Nürnberg – Standaktion von JZ Help vom Samstag 27. Juli zum Wachtturm-Opfer-Gedenktag 2024

Medienmitteilung vom 23. Juli 2024

Gegen Missachtung von Grund- und Menschenrechten bei den Zeugen Jehovas

Die Zeugen Jehovas missachten fundamentale Grund- und Menschenrechte, die Folgen sind für Betroffene verheerend. 

Eine kürzlich veröffentlichte Studie der Universität Zürich zeigt: Ehemalige Zeugen Jehovas erlebten in der Kindheit dreimal häufiger körperliche und sexuelle Gewalt als die Allgemeinbevölkerung und sechsmal häufiger emotionale Vernachlässigung bzw. emotionale Gewalt. Nach Verlassen der Gruppe sind 77 % der ehemaligen Zeugen Jehovas von verordnetem Kontaktabbruch betroffen. Jede dritte ausgestiegene Person hat nach Verlassen der Gruppe Suizidgedanken, 10 % der Ausgestiegenen unternehmen einen Suizidversuch. Ehemalige Zeugen Jehovas sind 40 % häufiger von chronischen Krankheiten und ein Drittel häufiger von psychischen Erkrankungen betroffen. 

Der Opferhilfeverein JZ Help e.V. macht anlässlich des jährlich stattfindenden internationalen Wachtturm-Opfer-Gedenktags mit einer Standaktion am 27. Juli in Nürnberg auf die Missstände innerhalb der Zeugen Jehovas aufmerksam.

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Anwesende Vereinsmitglieder geben gerne gegenüber Medienschaffenden Auskunft.

Menschenrechtsverletzungen

Die Zeugen Jehovas missachten fundamentale Menschenrechte ihrer Mitglieder, diese Feststellung ist laut dem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Hamburg zulässig (s. Kommentar des IFW zu Urteil). Das Bezirksgericht Zürich urteilte, dass Ächtung als verordnetes Mobbing bezeichnet werden kann, welches die persönliche Integrität sowie implizit die Glaubens- und Gewissensfreiheit der Betroffenen verletze.
Norwegen entzog den Zeugen Jehovas die staatlichen Beiträge sowie die Registrierung als Religionsgemeinschaft, weil die Jehovas Zeugen das Recht ihrer Mitglieder auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf Religionsfreiheit, sowie den Menschenrechtsschutz von Kindern nach der Konvention über die Rechte des Kindes verletzen. Die Verstöße werden offenbar vorsätzlich begangen, gemäß Behördenentscheid.

Verordneter Kontaktabbruch – Ächtung

Zu getauften Zeugen Jehovas, welche die Organisation verlassen, dürfen die Mitglieder keinen Kontakt mehr pflegen, sie müssen geächtet werden (siehe dieses Video). Dass auch Kinder von Ächtung betroffen sind, geht sowohl aus dem norwegischen als auch dem Zürcher Gerichtsurteil hervor. Betroffene in diesem Video berichten vom Kontaktabbruch als Minderjährige zu ihren Eltern.

Bluttransfusionsverbot

Ebenso wie beim Thema Ächtung haben die Gläubigen hier keine freie Wahl. Akzeptieren sie nämlich eine Bluttransfusion, gelten sie als „freiwillig“ ausgetreten und werden geächtet. Von den Eltern wird strikt gefordert, die eigenen Kinder vor einer „Bluttransfusion zu schützen“ – siehe auch diesen Betroffenenbericht.

Sexuelle Gewalt gegen Kinder

Vorgaben der Wachturm-Organisation schützen die TäterInnen auf Kosten der Opfer und begünstigen eine Kultur der Gewalt – siehe dazu die Medienmitteilung von JZ Help e.V. vom 24. Juli 2023.
Die Untersuchung der Royal Commission, die 2015 Missbrauchsfälle bei Zeugen Jehovas in Australien untersuchte, ergab, dass zwischen 1950 und 2014 1006 Mitglieder der Zeugen Jehovas beschuldigt wurden, mutmaßlich 1800 Kinder sexuell missbraucht zu haben. Kein einziger der 1006 mutmaßlichen Täter wurde jedoch durch die Organisation angezeigt.
Die unabhängige deutsche Aufarbeitungskommission führt die Zeugen Jehovas als Schwerpunktthema und bittet Betroffene, sich zu melden.

Verängstigung von Kindern

Bereits früh sind Kinder durch die religiöse Praxis und dem Medienmaterial der Gruppierung mit Gewalt und verstörenden, nicht altersgerechten Inhalten konfrontiert – die Folgen reichen bis ins Erwachsenenalter, wie eine Betroffene hier berichtet.
Ein Video mit einer  Zusammenstellung von gewaltvollen Szenen aus den Wachtturm-Medien für Kinder ist so verstörend, dass es mit einem Warnhinweis versehen werden muss.
Ein schwedisches Gerichtsurteil stufte Material der Zeugen Jehovas, das bei Kongressen gezeigt wurde, als jugendgefährdend ein.
Auch freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder bzw. Jugendlichen ist nicht möglich, wie dieser Bericht zeigt.

Diskriminierung von Frauen

Frauen müssen sich hierarchisch unterordnen. Die leitenden Posten innerhalb der Gemeinschaft sind Männern vorbehalten.
Nach Auffassung des Landgerichts Hamburg darf „zulässig davon gesprochen werden, dass eine Frau im Umfeld der Organisation (der Klägerin) lediglich Zubehör (eines Mannes) ist.“ – siehe dazu diesen Kommentar.
Gewalt in der Ehe ist kein Scheidungsgrund – auch hier werden bei Verstoß Sanktionen verhängt, wie dieser Bericht und auch dieser hier zeigen.

Diskriminierung queerer Menschen

Gläubige sind nicht frei, ihre sexuelle Orientierung oder ihre geschlechtliche Identität zu leben. Für Betroffene hat das oft schwere Langzeitfolgen, wie aus dieser Reportage hervorgeht. Die eindeutige Homo- und Transphobie und Diskriminierung dieser Menschen, wird in dieser Materialsammlung von JZ Help e.V. deutlich.

Verbot politischer und gesellschaftlicher Teilhabe

Erfahrungsberichte zeigen im Gegensatz zu öffentlichen Aussagen der Zeugen Jehovas, dass die Teilnahme an politischen Wahlen sanktioniert wird. Auch anderes gesellschaftliches Engagement oder Aktivismus wird sanktioniert, wie dieser Bericht zeigt.

Internes “Rechtssystem” der Zeugen Jehovas

Zeugen Jehovas betreiben sogenannte Komitees (früher „Rechtskomitee“ genannt), eine Art Gerichtsverhandlung, wenn ein Mitglied gegen die Regeln verstößt. Dabei werden einzelne „sündige“ Mitglieder von 3 Ältesten (die Leiter oder „Hirten“ der Ortsversammlung) explizit zu ihrer Sünde befragt – auch zu sehr intimen Details.  Im Anschluss wird darüber entschieden, ob Sanktionen verhängt oder Betroffene aus der Gemeinschaft entfernt werden, wodurch eine enorme Drucksituation entsteht.

Der ehemalige Zeuge Jehovas und Autor Konja Simon Rohde beschreibt solch ein Komitee in diesem Video (ca. ab min 4:00) sehr genau. Viele Betroffene erleben dies als eine traumatische Erfahrung, wie im Schweizer Beobachter und auch hier nachzulesen ist.

Stigmatisierung höherer Bildung

Viele Ehemalige beklagen, dass sie keine höhere Bildung genießen durften (beispielsweise hier). Diese gilt für Zeugen Jehovas nämlich als unerwünscht. So haben Zeugen Jehovas im Vergleich mit anderen religiösen Gruppen in den USA laut Pew-Research ein besonders tiefes Bildungsniveau und EinkommenDaten aus der Schweiz (S. 64-68) weisen in die gleiche Richtung.

