Medienmitteilung vom 19. Juli 2022

Zeugen Jehovas missachten fundamentale Rechte
– Gedenkaktion: Betroffene berichten!

Augsburg, 19. Juli 2022

Die Zeugen Jehovas missachten fundamentale Rechte, die Folgen sind für Betroffene verheerend. Darauf machen anlässlich des Gedenkanlasses für die Opfer der Wachtturm-Organisation Aktivist:innen weltweit sowie der im DACH-Raum tätige Verein JZ Help aufmerksam. Mit der „Aktion Loslassen“ vom 16. bis 23. Juli teilen Aussteiger:innen ihre Erfahrungen über soziale Medien. Sie treten mit anderen Ehemaligen in einen Austausch und geben gegenüber Journalist:innen Auskunft.

Die Zeugen Jehovas missachten fundamentale Menschenrechte ihrer Mitglieder, diese Feststellung ist laut dem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Hamburg zulässig (s. Kommentar des IFW zu Urteil). Das Bezirksgericht Zürich urteilte in einem ebenfalls rechtskräftigen Urteil, dass Ächtung als verordnetes Mobbing bezeichnet werden kann, welches die persönliche Integrität sowie implizit die Glaubens- und Gewissensfreiheit der Betroffenen verletze.

Der internationale Wachtturm-Opfer-Gedenktag vom Juli wurde von Aktivist:innen 2014 ins Leben gerufen. Die soziale Ausgrenzung ist für viele ehemalige Zeugen Jehovas so schwerwiegend, dass sie sich fühlen, als wären ihre Familienmitglieder tatsächlich gestorben. Ausgeschlossene Mitglieder verlieren infolge des von der Organisation geforderten Kontaktverbots und der Ächtung oft sämtliche nahen Menschen: Eltern reagieren nicht auf die Anrufe ihrer Kinder, Kinder brechen den Kontakt zu ihren Eltern ab, und frühere Freunde wechseln die Straßenseite.

Am Wachtturm-Opfer-Gedenktag wird zudem all jener gedacht, die infolge der religiösen Doktrin ihr Leben verloren haben: Viele, weil sie so verzweifelt waren, dass sie sich das Leben nahmen. Und andere, weil sie eine Bluttransfusion ablehnten. Der Opfergedenktag findet aber auch für jene statt, die oft noch lange nach dem Ausstieg unter den Folgen leiden. Die kurzen Beispiele der Aussteiger:innen unten sind typisch für Zeugen-Jehovas-Betroffene. Gerne geben sie gegenüber Medienschaffenden Auskunft. Für weitere Berichte von Betroffenen s. die Aktion Überlebenswege von JZ Help.

Ansprechpartner für Rückfragen: info(at)jz.help

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„Aktion Loslassen“

… bringt Betroffene ins Gespräch: untereinander, mit Außenstehenden und mit Medienschaffenden.

Während der Aktionswoche findet in den sozialen Medien ein inhaltlicher Austausch zu Themen statt, die ehemalige Zeugen Jehovas bewegen. Jeden Tag äußert sich eine Aussteigerin oder ein Aussteiger mit einem prägnanten Statement. Danach diskutiert die Community über ihre eigenen Erfahrungen zu dem jeweiligen Thema.

… setzt bunte Zeichen für die Opfer der Wachtturm-Organisation und für Freiheit

Zusätzlich initiiert der Verein JZ Help eine Videoaktion, bei der Betroffene und Zugewandte zur Teilnahme aufgerufen werden. Aktivist:innen lassen (ökologisch unbedenkliche) Ballone steigen, die mit einer Nachricht versehen sind. Unausgesprochenes, belastende Erinnerungen oder einfach Betroffenheit können so ausgedrückt werden. Die dokumentierten Statements und Eindrücke werden zum Abschluss der Aktion zu einer Videobotschaft zusammengefügt.

