Australien 28.04.2020 – Die australische Regierung hat in einer Meldung mehr als 100 Institutionen aufgelistet – darunter auch Jehovas Zeugen –, die sich bisher nicht dem nationalen Entschädigungsfond für Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch angeschlossen haben. Die Regierung setzt nunmehr eine letzte Frist und droht finanzielle Strafen und den Verlust der Gemeinnützigkeit an.
Der Verwaltungsausschuss des australischen Entschädigungsfonds (Ministers‘ Redress Scheme Governance Board) hat seinen Standpunkt bekräftigt, dass es inakzeptabel ist, wenn Institutionen, die die Fähigkeit haben, dem Fond beizutreten, dies nicht tun. Der Ausschuss setzt sich dafür ein, dass so viele Betroffene von institutionellem sexuellem Kindesmissbrauch wie möglich Zugang zu Schadensersatz bekommen.
Institutionen, die in der Royal Commission oder in einem beim Fond eingegangenen Antrag genannt werden, müssen bis spätestens 30. Juni 2020 eine klare schriftliche Erklärung abgeben, in der sie ihre Absicht darlegen, dem Fond beizutreten. Von diesen Institutionen wird erwartet, dass sie dem Fond so bald wie möglich, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2020 beitreten. Dieser zusätzliche Zeitraum spiegelt die maximale Zeit wider, die für den Abschluss des Eingliederungsprozesses benötigt wird, und berücksichtigt die veränderte Kapazität vieler Institutionen aufgrund der Coronavirus-Pandemie (COVID-19).
Es gibt keine Entschuldigung für Institutionen, die seit vielen Monaten wissen, dass sie in einem Entschädigungsantrag namentlich genannt wurden, aber den Beitritt verweigert haben. Wenn bis zum 30. Juni 2020 eine Institution ihre Absicht, dem Fond beizutreten, nicht signalisiert hat, werden sie unverzüglich vom Fond in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften öffentlich benannt, und die Justiz wird weitere entsprechende Maßnahmen in Erwägung ziehen.
Dazu können finanzielle Sanktionen der Regierungen von Staaten, Territorien oder des Commonwealth, sowie Änderungen des Wohltätigkeitsstatus einer Organisation gehören. Die namentliche Bekanntgabe von Organisationen ist notwendig, um sicherzustellen, dass Personen, die Zugang zum Hilfsprogramm haben wollen, den Status der entsprechenden Institutionen kennen. Die Minister haben ebenfalls vereinbart, dass der Fond, wenn es nach Ablauf der Frist vom 30. Juni 2020 einen Antrag erhält, in dem eine bisher nicht namentlich genannte, nicht teilnehmende Institution gemeldet wird, mit dieser Institution Kontakt aufnimmt und ihr sechs Monate Zeit zum Beitritt gegeben wird.
Sollte diese Institution dem Programm nicht innerhalb der sechs Monate beitreten, wird die Institution in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften öffentlich bekannt gegeben, und die Gerichte können andere angemessene Sanktionen erlassen. Dadurch erhalten Überlebende, die Opfer eines Missbrauchs in einer noch nicht namentlich genannten Einrichtung wurden, die Gewissheit, dass sie ihren Antrag zu einem späteren Zeitpunkt stellen können. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die Organisationen den Beitrittsprozess nicht in die Länge ziehen können, was den Betroffenen noch mehr Schaden hätte zufügen können.
Darüber hinaus wird es Institutionen, die bereits an dem Fond teilnehmen, erlaubt sein, nach dem Stichtag des 30. Juni 2020 weitere Institutionen zu ihren teilnehmenden Gruppen hinzuzufügen.
Diese Maßnahmen stellen sicher, dass möglichst viele Hinterbliebene von institutionellem sexuellem Kindesmissbrauch über den 30. Juni 2020 hinaus Zugang zu Entschädigungen haben, während gleichzeitig gewährleistet wird, dass jene Institutionen, die ihre Pflicht gegenüber den Betroffenen nicht erfüllt haben, indem sie sich dem Fond nicht beigetreten sind, zur Verantwortung gezogen werden.
Der Beitritt zum Fond zeugt von einer starken organisatorischen Führung und dem Engagement, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen. Der Ausschuss fordert alle relevanten Institutionen auf, sich so bald wie möglich auf dem Fond beizutreten.