Artikel im finnischen Nachrichtenportal Yle-News
9. Mai 2023
Übersetzt von JZ Help
Der Fall bezieht sich auf ein Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts Finnlands aus dem Jahr 2018, wonach die Praxis der Zeugen Jehovas, während der Haustürmission persönliche Daten von Menschen ohne deren vorherige Zustimmung zu sammeln, illegal ist.
Ein Urteil eines finnischen Gerichts aus dem Jahr 2018 hat nach Ansicht des EGMR nicht gegen das Recht der Zeugen Jehovas auf Religionsfreiheit verstoßen. Bild: © AOP
Am Dienstag entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einstimmig, dass das Oberste Verwaltungsgericht Finnlands in einem Urteil aus dem Jahr 2018 nicht gegen das Recht der Zeugen Jehovas auf Religionsfreiheit verstoßen hat.
Das finnische Gericht entschied, dass die Haustürmission der Zeugen Jehovas, bei der private Daten von Bürgerinnen und Bürgern ohne vorherige Zustimmung gesammelt werden, illegal ist.
In seiner damaligen Entscheidung sagte das Gericht, dass die Erstellung von Namenslisten und die Aufzeichnung von Notizen mit persönlichen Informationen – wie familiäre Beziehungen oder medizinische Daten – während der missionarischen Aktivitäten der Gruppe immer im Voraus genehmigt werden müssen.
Der EGMR bestätigte dieses Urteil und erklärte, dass die Entscheidung des finnischen Gerichts nicht gegen die Rechte der Zeugen Jehovas verstößt.
„Der Gerichtshof stellte insbesondere fest, dass die inländischen Behörden die Interessen der antragstellenden Gemeinschaft und die Rechte des Einzelnen in Bezug auf seine persönlichen Daten korrekt gegeneinander abgewogen haben, indem sie feststellten, dass die Einholung der Zustimmung erforderlich war“, heißt es in dem Urteil des EGMR.
Jahrzehntelanger Rechtsstreit
Vor seiner Entscheidung im Dezember 2018 hatte das finnische Oberste Verwaltungsgericht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung ersucht.
Der EuGH stellte fest, dass die missionierenden Zeugen Jehovas faktisch ein Register mit personenbezogenen Daten anlegen, das den Datenschutzbestimmungen zwar entsprechen sollte, dies aber nicht tat.
Das Urteil des EGMR vom Dienstag ist die jüngste wegweisende Entscheidung in einem jahrzehntelangen Rechtsstreit zwischen Finnland und der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas.
Im Jahr 2013 entschied ein Datenschutzausschuss, der damals dem Justizministerium unterstellt war, dass die Praxis der Sammlung personenbezogener Daten gegen finnisches Recht verstößt.
Im Jahr 2014 entschied das Verwaltungsgericht Helsinki jedoch, dass das personenbezogene Datenregister der Religionsgemeinschaft nicht rechtswidrig sei. Dieses Urteil wurde vom Obersten Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung von 2018 aufgehoben.
Die Zeugen Jehovas behaupten seit langem, dass die Notizen, welche missionierende Mitglieder während der Haustürmission machen, kein Register mit personenbezogenen Daten darstellen und daher nicht gegen die Privatsphäre der Menschen verstoßen.
Case of Jehovah’s Witnesses vs. Finland (9 May 2023)
Press Release issued by the Registrar of the Court (09.05.2023)
Auch der EuGH hat gegen die Haustür-Notizen der Zeugen Jehovas geurteilt.