  • Für verlorene Menschen: „Mama, ich vermisse Dich jeden Tag.“
  • Etwas Schweres loslassen: „Ich dachte, ich genüge nicht, heute lasse ich diesen Gedanken los.“
  • Der Opfer gedenken (auch als Außenstehende): „Grundrechtsverletzungen gehen uns alle an!“
JZ Help in den Sozialen Medien
YouTube: www.youtube.com/c/JZHelpFacebook: www.facebook.com/JZ.Help.eV
Reddit: reddit.com/r/exzj/
Twitter: twitter.com/jz_help 
Instagram: www.instagram.com/jzhelp/ 

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Typische Erfahrungen von Betroffenen

Brigitte (38) erinnert sich, als Kind von permanenter Angst vor bevorstehender Vernichtung und dem Verlust naher Angehöriger begleitet worden zu sein: „Menschen, die ich mag – vielleicht auch meine Tiere – werden bald vernichtet! Das war für mich als Kind Realität.“ Diese Ängste sind für ein Kind von Zeugen Jehovas täglich präsent und real.

Auch Kinder und Jugendliche sind von Ächtung betroffen. Durch die religiöse Praxis erleben die Kinder schwere Ängste. –  Diese Aussagen sind laut Urteil des Bezirksgerichts Zürich zulässig. Quelle: Unterlagen zum Gerichtsurteil und Medienmitteilung
Gewaltvolle Medien-Inhalte für Kinder von Zeugen Jehovas, YouTube
Kindheit bei Zeugen Jehovas, Erfahrungsberichte, YouTube
Schwere psychische Folgen, JZ Help
Kindeswohlgefährdung, JZ Help

Die Praxis des Kontaktabbruches bedeutet für viele, von engsten Familienangehörigen abgeschnitten zu werden, wie Bernd (68) erzählt: „Ich durfte mich nicht von meiner Mutter verabschieden, denn sie wollte mich selbst auf dem Totenbett nicht sehen.“ Einziger Grund: Weil sie nicht mehr derselben Religion angehörten.  
„Ächtung ist eine Art von oben verordnetem Mobbing. Es verstösst gegen die Menschenrechte und Verfassung.“ Diese Aussage ist laut Urteil des Bezirksgerichts Zürich rechtens, s. Unterlagen zum Gerichtsurteil .
Betroffene berichten von Ächtung – YouTube
Soziale Ächtung und Kontaktverbot, JZ Help

Auch Kinder und Jugendliche sind nach Bezirksgericht Zürich von Ächtung betroffen, s. oben.
Als Jugendliche von Ächtung betroffen, YouTube

Udo (64) erinnert sich daran, wie es ihm zu schaffen machte, dass er sich mit seinen Zweifeln niemandem anvertrauen konnte. „Ich hatte Angst, ausgeschlossen und sozial geächtet zu werden“, berichtet er. „Man konnte nie wissen, ob man nicht doch verpetzt wird“. Viele Ehemalige berichten, dass sie innerhalb der Gemeinschaft niemand hatten, mit dem oder der sie offen sprechen konnten.
Udo Obermayer in der Sendung von Vera Russwurm
ÜberLebensweg von Udo Obermayer bei JZ Help

Das Schlechtmachen von gesellschaftlichem und politischem Engagement machte Tobias (31) zu schaffen. Es nimmt Mitgliedern die Chance, sich als Teil der umgebenden Gesellschaft zu erleben und diese aktiv mitzugestalten. „Ich sehe politischen Aktivismus als Möglichkeit, mich für Menschen einzusetzen.“ Sein politisches Engagement hatte jedoch drastische Konsequenzen. „Als ich einer Partei beitrat und diese öffentlich bewarb, wurde ich sofort von den Zeugen Jehovas ausgeschlossen.“
Stigmatisierung gesellschaftlicher Teilhabe bei JZ Help
– Überlebensweg von Tobias bei JZ Help
– Überlebensweg von Debbie bei JZ Help

