Finnland hat die Religionsfreiheit der Zeugen Jehovas nicht verletzt, so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte

Artikel im finnischen Nachrichtenportal Yle-News

9. Mai 2023

Übersetzt von JZ Help

Der Fall bezieht sich auf ein Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts Finnlands aus dem Jahr 2018, wonach die Praxis der Zeugen Jehovas, während der Haustürmission persönliche Daten von Menschen ohne deren vorherige Zustimmung zu sammeln, illegal ist.

Jehovah's Witnesses logo on a building wall.

Ein Urteil eines finnischen Gerichts aus dem Jahr 2018 hat nach Ansicht des EGMR nicht gegen das Recht der Zeugen Jehovas auf Religionsfreiheit verstoßen. Bild: © AOP

Am Dienstag entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einstimmig, dass das Oberste Verwaltungsgericht Finnlands in einem Urteil aus dem Jahr 2018 nicht gegen das Recht der Zeugen Jehovas auf Religionsfreiheit verstoßen hat.

Das finnische Gericht entschied, dass die Haustürmission der Zeugen Jehovas, bei der private Daten von Bürgerinnen und Bürgern ohne vorherige Zustimmung gesammelt werden, illegal ist.

In seiner damaligen Entscheidung sagte das Gericht, dass die Erstellung von Namenslisten und die Aufzeichnung von Notizen mit persönlichen Informationen – wie familiäre Beziehungen oder medizinische Daten – während der missionarischen Aktivitäten der Gruppe immer im Voraus genehmigt werden müssen.

Der EGMR bestätigte dieses Urteil und erklärte, dass die Entscheidung des finnischen Gerichts nicht gegen die Rechte der Zeugen Jehovas verstößt.

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