Unsere Forderungen an Gesellschaft und Staat

  • Sexuelle Gewalt gegen Kinder muss als Verbrechen anzeigepflichtig werden.
  • Kein Schweigerecht bei sexualisierter Gewalt in Religionsgemeinschaften.
  • Kinderrechte müssen ins Grundgesetz aufgenommen werden.
  • Der Staat ist für den Schutz von Kindern in sektenhaften/religiösen Gruppen verantwortlich.
  • Durchsetzung von Grund- und Menschenrechten auch in sektenhaften Gemeinschaften.
  • Regelmäßige Prüfung der Rechtstreue – bei Verstoß müsste der Status „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ entzogen werden.
  • Das Gesundheitssystem muss angepasst und Fachpersonen müssen geschult werden. Es braucht staatliche Aufklärung und Hilfsangebote.
  • Abschaffung von Art. 91 DSGVO – damit Religionsgemeinschaften unter staatliche Datenschutzbehörden unterstellt werden können.

Unsere Forderungen an die Zeugen Jehovas

  • Achtung von Grund- und Menschenrechten
  • Achtung der Religionsfreiheit
  • Abschaffung der Ächtung und anderen Formen der Nötigung
  • Aufhebung der Zwei-Zeugen-Regel
  • Verzicht auf ein eigenes Rechtssystem
  • Gleichberechtigung von Frauen und queeren Menschen
  • Sofortige Meldung an die Behörden bei Hinweis auf sexualisierte Gewalt
  • Aufarbeitung der Missstände und ein professionelles Konzept von Kinderschutz
  • Entschuldigung und angemessene Entschädigung bei den Opfern

JZ Help e.V.

JZ Help  ist ein Zusammenschluss von religiös und weltanschaulich unabhängigen Menschen aus Deutschland, Österreich, Schweiz und Italien. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, über Menschenrechtsverstöße bei den Zeugen Jehovas aufzuklären und bieten eine Anlaufstelle für Betroffene und Fachpersonen im deutschen Sprachraum.

Wachtturm-Opfer-Gedenktag

Der internationale Wachtturm-Opfer-Gedenktag wurde von Aktivistinnen und Aktivisten im Jahr 2014 ins Leben gerufen. An diesem Tag bzw. in der Woche rund um den 26. Juli wird weltweit durch verschiedene Aktionen an die Opfer der Wachtturm-Organisation erinnert.

Aktivisten und Aktivistinnen wählten dieses Datum, um einmal im Jahr den Ausgestiegenen eine Stimme zu geben und all jener zu gedenken, deren Leben durch ihre Vergangenheit als Zeugen Jehovas beeinträchtigt ist.

Der Gedenkanlass ist auch allen Menschen außerhalb und innerhalb der Wachtturm-Organisation gewidmet, die infolge des geforderten Kontaktverbots und der Ächtung ihre nächsten und liebsten Menschen verloren haben. Besonders soll auch all jener Menschen gedacht werden, die wegen der religiösen Doktrin starben: Weil sie so verzweifelt waren, dass sie sich das Leben nahmen oder wegen des sogenannten Blutverbots.

Berichte Betroffener finden Sie hier: Aktion Überlebenswege.

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Gericht in USA verhängt Sanktionen gegen Zeugen Jehovas wegen Vernichtung von Beweismaterial

Dienstabteilung der Zeugen Jehovas in New York vernichtet Beweismaterial im Prozess zu Kindesmissbrauch, da diese ungünstig für den Prozessverlauf gewesen wären. Zeugen Jehovas bereits sechsmal wegen Fehlverhaltens vor Gericht bestraft

Mark O’Donnel 10. Juni 2024 – Richterin Susan Watters hat zwei weitere Runden von Sanktionen gegen die Wachtturm-Organisation und Religionsorganisation der Zeugen Jehovas verhängt, nachdem Anwälte von Missbrauchsopfern entdeckt hatten, dass die Zeugen Jehovas absichtlich wichtige Beweise und Notizen im Zusammenhang mit mehreren Kinderschändern und ihren Opfern vernichtet hatten.

Auszug aus dem Gerichtsurteil

Es wurde festgestellt, dass die Dienstabteilung der Zeugen Jehovas in New York über viele Jahre hinweg wichtige Daten gesammelt hat, die die Handlungen von Missbrauchstätern beschreiben, dann „Memoranden“ erstellt und anschließend das Material, das die Grundlage für diese Memoranden bildete, gelöscht oder vernichtet hat.

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Die Entscheidung von Richter Watters spiegelt den Beweis wider, dass die Zeugen das Beweismaterial vernichtet haben, nachdem sie in die beiden Prozesse in Montana verwickelt waren, die in diesem Sommer verhandelt werden sollen.

Als Strafe für dieses Fehlverhalten der Zeugen werden die Geschworenen vom Gericht darüber informiert, dass entscheidendes Beweismaterial vernichtet wurde, nachdem die Memoranden erstellt wurden, und dass die Geschworenen daraus schließen können, dass die vernichteten Informationen für Watchtower New York ungünstig gewesen wären.

In einem zweiten Gerichtsbeschluss vom selben Tag verhängte Richter Watters außerdem eine Geldstrafe gegen die Kirche wegen des Fehlverhaltens zweier wichtiger JW-Beamter, Allen Shuster und Gary Breaux, beide langjährige Mitglieder der JW-Dienstabteilung, vor ihrer Aussage. Das Gericht hat angeordnet, dass alle Ausgaben im Zusammenhang mit diesem Fehlverhalten zusammengezählt und dem Gericht zur Überprüfung vorgelegt werden.

Die Zeugen Jehovas wurden im Laufe der im April 2020 eingereichten Zivilklagen wegen Kindesmissbrauchs gegen Caekart und Rowland mindestens sechsmal wegen Fehlverhaltens bestraft oder mit Geldstrafen belegt.


Weitere Informationen zu Vernichtung von Beweismaterial, zu den Prozessen zu Kindesmissbrauch in den USA und zu Kindesmissbrauch bei Jehovas Zeugen.

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Zeugen Jehovas – alarmierende Ergebnisse in Zürcher Studie

Medienmitteilung vom 25. Juni 2024

Medienmitteilung vom 25. Juni 2024

Als Kinder erleben sie viel Gewalt, nach dem Verlassen der Gruppe verlieren sie oft alle nahen Menschen, heute sind sie bei schlechter Gesundheit. Das zeigt eine Studie der Universität Zürich zu 424 ehemaligen Zeugen Jehovas im deutschsprachigen Raum, die letzten November publiziert wurde.

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Viel Gewalt in der Kindheit

Ehemalige Zeugen Jehovas erlebten in der Kindheit dreimal häufiger körperliche Gewalt, dreimal häufiger sexuelle Gewalt, sechsmal häufiger emotionale Gewalt und sechsmal häufiger emotionale Vernachlässigung als die Allgemeinbevölkerung.

Verordneter Kontaktabbruch nach Ausstieg

Nach Verlassen der Gruppe sind 77 % der ehemaligen Zeugen Jehovas von verordnetem Kontaktabbruch betroffen. Das bedeutet, dass Mitglieder, auch engste Familienangehörige wie Eltern und Kinder, den Kontakt zu den Ausgestiegenen abbrechen müssen. Jede dritte befragte Person hatte nach Verlassen der Gruppe Suizidgedanken, jede zehnte unternahm einen Suizidversuch.

Isolation und Stress während Mitgliedschaft

Während der Mitgliedschaft hatten 75 % der Befragten kaum oder keinen Kontakt zu Außenstehenden. Sie verbrachten durchschnittlich 15.8 Stunden pro Woche mit religiösen Aufgaben, 70 % der Befragten hatten nicht genügend Zeit für Arbeit, Familie oder Freizeit.

Schlechte Gesundheit auch Jahre später

Die befragten ehemaligen Zeugen Jehovas sind durchschnittlich 13 Jahre nach Verlassen der Gemeinschaft 40 % häufiger von chronischen Krankheiten und ein Drittel häufiger von psychischen Erkrankungen betroffen als die Allgemeinbevölkerung. Sie weisen eine geringere Lebensqualität und ein höheres Stresslevel auf.

Studienergebnisse decken sich mit Erfahrungsberichten

Die alarmierenden Ergebnisse der Studie decken sich mit den Berichten von Ausgestiegenen. Diese zeigen, dass verordneter Kontaktabbruch Beziehungen und Familien zerstört und Menschen krank macht. Die Studie macht außerdem deutlich, welch extremer Gewalt Kinder und Jugendliche bei den Zeugen Jehovas ausgesetzt sind. Die Studienergebnisse sind ein Appell an Gesellschaft und Politik, gegen verordneten Kontaktabbruch vorzugehen und Kinder in vereinnahmenden Gemeinschaften besser zu schützen.

