Spanischer Opferverein siegt vor Gericht gegen Jehovas Zeugen

Spanisches Gericht bestätigt die Einstufung der Zeugen Jehovas als destruktive Sekte

OelDiario,21. April 2026Die Opfer der Zeugen Jehovas haben erneut vor Gericht gegen die Religionsgemeinschaft gesiegt. Die Zivilabteilung des Provinzgerichts Madrid bestätigte das vorherige Urteil und erklärte, dass die von den Praktiken der Zeugen Betroffenen als Opfer gelten, einen Verein gründen und die Gemeinde als „destruktive Sekte“ bezeichnen dürfen, da sie durch die Meinungsfreiheit geschützt sind.

Das Urteil stützt sich zudem auf die in zahlreichen Aussagen ehemaliger Mitglieder angeprangerten Praktiken. Diese beschreiben interne Kontrollsysteme durch Disziplinarregeln und -komitees, sozialen und familiären Druck, insbesondere im Falle von Ausschluss oder abweichender Meinung, sowie soziale Isolation.

Der Rechtsstreit begann im Jahr 2019 und drehte sich um die Existenz der spanischen Vereinigung der Opfer der Zeugen Jehovas, ihre Statuten und ihre Beschwerden. Die Zeugen Jehovas kündigten an, gegen das Urteil Berufung einzulegen, da es unter anderem ihren Antrag auf 25.000 Euro Entschädigung ablehnt.

Den Originalartikel finden Sie hier.

Australien untersucht Jehovas Zeugen

Australische Parlamentarische Untersuchung beleuchtet Methoden hochkontrollierender religiöser Gruppen – Relevanz auch für Betroffene in Deutschland

Melbourne/Berlin, Juni 2026 – Die Inquiry into the Recruitment Methods and Impacts of Cults and Organised Fringe Groups des Parlaments von Victoria untersucht seit 2024 systematisch die Rekrutierungsstrategien, Kontrollmechanismen und Auswirkungen stark kontrollierender religiöser Gruppen. Mit 286 veröffentlichten Eingaben und mehreren öffentlichen Anhörungen zählt sie zu den umfassendsten staatlichen Untersuchungen dieser Art weltweit.

 Im Mittelpunkt stehen Gruppen wie Jehovas Zeugen, Scientology, Shincheonji, das Geelong Revival Centre, die City Builders Church und die Two by Twos. Die Eingaben dokumentieren ein breites Spektrum an Belastungen: psychologische Manipulation, soziale Isolation, familiäre Trennung, spiritueller Missbrauch sowie in einigen Fällen finanzieller Druck und systematische Überwachung.

 Mit 46 Eingaben dominiert die Gemeinschaft der Jehovas Zeugen die Untersuchung, gefolgt vom Geelong Revival Centre (25) und Scientology (10). Der Abschlussbericht der Untersuchung wird für den 30. September 2026 erwartet und soll Empfehlungen für Gesetzesreformen, Opferschutz und Präventionsmaßnahmen enthalten.

Warum ist diese Untersuchung für Betroffene im deutschsprachigen Raum relevant? 

Viele der genannten Gruppen sind international aktiv, darunter auch die Zeugen Jehovas. Die dokumentierten Muster – Kontrolle, Isolation, Angstnarrative, Ausschlussmechanismen – stimmen mit den Berichten deutscher Aussteiger und Aussteigerinnen überein. Das wird aus den von JZ Help veröffentlichten Überlebenswegen sowie der Zürcher Studie zu Gesundheit und Wohlbefinden ehemaliger Zeugen Jehovas ersichtlich.

Mit dieser Untersuchung wird ein staatlich anerkannter Referenzrahmen geschaffen, der Betroffenen hilft, ihre Erfahrungen einzuordnen und öffentlich sichtbar zu machen. Menschliches Leid, das durch religiöse Kontrolle und Traumatisierung entstanden ist, wird gewürdigt. Die Ergebnisse der Untersuchung können Impulse für deutsche Gesetzgebung, Beratungsstellen und Präventionsarbeit liefern. 

Was die Untersuchung zeigt

Hochkontrollierende religiöse Systeme sind kein Randphänomen, sondern ein internationales Problem mit erheblichen Auswirkungen auf psychische Gesundheit, Familienstrukturen und gesellschaftliche Teilhabe.

Originalartikel in ABC vom 26.02.2026

Kindheit bei den Zeugen Jehovas – Mirjam zu Gast bei Anna

Zu Gast bei Anna: Interview mit Mirjam von JZ Help vom 28. Juni 2026

In diesem packenden Gespräch über ihr Aufwachsen bei den Zeugen Jehovas streift Mirjam jedes der zentralen Konfliktthemen. Sie berichtet von einer durch Harmagedon-Ängste belasteten Kindheit (2:14), dem Vertuschen von psychischen Krankheiten (4:56) und der totalen Kontrolle der Organisation. Als ihre verbotene Liebe zu einem Nicht-Mitglied auffliegt (19:05), muss sie vor ein Rechtskomitee (32:49) und wird ausgeschlossen (41:12). Sie bemüht sich um Wiederaufnahme, in diesem Prozess erlebt sie die Gemeinschaft aber extrem lieblos und kalt (49:22). Sie zieht sich schrittweise zurück, womit der Kontakt zu den Eltern möglich bleibt. Schließlich steigt sie offiziell aus und wird ab da von den Eltern geächtet (1:10:11). Heute berät Mirjam beim Verein JZ Help Menschen, welche die Organisation verlassen wollen sowie Fachpersonen und engagiert sich in der Aufklärungsarbeit (1:16:21) .

