Umfrage Sektenausstieg

*** Neu – jetzt auch in Österreich ***

Die Universität Zürich führt eine Umfrage zum Sektenausstieg in Deutschland, Österreich und der Schweiz, insbesondere auch Zeugen Jehovas betreffend, mit dem Titel durch:

Umfrage zur Erfassung psychischer Belastung und Resilienz (psychische Widerstandskraft) nach Austritt oder Ausschluss aus einer (fundamentalen) christlichen Glaubensgemeinschaft.
https://ww3.unipark.de/uc/landis_Universit__t_Z__rich__Psy/46a9/

Für eine wissenschaftliche Studie sucht die Universität Zürich 600 ehemalige Mitglieder einer (fundamentalen) christlichen Glaubensgemeinschaft (z.B. Zeugen Jehovas, Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten…), die über 18 Jahre alt, deutscher Muttersprache oder mit guten Deutschkenntnissen und wohnhaft in Deutschland, Österreich und der Schweiz – bitte machen Sie mit, wenn Sie betroffen sind!

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Anmerkung: Als ehemalige Mitglieder zählen auch Personen mit einem starken Gefühl der Zugehörigkeit, ohne regulär der Glaubensgemeinschaft beigetreten gewesen zu sein.

Ziel der Studie: Untersucht werden die persönlichen Erfahrungen von Mitgliedern einer (fundamentalen) christlichen Glaubensgemeinschaft im Rückblick. Dabei interessieren uns die Erfahrungen während der Mitgliedschaft, die Gründe und Umstände des Austritts/Ausschlusses sowie die gesundheitlichen, psychischen und sozialen Folgen. 

Ablauf und Dauer der Studie: Es handelt sich um eine anonyme Online-Befragung, auf welche über einen Link zugegriffen werden kann. Der Fragebogen wird ca. 30-40 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen. Die Online-Befragung kann jederzeit durchgeführt werden. 

Alle Daten werden vertraulich behandelt.

Falls Sie an einer Studienteilnahme interessiert sind und oben genannte Kriterien auf Sie zutreffen, können Sie über folgenden Link auf die Studie Zugriff nehmen: https://ww3.unipark.de/uc/landis_Universit__t_Z__rich__Psy/46a9/

Wünschen Sie weitere Informationen, wenden Sie sich bitte an die Studienleiterin: Frau PD Dr. Myriam Thoma, Universität Zürich, Binzmühlestrasse 14/17, 8050 Zürich, E-mail: resilienz@psychologie.uzh.ch

Weitere Informationen zu den Folgen der Mitgliedschaft in Sekten finden Sie hier.

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Missionsbriefe von Kindern – Artikel im Bieler Tagblatt vom 25. Januar 2021

Im Dezember 2020 berichtete JZ Help über die Briefoffensive der Zeugen Jehovas. Im Bieler Tagblatt vom 25. Januar findet sich ein großer Beitrag zum Thema. Aufhänger ist ein Missions-Brief von Kindern.

Kinder werben für Zeugen Jehovas

Bieler Tagblatt vom Montag, 25. Januar 2021  

Biel «Gerne möchten wir mit Ihnen einen Bibeltext teilen»: Zwei zehnjährige Kinder missionieren in handgeschriebenen Briefen für die Zeugen Jehovas. Fachstellen ordnen dies kritisch ein. 

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In Biel und Umgebung sind handverfasste Briefe von Kindern aufgetaucht, die für die Zeugen Jehovas (ZJ) missionieren. Die Eltern der Kinder und Zeugen Jehovas Schweiz betonen, dass es sich hierbei um freiwillige Aktionen handle, die Initiative sei von den Kindern aus gegangen. Organisationen und Sektenspezialistinnen üben grundsätzlich Kritik an der frühen Einbindung der Kinder in die enge Glaubenswelt der ZJ. Sektenkennerin Regina Spiess bestätigt, dass bei den Zeugen Jehovas schon ganz kleine Kinder zum Missionieren angehalten werden. Und Susanne Schaaf von der Fachstelle Infosekta: «Wir halten das für problematisch, weil bereits bei den Kleinsten angstvolle Bilder zu Satan und Weltuntergang verankert werden.» sz   

Kommentar: Alles im Namen der Religionsfreiheit

Sarah Zurbuchen, Redaktorin
Kinder, die in einem netten Ton Briefe schreiben und darin auf ihren Glauben aufmerksam machen: Tönt harmlos, oder? Trotzdem irritieren die Zeilen. Aufbau und Tonalität erinnern nicht an den Stil einer Zehnjährigen, und der Text ähnelt in seiner Wortwahl dem Inhalt anderer Missionarsbriefe der Zeugen Jehovas. Der Verdacht, dass hier Kinder instrumentalisiert werden, liegt nahe. Erst recht, wenn wir einen Blick in die Glaubenswelt und das strenge Regelwerk dieser Religionsgemeinschaft werfen. Eine der bekanntesten Regeln ist das Verbot von Bluttransfusionen auch in lebensbedrohlichen Situationen. Wie die Sektenspezialistin Regina Spiess aus langjähriger Erfahrung weiss, wachsen Kinder der Zeugen Jehovas mit sozialer Ausgrenzung auf, weil sie an keinen Geburtstagen, Weihnachtsfeiern oder Feiertagsbastelarbeiten in der Schule teilnehmen dürfen. Zahlreiche Berichte von ehemaligen Mitgliedern belegen ausserdem, dass ein Ausstieg mit sozialer Ächtung einhergeht. Ehemalige Zeugen Jehovas berichten von Menschen, die wegen ihrer Sexualität ausserhalb der heteronormativen Vorstellungen diskriminiert werden und von Kindern, die mit Teufels- und Weltuntergangsvorstellungen verängstigt werden. Viele dieser Ehemaligen sind heute traumatisiert. Vor diesem Hintergrund wirken die Briefe zweier zehnjähriger Mädchen nicht mehr so harmlos. Ja, die Religionsfreiheit ist ein Grundrecht unserer Verfassung. Doch es darf nicht sein, dass in deren Namen Kinder ausgegrenzt und geächtet werden. Die Thematik der Kindeswohlgefährdung in geschlossenen, dogmatischen Gemeinschaften scheint noch nicht in den gesellschaftlichen und politischen Diskurs eingeflossen zu sein. Doch das wäre dringend nötig.
szurbuchen@bielertagblatt.ch