Ausführliche Medienmitteilung

Auskunft: presse@jz.help

Pressestimmen

Studie der Uni Zürich: «Alarmierend»: Ehemalige Zeugen Jehovas packen aus
20minuten, 26.06.2024

Eine Studie der UniversitätZürich liefert alarmierenden Ergebnisse zu den Zeugen Jehovas. Diese Ergebnisse decken sich auch mit 80 Berichten von Ausgestiegenen bei «JZ Help».
schaffhausen24, 27.06.2024

Studie der Uni Zürich – Sexuelle Übergriffe und körperliche Misshandlungen in den Familien der Zeugen Jehovas
Freiburger Nachrichten, 30.06.2024

Emotionale und körperliche Gewalt in der Kindheit, Isolation und Stress während der Mitgliedschaft: Die Uni Zürich hat 424 ehemalige Zeugen Jehova befragt und teils schockierende Antworten erhalten.
Kleine Zeitung, 25.06.2024

Als Kinder erleben sie Gewalt, nach dem Verlassen der Gruppe verlieren sie oft alle nahen Menschen, heute sind sie bei schlechter Gesundheit. Das zeigt eine Studie der Universität Zürich zu 424 ehemaligen Zeugen Jehovas im deutschsprachigen Raum vom letzten November.
Radio Lichtenstein, 25.06.2024

Sexuelle Übergriffe und körperliche Misshandlungen in den Familien der Zeugen Jehovas
Thurgauer Zeitung, 29.06.2024

Sexuelle Übergriffe und körperliche Misshandlungen in den Familien der Zeugen Jehovas
watson, 29.06.2024

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Zeugen Jehovas erhalten in Litauen keine staatliche Anerkennung

Der litauische Gesetzgeber hat am Donnerstag der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas die staatliche Anerkennung verweigert.

Bericht von LRT / Lietuvos nacionalinis radijas ir televizija
Erschienen am: 06. Juni 2024
Übersetzt von JZ Help e.V.
Hier gehts zum Artikel!


Insgesamt stimmten 88 Abgeordnete gegen die staatliche Anerkennung der Zeugen Jehovas, zwei stimmten dafür und drei enthielten sich.

Nach Ansicht des Seimas [Der Seimas ist das Parlament Litauens – Anm. JZ Help e.V.] verstößt diese Gemeinschaft gegen die litauische Verfassung und deren Forderung, dass religiöse Lehren und Rituale mit dem Gesetz und der Integrität übereinstimmen müssen.

In der Entschließung heißt es, dass die religiöse Lehre der Zeugen Jehovas, die Bluttransfusionen verbietet, mit dem verfassungsmäßigen Recht auf Leben eines Menschen und dem Recht auf staatlich garantierte medizinische Hilfe unvereinbar ist.

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Ferner heißt es, dass die Lehre der Gemeinschaft, die eine Beteiligung an der Verteidigung des Staates mit Waffen oder einen Beitrag zur Verteidigung des Staates mit nichtmilitärischen Mitteln verbietet, die Nichteinhaltung der Verfassung und ihrer Anforderungen zur Verteidigung des Staates gegen einen ausländischen bewaffneten Angriff fördert.

Die Entschließung wurde auf der Grundlage der Schlussfolgerungen des Justizministeriums und von Experten verfasst.

Die Religionsgemeinschaft ihrerseits ist der Ansicht, dass sie die Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung erfüllt.

Vor der Abstimmung erklärte Jean-Benoit Smolarek, ein Vertreter der Gemeinschaft, gegenüber BNS [Onlineportal Baltic News Service, die grösste Nachrichtenagentur des Baltikums – Anm. JZ Help e.V.] , dass im litauischen Parlament bereits Änderungen am Gesetz über die nationale Wehrpflicht diskutiert würden, die einen alternativen Zivildienst vorsehen würden.

„Diese Maßnahme, die sich aus einer Verpflichtung ergibt, die Litauen vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auferlegt wurde, widerlegt im Wesentlichen das Argument des Justizministeriums, dass die Verweigerung des Militärdienstes aufgrund religiöser Überzeugungen verfassungswidrig sei“, sagte er.

Nach seinen Worten hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wiederholt erklärt, dass die religiösen Überzeugungen der Zeugen Jehovas, einschließlich derjenigen, die sich auf die Wahl der medizinischen Behandlung beziehen, durch das in der Verfassung und der Europäischen Konvention garantierte Grundrecht auf Religionsfreiheit geschützt sind.

Die Gemeinschaft hat bereits 2017 beim Parlament den Status einer staatlich anerkannten Religion beantragt.

Nach dem Gesetz über religiöse Gemeinschaften und Vereinigungen können nicht-traditionelle religiöse Vereinigungen vom Staat als Teil des historischen, geistigen und sozialen Erbes Litauens anerkannt werden, wenn sie öffentliche Unterstützung genießen und ihre Lehren und Riten nicht im Widerspruch zu Gesetz und Moral stehen.

Die staatliche Anerkennung bedeutet, dass der Staat das geistige, kulturelle und soziale Erbe der religiösen Vereinigungen unterstützt.

Die Aktivitäten der Zeugen Jehovas auf dem Gebiet des heutigen Litauens begannen 1912 in der Region Klaipėda bzw. im Memelgebiet.

Laut der Volkszählung von 2021 gaben sich 2 118 Personen in Litauen als Zeugen Jehovas zu erkennen.


Kommentar von JZ Help e.V.:
Auch im Anerkennungsverfahren der Zeugen Jehovas im Staat Bulgarien wurden zur Lösung des Konfliktes beider Thematiken (Militärdienst / Bluttransfusion) vor dem EMGR [Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte] Vereinbarungen getroffen.
Demnach wurde Zeugen Jehovas gewährt, anstatt des Militärdienstes einen Ersatzdienst leisten zu können.
Im Gegenzug verpflichteten sich die Zeugen Jehovas Bulgarien, keinerlei Einmischung in medizinische Belange ihrer Gläubigen vorzunehmen. Dies beinhalte auch ein Bluttransfusionsverbot/-gebot. Ebenso Bestandteil der Vereinbarung war, dass dieser Passus in die Statuten der ZJ Bulgarien übernommen würde.

Lesen Sie den vollständigen Artikel mit unserem Fazit „Zeugen Jehovas hintergehen EMGR und Bulgarien“ -> hier!

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US-Gericht weist Berufung des Anwalts Brumley zurück – Geldstrafe bereits bezahlt!

Das Berufungsgericht der Vereinigten Staaten für den neunten Gerichtsbezirk hat am 28.05.2024 gegen den Hauptrechtsberater der Zeugen Jehovas, Philip Brumley, entschieden.

Am 14. April 2023 wurde Brumley, der oberste Anwalt der Zeugen Jehovas und Leiter ihrer internationalen Rechtsabteilung, von Bundesrichterin Susan Watters zu einer Geldstrafe von über 154.000 Dollar verurteilt, weil er in zwei Fällen von Kindesmissbrauch in Montana mehrere irreführende und falsche eidesstattliche Erklärungen abgegeben hatte.

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Brumley versuchte, das Gericht davon zu überzeugen, dass Watch Tower Pennsylvania in den 1970er und 80er Jahren nichts mit den ZJ-Gemeinden zu tun hatte und daher als Angeklagter ausgeschlossen werden sollte.

Dokumente, die von den Anwälten der Missbrauchsopfer beschafft wurden, zeigten jedoch starke Verbindungen zwischen der Gesellschaft in Pennsylvania und Watchtower New York sowie den täglichen Aktivitäten der Zeugen Jehovas während der betreffenden Zeiträume.

Richter Watters erklärte Folgendes:
„Brumleys Handlungen zeigen zumindest eine
rücksichtslose Missachtung einer genauen und wahrheitsgemäßen Darstellung der Rolle von [Watch Tower Pennsylvania].“

Die aufschlussreichen Dokumente stammten nicht von den Zeugen Jehovas, sondern von Informanten, die die Religion verließen und sie Aktivisten übergaben, die Missbrauchsopfer unterstützen.

Brumley legte gegen die Entscheidung von Richter Watters Berufung beim Neunten Gerichtsbezirk ein, und das Berufungsgericht hat seine Berufung heute zurückgewiesen.

