Niederlande: Gericht bestätigt Bericht zum Kindesmissbrauch bei Jehovas Zeugen

Die Untersuchung zum Kindesmissbrauch bei Jehovas Zeugen wurde durch die Niederländische Regierung in Auftrag gegeben. Jehovas Zeugen haben versucht, die Veröffentlichung des Berichts gerichtlich zu stoppen, mussten jedoch eine juristische Niederlage einstecken. Der Bericht über jahrelangen Missbrauch darf veröffentlicht werden.

Am 23.01.2020 berichtet die Niederländischen Tageszeitung AD über die Untersuchung zu sexuellem Missbrauch bei den Zeugen Jehovas durch die Universität Utrecht. Hier finden Sie die übersetzte Zusammenfassung des Berichts.

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Zur Originalseite mit Link zum Originalbericht auf niederländisch geht es hier.

Inzwischen wollen Jehovas Zeugen gegen den Bericht gerichtlich vorgehen wie rtv drenthe am 23.01.2020 schreibt (deutsche Übersetzung).

Pressestimmen

Universität Utrecht stellt Bericht vor  – Jahrelanger Missbrauch der Zeugen Jehovas gerichtlich bestätigt
Tagesspiegel, 23.01.2020

In den Niederlanden ist ein Bericht über sexuellen Missbrauch bei den Zeugen Jehovas veröffentlicht worden. Das wurde von einem Gericht entschieden. Die Gemeinschaft hatte sich gegen eine Veröffentlichung gewehrt.
religion.orf.at, 24.01.2020

Wir sind weiterhin besorgt darüber, dass die Zeugen Jehovas den Ernst des Problems immer noch nicht erkennen. Das zusammenfassende Verfahren zur Verhinderung der Veröffentlichung des Berichts unterstreicht unsere Besorgnis.
Reclaimed Voices, Presseerklärung

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Landtag von Baden-Württemberg wegen Jehovas Zeugen

Landtag von Baden-Württemberg – Antrag der FDP/DVP: Aktuelle Erkenntnisse im Hinblick auf den Status der Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts

Am 12. Dezember 2019 hat der Abgeordnete Dr. Ulrich Goll mit anderen Abgeordneten der FDP/DVP-Fraktion einen Antrag an den Landtag von Baden-Württemberg (zu finden unter 11.02.2020) eingereicht mit dem Thema „Aktuelle Erkenntnisse im Hinblick auf den Status der Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts“.

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Damit wird der Landtag aufgefordert zu beschließen, dass die Landesregierung über die eingereichten 15 Fragen berichten soll, die sich hauptsächlich mit der Rechtstreue der Jehovas Zeugen beschäftigen. Die Antragsteller beziehen sich dabei auf das auch uns vorliegende Experten-Gutachten.

Am 11. Februar 2020 hat nunmehr die Landesregierung sehr ausweichend geantwortet, leider ohne auf die vorgebrachten Punkte tatsächlich inhaltlich eingegangen zu sein. Die FDP/DVP-Fraktion hat uns mitgeteilt, dass sie diese Stellungnahme so nicht akzeptieren werden.

Um die Anfrage zu unterstützen, können Sie sich gerne an die Antragsteller der Anfrage wenden, insbesondere wenn Sie aus dem Bundesland Baden-Württemberg kommen.

Hier finden Sie den Antrag der FDP/DVP und die Stellungnahme der Landesregierung.

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Jahresbericht 2019

Der Vorstandsvorsitzende des Vereins Udo Obermayer berichtet über Aktivitäten und Erreichtes im Jahresbericht 2019.

So haben wir das Informationsangebot auf unserer Website jz.help zu den Problemfeldern und Hilfsangeboten deutlich ausgebaut. Auch unsere Forderungen an Jehovas Zeugen haben wir klar und deutlich formuliert. Gleichzeitig ist es uns auch gelungen wesentlich mehr Menschen zu erreichen und damit auch bedeutend mehr Betroffenen Hilfe zukommen lassen.

Weitergehende Informationen zu einzelnen Punkten aus dem Video finden Sie hier:

Kindesmissbrauch bei Jehovas Zeugen in Belgien

ARD berichtet, gut recherchiert,
im Europamagazin
und als Schwerpunkt in der Tagesschau,
wie offenbar strikte Machtstrukturen, Kindesmissbrauch bei Jehovas Zeugen begünstigt haben könnten:
Knapp 100 Fälle von mutmaßlichem sexuellen Missbrauch sind in Belgien ans Licht gekommen – die Opfer berichten von enormem Druck, nicht in Kontakt mit Justiz und Polizei zu treten

Weitere Infos über das weltweite Problem des Kindesmissbrauchs bei Jehovas Zeugen finden Sie hier.

