OelDiario,21. April 2026 – Die Opfer der Zeugen Jehovas haben erneut vor Gericht gegen die Religionsgemeinschaft gesiegt. Die Zivilabteilung des Provinzgerichts Madrid bestätigte das vorherige Urteil und erklärte, dass die von den Praktiken der Zeugen Betroffenen als Opfer gelten, einen Verein gründen und die Gemeinde als „destruktive Sekte“ bezeichnen dürfen, da sie durch die Meinungsfreiheit geschützt sind.
Das Urteil stützt sich zudem auf die in zahlreichen Aussagen ehemaliger Mitglieder angeprangerten Praktiken. Diese beschreiben interne Kontrollsysteme durch Disziplinarregeln und -komitees, sozialen und familiären Druck, insbesondere im Falle von Ausschluss oder abweichender Meinung, sowie soziale Isolation.
Der Rechtsstreit begann im Jahr 2019 und drehte sich um die Existenz der spanischen Vereinigung der Opfer der Zeugen Jehovas, ihre Statuten und ihre Beschwerden. Die Zeugen Jehovas kündigten an, gegen das Urteil Berufung einzulegen, da es unter anderem ihren Antrag auf 25.000 Euro Entschädigung ablehnt.