Neues Phänomen: Missionierende Kinder

Zeugen Jehovas In Biel und der Region sind Briefe aufgetaucht, in denen Kinder für die Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas missionieren. Sektenkennerinnen sind nicht überrascht, beleuchten das Phänomen aber äusserst kritisch.

Sarah Zurbuchen
«Sehr geehrte Frau Zurbuchen. Ich heisse Ida* und bin 10 Jahre alt. Mit meiner Freundin Sarina* wollen wir Ihnen diesen Brief schreiben.» Die Zeilen sind in freundlichem Ton verfasst. Der offensichtlich von Kinderhand geschriebene, an die private Adresse geschickte Brief verweist auf Covid-19, weswegen die beiden Mädchen nicht persönlich vorbeikommenkönnten. Sie stellen die Frage, wie es wohl weitergeht mit «dieser Pandemie»? Und dann: «Mit unseren Eltern haben wir gelernt, dass die Bibel diese Fragen beantwortet.» Es folgen ein Bibeltext und ein Verweis auf die Website der Zeugen Jehovas «mit mehr Informationen und auch Videos für Gross und klein.» Man dürfe auch auf die Mail der Eltern schreiben oder anrufen, steht zum Schluss. Der Brief ist offenbar kein Einzelfall. Das BT weiss von zwei anderen Haushalten in der Region, die einen von Kindern verfassten Werbebrief der Zeugen Jehovas erhalten haben. Den meisten bekannt sind die Zeugen Jehovas (ZJ), weil sie an der Türe klingeln oder auf der Strasse Druckerzeugnisse verteilen. Doch Kinder, die per Brief missionieren, das scheint ein neueres Phänomen zu sein.

Mit handgeschriebenen Briefen werben Kinder für die Zeugen Jehovas. ZVG/ILLUSTRATION: ML

«Problematisch», «Indoktrination»
Seitdem im Frühling 2020 wegen Covid-19 der Predigtdienst eingestellt worden ist, seien von den ZJ Tausende Missionierungsbriefe geschrieben und verschickt worden, informiert die Zeugen-Jehovas-Kennerin Regina Spiess von der Organisation JZ Help. Auch Schweizer Politikerinnen und Politiker, Firmen, Anwälte und Ärztinnen seien in den letzten Monaten vermehrt angeschrieben worden.
Zeugen Jehovas sind zur Mission verpflichtet und ihre Aktivitäten müssen der Gemeinschaft rückgemeldet werden, wie Susanne Schaaf von der Fachstelle für Sektenfragen Infosekta bestätigt. «Je aktiver in der Verkündung, desto vorbildlicher.» Die Coronakrise werde von den Zeugen Jehovas als eindeutiges Zeichen aufgefasst, dass nun die letzte Phase der letzten Tage angebrochen sei. «Daher eignet sich die Coronapandemie als Anlass für die briefliche Missionierung », so Schaaf. Dass diese Briefe nun offenbar auch von Kindern verfasst werden, ist weder Spiess noch Schaaf bisher bekannt gewesen. Spiess: «Es liegt nahe, dass Eltern ihre Kinder ermutigen, ebenfalls Briefe zu schreiben, denn bei den Zeugen Jehovas werden schon ganz kleine Kinder zum Missionieren angehalten.» Und auch Schaaf meint, es sei aus der Perspektive der ZJ konsequent. Kinder würden grundsätzlich in der Erziehung, in den Versammlungen und auch durch entsprechende Trickfilme in diese enge Glaubenswelt eingeführt. «Wir halten das aber für problematisch, weil bereits bei den Kleinsten angstvolle Bilder zu Satan und Weltuntergang verankert werden.»
Sektenexperte Hugo Stamm ist nicht minder überrascht von der Aktion. «Für mich handelt es sich hierbei um eine Form der Indoktrination: Die Einbindung und Konditionierung auf die radikalen religiösen Dogmen soll möglichst früh passieren.» Rechtlich lasse sich dagegen schwerlich etwas unternehmen, weil die Erziehungshoheit und die religiöse Erziehung bei den Eltern liege, so Stamm.

