Geheimhaltung, Lügen & Vernichtung von Unterlagen

Lügen

„Bösartiges Lügen wird zwar in der Bibel deutlich verurteilt, aber das bedeutet nicht, daß man verpflichtet ist, jemandem wahrheitsgemäß irgendwelche Informationen zu geben, die zu erhalten er kein Recht hat … Zweifellos muß die Art und Weise, wie Abraham, Isaak, Rahab und Elisa handelten, als sie Personen, die keine Anbeter Jehovas waren, irreführten oder ihnen gewisse Tatsachen verschwiegen, ebenso beurteilt werden.“ (Zitat aus Einsichten über die Heilige Schrift, Band 2 S. 237)

Weitere Informationen zum Lügen vor Gericht unter dem Stichwort „Theokratische Kriegsführung“ finden Sie hier.

Geheimhaltung auch bei Straftaten und kriminalpolizeiliche Untersuchungen

„Aufseher erhalten oft vertrauliche Informationen. Sie müssen sorgfältig darauf achten nie Unbefugten vertrauliche Informationen mitzuteilen. 
… Verletzt ein Ältester die Verschwiegenheitspflicht, könnte dies für ihn und die Organisation rechtliche Folgen haben. Älteste könnten zum Beispiel ihr Zeugnisverweigerungsrecht verlieren. Dieses Recht bewahrt einen Ältesten unter bestimmten Umständen davor, mitteilen zu müssen, was er vertraulich mit einem Versammlungsangehörigen, dem Zweigbüro oder einem Anwalt besprochen hat.
Niemand sollte irgendjemandem vertrauliche Informationen weitergeben, es sei denn, die theokratische Verfahrensweise sieht es so vor oder es gibt dazu eine Anweisung vom Zweigbüro. (Personen, die vertrauliche Informationen erhalten möchten, können unter anderem Kriminalbeamte, Anwälte, Polizisten, Strafverfolgungsbeamte, Regierungs- oder Behördenvertreter, … Das bezieht sich sowohl auf schriftliche Unterlagen als auch auf Wissen von Ältesten, das nicht schriftlich niedergelegt wurde.“ (Zitat aus Ältestenbrief zu rechtlichen Angelegenheiten 4/9/2012-X Ge)

Vernichtung von Unterlagen und Aufzeichnungen

Deutschland und Zentraleuropa

„Dieser Brief ersetzt die Briefe an alle Ältestenschaften vom 24. Mai 2000 (Luxemburg, in Englisch, Französisch und Spanisch), 24. August 2000 (Luxemburg, in Deutsch und Italienisch), 24. September 2000 (Luxemburg, in Portugiesisch) sowie vom 1. November 2005 (Deutschland, Luxemburg und Österreich). Sie sollten aus der Versammlungsdauerablage der Briefe zu Verfahrensweisen herausgenommen und vernichtet werden. Niemand behält Originale oder Kopien dieser Briefe.“ (Zitat aus Ältestenbrief zu rechtlichen Angelegenheiten 4/9/2012-X Ge)

„Mit diesem Brief werden die Anweisungen in den Briefen an alle Ältestenschaften über Kindesmissbrauch vom 20. September 1995 (Schweiz: 1. August 1995), 7. November 1997 (Luxemburg: 15.Dezember 1997; Österreich: 8.August 1997; Schweiz: 14. März 1997), 20. Juli 1998 (Luxemburg: 20. Oktober 1998), 5. Juni 2006 (Luxemburg: 1. August 2006) und 24. Mai 2010 (Schweiz: 20. November 2010) aktualisiert. Sie sollten aus der Versammlungsdauerablage der Briefe zu Verfahrensweisen entfernt und vernichtet werden. Niemand sollte Originale oder Kopien dieser Briefe behalten.“ (Ältestenbrief zu Kindesmissbrauch 10/1/2012-X Ge)

„Es freut uns euch mitzuteilen, dass es ein neues Buch „Hütet die Herde Gottes“ … Es ersetzt das bisherige „Hütet“-Buch (ks10). Es enthält außer den Informationen im „Hütet“-Buch (ks10) weitgehend alle wesentlichen Anweisungen der bisherigen Briefe an alle Ältestenschaften weltweit. Die meisten zweigspezifischen Anweisungen findet ihr in der Ergänzung zu „Hütet die Herde Gottes“. Der Index der Briefe für Ältestenschaften (S-22) und die darin gelisteten Briefe werden gelöscht. Alle gedruckten oder elektronischen Kopien sollten vernichtet werden.“ (Ältestenbrief zur Freigabe des neuen Ältestenbuchs 2019 S-147-19.02-X Ge)