Von einem traumatischen Erlebnis berichtet Natalie (45): „Ich musste als junges Mädchen gegenüber drei Männern meine intimsten Begegnungen schildern – bis ins Detail!“ Sie bezieht sich auf ihre Erfahrung mit einem sogenannten „Rechtskomitee“, dem internen Gericht der Zeugen Jehovas, geleitet von drei Männern. In oft stundenlangen Befragungen müssen Betroffene von ihren „Vergehen“ berichten. „Schmutzig und wertlos habe ich mich gefühlt“, so Natalie. Die Gemeindeältesten entscheiden darüber, ob die betroffene Person aus der Gemeinschaft ausgeschlossen wird – was ihrem sozialen Tod gleichkommt.
«Nach Auffassung des Landgerichts darf somit „zulässig davon gesprochen werden, dass eine Frau im Umfeld der Organisation der Klägerin lediglich Zubehör (eines Mannes) ist.“ Selbst, wenn man (weitergehend als FECRIS) äußern würde, „dass einer Frau pauschal jegliches Selbstbestimmungsrecht aberkannt wird“, würde nach Ansicht des Landgerichts „der Eindruck sich nicht als unwahr darstellen.“» Zitat aus dem Kommentar des IFW.
YouTube-Kanal von Natalie Barth
Artikel über Natalie Barth im Schweizerischen Beobachter
Blog von Natalie Barth

Perspektivlosigkeit, Überlastung, ein Leben, das nicht zu einem selbst passt; und gleichzeitig die Angst vor Kontaktabbruch bei einem Ausstieg aus der Gemeinschaft – diese Kombination kann lebensgefährlich werden. „Ich war es satt, ein vorgegebenes Leben zu führen. Weder Beruf noch Umfeld hatte ich mir ausgesucht“, schildert Lena (33). „Das stressige Leben als Zeugin Jehovas war mir zu viel. Ich war ausgelaugt und hasste mich, weil ich nie gut genug war.“ Diese Gefühle nahmen so sehr überhand, dass sie versuchte, ihrem Leben ein Ende zu setzen.
Fachpersonen und Betroffene zu Suizidalität bei Zeugen Jehovas, YouTube:
Konja Simon Rohde u.a. zum Thema Selbstmord bei Vera Russwurm, YouTube
Psychischer Druck und Depressionen, JZ Help

Erhebungen aus den USA und der Schweiz belegen, dass die Mitglieder der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas ein besonders tiefes Bildungsniveau und geringes Einkommen aufweisen. Höhere Bildung wird als gefährlich, egoistisch oder als Zeitverschwendung stigmatisiert. Das schränkt die Lebensperspektiven und Entfaltungsmöglichkeiten junger Menschen massiv ein.
Bildung, JZ Help

Viele Betroffene berichten, dass sie darunter gelitten haben, das eigene Leben nicht authentisch gestalten zu können. Dies betrifft besonders queere Menschen. Simone (52) erinnert sich: „Gott würde meinen ‚Makel‘ der Homosexualität in Zukunft bereinigen. Bis dahin sollte ich mich mittels Glaubensaktivitäten von meinen Bedürfnissen ablenken und viel beten. Ich war verzweifelt, traurig und einsam!“ Diese Form der Diskriminierung hat bei vielen Betroffenen Langzeitfolgen.
Artikel im Queerformat
Homophobie, JZ Help

Der Öffentlichkeit bekannt sind die Zeugen Jehovas wegen der Ablehnung von Bluttransfusionen, selbst bei medizinischen Notfällen. So berichtet Barbara (83): „Im August 2011 starb mein Schwager. Er war Risikopatient, weshalb die Ärzte eine notwendige Operation ohne seine Erlaubnis zu einer Bluttransfusion nicht machen wollten. Schließlich kam es zu einer Notfall-Operation, bei der er so viel Blut verlor, dass sein Gehirn mit Sauerstoff unterversorgt wurde.“ Der Sohn des Schwagers hatte selbst Medizin studiert. „Er stand am Krankenbett seines Vaters und flehte ihn an, einer Transfusion zuzustimmen.“ Es war vergeblich: „Mein Schwager verstarb nach wenigen Wochen an den Folgen der Hirnschädigung.“
Interview mit Barbara Kohout bei jwinfo.de
Bluttransfusionsverbot, JZ Help