Kinderwerden «miteinbezogen»
Darauf berufen sich denn die Zeugen Jehovas auch. Dominic von Niederhäusern, zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit bei den ZJ Schweiz sagt, Kinder und Jugendlichen würden in die religiöse Weltanschauung «miteinbezogen ». Die hier erwähnte Briefaktion von Kindern sei nicht konzertiert, sondern es handle sich dabei um individuelle Entscheidungen. Darauf beruft sich auch der Vater (Name der Red. bekannt) des zehnjährigen Mädchens. Er betont, seine Tochter habe dies freiwillig gemacht, «weil das Gebot von Jesus, zu predigen, auch an die Kinder gerichtet ist». Und der Öffentlichkeitsbeauftragte weiter: «Wie alle anderen Eltern erziehen wir unsere Kinder, wie wir es für richtig halten und teilen unsere religiöseWeltanschauung mit ihnen. » Gleichzeitig betont er, Kinder würden «zu eigenständigen Erwachsenen erzogen, die eine eigene Meinung haben dürfen». Auf das Thema der Ächtung (siehe auch Text unten) angesprochen, reagiert er ausweichend. Und bezüglich der Trickfilme auf der Zeugen-Jehovas- Website, in denen Kindern strenge Verhaltensregeln allgemein und bei den Predigtdiensten im Speziellen vorgegeben werden, meint von Niederhäusern: «Manchen Kindern passt ja ein sonntäglicher Zoobesuch auch nicht, trotzdem müssen sie mitgehen. So ist das auch bei der Missionstätigkeit.»
In das gleiche Horn bläst der Vater: «In einem Unternehmen kann man schliesslich auch nicht machen, was man will.»

«Hilfe ist oft nicht erwünscht»
Auf der Erziehungsberatung in Biel habe es bisher keine Anfragen für eine Beratung im Zusammenhang mit der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft oder Sekte gegeben, auch nicht vonseiten der Schulen, wie Co- Leiterin Kathrin Hersberger bestätigt. Und auch bei der Kindesund Erwachsenenschutzbehörde Biel scheint es sich um ein unbekanntes Vorgehen zu handeln, wie Leiterin Henriette Kämpf sagt. Dass in der Region Kinder zu Missionarszwecken benutzt werden, höre sie zum erstenMal. «Auch haben wir bisher keine Meldung im Zusammenhang mit den Zeugen Jehovas erhalten», sagt sie. Das liege eventuell daran, dass es sich um eine in sich geschlossene Organisation handle, bei der wenig nach aussen dringe. «Selbstverständlich sind wir aber bereit, das Thema aufzugreifen, wenn es um die Gefährdung des Kindswohls geht.» Dazu brauche es aber konkrete Anhaltspunkte, denen die Kindesschutzbehörde nachgehen könne. Dies könne etwa der Fall sein, wenn Eltern bei einem Kind eine lebenswichtige Bluttransfusion verweigern würden.
Allgemein gibt sie zu bedenken, dass behördliche Schritte in Familien bezüglich der religiösen Erziehung heikel seien.«Wir wollen den Eltern ja Hilfe anbieten und sie in ihrer Erziehungsarbeit stärken. In solchen Glaubensgemeinschaften ist Hilfe aber oft nicht erwünscht.»
* Namen geändert.
Info: JZ Help informiert über Menschenrechtsverstösse bei Zeugen Jehovas und unterstützt Ausstiegswillige. www.jz.help 

Gegen Bluttransfusion und Homosexualität

2019 zählte die Religionsgemeinschaft in der Schweiz 19 281, in Deutschland 165 393 und in Österreich 21 614 im Predigtwerk aktive Zeugen Jehovas. 2016 sollen nach eigenen Angaben 8,3 Millionen sogenannte «Verkündiger» aus weltweit über 119 000 Ortsgemeinden missionarisch aktiv gewesen sein. Die Gemeinschaft ist streng hierarchisch strukturiert und versteht sich selbst als die einzig legitime«christliche, theokratische Organisation». An der Spitze steht die «leitende Körperschaft », die ausMännern besteht. Das Führungsgremium hat seinen Sitz in der neu erbauten Zentrale in Warwick (USA) und versteht sich als «Offenbarungs- und Verbindungskanal Jehovas». Die Zeugen Jehovas (ZJ) sehen Jesus als ein von Gott erschaffenes Wesen. Für sie ist er nicht Teil einer Dreieinigkeit, wie beispielsweise im christlichen Glauben. Sie glauben, dass im Gotteskrieg «Harmagedon» alle Feinde Gottes vernichtet werden, also auch jene, die keine Diener Gottes sind – ohne Aussicht auf Auferstehung. Danach beginnt ein 1000-jähriges Friedensreich. Darum muss den Menschen gepredigt werden, damit sie sich der Glaubensgemeinschaft anschliessen. Das Leben eines ZJ wird durch viele Regeln bestimmt: Weihnachten, Ostern, Advent, Geburtstage, Fasnacht, Muttertag, Silvester und vieles mehr sind als «heidnische Feste» verboten. Ehe und Familie werden in einer traditionell- patriarchalischen Form hoch geschätzt. Homosexualität wird abgelehnt. Der Mann ist der Vorstand der Familie, der Frau «wird ans Herz gelegt, ihren Mann zu lieben und ihn als Haupt der Familie zu respektieren », so das Informationsportal der Zeugen Jehovas zum Thema Ehe. Den getauften ZJ ist es als Verstoss gegen das göttliche Gebot verboten, Bluttransfusionen anzunehmen. Die Welt steht nach dem Glauben der Zeugen Jehovas unter dem Einfluss des Teufels. Den Aussagen von ehemaligen Zeugen Jehovas ist zu entnehmen, dass intensiver Kontakt mit Welt-Menschen, also Nicht-Zeugen, zu vermeiden ist, sowie die aktive Teilhabe am weltlichen System. sz
Quellen: www.ezw-berlin.de; www.relinfo.ch; www.jz.help

«Viele Kinder glauben, dass sie wohl nie erwachsen werden»

Kritik Behörden, Politik und Gesellschaft würden es zulassen, dass Kindern der Zeugen Jehovas Gewalt angetan werde, so Regina Spiess.