Watchtower Society attackiert unseren Verein

Aktualisierung vom 27.06.2020: Namensänderung in JZ Help, inzwischen ist auch unser YouTube-Kanal wieder entsperrt.

29.08.2019
Die Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania hat unseren YouTube-Kanal und unseren Instagram-Account sperren lassen wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen. Es ist zu befürchten, dass weitere Internet-Auftritte davon betroffen sein werden.

Wir widersprechen dieser angeblichen Markenrechtsverletzung auf das Schärfste .

Wir freuen uns einerseits, dass unsere Arbeit sogar bis in die USA registriert wird, da wir uns überwiegend an ein deutsches Publikum wenden. Andererseits zeigt diese Vorgehensweise auch, wie Jehovas Zeugen mit allen Mitteln versuchen, Kritiker und Aufklärer auszuschalten.

Bitte unterstützen Sie uns in unserem Bemühen weiterhin über Jehovas Zeugen und andere Sekten aufzuklären und deren Opfer zu beraten und ihnen zu helfen. Gerade in der aktuellen Situation sind wir auf ihre Spenden angewiesen.

Allen, die uns bereits unterstützen, möchten wir vielmals danken!

26. Juli – Internationaler Gedenktag für die Opfer der Wachtturm-Organisation

Weltweit machen Betroffene und Menschenrechtsaktivisten anlässlich des internationalen Gedenktages für die Opfer der Wachtturm-Organisation auf Grund- und Menschenrechtsverletzungen bei den Zeugen Jehovas aufmerksam – auch JZ Help e.V. und der Goldene Aluhut, u.a. mit einem Stand am Alexanderplatz in Berlin

Die Medienmitteilung finden Sie hier.

Weitere Informationen über das Ächtungs- und Kontaktverbot bei Jehovas Zeugen und die gravierenden Folgen sind hier zu finden.

Pressestimmen

SNA Radio
Wachtturm-Opfer-Gedenktag in Berlin

Humanistischer Pressedienst
Internationaler Gedenktag für die Opfer der Wachtturm-Organisation – Aufklärung auf dem Alexanderplatz

Berliner Kurier
Die Opfer Jehovas – hier packen zwei ehemalige Mitglieder der Sekte aus

Luzerner Zeitung
Zum «sozialen Tod» verurteilt – ein Gedenktag soll die Öffentlichkeit auf eine bedenkliche Praxis der Zeugen Jehovas aufmerksam machen.


Regina Spiess – Vorstandsmitglied unseres Vereins und ausgewiesene Sektenexpertin – siegt gegen Jehovas Zeugen vor Schweizer Gericht

Vorstandsmitglied JW Opfer Hilfe e.V.

Zürich, 10.7.2019 – Wir gratulieren zu diesem Erfolg! Das ist ein großer Tag für die Aufklärungsarbeit über Jehovas Zeugen. Zum ersten Mal werden wesentliche Kritikpunkte durch ein Gericht in der Schweiz bestätigt.

Update 7.7.2020: Inzwischen ist das Urteil rechtskräftig. Mehr Informationen hierzu finden Sie hier.

Kritik an Jehovas Zeugen

Wegen eines Interviews im Zürcher Tagesanzeiger vom 27.05.2015 «Zeugen Jehovas reissen Familien auseinander» zum internationalen Wachtturm-Opfer-Gedenktag wurde Regina Spiess wegen ehrverletzender, übler Nachrede von Jehovas Zeugen angeklagt.

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Zum Zeitpunkt des Interviews arbeitete sie als Sektenberaterin bei der Beratungsstelle infoSekta in Zürich. Die Jehovas Zeugen behaupteten, dass die Vorwürfe im Interview nicht wahr wären, wie z.B. die Existenz der Zwei-Zeugen-Regelung, die Ächtung von Ausgestiegenen oder Todesfälle infolge verweigerter Bluttransfusionen.

Gerichtsprozess und Urteil

Am 9. Juli 2019 fand der Prozess vor dem Bezirksgericht in Zürich statt. Der Tagesanzeiger berichtete darüber. Regina Spiess bezeichnete die Zeugen Jehovas u.a. als «hochproblematische Gemeinschaft, die bis auf die Ebene existentieller Identifikation versucht, manipulativ auf ihre Mitglieder einzuwirken». Auch würde die Organisation der Zeugen Jehovas für sich das Recht auf Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit einfordern, den eigenen Mitgliedern aber nicht gewähren. Das gegen außen abgeschlossene System und gewisse Regeln förderten zudem sexuelle Gewalt an Kindern.

