Mark O’Donnel 10. Juni 2024 – Richterin Susan Watters hat zwei weitere Runden von Sanktionen gegen die Wachtturm-Organisation und Religionsorganisation der Zeugen Jehovas verhängt, nachdem Anwälte von Missbrauchsopfern entdeckt hatten, dass die Zeugen Jehovas absichtlich wichtige Beweise und Notizen im Zusammenhang mit mehreren Kinderschändern und ihren Opfern vernichtet hatten.
Es wurde festgestellt, dass die Dienstabteilung der Zeugen Jehovas in New York über viele Jahre hinweg wichtige Daten gesammelt hat, die die Handlungen von Missbrauchstätern beschreiben, dann „Memoranden“ erstellt und anschließend das Material, das die Grundlage für diese Memoranden bildete, gelöscht oder vernichtet hat.
Die Entscheidung von Richter Watters spiegelt den Beweis wider, dass die Zeugen das Beweismaterial vernichtet haben, nachdem sie in die beiden Prozesse in Montana verwickelt waren, die in diesem Sommer verhandelt werden sollen.
Als Strafe für dieses Fehlverhalten der Zeugen werden die Geschworenen vom Gericht darüber informiert, dass entscheidendes Beweismaterial vernichtet wurde, nachdem die Memoranden erstellt wurden, und dass die Geschworenen daraus schließen können, dass die vernichteten Informationen für Watchtower New York ungünstig gewesen wären.
In einem zweiten Gerichtsbeschluss vom selben Tag verhängte Richter Watters außerdem eine Geldstrafe gegen die Kirche wegen des Fehlverhaltens zweier wichtiger JW-Beamter, Allen Shuster und Gary Breaux, beide langjährige Mitglieder der JW-Dienstabteilung, vor ihrer Aussage. Das Gericht hat angeordnet, dass alle Ausgaben im Zusammenhang mit diesem Fehlverhalten zusammengezählt und dem Gericht zur Überprüfung vorgelegt werden.
Die Zeugen Jehovas wurden im Laufe der im April 2020 eingereichten Zivilklagen wegen Kindesmissbrauchs gegen Caekart und Rowland mindestens sechsmal wegen Fehlverhaltens bestraft oder mit Geldstrafen belegt.
Weitere Informationen zu Vernichtung von Beweismaterial, zu den Prozessen zu Kindesmissbrauch in den USA und zu Kindesmissbrauch bei Jehovas Zeugen.