Re: Inside Zeugen Jehovas

Arte-Doku vom 30. Januar 2025

Neben zwei Zeugen-Jehovas-Paaren kommen auch Ausgestiegene zu Wort. Zum Thema Ächtung äußert sich die junge Frau: „Weil das, was in der Bibel steht, Vorrang für uns hat. Und da ist ganz klar definiert: Wenn eine Person aus der Gemeinschaft entfernt werden muss, dass wir keinen Kontakt mehr mit ihr haben.“

Nürnberg – Standaktion von JZ Help vom Samstag 27. Juli zum Wachtturm-Opfer-Gedenktag 2024

Medienmitteilung vom 23. Juli 2024

Gegen Missachtung von Grund- und Menschenrechten bei den Zeugen Jehovas

Die Zeugen Jehovas missachten fundamentale Grund- und Menschenrechte, die Folgen sind für Betroffene verheerend. 

Eine kürzlich veröffentlichte Studie der Universität Zürich zeigt: Ehemalige Zeugen Jehovas erlebten in der Kindheit dreimal häufiger körperliche und sexuelle Gewalt als die Allgemeinbevölkerung und sechsmal häufiger emotionale Vernachlässigung bzw. emotionale Gewalt. Nach Verlassen der Gruppe sind 77 % der ehemaligen Zeugen Jehovas von verordnetem Kontaktabbruch betroffen. Jede dritte ausgestiegene Person hat nach Verlassen der Gruppe Suizidgedanken, 10 % der Ausgestiegenen unternehmen einen Suizidversuch. Ehemalige Zeugen Jehovas sind 40 % häufiger von chronischen Krankheiten und ein Drittel häufiger von psychischen Erkrankungen betroffen. 

Der Opferhilfeverein JZ Help e.V. macht anlässlich des jährlich stattfindenden internationalen Wachtturm-Opfer-Gedenktags mit einer Standaktion am 27. Juli in Nürnberg auf die Missstände innerhalb der Zeugen Jehovas aufmerksam.

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Zeugen Jehovas verlieren gegen den Staat Norwegen

Grund: „Schwerwiegende Verstöße gegen die Rechte und Freiheiten anderer“!

Die Ächtungspraxis beinhalte "schwerwiegende Verstöße gegen die Rechte und Freiheiten anderer"!
Norwegen

Originalartikel auf der Plattform VG -> hier
Übersetzt von JZ Help e.V.

Die Zeugen Jehovas werden ihre staatliche Unterstützung nicht zurückerhalten. Die Entscheidungen, der Religionsgemeinschaft die Unterstützung zu verweigern, wurden für gültig erklärt, und der Staat wurde in einem kürzlich ergangenen Urteil des Osloer Bezirksgerichts freigesprochen.

Dem Urteil zufolge beinhaltet die Ausgrenzungspraxis der Zeugen Jehovas „schwerwiegende Verstöße gegen die Rechte und Freiheiten anderer“, schreibt die Zeitung Dagen am Montagnachmittag.

Der Fall wurde im Januar vor dem Bezirksgericht Oslo verhandelt, und das Gericht hat nun zugunsten des Staates entschieden. Die Zeugen Jehovas werden außerdem zur Zahlung von Gerichtskosten in Höhe von knapp über 1,1 Millionen NOK verurteilt.

Die Zeugen Jehovas reichten Klage gegen den norwegischen Staat ein, nachdem ihnen das Recht auf staatliche Subventionen und die Registrierung als Religionsgemeinschaft entzogen worden war, schreibt Vårt Land.

Letztes Jahr wurde bekannt gegeben, dass die Religionsgemeinschaft sowohl die staatlichen Subventionen für 2021 als auch ihre Registrierung als Religionsgemeinschaft verlieren würde. Die Zeugen Jehovas sind mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und haben eine Klage gegen den Staat eingereicht.

Die Entscheidung wurde auch für die Ablehnung der staatlichen Beihilfen in den Jahren 2022 und 2023 aufrechterhalten.

Die Forderung nach einer Nachzahlung der Gesamtsubvention in Höhe von 35 Mio. NOK [3.053.642,91 Euro – Stand 4. Mürz 2024 – Anm. JZ Help e.V.] wurde ebenfalls vom Gericht abgelehnt.

Der Grund für den Widerruf der staatlichen Subvention ist, dass das Ministerium für Kinder und Familien und der staatliche Verwalter der Ansicht sind, dass die Ausschlusspraxis der Zeugen Jehovas eine negative soziale Kontrolle beinhaltet und einen freien Austritt aus der Religionsgemeinschaft verhindert.

„Durch die Richtlinien und die Praxis des Ausschlusses fördern die Zeugen Jehovas Mitglieder, die ausgeschlossen werden oder sich zurückziehen, so dass sie, von wenigen Ausnahmen abgesehen, einer sozialen Isolation von den übrigen Mitgliedern der Religionsgemeinschaft ausgesetzt sind“, schließt Richter Ole Kristen Øverberg.


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