Sachsen-Anhalt erkennt Datenschutzrecht von Jehovas Zeugen NICHT an

Aktualisierung vom 30.11.2025:
Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Bundesländer folgen nunmehr endlich unserer Auffassung, dass die Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen in Deutschand KdöR (RJZiD) kein eigenes Datenschutzrecht anwenden dürfen und damit der staatlichen Datenschutzaufsicht unterliegen.


Veröffentlichung vom 22.09.2025:
Die Landesdatenschutzaufsicht von Sachsen-Anhalt erkennt in ihrem jüngst nachgereichten Tätigkeitsbericht 2023 (Punkt 31.9) das Datenschutzrecht der Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen in Deutschland KdöR nicht an. Damit gilt:
„Der Landesbeauftragte ist für Beschwerden gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten durch örtliche Vertreter oder Vereinigungen der Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen zuständig. Es kommen zwei Fallgruppen in Betracht. Zum einen beschweren sich Nichtmitglieder über Zeugen Jehova im Predigtdienst, zum anderen beschweren sich Mitglieder bzw. ehemalige Mitglieder gegen die örtlichen ‚Versammlungen'“.

Damit können sich Betroffene aus Sachsen-Anhalt zu Problemen im Datenschutz im Zusammenhang mit dem „Predigtdienst“ oder mit örtlichen „Versammlungen“ an den Landesbeauftragten Sachsen-Anhalts wenden.

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