Hier zum Beitrag vom 10. Februar bei Regio TV Stuttgart.

Ein Ältester empfiehlt Alex eine Klinik in Polen, wo Menschen von Homosexualität „geheilt“ würden. Mit anderen Zeugen aus der ganzen Welt unterzieht er sich dieser Pseudotherapie, die ihm schwer schadet.
Neben zwei Zeugen-Jehovas-Paaren kommen auch Ausgestiegene zu Wort. Zum Thema Ächtung äußert sich die junge Frau: „Weil das, was in der Bibel steht, Vorrang für uns hat. Und da ist ganz klar definiert: Wenn eine Person aus der Gemeinschaft entfernt werden muss, dass wir keinen Kontakt mehr mit ihr haben.“
Medienmitteilung vom 23. Juli 2024
Die Zeugen Jehovas missachten fundamentale Grund- und Menschenrechte, die Folgen sind für Betroffene verheerend.
Eine kürzlich veröffentlichte Studie der Universität Zürich zeigt: Ehemalige Zeugen Jehovas erlebten in der Kindheit dreimal häufiger körperliche und sexuelle Gewalt als die Allgemeinbevölkerung und sechsmal häufiger emotionale Vernachlässigung bzw. emotionale Gewalt. Nach Verlassen der Gruppe sind 77 % der ehemaligen Zeugen Jehovas von verordnetem Kontaktabbruch betroffen. Jede dritte ausgestiegene Person hat nach Verlassen der Gruppe Suizidgedanken, 10 % der Ausgestiegenen unternehmen einen Suizidversuch. Ehemalige Zeugen Jehovas sind 40 % häufiger von chronischen Krankheiten und ein Drittel häufiger von psychischen Erkrankungen betroffen.
Der Opferhilfeverein JZ Help e.V. macht anlässlich des jährlich stattfindenden internationalen Wachtturm-Opfer-Gedenktags mit einer Standaktion am 27. Juli in Nürnberg auf die Missstände innerhalb der Zeugen Jehovas aufmerksam.
Anwesende Vereinsmitglieder geben gerne gegenüber Medienschaffenden Auskunft.
Die Zeugen Jehovas missachten fundamentale Menschenrechte ihrer Mitglieder, diese Feststellung ist laut dem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Hamburg zulässig (s. Kommentar des IFW zu Urteil). Das Bezirksgericht Zürich urteilte, dass Ächtung als verordnetes Mobbing bezeichnet werden kann, welches die persönliche Integrität sowie implizit die Glaubens- und Gewissensfreiheit der Betroffenen verletze.
Norwegen entzog den Zeugen Jehovas die staatlichen Beiträge sowie die Registrierung als Religionsgemeinschaft, weil die Jehovas Zeugen das Recht ihrer Mitglieder auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf Religionsfreiheit, sowie den Menschenrechtsschutz von Kindern nach der Konvention über die Rechte des Kindes verletzen. Die Verstöße werden offenbar vorsätzlich begangen, gemäß Behördenentscheid.
Zu getauften Zeugen Jehovas, welche die Organisation verlassen, dürfen die Mitglieder keinen Kontakt mehr pflegen, sie müssen geächtet werden (siehe dieses Video). Dass auch Kinder von Ächtung betroffen sind, geht sowohl aus dem norwegischen als auch dem Zürcher Gerichtsurteil hervor. Betroffene in diesem Video berichten vom Kontaktabbruch als Minderjährige zu ihren Eltern.
Ebenso wie beim Thema Ächtung haben die Gläubigen hier keine freie Wahl. Akzeptieren sie nämlich eine Bluttransfusion, gelten sie als „freiwillig“ ausgetreten und werden geächtet. Von den Eltern wird strikt gefordert, die eigenen Kinder vor einer „Bluttransfusion zu schützen“ – siehe auch diesen Betroffenenbericht.
Vorgaben der Wachturm-Organisation schützen die TäterInnen auf Kosten der Opfer und begünstigen eine Kultur der Gewalt – siehe dazu die Medienmitteilung von JZ Help e.V. vom 24. Juli 2023.