Das Urteil lautete auf Freispruch, weil Regina Spiess die von ihr getroffenen Aussagen belegen (d.h. den Wahrheits- bzw. Gutglaubensbeweis erbringen) konnte. Sie habe, so der Richter, ihren Auftrag wahrgenommen und im Namen der Fachstelle infoSekta Aufklärungsarbeit geleistet.

Urteilsbegründung und Prozessdokumentation

Zur Urteilsbegründung und zur Prozessdokumentation geht es hier.

Pressestimmen

REPUBLIK – Alles was Recht ist – Kritik an Zeugen Jehovas ist erlaubt.
Was man alles über die Organisation sagen darf, z.B. dass bei den Zeugen Jehovas eine «Praxis der Ächtung» von Aussteigern herrsche, ihren Mitgliedern die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit nicht gewähren, dass Kinder in permanenter Angst leben und immer wieder Gläubige nach Verkehrsunfällen oder Frauen bei der Geburt sterben, weil sie keine Bluttransfusion akzeptieren dürfen. 

Nau.ch – Bezirksgericht Zürich spricht Ex-Infosekta-Mitarbeiterin frei.
Das Bezirksgericht Zürich hat am Dienstag eine ehemalige Mitarbeitern der Sektenberatungsstelle Infosekta vom Vorwurf der mehrfachen üblen Nachrede freigesprochen. Sie hatte sich in den Medien kritisch über die Glaubensgemeinschaft Zeugen Jehovas geäussert.

Tagesanzeiger – Bezirksgericht Zürich spricht Sektenspezialistin frei.
Zeugen Jehovas haben die Frau wegen kritischer Äusserungen in den Medien angezeigt. Sie sind vor dem Richter abgeblitzt.

Bluewin – Bezirksgericht Zürich spricht Sektenspezialistin frei.
Eine ehemalige Infosekta-Mitarbeiterin hatte sich in der Vergangenheit in den Medien kritisch gegenüber den Zeugen Jehovas geäussert. Vom gegen sie erhobenen Vorwurf der üblen Nachrede wurde sie nun aber vom Zürcher Bezirksgericht freigesprochen.

Der Landbote – Sektenexpertin wird freigesprochen.
Wegen Aussagen in einem Interview hatten die Zeugen Jehovas eine Mitarbeiterin der Beratungsstelle Infosekta angezeigt.

Baseler Zeitung – Bezirksgericht Zürich spricht Sektenspezialistin frei.
Zeugen Jehovas haben die Frau wegen kritischer Äusserungen in den Medien angezeigt. Sie sind vor dem Richter abgeblitzt.

Zürichsee-Zeitung – Sektenexpertin wird freigesprochen.
Wegen Aussagen in einem Interview hatten die Zeugen Jehovas eine Mitarbeiterin der Beratungsstelle Infosekta angezeigt.

Bieler Tagblatt – Sektenkritikerin freigesprochen.
Zürich Das Bezirksgericht Zürich hat eine frühere Mitarbeiterin der Sektenberatungsstelle Infosekta entlastet. Die Zeugen Jehovas hatten sie angezeigt.

Berner Zeitung – Bezirksgericht Zürich spricht Sektenspezialistin frei
Das Bezirksgericht Zürich sprach am Dienstag eine ehemalige Mitarbeiterin der Sektenberatungsstelle Infosekta vom Vorwurf der mehrfachen üblen Nachrede frei. Angezeigt hatten sie die Zeugen Jehovas wegen kritischer Äusserungen in den Medien.

Radio Sunshine – BEZIRKSGERICHT ZÜRICH SPRICHT SEKTENSPEZIALISTIN FREI.
Das Bezirksgericht Zürich hat am Dienstag eine ehemalige Mitarbeiterin der Sektenberatungsstelle Infosekta vom Vorwurf der mehrfachen üblen Nachrede freigesprochen. Angezeigt hatten sie die Zeugen Jehovas wegen kritischer Äusserungen in den Medien.

Jehovas Zeugen bereits 2015 mit Strafanzeige gescheitert

Anna Gunkel arbeitet als Physiotherapeutin und Fachberaterin Psycho-Traumatologie mit Menschen mit posttraumatischen Belastungsstörungen. Sie sagte im Interview: «Praktisch jede meiner Patientinnen, die bei den Zeugen Jehovas aufwuchs, wurde missbraucht»
(watson, 23.04.2015)

Der Anwalt der Zeugen Jehovas Oliver Huber leitete darauf hin Strafanzeige ein. «Die Beschuldigte habe mehrere unwahre ehrverletzende Äußerungen getätigt». Die Zeugen Jehovas blitzten jedoch ab, da die Staatsanwaltschaft die Voraussetzungen für eine Untersuchung als nicht gegeben ansah.
(watson, 22.10.2015)

Weitere Details zu Kritikpunkten bei Jehovas Zeugen

Hier finden Sie weitere Informationen.

