Bundesgerichtshof urteilt gegen Jehovas Zeugen KdöR im Markenrechtsstreit mit JZ Help

Aktualisierung vom 26.09.2024
Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerde der Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen in Deutschland KdöR zurückgewiesen:
"Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main - 6. Zivilsenat - vom 25. Januar 2024 wird zurückgewiesen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, die auf die Verletzung von Verfahrensgrundrechten gestützten Rügen nicht durchgreifen und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts auch im Übrigen nicht erfordert.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Streitwert: 100.000 €"

Aktualisierung vom 24.02.2024
Details zum gesamten Prozessverlauf mit wichtigen Schlussfolgerungen zu den Hintergründen finden Sie im Video:

Die Zeugen Jehovas (RZiD) legten am 19.02.2024 Zulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ein.

weiterlesen

Ein Gedanke zu „Bundesgerichtshof urteilt gegen Jehovas Zeugen KdöR im Markenrechtsstreit mit JZ Help“

Kommentare sind geschlossen.