Die Zeugen Jehovas haben die vom Gericht verhängten Geldstrafen bereits bezahlt, und Brumleys Ruf wurde durch seine irreführenden und falschen Aussagen schwer geschädigt.

Die beiden Fälle von Kindesmissbrauch in Montana gehen weiter auf ihre jeweiligen Prozesse zu, die für August und September dieses Jahres angesetzt sind.

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Zeugen Jehovas laden plötzlich jahrelang geächtete Ausgeschlossene ein

Die Leitende Körperschaft (Führungsgremium in New York) hat eine Änderung der Lehre vorgenommen: Ausgeschlossene dürfen nun im Königreichssaal begrüßt werden – anstatt sie wie bis anhin zu ignorieren. Seither sind wir mit zahlreichen Anfragen Ausgeschlossener konfrontiert. Anlass für uns, Stellung zu beziehen. Für uns, für euch, für alle! Gebt gut acht auf euch!

In den letzten Tagen sehen wir uns von vielen Aussteigerinnen und Aussteigern kontaktiert, die plötzlich Nachrichten ihrer Angehörigen samt Einladungen erhalten, das diesjährige Gedächtnismahl am 24. März im Königreichssaal zu besuchen. Es sind Ehemalige, die zum Teil Jahrzehnte kein Lebenszeichen ihrer Angehörigen bekamen.

Grund für die plötzliche Kontaktaufnahme ist die Aussage der Leitenden Körperschaft, Ausgeschlossene nun im Königreichssaal begrüssen zu dürfen. Das schürt, so nehmen wir großteils wahr, Hoffnung – bei Ausgestiegenen und Eingeschlossenen gleichermaßen.

Es geht jedoch nur um ein „Hallo“, und auch nur in dem Fall, dass man den Königreichssaal betritt. Das ist alles. Danach wird alles wieder wie vorher sein. Wege trennen sich nach dem Gedächtnismahl und alle Betroffenen fallen wieder an den Platz zurück, an dem sie sich all die Jahre vorher befanden. Ohne Gruss, ohne Umarmung oder ein Wiedersehen mit Familie und Freunden. Ohne einen Anruf mit der simplen Frage: „Wie geht es dir?“

Und eines sei noch ergänzt: Wir werden von der Leitenden Körperschaft in eine Zwei-Klassen-Gesellschaft unterteilt. Denn diese punktuelle Aufweichung betrifft nur Ausgeschlossene und nicht die Abtrünnigen. Das sind jene, die je gegen die Lehren und/oder Führerschaft sprachen. Die wichtigen Aufklärer gegen Grund- und Menschenrechtsverletzungen bei Zeugen Jehovas.

Wir verurteilen diesen Winkelzug der Organisation, der derzeit große Aufruhr und Verstörung erzeugt, um dann enttäuschte Menschen zurückzulassen. Menschen, die sich mit großem, und dann sogar noch grösserem Leid aufgrund des Verlustes ihrer Lieben noch stärker konfrontiert sehen.

Deshalb bitten wir euch: achtet gut auf euch und eure Gefühle. Ihr wünscht euch vielleicht, eure Lieben wieder einmal umarmen zu können, genauso, wie sich das auch eure Familienmitglieder als aktive ZJ wünschen. Das ist menschlich und normal.

Werft bitte auch einen Blick nach links oder rechts von euch. Gibt es Personen in eurem Umfeld, die jetzt ein Ohr oder Hilfe brauchen? Vielleicht könnt ihr euch einander unterstützen. Auch unser Beratungsteam steht wie immer zur Verfügung: hilfe@jz.help

Lasst uns füreinander da sein! Euer Team von JZ Help e.V.

ExterneHilfsangebote findet Ihr hier.
Oder per eMail an: hilfe(at)jz.help

Norwegen: Zeugen Jehovas fühlen sich nach Urteil diskriminiert

BEZIRKSGERICHT OSLO
Die ehemaligen Zeugen Jehovas, Jan Frode Nilsen und Rakel Fjelltvedt, sind erleichtert, dass das Bezirksgericht zugunsten des Staates entschieden hat. Die Zeugen Jehovas erwägen eine Berufung.

Aktualisierung vom 07.05.2025

Das Berufungsgericht Borgarting hob am 14. März 2025 die Entscheidung des Bezirksgerichts Oslo auf, Jehovas Zeugen in Norwegen die rechtliche Registrierung abzuerkennen und sprach Jehovas Zeugen als Entschädigung für entstandene Prozesskosten 8 500 000 Kronen (rund 750 000 Euro) zu.

Der Staat legt daraufhin Berufung vor dem Obersten Gerichtshof ein. Das Ministerium für Kinder und Familienangelegenheiten ist der Ansicht, dass dies eine Prüfung durch den Obersten Gerichtshof verdient, sagt Staatsanwältin Liv Inger Gjone Gabrielsen, die den Fall für den Staat leitet, in einer Pressemitteilung.
tv2 24.04.2025Nettavisen Nyheter 24.04.2025

Hier geht es zur Übersicht des Verfahrens.

Artikel vom 04.03.2024

Große Erleichterung nach Urteilsverkündung

Rakel Lima Fjelltvedt ist eine ehemalige Zeugin Jehovas. Sie wurde aus der Religionsgemeinschaft ausgeschlossen, nachdem sie beschlossen hatte, aus ihr auszutreten. Heute hat sie kaum noch Kontakt zu ihrer Familie. Sie lebt in Pollestad in der Gemeinde Klepp mit ihrem Sohn Matheo und ihren beiden Hunden.

„Die Zeugen Jehovas sind gigantisch. Man kann sich klein fühlen, aber mit dem Staat ist man ein bisschen größer und stärker“, sagt Rakel Lima Fjelltvedt, ehemalige Zeugin Jehovas.

Artikel von Ingvild Sandnes Kessel, Journalistin und Tove Bø, Leiterin der Sicherheitsabteilung
Veröffentlicht: 04/03/2024 17:09 Zuletzt aktualisiert: 04/03/2024 21:47
Übersetzt von JZ Help e.V.

Der Staat wird vom Osloer Bezirksgericht im Fall der Zeugen Jehovas freigesprochen. „Für uns ist das eine unglaublich große Erleichterung. Der Fall war für alle Beteiligten sehr emotional“, sagte ein gerührter Jan Frode Nilsen gegenüber Vårt Land. Er ist ein ehemaliges Mitglied der Zeugen Jehovas und war einer von mehreren, die vor dem Osloer Bezirksgericht aussagten, wie er aus seiner früheren Religionsgemeinschaft ausgeschlossen wurde.

Urteil wie erwartet!

Er ist von dem Urteil des Bezirksgerichts nicht überrascht: „Es ist wie erwartet. Die Sache ist juristisch gesehen felsenfest, und zwar von Anfang bis Ende“, sagt Nilsen.

Rakel Lima Fjelltvedt (Foto: Caroline Teinum Gilje)

Rakel Lima Fjelltvedt (26) stimmt Jan Frode Nilsen zu.
Fjelltvedt gehörte ebenfalls zu den ehemaligen Zeugen, die in dem Prozess über ihre Erfahrungen mit den Zeugen Jehovas sprachen. Es ist jetzt drei Jahre her, dass sie die Religionsgemeinschaft verlassen hat: „Es scheint ein sehr gründliches Urteil zu sein. Ich bin erleichtert, dass sie das hervorgehoben haben, was meiner Meinung nach in der Ausgrenzungspraxis problematisch war, und das Ausmaß der sozialen Kontrolle.“
Rakel Lima Fjelltvedt wurde aus der Glaubensgemeinschaft ausgeschlossen, nachdem sie selbst beschlossen hatte, aus ihr auszutreten. Heute hat sie nur noch minimalen Kontakt zu ihrer Familie.
Sie lebt in Pollestad in der Gemeinde Klepp mit ihrem Sohn Matheo und ihren beiden Hunden.