Die Untersuchung der Royal Commission, die 2015 Missbrauchsfälle bei Zeugen Jehovas in Australien untersuchte, ergab, dass zwischen 1950 und 2014 1006 Mitglieder der Zeugen Jehovas beschuldigt wurden, mutmaßlich 1800 Kinder sexuell missbraucht zu haben. Kein einziger der 1006 mutmaßlichen Täter wurde jedoch durch die Organisation angezeigt.
Die unabhängige deutsche Aufarbeitungskommission führt die Zeugen Jehovas als Schwerpunktthema und bittet Betroffene, sich zu melden.
Bereits früh sind Kinder durch die religiöse Praxis und dem Medienmaterial der Gruppierung mit Gewalt und verstörenden, nicht altersgerechten Inhalten konfrontiert – die Folgen reichen bis ins Erwachsenenalter, wie eine Betroffene hier berichtet.
Ein Video mit einer Zusammenstellung von gewaltvollen Szenen aus den Wachtturm-Medien für Kinder ist so verstörend, dass es mit einem Warnhinweis versehen werden muss.
Ein schwedisches Gerichtsurteil stufte Material der Zeugen Jehovas, das bei Kongressen gezeigt wurde, als jugendgefährdend ein.
Auch freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder bzw. Jugendlichen ist nicht möglich, wie dieser Bericht zeigt.
Frauen müssen sich hierarchisch unterordnen. Die leitenden Posten innerhalb der Gemeinschaft sind Männern vorbehalten.
Nach Auffassung des Landgerichts Hamburg darf „zulässig davon gesprochen werden, dass eine Frau im Umfeld der Organisation (der Klägerin) lediglich Zubehör (eines Mannes) ist.“ – siehe dazu diesen Kommentar.
Gewalt in der Ehe ist kein Scheidungsgrund – auch hier werden bei Verstoß Sanktionen verhängt, wie dieser Bericht und auch dieser hier zeigen.
Gläubige sind nicht frei, ihre sexuelle Orientierung oder ihre geschlechtliche Identität zu leben. Für Betroffene hat das oft schwere Langzeitfolgen, wie aus dieser Reportage hervorgeht. Die eindeutige Homo- und Transphobie und Diskriminierung dieser Menschen, wird in dieser Materialsammlung von JZ Help e.V. deutlich.
Erfahrungsberichte zeigen im Gegensatz zu öffentlichen Aussagen der Zeugen Jehovas, dass die Teilnahme an politischen Wahlen sanktioniert wird. Auch anderes gesellschaftliches Engagement oder Aktivismus wird sanktioniert, wie dieser Bericht zeigt.
Zeugen Jehovas betreiben sogenannte Komitees (früher „Rechtskomitee“ genannt), eine Art Gerichtsverhandlung, wenn ein Mitglied gegen die Regeln verstößt. Dabei werden einzelne „sündige“ Mitglieder von 3 Ältesten (die Leiter oder „Hirten“ der Ortsversammlung) explizit zu ihrer Sünde befragt – auch zu sehr intimen Details. Im Anschluss wird darüber entschieden, ob Sanktionen verhängt oder Betroffene aus der Gemeinschaft entfernt werden, wodurch eine enorme Drucksituation entsteht.
Der ehemalige Zeuge Jehovas und Autor Konja Simon Rohde beschreibt solch ein Komitee in diesem Video (ca. ab min 4:00) sehr genau. Viele Betroffene erleben dies als eine traumatische Erfahrung, wie im Schweizer Beobachter und auch hier nachzulesen ist.
Viele Ehemalige beklagen, dass sie keine höhere Bildung genießen durften (beispielsweise hier). Diese gilt für Zeugen Jehovas nämlich als unerwünscht. So haben Zeugen Jehovas im Vergleich mit anderen religiösen Gruppen in den USA laut Pew-Research ein besonders tiefes Bildungsniveau und Einkommen. Daten aus der Schweiz (S. 64-68) weisen in die gleiche Richtung.