Während Jahren hat sich die Psychologin Regina Spiess mit Menschen auseinandergesetzt, die bei den Zeugen Jehovas (ZJ) waren. Spiess ist Psychologin, Sektenspezialistin und im Vorstand der Organisation JZ Help. Die meisten Mitglieder würden in die Gemeinschaft hineingeboren, sagt sie. «Viele berichten von einer schwierigen Kindheit, was auch mit demzentralen Missionsauftrag zu tun hat.» Belastend für die Kinder sei ebenfalls die Rolle, die sie in der Schule einnehmen. Da es Zeugen Jehovas nicht erlaubt ist, an Aktivitäten im Zusammenhang mit Feiern wie Geburtstag, Fasnacht, Ostern oderWeihnachten teilzunehmen, würden sie in eine Aussenseiterposition gezwungen und so sozial an den Rand gedrängt. «Die Kinder müssen jedes Mal, wenn ein Kind Geburtstag feiert oder bei Feiertags-Bastel- Arbeiten das Schulzimmer verlassen oder daneben sitzend zuschauen. Man müsse sich vor Augen führen, was das dem Kind signalisiere: «Du bekommst kein Stück vom Kuchen. Du gehörst nicht dazu».
«Unsere Schulen streben Inklusion an, hier geschieht aber das genaue Gegenteil», sagt Spiess. Die Gesellschaft lasse es zu, dass im Namen der Religionsfreiheit Kinder ausgegrenzt würden. «Wir übernehmen als Gesellschaft damit die Diktion der religiösen Gemeinschaft, anstatt besonders vulnerablen Kindern Teilhabe zu ermöglichen. » Gerade bei Kindern, die meist keine Freundschaften ausserhalb der Gemeinschaft pflegen oder einen Fussballclub besuchen dürfen, würden wir Abstriche bei zentralsten Werten machen. «Es ist eine politische Entscheidung, wie mit dieser Situationumgegangen werden soll und die Aufgabe von Schulbehörden, hier klare Vorgaben zu machen», fordert die Sektenkennerin. Auch die Leiterin der Bieler Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Henriette Kämpf verweist auf die Schulbehörden. Das sei eine schulrechtliche Angelegenheit. «Ein Lehrer oder eine Lehrerin hat meiner Meinung nach aber die Befugnis, im Unterricht die Spielregeln festzulegen und die Kinder an diesen wichtigen Ritualen teilnehmen zu lassen.»
Wie Regina Spiess weiter ausführt, erlebten Zeugen-Jehovas-Kinder in Sachen Bildung zudem nur beschränkte Unterstützung. Der Grund liegt laut der Psychologin in der Weltanschauung der Gemeinschaft, die glaubt, dass das Ende der Welt vor der Tür steht und es sich nicht lohnt, die Zukunft zu planen. Deshalb wird bei ZJ höhere Bildung schlechtgemacht und rigide abgelehnt. «Viele Kinder glauben, dass sie wohl gar nie erwachsen werden, weil das Weltende ja unmittelbar bevorsteht.» Zudem werde das Zerrbild einer durch und durch schlechten Welt transportiert.
Kinder, die als Zeugen Jehovas aufwachsen, werden als Jugendliche ab zwölf Jahren und teilweise schon jünger getauft. Regina Spiess:«Durch die Taufe werden sie Mitglied und können die Gemeinschaft nicht mehr verlassen, ohne geächtet zu werden.» Mit dem Heranwachsen würden Jugendliche jedoch Dinge kritisch hinterfragen. Verstossen getaufte Jugendliche gegen Vorgaben oder kehren der Gemeinschaft den Rücken, droht ihnen Ausschluss und Ächtung, zeigen unzählige Beispiele von ehemaligen Zeugen Jehovas. Würden sie noch zuhause wohnen, würden sie meist nur noch minimale Zuwendung erfahren. Sobald sie ausgezogen bzw. volljährig seien, müssten die Eltern und Geschwister den Kontakt komplett abbrechen, sagt Spiess. «Der Ausschluss ist für die meisten Ehemaligen ein traumatisches Erlebnis. Viele fallen in schwere Depressionen, haben mit massiven Ängsten zu kämpfen, viele berichten von Suizid-Versuchen.»
Regina Spiess findet es stossend, dass Gesellschaft und Politik diese Form von Gewalt an Kindern und Jugendlichen zuliessen. «Wenn Zeugen-Jehovas-Eltern den Kontakt zu ihrem Kind auf Geheiss der Leitung abbrechen müssen, ist das nach meinem Dafürhalten eine klassische Nötigungssituation: Gehorchen die Eltern den Anweisungen nicht, haben sie Sanktionen zu befürchten.» Sie würden damit, so werde ihnen weisgemacht, sowohl die eigene Errettung als auch die des Kindes gefährden. «Hier muss der Staat eingreifen, denn Nötigung ist ein Offizialdelikt.»
«Gewalt in geschlossenen Gemeinschaften richtet sich immer und zuerst gegen die Schwächsten, die Kinder.» Und die Sektenberaterin betont: «Gewalt, die Kinder in solchen Gruppen erfahren, ist immer Gewalt, die wir als Gesellschaft zulassen.» Sarah Zurbuchen