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Schutz der Kinder steht im Vordergrund

Fjelltvedt findet es richtig, dass den Zeugen Jehovas sowohl die Registrierung als Religionsgemeinschaft als auch die finanzielle Unterstützung weiterhin vorenthalten wird, weist aber darauf hin, dass das Geld wahrscheinlich keine Motivation für die Religionsgemeinschaft gewesen ist: – Sie haben eine starke Wirtschaft, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene, und sie schicken auch Geld aus dem Land. Es ist also nicht so, dass es von staatlicher Unterstützung abhängt, ob sie die Organisation betreiben können oder nicht. „Ich unterstütze das Recht eines jeden, zu glauben, was er will, und das gilt auch für uns alle, die wir in diesem Prozess ausgesagt haben. Aber wofür wir als Gesellschaft unsere Steuergelder ausgeben, sagt etwas über die Art von Einstellungen und Praktiken aus, die wir fördern wollen.“ Fjelltvedt selbst wollte sich in erster Linie auf die problematischen Erfahrungen von Kindern in der Religionsgemeinschaft konzentrieren.

Aussage gegen Zeugen Jehovas vor Gericht emotionale Belastung

Rakel Lima Fjelltvedt sagte im Januar dieses Jahres vor dem Osloer Bezirksgericht gegen die Zeugen Jehovas aus. „Es war schwierig, vor Gericht zu erscheinen, und hat mich emotional mehr gekostet, als ich dachte. Die Zeugen Jehovas sind eine riesige Religionsgemeinschaft mit mehreren Millionen Mitgliedern. Man kann sich sehr klein fühlen. Zusammen mit dem Staat waren wir eindeutig stärker. Das ist eine große Anerkennung in dem Urteil, das wir jetzt erhalten haben.“ Sie glaubt, dass es einen besonderen Grund gibt, warum die Zeugen Jehovas heute unzufrieden sind: „Es geht um den Ruf. Das ist klar. Es war schwierig, vor Gericht zu erscheinen, und hat mich emotional mehr gekostet, als ich gedacht hatte.“

Wie Nilsen hält auch Fjelltvedt es für wahrscheinlich, dass die Zeugen Jehovas in Berufung gehen werden – „In diesem Fall werden wir eine neue Gelegenheit haben, auf diese negativen Praktiken hinzuweisen, die auch Kinder und Jugendliche betreffen.“

Der Fall der Zeugen Jehovas

Der Streit zwischen den Zeugen Jehovas und dem Staat wurde vom 8. bis 19. Januar dieses Jahres vor dem Bezirksgericht Oslo verhandelt. Die Zeugen Jehovas hatten gegen den Staat geklagt, nachdem der Gouverneur von Oslo und Viken den Zeugen Jehovas die staatliche Subvention und die Registrierung als Religionsgemeinschaft im Jahr 2022 entzogen hatte.
Das Urteil wurde am Montag, dem 4. März, vom Bezirksgericht Oslo verkündet:
Der Staat wird freigesprochen. Die Zeugen Jehovas werden zur Zahlung von Prozesskosten in Höhe von 1.140.505 NOK [99.580,46 €, Stand 05.03.2024 – Anm. JZ Help e.V.] verurteilt. Keine Entscheidung in der Berufung.

In zivilrechtlichen Streitigkeiten ist es üblich, dass die unterlegene Partei die Prozesskosten der anderen Partei tragen muss. Die Zeugen Jehovas wurden nun zur Zahlung von Prozesskosten in Höhe von mehr als 1,1 Millionen NOK verurteilt. Die Zeugen Jehovas haben Klage eingereicht, nachdem die Behörden beschlossen hatten, ihnen die Eintragung als Religionsgemeinschaft und damit auch die damit verbundene staatliche Subvention zu entziehen. Die norwegischen Behörden glauben, dass sie dazu in der Lage waren, weil sie die Ausschlusspraktiken der Zeugen Jehovas als Verstoß gegen das Gesetz über Religionsgemeinschaften betrachten.

BEZIRKSGERICHT OSLO

Rechtsanwalt Anders Ryssdal vertrat die Zeugen Jehovas in dem Gerichtsverfahren gegen den Staat, das im Januar dieses Jahres stattfand. „Wir sind natürlich enttäuscht über das Ergebnis“, sagt der Anwalt der Zeugen Jehovas, Anders Stray Ryssdal, gegenüber Vårt Land, „wir werden das Urteil nun sorgfältig prüfen und entscheiden, ob wir vor Ablauf der Frist Berufung einlegen.“

Zeugen Jehovas fühlen sich von Urteil diskriminiert

Die Berufungsfrist beträgt wegen Ostern nur etwas mehr als einen Monat. Jørgen Pedersen, Sprecher der Zeugen Jehovas, schreibt in einer E-Mail, dass das Bezirksgericht mit diesem Urteil „die diskriminierenden Entscheidungen des Gouverneurs von Oslo und Viken und des Ministeriums für Kinder und Familienangelegenheiten gegen die Zeugen Jehovas nicht korrigiert“. Wir sind natürlich enttäuscht – Anders Stray Ryssdal, Anwalt der Zeugen Jehovas Vårt Land ist es nicht gelungen, am Montagabend eine Stellungnahme des Gouverneurs von Oslo und Viken, Valgerd Svarstad Haugland, zu erhalten. Das Ministerium für Kinder und Familien schrieb in einer E-Mail an Vårt Land, dass es „zur Kenntnis genommen hat, dass in dem Fall ein Urteil ergangen ist, und dass dem Staat Recht gegeben wurde“.

Beweise wurden vor Gericht nicht ignoriert

Jan Frode Nilsen ist der Meinung, dass wenig darauf hindeutete, dass die Zeugen Jehovas den Prozess gewinnen würden. „In diesem Fall hätte das Gericht die gesamte Literatur der Religionsgemeinschaft außer Acht lassen müssen. Aber das hieße, die Beweise zu ignorieren. Ich hatte also keinen Zweifel daran, dass dies ein offensichtlicher Fall war.“

Jan Frode Nilsen ist erleichtert über die jüngste Nachricht und sagt, er werde sich etwas Zeit nehmen, um die Freude und Erleichterung zu verarbeiten – „Es ist sehr wichtig, dass die Richter uns glauben, so wie die Ministerien und der Staatsverwalter uns geglaubt haben.“ Nilsen sagt, es sei schwierig gewesen, vor Gericht zu erscheinen.
„Die Tatsache, dass uns jetzt geglaubt wird, und dass wir nicht bis zum Herbst und dem Berufungsverfahren warten müssen, um geglaubt zu werden, ist eine große Erleichterung.“

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Norwegen: So lautet das Urteil im Fall der Zeugen Jehovas

RECHTSSACHE: Die Zeugen Jehovas haben gegen den norwegischen Staat geklagt, nachdem ihnen staatliche Subventionen vorenthalten worden waren. Das Urteil wurde am Montag, den 4. März 2024 verkündet.

Aktualisierung vom 07.05.2025

Das Berufungsgericht Borgarting hob am 14. März 2025 die Entscheidung des Bezirksgerichts Oslo auf, Jehovas Zeugen in Norwegen die rechtliche Registrierung abzuerkennen und sprach Jehovas Zeugen als Entschädigung für entstandene Prozesskosten 8 500 000 Kronen (rund 750 000 Euro) zu.

Der Staat legt daraufhin Berufung vor dem Obersten Gerichtshof ein. Das Ministerium für Kinder und Familienangelegenheiten ist der Ansicht, dass dies eine Prüfung durch den Obersten Gerichtshof verdient, sagt Staatsanwältin Liv Inger Gjone Gabrielsen, die den Fall für den Staat leitet, in einer Pressemitteilung.
tv2 24.04.2025Nettavisen Nyheter 24.04.2025

Hier geht es zur Übersicht des Verfahrens.

Artikel vom 04.03.2024

Die Zeugen Jehovas haben Klage eingereicht, nachdem die Behörden beschlossen hatten, ihnen die Registrierung als Religionsgemeinschaft und damit auch die damit verbundenen staatlichen Subventionen zu entziehen. Die norwegischen Behörden glauben, dass sie dazu in der Lage waren, weil sie die Ausschlusspraktiken der Zeugen Jehovas als Verstoß gegen das Gesetz über Religionsgemeinschaften betrachten.

Bezirksgericht Oslo
URTEIL: Der Prozess zwischen den Zeugen Jehovas und dem norwegischen Staat fand vom 8. bis 19. Januar vor dem Bezirksgericht Oslo statt.
Rechtsanwalt Anders Ryssdal (rechts) vertrat die Zeugen Jehovas (Foto: Erlend Berge)

Ein Artikel von Ingvild Sandnes Kessel, Journalistin | Tove Bø, Duty Manager | Morten Marius Larsen und Maria Lavik, Journalistin Veröffentlicht: 04/03/2024 16:20 Zuletzt aktualisiert: 04/03/2024 20:19
Übersetzt von JZ Help e.V.

