Aktualisierung vom 28.09.2022:
Jehovas Zeugen in Deutschland K.d.ö.R. legen Berufung gegen das Urteil des LG Frankfurt vom 17.08.2022 ein.
17.08.2022
Das Landgericht Frankfurt urteilte am 17.08.2022 gegen Jehovas Zeugen KdöR im Markenrechtsstreit mit JZ Help. Die Klage von Jehovas Zeugen KdöR wurde abgewiesen. Jehovas Zeugen KdöR haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Wir danken allen, die uns durch ihre Mitgliedsbeiträge und Spenden unterstützt haben, damit wir diesen Rechtsstreit erfolgreich führen konnten.
Entscheidungsgründe des Gerichts
Die Klägerin (Jehovas Zeugen KdöR) kann sich auf keine Marke nach § 4 MarkenG berufen. Die Klägerin ist nicht Inhaberin einer eingetragenen Marke. Auch ist sie nicht Inhaberin einer Benutzungsmarke nach § 4 Nr. 2 MarkenG, da Veraussetzung hierfür wäre, dass sie das Zeichen „JZ“ im geschäftlichen Verkehr genutzt hat und das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat.
[…] Ein Zeichen wird im geschäftlichen Verkehr benutzt, wenn die Benutzung im Zusammenhang mit einer auf einen wirtschaftlichen Vorteil gerichteten kommerziellen Tätigkeit […] dient […] Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass eine Religionsgemeinschaft keine kommerzielle Tätigkeit ausführt […] Die Klägerin hat nicht vorgetragen mit dem Kongress Einnahmen generiert zu haben […]
Darüber hinaus liegt auch keine Verwechslungsgefahr oder Irreführung vor, denn der Verkehr wird nicht davon ausgehen, die von dem Beklagten (JZ Help) angebotenen Dienstleistungen würden von der Klägerin stammen.
[…] Mangels wirtschaftlicher Tätigkeit kommt es auf die Bekanntheit oder Verkehrsgeltung des Zeichens „JZ“ nicht an.
Zum Urteil des LG Frankfurt geht es hier.
Siehe auch Namensänderung in JZ Help,
Denn sie wissen, was sie tun – Wachtturmgesellschaft gegen „JZ.help“ (Richard Dawkins Foundation 15.12.2020) und Watchtower Society attackiert unseren Verein