Ächtung ist Mobbing

Die Ächtung von ausgestiegenen Mitgliedern der Zeugen Jehovas ist Mobbing und verstösst gegen die Menschenrechte. Zu diesem Schluss kam ein Gerichtsurteil. Im Juli 2019 hat das Bezirksgericht Zürich Regina Spiess in allen Anklagepunkten freigesprochen. Sie war von der Vereinigung der Zeugen Jehovas Schweiz infolge eines Interviews im «Tages-Anzeiger» 2015 sowie einer Medienmitteilung wegen übler Nachrede angezeigt worden. sz

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Kindesmissbrauch bei den Zeugen Jehovas – Werkstattgespräch

Aktualisierung vom 05.01.2026
Jehovas Zeugen in Deutschland KdöR verklagen inzwischen die Aufarbeitungskommission, resp. die Bundesrepublik Deutschland, zur Herausgabe des vertraulichen Protokolls des Werkstattgesprächs. Die betroffenen Mitglieder des Vereins JZ Help sind Beigeladene in dem Verfahren.

Termin der öffentlichen Verhandlung beim Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstr. 7 findet am 29. Januar 2026 um 11:00 Uhr.
Der Sitzungssaal ist dem Terminsaushang im Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes zu entnehmen.


04.12.2020 Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs sprach am 24. November 2020 im vertraulichen Rahmen mit Expertinnen und Experten über sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bei den Zeugen Jehovas. Vom Verein JZ Help e.V. wurden Vorstand und Vereinsmitglieder interviewt.

Weitergehende Informationen zum Werkstattgespräch finden Sie hier.

Die Kommission möchte herausfinden, welche Bedingungen sexuellen Kindemissbrauch bei den Zeugen Jehovas in der Vergangenheit ermöglicht haben und welche Strukturen Aufklärung und Aufarbeitung verhindern. Dafür sind die Geschichten von Betroffenen sowie Zeitzeuginnen und Zeitzeugen von großer Bedeutung. Sie haben die Möglichkeit, wie auch Personen aus anderen Bereichen, im Rahmen einer vertraulichen Anhörung oder als schriftlicher Bericht sich der Kommission mitzuteilen.

Mehr Informationen zum sexuellen Kindesmissbrauch bei Jehovas Zeugen finden Sie hier.

Pressestimmen

Missbrauch bei den Zeugen Jehovas: Systematische Vertuschung
seemoz, 11.03.2021

Missbrauch bei den Zeugen Jehovas: Systematische Vertuschung
hpd Humanistischer Pressedienst, 04.02.2021

Offener Brief an Markus Grübel MdB, Beauftragter für Religionsfreiheit

In einem offenen Brief an Herrn Markus Grübel MdB, Beauftragter für Religionsfreiheit der Deutschen Bundesregierung, macht der Verein JZ Help e.V. auf die Praxis der Ächtung bei Jehovas Zeugen aufmerksam. Die systematische Ächtung von Aussteigern auch innerhalb der Familie und des engsten Freundeskreises verletzt die Religionsfreiheit. JZ Help fordert zum Handeln auf.

«Das Recht auf Konversion ist quasi der Kern der Religionsfreiheit, nämlich die Chance, meine Religion aufzugeben oder zu wechseln.» (Markus Grübel MdB, Beauftragter der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit, 6. Nov. 2020)

Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung.

Kommission – Info-Veranstaltung

Die Kommission hat auf Nachfragen zur Info-Veranstaltung am 29.9.2020 wie folgt reagiert:

Zitat: „Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs dankt den Betroffenen und Zeitzeug*innen, die an der Online-Veranstaltung ‚Vorstellung der Aufarbeitungskommission im Kontext der Zeugen Jehovas‘ am 29.09.2020 teilgenommen haben.

Ziel der Informationsveranstaltung war es, die Arbeit der Kommission zu präsentieren und für die Teilnahme an vertraulichen Anhörungen zu werben.

Zugleich möchten wir darauf hinweisen, dass aufgrund des Online-Formats ein vertraulicher Rahmen nicht vorgesehen war. Wir bedauern, wenn wir im Vorfeld nicht deutlich genug darauf hingewiesen haben sollten.

Ein ganz anderes Format der Kommission sind vertrauliche Anhörungen von Betroffenen. Sie sind der Kern unserer Arbeit. Planung und Ablauf bis hin zur Auswertung sind streng vertraulich.“

Bitte informieren Sie sich auch zum Kindesmissbrauch bei Jehovas Zeugen und wo Sie als Betroffene/r Hilfe finden können.

Kindesmissbrauch – wichtige Info-Veranstaltung für Betroffene

Kommission startet Schwerpunkt „Sexueller Kindesmissbrauch bei den Zeugen Jehovas“

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (kurz: Kommission) startet ihr nächstes Schwerpunktthema und möchte sich Betroffenen, die sexuellem Kindesmissbrauch bei den Zeugen Jehovas ausgesetzt waren, in einer Online-Informationsveranstaltung vorstellen.

Die Kommission möchte ehemalige und aktuelle Mitglieder der Zeugen Jehovas in der Videokonferenz kennenlernen und ihnen die Möglichkeiten der Aufarbeitung im Rahmen der Kommissionsarbeit aufzeigen.