Das Urteil wurde am Montag vor dem Bezirksgericht Oslo verkündet und lautete wie folgt: Der Staat wird freigesprochen.
Die Zeugen Jehovas werden zur Zahlung von Prozesskosten in Höhe von knapp über 1,1 Mio. NOK [99.580,46 €, Stand 05.03.2024 – Anm. JZ Help e.V.] verurteilt. (Urteil in englisch)

Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass „die Bedingungen für die Verweigerung der staatlichen Subventionen und der Registrierung der Zeugen Jehovas nach dem Gesetz über Religionsgemeinschaften erfüllt sind und dass die Entscheidungen gültig sind“.
Darüber hinaus ist das Gericht der Ansicht, dass die Zeugen Jehovas „durch ihre Politik und Praxis des Ausschlusses die Meidung von Mitgliedern, die ausgeschlossen werden oder austreten, fördern, so dass sie, von wenigen Ausnahmen abgesehen, der sozialen Isolation von den übrigen Mitgliedern der Religionsgemeinschaft ausgesetzt sind“.

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Der ehemalige Zeuge Jehovas Jan Frode Nilsen, der im Prozess ausgesagt hat, ist erleichtert, als Vårt Land ihn kurz nach der Urteilsverkündung kontaktiert: „Es ist sehr wichtig, dass die Richter uns glauben, genauso wie die Ministerien und der staatliche Verwalter uns geglaubt haben“, sagt er.
Zeugen Jehovas sind enttäuscht – Berufung?

Die Zeugen Jehovas ermutigen dazu, Mitglieder, die ausgeschlossen werden oder austreten, zu meiden, so dass sie mit wenigen Ausnahmen der sozialen Isolation von den übrigen Mitgliedern der Religionsgemeinschaft ausgesetzt sind – Auszug aus dem Urteil des Bezirksgerichts Oslo gegen die Zeugen Jehovas, das am 4. März erging, in Anbetracht einer Berufung – „Wir sind natürlich enttäuscht über das Ergebnis“, sagt der Anwalt der Zeugen Jehovas, Anders Stray Ryssdal, gegenüber Vårt Land. Er sagt, dass sie noch nicht entschieden haben, ob sie Berufung einlegen werden oder nicht – „Wir werden das Urteil jetzt sorgfältig prüfen und entscheiden, ob wir vor Ablauf der Frist Berufung einlegen“.
Die Berufungsfrist läuft in etwas mehr als einem Monat ab, da Ostern ist.

Der Sprecher der Zeugen Jehovas, Jørgen Pedersen, schreibt in einer E-Mail an Vårt Land, dass sie ihre „rechtlichen Möglichkeiten“ prüfen werden, und führt weiter aus: „Da diese Entscheidung nicht mit den Entscheidungen höherer Gerichte in anderen Ländern übereinstimmt und auch nicht mit dem, was der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Bezug auf die Zeugen Jehovas entschieden hat, werden wir unsere rechtlichen Möglichkeiten prüfen“.
Der Sprecher der Zeugen Jehovas ist auch der Meinung, dass das Bezirksgericht mit diesem Urteil „die diskriminierenden Entscheidungen des Gouverneurs von Oslo und Viken und des Ministeriums für Kinder und Familienangelegenheiten gegen die Zeugen Jehovas nicht korrigiert“.

Vårt Land ist es nicht gelungen, am Montagabend eine Stellungnahme des Gouverneurs von Oslo und Viken, Valgerd Svarstad Haugland, zu erhalten. Das Ministerium für Kinder und Familien schrieb in einer E-Mail an Vårt Land, dass es „zur Kenntnis genommen hat, dass es ein Urteil in dem Fall gegeben hat, und dass dem Staat Recht gegeben wurde“.
Die Zeugen Jehovas hatten gegen den norwegischen Staat geklagt, nachdem ihnen das Recht auf staatliche Subventionen und die Registrierung als Religionsgemeinschaft verweigert worden war.
Im Januar fand der zweiwöchige Prozess zwischen der Religionsgemeinschaft und dem Ministerium für Kinder und Familienangelegenheiten vor dem Bezirksgericht Oslo statt. Das Gericht hatte darüber zu entscheiden, ob die Zeugen Jehovas öffentliche Mittel erhalten sollten und ob sie wieder als Religionsgemeinschaft in Norwegen registriert werden können. Der Staat, vertreten durch das Ministerium für Kinder und Familien, wurde freigesprochen.

Zeugen Jehovas tragen Kosten des Verfahrens

Die Zeugen Jehovas werden verurteilt, genau 1.140.505 NOK [99.580,46 €, Stand 05.03.2024 – Anm. JZ Help e.V.] zu zahlen. Aus der Lexikondefinition im Urteil des Bezirksgerichts Oslo geht die Einschätzung des Gerichts über die Ausschlusspraxis der Zeugen Jehovas hervor.

Sie verweisen unter anderem auf die Zusammenfassung von Store Norske Leksikon [Großes norwegisches Lexikon, Anm. JZ Help e.V.] über die Zeugen Jehovas und die Ausgrenzung, für die Tarald Rasmussen, ehemaliger Professor für Kirchengeschichte, verantwortlich ist. Nach Einschätzung des Hofes handelt es sich dabei um eine korrekte Zusammenfassung der wichtigsten Merkmale.
In der SNL heißt es u.a.: „Ein Ausschluss ist nach Ansicht der Zeugen Jehovas notwendig, wenn sich ein Mitglied der Versammlung von den Lehren der Zeugen distanziert oder wiederholt ohne Reue gegen Gottes Gebote verstößt“. In dem Urteil wird auch den Aussagen mehrerer Zeugen und ihren persönlichen Erfahrungen mit dem Ausschluss viel Raum gewidmet.

Freier Austritt bei Zeugen Jehovas verhindert

Vor Gericht hat der Staat argumentiert, dass die Praxis der Zeugen Jehovas einen freien Austritt verhindert. Sie haben argumentiert, dass Mitglieder, die austreten, keinen Kontakt mehr zu Familie und Freunden in der Gemeinde haben dürfen. Dadurch könnten sie sich unter Druck gesetzt fühlen, in der Religionsgemeinschaft zu bleiben. Die Praxis beinhaltet auch eine negative soziale Kontrolle und psychologische Gewalt gegen Kinder, wie der Staat sie sieht.

Verstoß gegen Kinderrechte

Bei den Zeugen Jehovas kann man vor dem 18. Lebensjahr als Vollmitglied aufgenommen werden. Das bedeutet, dass getaufte Kinder ausgeschlossen werden können, wenn sie gegen die Regeln der Religionsgemeinschaft verstoßen. Der Staat ist der Ansicht, dass dies gegen die Rechte der Kinder verstößt.
Die Zeugen Jehovas haben Klage eingereicht, nachdem die Behörden beschlossen hatten, ihnen die Registrierung als Religionsgemeinschaft und damit auch die damit verbundenen staatlichen Zuschüsse zu entziehen. Die norwegischen Behörden glauben, dass sie dazu in der Lage waren, weil sie die Ausschlusspraxis der Zeugen Jehovas als Verstoß gegen das Gesetz über Religionsgemeinschaften betrachten.

DER STAAT NORWEGEN – Die Staatsanwältin Liv Inger Gjone Gabrielsen (rechts) war die Verteidigerin des Staates in dem Prozess. Hier mit der juristischen Assistentin und Regierungsanwältin Kristin Hallsjø Aarvik: (Erlend Berge)
Zeugen Jehovas streiten Ächtungspraxis ab

Die Zeugen Jehovas bestreiten, dass ihre Praxis einen freien Austritt verhindert. Vor Gericht verteidigte der Anwalt der Zeugen Jehovas, Anders Ryssdal, die Ausschlusspraxis und argumentierte, dass die Trennung zwischen verbleibenden und ehemaligen Mitgliedern nicht so absolut ist, wie der Staat behauptet.
Er hat auch argumentiert, dass die familiären Bindungen nicht zerrüttet sind und dass Familien immer noch die Verantwortung haben, füreinander zu sorgen, auch wenn jemand nicht mehr Mitglied ist. Verwandte, die zusammenleben, sind von dem Grundsatz der Kontaktvermeidung ausgenommen, so der Anwalt. Auch Vorstandsmitglied Kåre Sæterhaug erklärte vor Gericht, dass es jeder Familie selbst überlassen bleibe, ob sie den Kontakt zu Familienmitgliedern abbrechen wolle. Die Zeugen Jehovas haben auch bestritten, dass es in der Religionsgemeinschaft psychische Gewalt und negative soziale Kontrolle gegenüber Kindern gibt, und haben behauptet, dass der Staat dies nicht beweisen kann.

