegischen Staat geklagt, nachdem ihnen das Recht auf staatliche Subventionen und die Registrierung als Religionsgemeinschaft verweigert worden war.
Im Januar fand der zweiwöchige Prozess zwischen der Religionsgemeinschaft und dem Ministerium für Kinder und Familienangelegenheiten vor dem Bezirksgericht Oslo statt. Das Gericht hatte darüber zu entscheiden, ob die Zeugen Jehovas öffentliche Mittel erhalten sollten und ob sie wieder als Religionsgemeinschaft in Norwegen registriert werden können. Der Staat, vertreten durch das Ministerium für Kinder und Familien, wurde freigesprochen.

Zeugen Jehovas tragen Kosten des Verfahrens

Die Zeugen Jehovas werden verurteilt, genau 1.140.505 NOK [99.580,46 €, Stand 05.03.2024 – Anm. JZ Help e.V.] zu zahlen. Aus der Lexikondefinition im Urteil des Bezirksgerichts Oslo geht die Einschätzung des Gerichts über die Ausschlusspraxis der Zeugen Jehovas hervor.

Sie verweisen unter anderem auf die Zusammenfassung von Store Norske Leksikon [Großes norwegisches Lexikon, Anm. JZ Help e.V.] über die Zeugen Jehovas und die Ausgrenzung, für die Tarald Rasmussen, ehemaliger Professor für Kirchengeschichte, verantwortlich ist. Nach Einschätzung des Hofes handelt es sich dabei um eine korrekte Zusammenfassung der wichtigsten Merkmale.
In der SNL heißt es u.a.: „Ein Ausschluss ist nach Ansicht der Zeugen Jehovas notwendig, wenn sich ein Mitglied der Versammlung von den Lehren der Zeugen distanziert oder wiederholt ohne Reue gegen Gottes Gebote verstößt“. In dem Urteil wird auch den Aussagen mehrerer Zeugen und ihren persönlichen Erfahrungen mit dem Ausschluss viel Raum gewidmet.

Freier Austritt bei Zeugen Jehovas verhindert

Vor Gericht hat der Staat argumentiert, dass die Praxis der Zeugen Jehovas einen freien Austritt verhindert. Sie haben argumentiert, dass Mitglieder, die austreten, keinen Kontakt mehr zu Familie und Freunden in der Gemeinde haben dürfen. Dadurch könnten sie sich unter Druck gesetzt fühlen, in der Religionsgemeinschaft zu bleiben. Die Praxis beinhaltet auch eine negative soziale Kontrolle und psychologische Gewalt gegen Kinder, wie der Staat sie sieht.

Verstoß gegen Kinderrechte

Bei den Zeugen Jehovas kann man vor dem 18. Lebensjahr als Vollmitglied aufgenommen werden. Das bedeutet, dass getaufte Kinder ausgeschlossen werden können, wenn sie gegen die Regeln der Religionsgemeinschaft verstoßen. Der Staat ist der Ansicht, dass dies gegen die Rechte der Kinder verstößt.
Die Zeugen Jehovas haben Klage eingereicht, nachdem die Behörden beschlossen hatten, ihnen die Registrierung als Religionsgemeinschaft und damit auch die damit verbundenen staatlichen Zuschüsse zu entziehen. Die norwegischen Behörden glauben, dass sie dazu in der Lage waren, weil sie die Ausschlusspraxis der Zeugen Jehovas als Verstoß gegen das Gesetz über Religionsgemeinschaften betrachten.

DER STAAT NORWEGEN – Die Staatsanwältin Liv Inger Gjone Gabrielsen (rechts) war die Verteidigerin des Staates in dem Prozess. Hier mit der juristischen Assistentin und Regierungsanwältin Kristin Hallsjø Aarvik: (Erlend Berge)
Zeugen Jehovas streiten Ächtungspraxis ab

Die Zeugen Jehovas bestreiten, dass ihre Praxis einen freien Austritt verhindert. Vor Gericht verteidigte der Anwalt der Zeugen Jehovas, Anders Ryssdal, die Ausschlusspraxis und argumentierte, dass die Trennung zwischen verbleibenden und ehemaligen Mitgliedern nicht so absolut ist, wie der Staat behauptet.
Er hat auch argumentiert, dass die familiären Bindungen nicht zerrüttet sind und dass Familien immer noch die Verantwortung haben, füreinander zu sorgen, auch wenn jemand nicht mehr Mitglied ist. Verwandte, die zusammenleben, sind von dem Grundsatz der Kontaktvermeidung ausgenommen, so der Anwalt. Auch Vorstandsmitglied Kåre Sæterhaug erklärte vor Gericht, dass es jeder Familie selbst überlassen bleibe, ob sie den Kontakt zu Familienmitgliedern abbrechen wolle. Die Zeugen Jehovas haben auch bestritten, dass es in der Religionsgemeinschaft psychische Gewalt und negative soziale Kontrolle gegenüber Kindern gibt, und haben behauptet, dass der Staat dies nicht beweisen kann.