JZ Help ist ein Zusammenschluss von religiös und weltanschaulich unabhängigen Menschen aus Deutschland, Österreich, Schweiz und Italien. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, über Menschenrechtsverstöße bei den Zeugen Jehovas aufzuklären und bieten eine Anlaufstelle für Betroffene und Fachpersonen im deutschen Sprachraum.
Der internationale Wachtturm-Opfer-Gedenktag wurde von Aktivistinnen und Aktivisten im Jahr 2014 ins Leben gerufen. An diesem Tag bzw. in der Woche rund um den 26. Juli wird weltweit durch verschiedene Aktionen an die Opfer der Wachtturm-Organisation erinnert.
Aktivisten und Aktivistinnen wählten dieses Datum, um einmal im Jahr den Ausgestiegenen eine Stimme zu geben und all jener zu gedenken, deren Leben durch ihre Vergangenheit als Zeugen Jehovas beeinträchtigt ist.
Der Gedenkanlass ist auch allen Menschen außerhalb und innerhalb der Wachtturm-Organisation gewidmet, die infolge des geforderten Kontaktverbots und der Ächtung ihre nächsten und liebsten Menschen verloren haben. Besonders soll auch all jener Menschen gedacht werden, die wegen der religiösen Doktrin starben: Weil sie so verzweifelt waren, dass sie sich das Leben nahmen oder wegen des sogenannten Blutverbots.
Berichte Betroffener finden Sie hier: Aktion Überlebenswege.
Grund: „Schwerwiegende Verstöße gegen die Rechte und Freiheiten anderer“!
Originalartikel auf der Plattform VG -> hier
Übersetzt von JZ Help e.V.
Die Zeugen Jehovas werden ihre staatliche Unterstützung nicht zurückerhalten. Die Entscheidungen, der Religionsgemeinschaft die Unterstützung zu verweigern, wurden für gültig erklärt, und der Staat wurde in einem kürzlich ergangenen Urteil des Osloer Bezirksgerichts freigesprochen.
Dem Urteil zufolge beinhaltet die Ausgrenzungspraxis der Zeugen Jehovas „schwerwiegende Verstöße gegen die Rechte und Freiheiten anderer“, schreibt die Zeitung Dagen am Montagnachmittag.
Der Fall wurde im Januar vor dem Bezirksgericht Oslo verhandelt, und das Gericht hat nun zugunsten des Staates entschieden. Die Zeugen Jehovas werden außerdem zur Zahlung von Gerichtskosten in Höhe von knapp über 1,1 Millionen NOK verurteilt.
Die Zeugen Jehovas reichten Klage gegen den norwegischen Staat ein, nachdem ihnen das Recht auf staatliche Subventionen und die Registrierung als Religionsgemeinschaft entzogen worden war, schreibt Vårt Land.
Letztes Jahr wurde bekannt gegeben, dass die Religionsgemeinschaft sowohl die staatlichen Subventionen für 2021 als auch ihre Registrierung als Religionsgemeinschaft verlieren würde. Die Zeugen Jehovas sind mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und haben eine Klage gegen den Staat eingereicht.
Die Entscheidung wurde auch für die Ablehnung der staatlichen Beihilfen in den Jahren 2022 und 2023 aufrechterhalten.
Die Forderung nach einer Nachzahlung der Gesamtsubvention in Höhe von 35 Mio. NOK [3.053.642,91 Euro – Stand 4. Mürz 2024 – Anm. JZ Help e.V.] wurde ebenfalls vom Gericht abgelehnt.
Der Grund für den Widerruf der staatlichen Subvention ist, dass das Ministerium für Kinder und Familien und der staatliche Verwalter der Ansicht sind, dass die Ausschlusspraxis der Zeugen Jehovas eine negative soziale Kontrolle beinhaltet und einen freien Austritt aus der Religionsgemeinschaft verhindert.
„Durch die Richtlinien und die Praxis des Ausschlusses fördern die Zeugen Jehovas Mitglieder, die ausgeschlossen werden oder sich zurückziehen, so dass sie, von wenigen Ausnahmen abgesehen, einer sozialen Isolation von den übrigen Mitgliedern der Religionsgemeinschaft ausgesetzt sind“, schließt Richter Ole Kristen Øverberg.
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