Der staatliche Verwalter entzog den Zeugen Jehovas 2021 die staatliche Subvention. Der Zuschuss für die 12 686 Mitglieder der Zeugen Jehovas belief sich im Jahr 2021 auf rund 16 Millionen NOK [1.397.001,64 €, Stand 05.03.2024 – Anm. JZ Help e.V.].
Seit drei Jahren erhält die Religionsgemeinschaft keinen staatlichen Zuschuss mehr für ihre Mitglieder.
Vor Gericht forderte sie die Rückzahlung von mehr als 50 Millionen NOK [4.365.630,13 €, Stand 05.03.2024 – Anm. JZ Help e.V.] an entgangenen staatlichen Zuschüssen mit Zinsen und die Beibehaltung ihres Status als eingetragene Religionsgemeinschaft.

Millionengewinne für Zeugen Jehovas trotz gestrichener Subventionen

Obwohl die öffentlichen Zuschüsse gestrichen wurden, machen die Zeugen Jehovas einen Gewinn in Millionenhöhe. Vårt Land hat berichtet, dass die Zeugen Jehovas im vergangenen Jahr 118 Millionen NOK [10.302.887,12 €, Stand 05.03.2024 – Anm. JZ Help e.V.] an Spenden in Norwegen erhalten haben.
Das sind 20 Millionen NOK [1.746.252,05 €, Stand 05.03.2024 – Anm. JZ Help e.V.] mehr als im Jahr zuvor.

Die Glaubensgemeinschaft machte im vergangenen Jahr einen Gewinn von 5,9 Millionen NOK [515.144,36 €, Stand 05.03.2024 – Anm. JZ Help e.V.] .
Die Jahresrechnung der Glaubensgemeinschaft wird von September 2022 bis August 2023 berechnet.


Weitere Rechtsentscheidungen gegen Zeugen Jehovas.

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Zeugen Jehovas verlieren gegen den Staat Norwegen

Grund: „Schwerwiegende Verstöße gegen die Rechte und Freiheiten anderer“!

Die Ächtungspraxis beinhalte "schwerwiegende Verstöße gegen die Rechte und Freiheiten anderer"!
Norwegen
Aktualisierung vom 07.05.2025

Das Berufungsgericht Borgarting hob am 14. März 2025 die Entscheidung des Bezirksgerichts Oslo auf, Jehovas Zeugen in Norwegen die rechtliche Registrierung abzuerkennen und sprach Jehovas Zeugen als Entschädigung für entstandene Prozesskosten 8 500 000 Kronen (rund 750 000 Euro) zu.

Der Staat legt daraufhin Berufung vor dem Obersten Gerichtshof ein. Das Ministerium für Kinder und Familienangelegenheiten ist der Ansicht, dass dies eine Prüfung durch den Obersten Gerichtshof verdient, sagt Staatsanwältin Liv Inger Gjone Gabrielsen, die den Fall für den Staat leitet, in einer Pressemitteilung.
tv2 24.04.2025Nettavisen Nyheter 24.04.2025

Hier geht es zur Übersicht des Verfahrens.

Originalartikel auf der Plattform VG vom 04.03.2024

-> hier
Übersetzt von JZ Help e.V.

Die Zeugen Jehovas werden ihre staatliche Unterstützung nicht zurückerhalten. Die Entscheidungen, der Religionsgemeinschaft die Unterstützung zu verweigern, wurden für gültig erklärt, und der Staat wurde in einem kürzlich ergangenen Urteil des Osloer Bezirksgerichts freigesprochen.

Dem Urteil zufolge beinhaltet die Ausgrenzungspraxis der Zeugen Jehovas „schwerwiegende Verstöße gegen die Rechte und Freiheiten anderer“, schreibt die Zeitung Dagen am Montagnachmittag.

Der Fall wurde im Januar vor dem Bezirksgericht Oslo verhandelt, und das Gericht hat nun zugunsten des Staates entschieden. Die Zeugen Jehovas werden außerdem zur Zahlung von Gerichtskosten in Höhe von knapp über 1,1 Millionen NOK verurteilt.

Die Zeugen Jehovas reichten Klage gegen den norwegischen Staat ein, nachdem ihnen das Recht auf staatliche Subventionen und die Registrierung als Religionsgemeinschaft entzogen worden war, schreibt Vårt Land.

Letztes Jahr wurde bekannt gegeben, dass die Religionsgemeinschaft sowohl die staatlichen Subventionen für 2021 als auch ihre Registrierung als Religionsgemeinschaft verlieren würde. Die Zeugen Jehovas sind mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und haben eine Klage gegen den Staat eingereicht.

Die Entscheidung wurde auch für die Ablehnung der staatlichen Beihilfen in den Jahren 2022 und 2023 aufrechterhalten.

Die Forderung nach einer Nachzahlung der Gesamtsubvention in Höhe von 35 Mio. NOK [3.053.642,91 Euro – Stand 4. Mürz 2024 – Anm. JZ Help e.V.] wurde ebenfalls vom Gericht abgelehnt.

Der Grund für den Widerruf der staatlichen Subvention ist, dass das Ministerium für Kinder und Familien und der staatliche Verwalter der Ansicht sind, dass die Ausschlusspraxis der Zeugen Jehovas eine negative soziale Kontrolle beinhaltet und einen freien Austritt aus der Religionsgemeinschaft verhindert.

„Durch die Richtlinien und die Praxis des Ausschlusses fördern die Zeugen Jehovas Mitglieder, die ausgeschlossen werden oder sich zurückziehen, so dass sie, von wenigen Ausnahmen abgesehen, einer sozialen Isolation von den übrigen Mitgliedern der Religionsgemeinschaft ausgesetzt sind“, schließt Richter Ole Kristen Øverberg.


Mehr demnächst!

Zeugen Jehovas fordern 35 Millionen an staatlichen Subventionen

Ächtung jetzt persönliche Gewissensentscheidung?
„Keine Überwachung und Kontrolle durch die Ältesten!“

Erschienen in der Fædrelandsvennen am Donnerstag, 18. Januar 2024
Übersetzt von JZ Help e.V.

Jan Frode Nilsen
Jan Frode Nilsen aus Risør hat während des laufenden Prozesses vor dem Osloer Bezirksgericht gegen seine ehemalige Religionsgemeinschaft ausgesagt.

Die Zeugen Jehovas haben den norwegischen Staat verklagt, nachdem sie im Jahr 2021 ihre staatlichen Zuschüsse verloren hatten.

In dem Streit geht es darum, ob die Praxis der Zeugen Jehovas, Mitglieder auszuschließen, gegen das Gesetz über Religionsgemeinschaften verstößt. Der Staat bejaht dies, während die Zeugen Jehovas einräumen, dass sie den Ausschluss praktizieren, dass es aber jeder einzelnen Familie überlassen bleibt, ob sie Kontakt zu denjenigen haben will, die die Religionsgemeinschaft verlassen haben. In einer E-Mail an Fædrelandsvennen schreibt Jørgen Pedersen, Sprecher der Zeugen Jehovas in Skandinavien, Folgendes:

„Es ist Sache des einzelnen Gemeindemitglieds, auf der Grundlage seines persönlichen religiösen Gewissens die biblische Aufforderung „hör auf, mit ehemaligen Mitgliedern zu verkehren“ anzuwenden. Die Ältesten der Versammlung überwachen weder das persönliche Leben der Mitglieder der Versammlung, als wären sie „Polizisten“, noch üben sie eine Kontrolle über den Glauben der einzelnen Zeugen Jehovas aus. Dies wurde durch die Zeugenaussagen vor dem Osloer Bezirksgericht am Mittwoch und Donnerstag letzter Woche eindeutig bestätigt.“

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Und darüber hinaus:

„Die biblisch begründete Ausschlusspraxis der Zeugen Jehovas wurde von höheren Gerichten in der ganzen Welt geprüft, darunter in Argentinien, Belgien, Kanada, England, Deutschland, Irland, Italien, Japan, Polen, Südafrika und den Vereinigten Staaten. Alle diese höheren Gerichte haben übereinstimmend entschieden, dass diese religiöse Praxis völlig legal ist und nicht zur Diskriminierung beiträgt.“

Hat mehrere Male geweint

Vor Gericht haben jedoch mehrere Zeugen des Staates beschrieben, wie sie nach ihrem Austritt aus den Zeugen Jehovas den Kontakt zu Familie und Freunden verloren haben. Einige haben erlebt, dass sie geächtet wurden, während andere die Religionsgemeinschaft mehr oder weniger freiwillig verlassen haben. Jan Frode Nilsen, der seine Geschichte bereits in Fædrelandsvennen erzählt hat, ist einer der Zeugen für den Staat.