«Hinsichtlich der Textstellen 1 und 24 stellt das Landgericht in Übereinstimmung mit dem Oberverwaltungsgericht Berlin8 und dem Bundesverwaltungsgericht9 fest, dass auch die Einwilligung zu einer Bluttransfusion als Austritt aus der Gemeinschaft gewertet werde und damit auch eine Ächtung auslöse.10  Für das Landgericht stellen die Praxis des Gemeinschaftsentzugs zusammen mit den weiteren „zahlreichen für die Mitglieder vorgegebenen Verhaltensweisen“, insbesondere der Ablehnung von Bluttransfusionen, die notwendigen Anknüpfungstatsachen für die Einschätzung dar, dass die „aggressive Entfremdung von der Gesellschaft und dem Staat“ charakteristische Merkmale der Zeugen Jehovas seien. […]
Schließlich hatte das Landgericht im Hinblick auf die Textstellen 4 und 25 die Praktiken der Zeugen Jehovas umfassend rechtlich einzuordnen. So dürfe insbesondere das Gebot, den eigenen Kindern medizinisch indizierte Bluttransfusionen zu verweigern, „als Begehung eines Verbrechens angesehen werden“.» Zitat aus dem Kommentar des IFW.

Weitere problematische Aspekte

Im Jahr 2015 machte die Untersuchung der australischen „Royal Commission“ deutlich, welches enorme Ausmaß an sexuellem Kindesmissbrauch in der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas existiert. 1.006 Mitglieder der Zeugen Jehovas wurden beschuldigt, mutmaßlich 1.800 Kinder sexuell missbraucht zu haben. Bis heute kennt die Organisation keine grundsätzliche Anzeigepflicht, wenn diese nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Die deutsche Aufarbeitungskommission für sexuellen Kindesmissbrauch widmet sich derzeit explizit den Jehovas Zeugen. Die Kommission geht auch in Deutschland von einer hohen Dunkelziffer aus.
Aufarbeitungskommission zu Zeugen Jehovas
Sexueller Kindermissbraucht, JZ Help

Wie kann eine solche Organisation den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen? Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) stellt in einem Kommentar 2022 fest, die Zeugen Jehovas hätten im Anerkennungsverfahren zum Körperschaftsstatus (KdöR) falsche oder beschönigende Angaben gemacht. Die Verleihung des Körperschaftsstatus an die Zeugen Jehovas in den deutschen Bundesländern müsse folglich rückgängig gemacht werden.

«Das Landgericht nimmt anschließend eine Zusammenschau der strikten Ablehnung von Bluttransfusionen, Homo- und Transsexualität sowie der Lehren, „sich politisch neutral zu verhalten und nicht an staatlichen Wahlen teilzunehmen“, dass Nicht-Zeugen „das Werk Satans und dem Untergang geweiht seien“ und somit „als grundsätzlich ‚böse‘ klassifiziert und herabgewertet“ werden, und „dass Frauen sich […] ihren Ehemännern unterordnen müssen und innerhalb der Versammlung bestimmte Positionen, wie z.B. die eines Ältesten, nicht bekleiden dürfen“ vor. Aus dieser Zusammenschau ergäben sich die notwendigen Anknüpfungstatsachen dafür, die deutschen Zeugen Jehovas zulässigerweise als eine Bewegung zu bezeichnen, „welche die fundamentalen Menschenrechte missachtet“. […]
Es bestehen also große Differenzen zwischen den Einschätzungen des Landgerichts gegenüber vorherigen Urteilen, insbesondere dem des Oberverwaltungsgerichts Berlin. Daraus erwächst einerseits die Pflicht aller staatlichen Stellen, genauen Beweis über jede Missachtung der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Kriterien seitens der Zeugen Jehovas zu erheben. Andererseits ergibt sich daraus, dass nach der umfassenden heutigen Datenlage die Voraussetzungen des Status der Körperschaft öffentlichen Rechts nicht vorliegen und nie vorgelegen haben. Die Zeugen Jehovas haben im Anerkennungsverfahren falsche oder beschönigende Angaben gemacht. Die Verleihung des Körperschaftsstatus an die Zeugen Jehovas in den deutschen Bundesländern muss folglich rückgängig gemacht werden.»
Zitat aus dem Kommentar des IFW.

Der Entzug des Körperschaftsstatus ist auch Gegenstand einer Petition, die von Aktivist:innen ins Leben gerufen wurde. Bis zum heutigen Tag haben sich bereits über 75.000 Menschen für den Entzug des Körperschaftsstatus ausgesprochen.