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Übersetzt von JZ Help e.V.
Die Zeugen Jehovas werden ihre staatliche Unterstützung nicht zurückerhalten. Die Entscheidungen, der Religionsgemeinschaft die Unterstützung zu verweigern, wurden für gültig erklärt, und der Staat wurde in einem kürzlich ergangenen Urteil des Osloer Bezirksgerichts freigesprochen.
Dem Urteil zufolge beinhaltet die Ausgrenzungspraxis der Zeugen Jehovas „schwerwiegende Verstöße gegen die Rechte und Freiheiten anderer“, schreibt die Zeitung Dagen am Montagnachmittag.
Der Fall wurde im Januar vor dem Bezirksgericht Oslo verhandelt, und das Gericht hat nun zugunsten des Staates entschieden. Die Zeugen Jehovas werden außerdem zur Zahlung von Gerichtskosten in Höhe von knapp über 1,1 Millionen NOK verurteilt.
Die Zeugen Jehovas reichten Klage gegen den norwegischen Staat ein, nachdem ihnen das Recht auf staatliche Subventionen und die Registrierung als Religionsgemeinschaft entzogen worden war, schreibt Vårt Land.
Letztes Jahr wurde bekannt gegeben, dass die Religionsgemeinschaft sowohl die staatlichen Subventionen für 2021 als auch ihre Registrierung als Religionsgemeinschaft verlieren würde. Die Zeugen Jehovas sind mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und haben eine Klage gegen den Staat eingereicht.
Die Entscheidung wurde auch für die Ablehnung der staatlichen Beihilfen in den Jahren 2022 und 2023 aufrechterhalten.
Die Forderung nach einer Nachzahlung der Gesamtsubvention in Höhe von 35 Mio. NOK [3.053.642,91 Euro – Stand 4. Mürz 2024 – Anm. JZ Help e.V.] wurde ebenfalls vom Gericht abgelehnt.
Der Grund für den Widerruf der staatlichen Subvention ist, dass das Ministerium für Kinder und Familien und der staatliche Verwalter der Ansicht sind, dass die Ausschlusspraxis der Zeugen Jehovas eine negative soziale Kontrolle beinhaltet und einen freien Austritt aus der Religionsgemeinschaft verhindert.
„Durch die Richtlinien und die Praxis des Ausschlusses fördern die Zeugen Jehovas Mitglieder, die ausgeschlossen werden oder sich zurückziehen, so dass sie, von wenigen Ausnahmen abgesehen, einer sozialen Isolation von den übrigen Mitgliedern der Religionsgemeinschaft ausgesetzt sind“, schließt Richter Ole Kristen Øverberg.
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