Gericht bestätigt: Kritik an Jehovas Zeugen ist berechtigt

Medienmitteilung vom 8. Juli 2020

Wegweisendes Urteil rechtskräftig!

Zürcher Gericht bestätigt: Grundlegende Kritik an Jehovas Zeugen ist berechtigt
Die religiöse Praxis verstösst gegen elementare Rechte der Mitglieder
– Auch Kinder sind von Ächtung betroffen
Die Zwei-Zeugen-Regel begünstigt sexuelle Gewalt gegen Kinder

Zur vollständigen Medienmitteilung vom 8. Juli 2020

Pressestimmen

ifw -Institut für Weltanschauungsrecht – Artikel vom 13.01.2021
Nach Schweizer Gerichtsurteil: Muss den Zeugen Jehovas der KdöR-Status in Deutschland entzogen werden?
Fazit: Insgesamt ist also festzustellen, dass die Voraussetzungen zur Verleihung des Körperschaftsstatus‘ nicht vorliegen und nie vorgelegen haben. Deshalb muss diese rückgängig gemacht werden.

Confessio – Artikel vom 6. Oktober 2020
Gemeinschaftsentzug ist menschenrechtsverletzend – Wegweisendes Urteil zu Zeugen Jehovas in der Schweiz

seemoz – Artikel vom 6. August 2020
Niederlage für Jehovas Zeugen

Frankfurter Rundschau (FR) – Artikel vom 22. Juli 2020
Ächtung und Wahrheit

Süddeutschen Zeitung – Artikel vom 16. Juli 2020
Zwischen Achtung und Ächtung

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