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Italien – ex-Zeugin Jehovas stellt Strafanzeige wegen Ächtung

05.07.19 | Corriereromagna.it, RIMINI. Ihre Verwandten und langjährigen Freunde haben aufgehört mit ihr zu reden und wechseln die Strassenseite, wenn sie sie treffen. Die „Ältesten“ der Versammlung der Zeugen Jehovas, zu denen sie trotz einer internen Ermahnung gehört, haben die Ankündigung ihres Ausschlusses öffentlich in der Gemeinde bekanntgegeben. Dies gilt als Massnahme, damit die Anhänger innerhalb der Gruppe wissen, wen sie ab sofort meiden müssen sowie jeglichen Kontakt zu unterbinden haben.

Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet: Die noch zu prüfenden Straftatbestände sind Stalking, Verletzung der Privatsphäre und Verleumdung.

Hier geht es zur kompletten Übersetzung des Artikels.

Strafanzeige gegen Zeugen Jehovas

 SWR Aktuell Baden-Württemberg, 3.7.2019 – Mitglieder einer Opferschutzorganisation haben beim Polizeipräsidium Stuttgart Strafanzeige gegen führende Mitglieder der Zeugen Jehovas gestellt. Die Organisation wirft der Religionsgemeinschaft Prozessbetrug vor.

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Es wird den Zeugen Jehovas vorgeworfen, dass sie Mitglieder unter Druck setzten, wenn diese weiterhin Kontakt zu Aussteigern hielten. Dies verstoße gegen den vom Grundgesetz geforderten Schutz von Ehe und Familie. Vor Gericht hätten die Zeugen Jehovas dies anders dargestellt. 

Zudem werfen die Vertreter der „Jehovah’s Witnesses Opfer Hilfe“ der Religionsgemeinschaft vor, Mitglieder würden unter Druck gesetzt, wenn sie im Falle lebensbedrohlicher Krankheiten Bluttransfusionen akzeptierten. Darüber hinaus werde sexueller Missbrauch innerhalb der Zeugen Zehovas häufig nicht aufgeklärt.

Pressestimmen

Streit zu Kontakt mit Aussteigern – Opferorganisation stellt Anzeige gegen Zeugen Jehovas. Sie wirft der Gemeinschaft Prozessbetrugs vor.
Die Vorwürfe der Jehovah’s Witness Opfer Hilfe stützen sich auf ein Expertengutachten, eine Analyse der Literatur der Wachtturm-Gesellschaft sowie Zeugen Aussagen. Die Zentrale der Zeugen Jehovas im hessisichen Selters sieht die Vorwürfe als rufschädigend an.
Haller Tagblatt, 10.07.2019

Streit zu Kontakt mit Aussteigern – Opferorganisation stellt Anzeige gegen Zeugen Jehovas. Sie wirft der Gemeinschaft Prozessbetrugs vor
NWZ Göppinger Kreisnachrichten, 10.07.2019

Opferschutzorganisation beklagt Druck gegen Mitglieder – Strafanzeige gegen führende Mitglieder der Zeugen Jehovas
Kirche + Leben Netz, 03.07.2019

SWR: Strafanzeige gegen führende Mitglieder der Zeugen Jehovas – Verstoß gegen Schutz von Ehe und Familie?
Domradio.de, 03.07.2019

weitergehende Informationen

Hier finden Sie weitere Infos zu Ächtung & Kontaktverbot und Bluttransfusionsverbot.

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Kanada – Sammelklage wegen Kindesmissbrauch genehmigt

In Quebec wurde eine Sammelklage gegen Zeugen Jehovas genehmigt.

Die Sammelklage zielt auf 150.000 $ moralischen Schadenersatz und 100.000 $ Strafschadenersatz für jedes Mitglied der Kategorie ab. Wie viele Menschen letztendlich an der Sammelklage teilnehmen werden, ist noch ungewiss. Es sind alle aktiven und ehemaligen Zeugen Jehovas in Quebec aufgerufen, sich bei der Anwältin zu melden, sofern sie Opfer von Kindermissbrauch bei den Zeugen Jehovas wurden.

Artikel in the Canadian Press vom 05. März 2019