Der staatliche Verwalter entzog den Zeugen Jehovas 2021 die staatliche Subvention. Der Zuschuss für die 12 686 Mitglieder der Zeugen Jehovas belief sich im Jahr 2021 auf rund 16 Millionen NOK [1.397.001,64 €, Stand 05.03.2024 – Anm. JZ Help e.V.].
Seit drei Jahren erhält die Religionsgemeinschaft keinen staatlichen Zuschuss mehr für ihre Mitglieder.
Vor Gericht forderte sie die Rückzahlung von mehr als 50 Millionen NOK [4.365.630,13 €, Stand 05.03.2024 – Anm. JZ Help e.V.] an entgangenen staatlichen Zuschüssen mit Zinsen und die Beibehaltung ihres Status als eingetragene Religionsgemeinschaft.

Millionengewinne für Zeugen Jehovas trotz gestrichener Subventionen

Obwohl die öffentlichen Zuschüsse gestrichen wurden, machen die Zeugen Jehovas einen Gewinn in Millionenhöhe. Vårt Land hat berichtet, dass die Zeugen Jehovas im vergangenen Jahr 118 Millionen NOK [10.302.887,12 €, Stand 05.03.2024 – Anm. JZ Help e.V.] an Spenden in Norwegen erhalten haben.
Das sind 20 Millionen NOK [1.746.252,05 €, Stand 05.03.2024 – Anm. JZ Help e.V.] mehr als im Jahr zuvor.

Die Glaubensgemeinschaft machte im vergangenen Jahr einen Gewinn von 5,9 Millionen NOK [515.144,36 €, Stand 05.03.2024 – Anm. JZ Help e.V.] .
Die Jahresrechnung der Glaubensgemeinschaft wird von September 2022 bis August 2023 berechnet.


Weitere Rechtsentscheidungen gegen Zeugen Jehovas.

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Zeugen Jehovas verlieren gegen den Staat Norwegen

Grund: „Schwerwiegende Verstöße gegen die Rechte und Freiheiten anderer“!

Die Ächtungspraxis beinhalte "schwerwiegende Verstöße gegen die Rechte und Freiheiten anderer"!
Norwegen
Aktualisierung vom 07.05.2025

Das Berufungsgericht Borgarting hob am 14. März 2025 die Entscheidung des Bezirksgerichts Oslo auf, Jehovas Zeugen in Norwegen die rechtliche Registrierung abzuerkennen und sprach Jehovas Zeugen als Entschädigung für entstandene Prozesskosten 8 500 000 Kronen (rund 750 000 Euro) zu.

Der Staat legt daraufhin Berufung vor dem Obersten Gerichtshof ein. Das Ministerium für Kinder und Familienangelegenheiten ist der Ansicht, dass dies eine Prüfung durch den Obersten Gerichtshof verdient, sagt Staatsanwältin Liv Inger Gjone Gabrielsen, die den Fall für den Staat leitet, in einer Pressemitteilung.
tv2 24.04.2025Nettavisen Nyheter 24.04.2025

Hier geht es zur Übersicht des Verfahrens.

Originalartikel auf der Plattform VG vom 04.03.2024

-> hier
Übersetzt von JZ Help e.V.

Die Zeugen Jehovas werden ihre staatliche Unterstützung nicht zurückerhalten. Die Entscheidungen, der Religionsgemeinschaft die Unterstützung zu verweigern, wurden für gültig erklärt, und der Staat wurde in einem kürzlich ergangenen Urteil des Osloer Bezirksgerichts freigesprochen.

Dem Urteil zufolge beinhaltet die Ausgrenzungspraxis der Zeugen Jehovas „schwerwiegende Verstöße gegen die Rechte und Freiheiten anderer“, schreibt die Zeitung Dagen am Montagnachmittag.

Der Fall wurde im Januar vor dem Bezirksgericht Oslo verhandelt, und das Gericht hat nun zugunsten des Staates entschieden. Die Zeugen Jehovas werden außerdem zur Zahlung von Gerichtskosten in Höhe von knapp über 1,1 Millionen NOK verurteilt.

Die Zeugen Jehovas reichten Klage gegen den norwegischen Staat ein, nachdem ihnen das Recht auf staatliche Subventionen und die Registrierung als Religionsgemeinschaft entzogen worden war, schreibt Vårt Land.

Letztes Jahr wurde bekannt gegeben, dass die Religionsgemeinschaft sowohl die staatlichen Subventionen für 2021 als auch ihre Registrierung als Religionsgemeinschaft verlieren würde. Die Zeugen Jehovas sind mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und haben eine Klage gegen den Staat eingereicht.

Die Entscheidung wurde auch für die Ablehnung der staatlichen Beihilfen in den Jahren 2022 und 2023 aufrechterhalten.

Die Forderung nach einer Nachzahlung der Gesamtsubvention in Höhe von 35 Mio. NOK [3.053.642,91 Euro – Stand 4. Mürz 2024 – Anm. JZ Help e.V.] wurde ebenfalls vom Gericht abgelehnt.

Der Grund für den Widerruf der staatlichen Subvention ist, dass das Ministerium für Kinder und Familien und der staatliche Verwalter der Ansicht sind, dass die Ausschlusspraxis der Zeugen Jehovas eine negative soziale Kontrolle beinhaltet und einen freien Austritt aus der Religionsgemeinschaft verhindert.

„Durch die Richtlinien und die Praxis des Ausschlusses fördern die Zeugen Jehovas Mitglieder, die ausgeschlossen werden oder sich zurückziehen, so dass sie, von wenigen Ausnahmen abgesehen, einer sozialen Isolation von den übrigen Mitgliedern der Religionsgemeinschaft ausgesetzt sind“, schließt Richter Ole Kristen Øverberg.


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