„Es gab viele ehemalige Mitglieder, die sich vor Gericht gemeldet und ihre Geschichte erzählt haben. Es war herzzerreißend, und ich habe mehrmals geweint, als ich hörte, wie sie nach ihrem Austritt aus den Zeugen Jehovas jeden Kontakt zu Familie, Freunden und Kindern verloren haben. Manche „freiwillig“, andere wurden ausgeschlossen“, sagt Nilsen.

In jedem Fall wird man aus der Gemeinschaft ausgeschlossen

Er ist der Meinung, dass die Zeugen Jehovas nicht die Wahrheit sagen, wenn sie vor Gericht behaupten, dass es jeder einzelnen Familie freisteht, ob sie Kontakt zu Mitgliedern haben will, die die Glaubensgemeinschaft verlassen haben.

„Sie sagen, dass sie eine solche Praxis nicht haben, was Unsinn ist. Ich kenne viele Menschen, die regelrecht ausgegrenzt wurden und dadurch ihr gesamtes Netzwerk verloren haben.“

Die Zeugen Jehovas sind der Ansicht, dass der Verlust ihres Rechts auf Registrierung als Religionsgemeinschaft eine Verletzung der Religionsfreiheit darstellt und gegen die Menschenrechte verstößt.

Verstoß gegen die Religionsfreiheit?

Der Gouverneur von Oslo und Viken verweigerte den Zeugen Jehovas zunächst staatliche Zuschüsse und die Registrierung als Religionsgemeinschaft. Der Gouverneur war der Ansicht, dass die Zeugen Jehovas das Recht ihrer Mitglieder auf freien Austritt verletzten und dass ein freiwilliger Austritt, oder Austritt per Ausschluss aus der Gemeinde bedeute, dass sie keinen Kontakt mehr zu Familie und Freunden haben dürften.

„Diese Praxis kann dazu führen, dass sich die Mitglieder unter Druck gesetzt fühlen, in der Religionsgemeinschaft zu bleiben“, heißt es in der Entscheidung des Landrats aus dem Jahr 2021.

Die Zeugen Jehovas sind der Ansicht, dass die Tatsache, dass sie das Recht auf Registrierung als Religionsgemeinschaft verloren haben, eine Verletzung der Religionsfreiheit darstellt und gegen die Menschenrechte verstößt, und in einer E-Mail verweist Sprecher Pedersen auf Folgendes:

„Der staatliche Verwalter besteht darauf, dass der Verlust der staatlichen Unterstützung und der Registrierung keine Verletzung der Religionsfreiheit und der Menschenrechte darstellt. Aber der EGMR [Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte – Anm. JZ Help e.V.] hat Russlands Einsatz der Deregistrierung (und anderer Dinge), um die Zeugen Jehovas zu zwingen, rundweg abgelehnt. In einer Entscheidung vom 7. Juni 2022 in der Rechtssache Taganrog LRO und andere gegen Russland erklärte der EGMR, dass Russlands „Politik der Intoleranz … gegenüber den religiösen Praktiken der Zeugen Jehovas“ (§ 254) eine Verletzung mehrerer Artikel der EMRK [Europäische Menschenrechtskonvention – Anm. JZ Help e.V.] darstellt.“

Der Staat hat vor Gericht bestritten, gegen die EMRK verstoßen zu haben, weil die Zeugen Jehovas immer noch das Recht haben, sich als Religionsgemeinschaft zu bezeichnen.

Das Buch der Ältesten, „Hütet die Herde Gottes“, sollte nur von Männern gelesen werden, die Älteste bei Jehovas Zeugen sind. In dem Buch werden die Aufgaben der Ältesten beschrieben, und Auszüge daraus werden jetzt vor Gericht als Beweismittel vorgelegt.

Eigene Texte von Zeugen Jehovas als Beweismittel verwenden

Als Beweis für die Ausgrenzungspraxis der Zeugen Jehovas hat der Staat vor Gericht sowohl Zitate aus dem „Ältestenbuch“ als auch Verweise auf die eigene Website der Religionsgemeinschaft JW(dot)org vorgelegt. Sie sind der Meinung, dass beide Quellen klare Antworten auf die Praxis des Ausschlusses von Mitgliedern geben und sie ermutigen, keinen Kontakt mit ausgestoßenen Familienmitgliedern zu haben. Die Zeugen Jehovas verhindern somit den freien Austritt. Der Staat glaubt auch beweisen zu können, dass die Rechte der Kinder in der Religionsgemeinschaft verletzt werden, indem sie psychischer Gewalt und sozialer Kontrolle ausgesetzt werden.

Die Zeugen Jehovas hingegen sind der Ansicht, dass das „Ältestenbuch“ ein religiöser Text ist und dass Dinge aus diesem Buch nicht wörtlich interpretiert werden dürfen. Laut der Zeitung Vårt Land haben die Zeugen Jehovas vor Gericht darauf hingewiesen, dass die Religionsfreiheit dem Staat Grenzen setzt und dass der Staat grundlegende religiöse Texte nicht auslegen darf.

„Wie die Dinge interpretiert und im Vergleich zu anderen Aussagen in denselben Texten gewichtet werden, hat der Richter nicht die theologischen Voraussetzungen, um zu entscheiden.“, sagte Anders Ryssdal, der Anwalt der Zeugen Jehovas, letzte Woche vor Gericht.

In einer E-Mail führt Jørgen Pedersen, Sprecher der Zeugen Jehovas in Skandinavien, aus:

„Es ist wichtig zu betonen, dass die Tatsache, dass es nicht Sache des Staates ist, die Texte der Zeugen Jehovas zu interpretieren, nicht von den Zeugen Jehovas erfunden wurde. Dieser Grundsatz ist in der internationalen Rechtsprechung, zum Beispiel durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), eindeutig festgelegt worden.“

Mehr als Religionsfreiheit

Für die Zeugen Jehovas geht es in diesem Fall nicht nur um die Religionsfreiheit, sondern auch um die mehr als 50 Millionen NOK [Norwegische Kronen], die sie seit 2021 an staatlichen Beihilfen verloren haben. Für Jan Frode Nilsen und die anderen ehemaligen Mitglieder der Glaubensgemeinschaft geht es um viel mehr.

„Der Fall wird in mehreren Ländern aufmerksam verfolgt, und viele sind besorgt über das Ergebnis und die Bedeutung, die es im Nachhinein haben wird. Aber unabhängig davon, wie der Fall ausgeht, konnten diejenigen, die über ihre eigene Ausgrenzung und den Verlust aller sozialen Kontakte zu Familie und Freunden ausgesagt haben, ihre Geschichte laut erzählen. Ich denke, das ist eine gute Erfahrung für viele, die nach ihrem Austritt aus den Zeugen Jehovas eine schreckliche Zeit erlebt haben.“

Der Prozess endete am Freitag, dem 19. Januar, und sollten die Zeugen Jehovas den Prozess gegen den Staat verlieren, wird wahrscheinlich Berufung eingelegt.

„Sollte es ein negatives Urteil geben, werden wir unsere rechtlichen Möglichkeiten prüfen“, schreibt Jørgen Pedersen, Sprecher der Zeugen Jehovas.

Zeugen Jehovas fordern 35 Millionen an staatlichen Subventionen!


Weitere Rechtsentscheidungen gegen Zeugen Jehovas – Europa und International -> hier!

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