Die Online-Veranstaltung findet am 29. September 2020 zwischen 10- 12 Uhr statt. Betroffene können sich für die Online-Infoveranstaltung hier anmelden.

Kennen Sie Betroffene? Bitte leiten Sie diese Information weiter.

Zum Hintergrund: Die Kommission möchte Ausmaß, Art und Folgen sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der Vergangenheit aufzeigen, eine breite öffentliche Debatte anstoßen und zur Anerkennung der Betroffenen beitragen. Dazu werden vertrauliche Anhörungen mit Betroffenen geführt und deren schriftliche Berichte ausgewertet. Nur gemeinsam mit den Betroffenen kann eine Aufarbeitung gelingen. Erst wenn Strukturen und Machtmechanismen erkannt sind, wird es möglich sein, Missbrauch und Misshandlung künftig, auch im Kontext der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas, zu verhindern.

Weitere Informationen zu Kindesmissbrauch bei Jehovas Zeugen finden Sie hier.

Vereinigtes Königreich: Offener Brief an Jehovas Zeugen

Im Namen der Überlebenden von sexuellem Kindesmissbrauch.

Deutsche Übersetzung des Englischen Originals

Ein Offener Brief an Jehovas Zeugen im Vereinigten Königreich im Namen aller britischen Überlebenden von sexuellem Kindesmissbrauch durch Jehovas Zeugen

7. August 2020

An die Führer der Jehovas Zeugen im Vereinigten Königreich,

Wir, die Überlebenden von sexuellem Kindesmissbrauch durch Jehovas Zeugen, bitten Sie um eine öffentliche Entschuldigung; wir laden Sie ein, sich im Namen Ihrer religiösen Organisation im Vereinigten Königreich für Ihre unangemessenen Richtlinien zu entschuldigen, die es verabsäumt haben, uns und die breitere Öffentlichkeit vor den Täter*innen von sexuellem Kindesmissbrauch zu schützen.

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Während der laufenden Untersuchung von sexuellem Missbrauch in England und Wales durch die IICSA haben religiöse Institutionen, einschließlich der Zeugen Jehovas, am 10. August die Möglichkeit, mit einer Entschuldigung an die Öffentlichkeit zu gehen. Wir bitten Sie, zuzugeben, dass Sie zu den Institutionen gehören, die in der Vergangenheit Kinder im Stich gelassen haben, und Ihre Behauptung, „Kindesmissbrauch zu verabscheuen“, mit einer reumütigen Entschuldigung zu untermauern, wie es andere religiöse Institutionen getan haben, anstatt zu behaupten, dass Sie „nicht über die institutionellen Rahmenbedingungen verfügen“, um eine Untersuchung durch die IICSA zu verdienen.

In einem Ihrer eigenen Artikel Ihrer religiösen Zeitschrift Der Wachtturm (unter der Überschrift „Wenn ein Ältester einen Fehler macht“) erklären Sie, wie biblische Führer wie David sich entschuldigten und weshalb man das Vertrauen viel eher verliere, wenn man „versucht, einen Fehler zu rechtfertigen, zu ignorieren oder herunterzuspielen“, während man sich durch eine Entschuldigung „die Achtung der anderen verdient“. Wir begrüßen zwar Ihre kürzlich eingeführten kleinen Verbesserungen, wie z.B. die Änderung, dass Überlebende nicht mehr verpflichtet sind, sich ihren Peinigern zu stellen. Aber trotz jahrzehntelanger schädlicher Praxis fehlt es bei solchen Änderungen an jeglicher Entschuldigung. Jeder Versuch von Ihnen, den Eindruck zu erwecken, dass es solche Verbesserungen schon immer gegeben habe, ist unsensibel gegenüber den Opfern. Wir möchten Sie deshalb an einige Dinge erinnern, die unserer Meinung nach eine Entschuldigung verdienen.

Wir bitten um eine Entschuldigung für:

  • Das Versäumnis, alle Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs von Kindern den Behörden zu melden.
  • Überlebende zu zwingen, sich ihrem Täter in rein männlichen Rechtskomiteesitzungen stellen zu müssen.
  • Die Unterlassung der Überprüfung des Strafregisters aller Gemeindeältesten und Dienstamtgehilfen.
  • Das Fördern von ungebetenen Gemeindemitgliedern als Mentoren für Kinder von Alleinerziehenden.
  • Die Einführung der Praxis, dass ungebetene Amtsträger in Ihren Gemeinden Kinder einladen, sie beim Missionieren und zu Bibelkursen nach der Schule zu begleiten.
  • Kindern, die mit Einsamkeit zu kämpfen haben, zu empfehlen, sich mit älteren, alleinstehenden Männern anzufreunden, die in Ihren Gemeinden als Dienstamtgehilfen arbeiten.
  • Kinder zu lehren, dass man männlichen Ältesten wie Jesus vertrauen kann, währenddessen Sie es unterlassen, Eltern darüber zu informieren, dass einige Älteste eine Vorgeschichte von sexuellem Kindesmissbrauch haben.
  • Bekannten Täter*innen zu erlauben, an die Türen der ahnungslosen Öffentlichkeit zu klopfen.
  • Die Ächtung derjenigen zu fordern, die den Mund aufmachen (Hütet die Herde Gottes, Kapitel 12, Absatz 39 (4)) [Anm.: Der im Original verfügbare Link zur Publikation wurde aus Gründen des Copyrights in dieser Übersetzung weggelassen.]