Alle persönlichen Notizen werden dann vernichtet.“ (Ältestenbuch sfl-X 2019 Kap. 22, Punkt 21)

In einem Schreiben von Jehovas Zeugen KdöR vom 4. Januar 2007 an alle Vorsitzführenden Aufsehern werden alle Versammlungen in Deutschland aufgefordert, Unterlagen zu Kindesmissbrauch zu vernichten, einschließlich des Anschreibens. Jehovas Zeugen bestreiten die Echtheit des Schreibens. Weitergehende Infos finden Sie hier.

Australien und Großbritanien

„… Only offenses and Scriptural references listed on the S-77i (“Instructions”) should be used … For example, “Child abuse” is not an offence listed on the S-77i (“Instructions”) … Nothing apart from the offence and Scriptural references listed on the S-77i (“Instructions”) should be recorded on this section of the form … After making a copy of the S-77 and summation (referred to the next paragraph) the chairman will post the two original documents to the branch office using a special blue envelope …
All other documents regarding the case should be destroyed. This includes any notes that the elders who served on the judicial may have retained, previous copies of the S-77, and the summation. The chairman of the judicial committee will be responsible to ensure all documents, with the exception of the date-stamped S-77 form, are destroyed. The chairman should then sign and date the back page.“
(Australia, SC:LLD, November 20, 2008)

„No doubt you are aware of the increased emphasis governments are placing on the collection, retention, and dissemination of personal information … The selected elder(s) will undertake a review of all documents in the permanent files … the chairman will post all of the completed documents to the branch office via registered post marked “Attention Service Department.” You will receive a date-stamped copy of the S-77 back from the branch. This copy should be placed in the congregation file and all other documents relating to the matter should be destroyed according to the instructions in our November 20 letter.“
(Australia, LLD, November 21, 2008)

“ … Letters of introduction: For detailed information see our letter to all bodies of elders dated July 1, 2006. In all cases the congregation writing the letter does not keep a copy
5. A former child molester moves: … A copy of this letter of introduction must be sent to the branch office in one of the “Special Blue” envelopes. The elders of the new congregation read the original letter and destroy it. … only the S-77 copies returned by the branch office are retained in the congregation’s confidential file in a sealed envelope.“
(Britain, December 9, 2008)


Ältester bestätigt die Vernichtung von Unterlagen unter Eid

Max Horley – ein Ältester der Zeugen Jehovas- vor der „Australian Royal Commission“ (2015) gibt zu, im Auftrag der Watch Tower Society, Unterlagen in Bezug auf Kindesmissbrauch, vernichtet zu haben.
Zeugen Jehovas räumen Vertuschung von Missbrauch ein

Die Zeugen Jehovas in Australien haben die systematische Vernichtung von Dokumenten über den sexuellen Missbrauch Minderjähriger eingeräumt. Man habe vermeiden wollen, dass die Aufzeichnungen in „falsche Hände fallen“, sagte ein Leitungsverantwortlicher der Religionsgemeinschaft, Max Horley, laut australischen Medien am Montag vor dem staatlichen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung des Umgangs mit Missbrauchsfällen. (Berliner Morgenpost, 28.07.2015)


Dokumenten-Verantwortlicher fordert zur Unterlagenvernichtung auf

In einem organisations-internen Vortrag anläßlich eines Seminars für Älteste fordert der Verantwortliche für die Aufzeichnungspraxis in der Organisation der Zeugen Jehovas zur Vernichtung von Unterlagen auf. 

Dabei gehe es vorrangig um die Behandlung von Beschwerden im Zusammenhang von Vorwürfen wegen Kindesmissbrauch, wegen derer die Gesellschaft unter Beschuss geraten sei. (Deutsche Übersetzung eines Artikels in philly.com vom 9. Juli 2018)

Weitere Presseberichte zur Vernichtung von Unterlagen

Ältester der Zeugen Jehovas behauptet, die Vernichtung von Beweisen in Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch sei angeordnet worden
Neuseeland, RNZ vom 15. August 2023

„Wir haben einen Schredder gekauft“
The Philadelphia Inquirer, vom 9. Juli 2023

Mehr Infos zu Kindesmissbrauch bei Jehovas Zeugen finden Sie hier.