In jahrelangen Rechtsstreitigkeiten zwischen Jehovas Zeugen KdöR und dem Opferhilfeverein JZ Help e.V. bzw. seinen Mitgliedern unterliegen Jehovas Zeugen und müssen deshalb Verfahrenskosten erstatten. Wir bedanken uns bei allen Spendern, die es uns ermöglicht haben, uns erfolgreich gegen die Klagen zu wehren.
Aktueller Stand
Bisher mussten Jehovas Zeugen KdöR dem Verein bzw. seinen Mitgliedern Kosten erstattet in Höhe von mehr als
33.540,95 €
Nachfolgend die detaillierte Aufstellung der Gerichts- und weiterer rechtlicher Verfahrenskosten
Kindesmissbrauch – Klage gegen Vereinsmitglieder
Jehovas Zeugen KdöR klagten gegen Vereinsmitglieder von JZ Help e.V. in 2 Instanzen vor dem Landgericht Hamburg und dem Hanseatischen Oberlandesgericht wegen der Inhalte des Berichts der Aufarbeitungskommission vom 4.12.2020 zum Werkstattgespräch und zu angeblichen Äußerungen dieser Vereinsmitglieder in Verbindung mit Kindesmissbrauch bei Zeugen Jehovas. Die Klage wurde abgewiesen und Jehovas Zeugen haben die Vefahrenskosten zu tragen. Bisher hat die Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen in Deutschland KdöR über
16.000 €
an unseren Anwalt überwiesen. Sobald der Kostenfestsetzungsbeschluss vorliegt, werden wir ihn hier umgehend veröffentlichen und den genauen Betrag nachtragen.
Markenrechtsstreit vor Gericht
Den Rechtsstreit führten Jehovas Zeugen vor 3 Instanzen, dem Landgericht Frankfurt, dem Oberlandesgericht Frankfurt und dem Bundesgerichtshof. Die Verfahrenskosten mussten von Jehovas Zeugen bezahlt werden in Höhe von
15.490,24 €


Markenrechtsstreit beim Deutschen Patent und Markenamt
In einem jahrelangen Verfahren beim DPMA versucht Jehovas Zeugen KdöR die Nichtigkeit der vom Verein eingetragenen Marke JZ zu erreichen.
Das DPMA hat nunmehr in einem durchaus seltenen Vorgang entschieden, dass der Widerspruch der Zeugen Jehovas unbegründet ist und sie deshalb Anwaltskosten erstatten müssen (27.03.2025). Jehovas Zeugen haben den Betrag inzwischen bezahlt.
2.050,71


Weitere Anwaltskostenerstattungen sind vom Verein beim DPMA beantragt.