Spaltungen verursachen, Sekten fördern (R̈om. 16:17, 18; Tit. 3:10, 11): Vorsätzlich die Einheit der Versammlung zu stören oder das Vertrauen der Brüder in die Leitung Jehovas zu untergraben, kann Abtrünnigkeit sein oder dazu führen (it-2 S. 907).

„Hütet die Herde Gottes“, Kapitel 12, Absatz 39 (4)

Wir laden Sie auch ein, zu erklären, wie Überlebende von sexuellem Kindesmissbrauch in Zukunft eine Entschädigung erhalten können, da die Organisation der Zeugen Jehovas im Vereinigten Königreich ihre Bemühungen um die Auflösung einzelner Wohltätigkeitsorganisationen der Gemeinde beschleunigt und lokale Gelder und Vermögenswerte unter den Schutz eines Unternehmenstreuhandfonds stellt.

Eine Entschuldigung kann zur Heilung beitragen und wird oft einer finanziellen Unterstützung vorgezogen. Wir sind der Meinung, dass es das Christlichste ist, was man tun kann, und deshalb appellieren wir an Sie:

„Bitte entschuldigen Sie sich.“

Im Namen aller britischen Überlebenden von sexuellem Kindesmissbrauch durch Jehovas Zeugen.

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Offener Brief an „Jehovas Zeugen in Österreich“

Im Sinne der Kinderrechte:
Elf Forderungen anlässlich des Wachtturm-Opfergedenktages 2020

Anlässlich des internationalen Gedenktages für die Opfer der Wachtturm-Organisation wiesen Aktivisten unter dem Motto „Kinderrechte gelten für alle – auch für Kinder der Zeugen Jehovas!“ auf die schwierige Situation von Kindern in der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas hin. Neben einer Kundgebung, die am Samstag, den 25. Juli 2020 im Zentrum Wiens am Stephansplatz stattfand, ging auch ein offener Brief an den Vorstand der Jehovas Zeugen in Österreich. Der Brief enthält elf Forderungen zur Respektierung der Kinderrechte bei den Zeugen Jehovas.

Erste Seite des offenen Briefes an den Vorstand der Jehovas Zeugen in Österreich.

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In Österreich hat die Gemeinschaft der Jehovas Zeugen seit 2009 den Status einer gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaft. In dieser Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt sie Aufgaben öffentlichen Interesses wahr. Damit sind neben religiösen auch soziale, gesellschaftliche und kulturpolitische Aufgaben gemeint, die dem Gemeinwohl dienen. Außerdem genießen Jehovas Zeugen Österreich dadurch verschiedene Privilegien.

Die Erfahrung zeigt leider, dass die religiöse Praxis der Jehovas Zeugen Elemente beinhaltet, die mit diesem Anspruch in Konflikt stehen. Als Opferhilfeverein ist JZ Help täglich mit enormem Leid konfrontiert: An den Verein wenden sich Betroffene und Fachpersonen mit Berichten zu Formen psychischer, körperlicher und sexueller Gewalt innerhalb der religiösen Gemeinschaft. Besonders Kinder sind davon in hohem Maß betroffen.

Zuständigkeit: Das Kultusamt

In Österreich fallen die religiösen Interessen der Staatsbürger*innen dem Kultusamt zu. Religionsfreiheit umfasst einerseits Rechte, die Kirchen und Religionsgesellschaften bei der Religionsausübung haben, und andererseits die Individualrechte, die jede*r Bürger*in hat. Zu letzteren gehört das Recht, die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft frei zu wählen, diese wechseln oder auch gar keiner angehören. Problematisch wird es, wenn eine Religionsgemeinschaft praktiziert, dass jemand bei Austritt seine Familie und sein soziales Umfeld verliert – hier sehen wir das Individualrecht der Religionsfreiheit unterlaufen.

Das Kultusamt ist in Österreich die Anlaufstelle, wenn es um Anliegen der österreichischen Staatsbürger*innen im Zusammenhang mit gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaften, wie zum Beispiel der Jehovas Zeugen in Österreich, geht. (Jene liegen außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Bundesstelle für Sektenfragen, weshalb diese selbst bei häufigen Anfragen nicht tätig werden darf.) Probleme und negative Erfahrungen sollten daher dem Kultusamt mitgeteilt werden.


Jedes Kind der Welt hat ein Recht darauf, gesund und sicher aufzuwachsen, sein Potenzial zu entfalten, angehört und ernst genommen zu werden.

Konvention über die Rechte des Kindes

Die elf Forderungen im Überblick

  1. Aufhebung des Kontaktverbotes und Aufgabe der sozialen Ächtung
  2. Achtung des Individualrechtes der Religionsfreiheit
  3. Keine Verängstigung durch Vorstellungen wie Teufel, Dämonen und Harmagedon
  4. Keine Überforderung von Kindern durch die religiöse Praxis
  5. Keine soziale Ausgrenzung von Kindern
  6. Keine Stigmatisierung von politischer und gesellschaftlicher Partizipation
  7. Keine Diskriminierung aufgrund von Geschlecht oder sexueller Orientierung
  8. Keine Stigmatisierung von höherer Bildung oder Karriere
  9. Kein Blutverbot im medizinischen Bereich
  10. Klare Distanzierung von körperlicher Gewalt in der Erziehung
  11. Behandlung von sexueller Gewalt gegen Kinder als Verbrechen

Detailliertere Informationen zu den Forderungen:

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Gericht bestätigt: Kritik an Jehovas Zeugen ist berechtigt

Medienmitteilung vom 8. Juli 2020

Wegweisendes Urteil rechtskräftig!

