Regina Spiess – Vorstandsmitglied unseres Vereins und ausgewiesene Sektenexpertin – siegt gegen Jehovas Zeugen vor Schweizer Gericht

Vorstandsmitglied JW Opfer Hilfe e.V.

Zürich, 10.7.2019 – Wir gratulieren zu diesem Erfolg! Das ist ein großer Tag für die Aufklärungsarbeit über Jehovas Zeugen. Zum ersten Mal werden wesentliche Kritikpunkte durch ein Gericht in der Schweiz bestätigt.

Update 7.7.2020: Inzwischen ist das Urteil rechtskräftig. Mehr Informationen hierzu finden Sie hier.

Kritik an Jehovas Zeugen

Wegen eines Interviews im Zürcher Tagesanzeiger vom 27.05.2015 «Zeugen Jehovas reissen Familien auseinander» zum internationalen Wachtturm-Opfer-Gedenktag wurde Regina Spiess wegen ehrverletzender, übler Nachrede von Jehovas Zeugen angeklagt.

Zum Zeitpunkt des Interviews arbeitete sie als Sektenberaterin bei der Beratungsstelle infoSekta in Zürich. Die Jehovas Zeugen behaupteten, dass die Vorwürfe im Interview nicht wahr wären, wie z.B. die Existenz der Zwei-Zeugen-Regelung, die Ächtung von Ausgestiegenen oder Todesfälle infolge verweigerter Bluttransfusionen.

Gerichtsprozess und Urteil

Am 9. Juli 2019 fand der Prozess vor dem Bezirksgericht in Zürich statt. Der Tagesanzeiger berichtete darüber. Regina Spiess bezeichnete die Zeugen Jehovas u.a. als «hochproblematische Gemeinschaft, die bis auf die Ebene existentieller Identifikation versucht, manipulativ auf ihre Mitglieder einzuwirken». Auch würde die Organisation der Zeugen Jehovas für sich das Recht auf Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit einfordern, den eigenen Mitgliedern aber nicht gewähren. Das gegen außen abgeschlossene System und gewisse Regeln förderten zudem sexuelle Gewalt an Kindern.

Das Urteil lautete auf Freispruch, weil Regina Spiess die von ihr getroffenen Aussagen belegen (d.h. den Wahrheits- bzw. Gutglaubensbeweis erbringen) konnte. Sie habe, so der Richter, ihren Auftrag wahrgenommen und im Namen der Fachstelle infoSekta Aufklärungsarbeit geleistet.

Urteilsbegründung und Prozessdokumentation

Zur Urteilsbegründung und zur Prozessdokumentation geht es hier.

Pressestimmen

REPUBLIK – Alles was Recht ist – Kritik an Zeugen Jehovas ist erlaubt.
Was man alles über die Organisation sagen darf, z.B. dass bei den Zeugen Jehovas eine «Praxis der Ächtung» von Aussteigern herrsche, ihren Mitgliedern die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit nicht gewähren, dass Kinder in permanenter Angst leben und immer wieder Gläubige nach Verkehrsunfällen oder Frauen bei der Geburt sterben, weil sie keine Bluttransfusion akzeptieren dürfen. 

Nau.ch – Bezirksgericht Zürich spricht Ex-Infosekta-Mitarbeiterin frei.
Das Bezirksgericht Zürich hat am Dienstag eine ehemalige Mitarbeitern der Sektenberatungsstelle Infosekta vom Vorwurf der mehrfachen üblen Nachrede freigesprochen. Sie hatte sich in den Medien kritisch über die Glaubensgemeinschaft Zeugen Jehovas geäussert.

Tagesanzeiger – Bezirksgericht Zürich spricht Sektenspezialistin frei.
Zeugen Jehovas haben die Frau wegen kritischer Äusserungen in den Medien angezeigt. Sie sind vor dem Richter abgeblitzt.

Bluewin – Bezirksgericht Zürich spricht Sektenspezialistin frei.
Eine ehemalige Infosekta-Mitarbeiterin hatte sich in der Vergangenheit in den Medien kritisch gegenüber den Zeugen Jehovas geäussert. Vom gegen sie erhobenen Vorwurf der üblen Nachrede wurde sie nun aber vom Zürcher Bezirksgericht freigesprochen.

Der Landbote – Sektenexpertin wird freigesprochen.
Wegen Aussagen in einem Interview hatten die Zeugen Jehovas eine Mitarbeiterin der Beratungsstelle Infosekta angezeigt.

Baseler Zeitung – Bezirksgericht Zürich spricht Sektenspezialistin frei.
Zeugen Jehovas haben die Frau wegen kritischer Äusserungen in den Medien angezeigt. Sie sind vor dem Richter abgeblitzt.

Zürichsee-Zeitung – Sektenexpertin wird freigesprochen.
Wegen Aussagen in einem Interview hatten die Zeugen Jehovas eine Mitarbeiterin der Beratungsstelle Infosekta angezeigt.

Bieler Tagblatt – Sektenkritikerin freigesprochen.
Zürich Das Bezirksgericht Zürich hat eine frühere Mitarbeiterin der Sektenberatungsstelle Infosekta entlastet. Die Zeugen Jehovas hatten sie angezeigt.

Berner Zeitung – Bezirksgericht Zürich spricht Sektenspezialistin frei
Das Bezirksgericht Zürich sprach am Dienstag eine ehemalige Mitarbeiterin der Sektenberatungsstelle Infosekta vom Vorwurf der mehrfachen üblen Nachrede frei. Angezeigt hatten sie die Zeugen Jehovas wegen kritischer Äusserungen in den Medien.

Radio Sunshine – BEZIRKSGERICHT ZÜRICH SPRICHT SEKTENSPEZIALISTIN FREI.
Das Bezirksgericht Zürich hat am Dienstag eine ehemalige Mitarbeiterin der Sektenberatungsstelle Infosekta vom Vorwurf der mehrfachen üblen Nachrede freigesprochen. Angezeigt hatten sie die Zeugen Jehovas wegen kritischer Äusserungen in den Medien.

Jehovas Zeugen bereits 2015 mit Strafanzeige gescheitert

Anna Gunkel arbeitet als Physiotherapeutin und Fachberaterin Psycho-Traumatologie mit Menschen mit posttraumatischen Belastungsstörungen. Sie sagte im Interview: «Praktisch jede meiner Patientinnen, die bei den Zeugen Jehovas aufwuchs, wurde missbraucht»
(watson, 23.04.2015)

Der Anwalt der Zeugen Jehovas Oliver Huber leitete darauf hin Strafanzeige ein. «Die Beschuldigte habe mehrere unwahre ehrverletzende Äußerungen getätigt». Die Zeugen Jehovas blitzten jedoch ab, da die Staatsanwaltschaft die Voraussetzungen für eine Untersuchung als nicht gegeben ansah.
(watson, 22.10.2015)

Weitere Details zu Kritikpunkten bei Jehovas Zeugen

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