Zürcher Gericht bestätigt: Grundlegende Kritik an Jehovas Zeugen ist berechtigt
– Die religiöse Praxis verstösst gegen elementare Rechte der Mitglieder
– Auch Kinder sind von Ächtung betroffen
– Die Zwei-Zeugen-Regel begünstigt sexuelle Gewalt gegen Kinder

Zur vollständigen Medienmitteilung vom 8. Juli 2020

Pressestimmen

ifw -Institut für Weltanschauungsrecht – Artikel vom 13.01.2021
Nach Schweizer Gerichtsurteil: Muss den Zeugen Jehovas der KdöR-Status in Deutschland entzogen werden?
Fazit: Insgesamt ist also festzustellen, dass die Voraussetzungen zur Verleihung des Körperschaftsstatus‘ nicht vorliegen und nie vorgelegen haben. Deshalb muss diese rückgängig gemacht werden.

Confessio – Artikel vom 6. Oktober 2020
Gemeinschaftsentzug ist menschenrechtsverletzend – Wegweisendes Urteil zu Zeugen Jehovas in der Schweiz

seemoz – Artikel vom 6. August 2020
Niederlage für Jehovas Zeugen

Frankfurter Rundschau (FR) – Artikel vom 22. Juli 2020
Ächtung und Wahrheit

Süddeutschen Zeitung – Artikel vom 16. Juli 2020
Zwischen Achtung und Ächtung

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Beitrag bei Bruderinfo vom 11. Juli 2020
Schweizer Gericht bestätigt: Grundlegende Kritik an Jehovas Zeugen ist berechtigt

HPD-Interview mit Regina Spiess vom 10. Juli 2020
„Ein Staat darf Ächtung niemals dulden“

Frankfurter Allgemeine (FAZ) – Artikel vom 10. Juli 2020
Der Prüfstein des Anstoßes

Deutschlandradio – Beitrag vom 9. Juli 2020
Opferverein wirft Zeugen Jehovas Verstoß gegen Menschenrechte und die Verfassung vor

HPD – Humanistischer Pressedienst – Beitrag vom 9. Juli 2020
Zürcher Gericht bestätigt: Grundlegende Kritik an Jehovas Zeugen ist berechtigt

Schweizer Radio SRF – Beitrag in der Nachrichtensendung Rendez-vous am Mittag vom 9. Juli 2020
Urteil im Mobbing-Fall gegen Zeugen Jehovas (Website SRF)
Urteil im Mobbing-Fall gegen Zeugen Jehovas (podcast.de)
Artikel bei SRF und Interview mit Sektenexperten (ohne Anmoderation)

Neue Zürcher Zeitung (NZZ) – Artikel vom 9. Juli 2020
Die Zeugen Jehovas betreiben Mobbing, das bestätigt ein Zürcher Gericht – und bringt die Gemeinschaft damit auch in Deutschland in Verlegenheit

Richard Dawkins Foundation – Beitrag vom 9. Juli 2020
Wegweisendes Urteil rechtskräftig – Zürcher Gericht bestätigt: Grundlegende Kritik an Jehovas Zeugen ist berechtigt

Bundesarbeitsgemeinschaft Säkulare Grüne – FB-Post vom 8. Juli 2020
Einzigartiges Züricher Urteil zu Zeugen Jehovas auch in Deutschland wichtig.

kath.ch – Medienspiegel vom 8. Juli 2020
Wegweisendes Urteil rechtskräftig!

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Namensänderung in JZ Help

Aktualisierung vom 27.08.2022: Gericht urteilt gegen Jehovas Zeugen KdöR im Markenrechtsstreit mit JZ Help

Aktualisierung vom 15.12.2020: Richard Dawkins Foundation
Denn sie wissen, was sie tun – Wachtturmgesellschaft gegen „JZ.help“

27.06.2020
Mit Gründung des Vereins im März 2018 haben wir uns hauptsächlich an Zeugen Jehovas und Betroffene dieser Gemeinschaft gewandt. Wir hatten uns zu diesem Zeitpunkt entschieden, die Buchstaben JW auch in unserem Markenauftritt zu verwenden, da Insider die Buchstaben JW und JW.ORG sehr gut als Identifikation von Jehovas Zeugen erkennen.

Von Personen außerhalb der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas erhielten wir dagegen immer wieder Nachfragen, was JW denn bedeute und wir mussten erklären, dass die Buchstaben für den englischen Namen von Jehovas Zeugen „Jehovah’s Witnesses“ stehen.

Im letzten Jahr wurde dann unsere Marke von der Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania attackiert und Widerspruch gegen die Marke und die Verwendung der Buchstaben JW im Vereinsnamen eingelegt. Aus unserer Sicht ist das Ansinnen der Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania zwar rechtlich unbegründet, trotzdem wollten wir einen kostspieligen Rechtsstreit vermeiden und nicht unsere Zeit, Kraft und Mittel für die Verteidigung einer Marke einsetzen, sondern der Hilfe für Betroffene zukommen lassen.

Deshalb haben wir uns entschieden künftig als JZ Help aufzutreten. JZ Help e.V. ist inzwischen beim Registergericht Augsburg eingetragen und die sozialen Kanäle wurden ebenfalls umgestellt. Unsere Marke JZ ist im deutschen Markenregister eingetragen.

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