Weitere Interviews von Mirjam in den Medien finden Sie hier.

Mitgliederversammlung in Augsburg

Ein Höhepunkt unserer jährlichen Vereinsagenda

Bei unserer Mitgliederversammlung in Augsburg vom 22. – 24.05.2026 konnten wir die eine oder den anderen endlich persönlich kennenlernen. Wir haben uns viel ausgetauscht, Ziele als Verein formuliert und an Strukturen gefeilt.

Es war ein lustiges produktives Wochenende – danke allen, die sich beteiligt haben. Für alle Mitglieder, die nicht dabei sein konnten, organsieren wir im Juni einen Informations-Event: Wir stellen vor, was wir als Verein bieten und zeigen, wo Ihr Euch einbringen können, Einladung folgt.

Jehovas Zeugen verlieren Klage gegen Bundesrepublik Deutschland

Jehovas Zeugen in Deutschland KdöR verlieren Klage gegen die Aufarbeitungskommission, resp. die Bundesrepublik Deutschland, zur Herausgabe des vertraulichen Protokolls des Werkstattgesprächs. Die betroffenen Mitglieder des Vereins JZ Help sind Beigeladene in dem Verfahren.

Termin der öffentlichen Verhandlung beim Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstr. 7 war am 29. Januar 2026 um 11:00 Uhr. 

Weitere Informationen finden Sie hier

+++ Weitere Details zum Urteil in Kürze +++

Landesdatenschutzaufsichten erkennen Datenschutzrecht der Zeugen Jehovas NICHT an

Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Bundesländer folgen nunmehr endlich unserer Auffassung, dass die Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen in Deutschand KdöR (RJZiD) kein eigenes Datenschutzrecht anwenden dürfen und damit der staatlichen Datenschutzaufsicht unterliegen.

Sind Sie aktiver oder ehemaliger Zeuge Jehovas und möchten Auskunft und Löschung ihrer Daten, die von der Religionsgemeinschaft gespeichert werden? Haben Sie bei Jehovas Zeugen eine Datenanfrage gestellt und keine zufriedenstellende Auskunft erhalten? Jetzt haben Sie die Möglichkeit eine Beschwerde direkt an Ihre zuständige Landesdatenschutzaufsichtsbehörde zu stellen.

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Zeitlicher Abriss

Am 17. September meldete Artikel 91, dass die Datenschutzaufsicht des Landes Sachsen-Anhalt das Datenschutzrecht der Jehovas Zeugen (JZ) in Deutschland, KdöR, nicht anerkennt.

Am 15. Oktober folgte die Meldung von Artikel 91, dass dieser Einschätzung fast alle Datenschutzaufsichtsbehörden folgen, bis auf Bayern und Bremen, denen offensichtlich noch keine Beschwerden vorliegen.

Laut Newsletter vom 24. Oktober teilen die Datenschutzaufsicht der RJZiD als auch die RJZiD selbst diese Einschätzung nicht und wenden weiterhin eigenes Datenschutzrecht an.

Erklärungen

Nachdem die Jehovas Zeugen in Deutschland die Rechte einer KdöR verliehen wurden, veröffentlichten diese am 25.09.2006 ihr erstes Amtsblatt. Dieses enthielt ihr erstes Statut. Das Statut regelte in § 17, dass Jehovas Zeugen für die Verarbeitung von Daten ihr eigenes Datenschutzgesetz anwenden würden.
1,5 Jahre später, mit Amtsblatt vom 26.03.2008, veröffentlichten die sie ihr erstes Datenschutzgesetz (Fassung vom 13.02.2008). Mit Amtsblatt vom 22.03.2011 veröffentlichten Jehovas Zeugen ein neues Datenschutzgesetz. 
Beide Datenschutzgesetze umfassten eine DIN A4 Seite des Amtsblattes und können auch nicht als umfassend angesehen werden. (siehe auch Rechtssprechung VG Hannover)

Entsprechend der DSGVO müssen anerkannte Religionsgemeinschaften umfassende Regelungen bezüglich des Datenschutzes zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der DSGVO vorweisen und anwenden; nur dann dürften weiterhin eigene Datenschutzregelungen angewandt werden inkl. der Errichtung einer eigenen Datenschutzaufsichtsbehörde. Die DSGVO trat am 24.05.2016 in Kraft.
Jehovas Zeugen hatten demnach keine umfassende Regelungen bezüglich des Datenschutzes zum Inkrafttreten der DSGVO.

Die Datenschutzaufsichtsbehörden folgen damit nun auch endlich unserer Auffassung: Jehovas Zeugen in Deutschland dürfen kein eigenes Datenschutzrecht anwenden und unterliegen der staatlichen Datenschutzaufsicht.

Bedeutung für Betroffene

Für Betroffene heißt es nun, dass bei Verstößen gegen die DSGVO bei der jeweiligen Landesdatenschutzaufsichtsbehörde angezeigt werden können. Bei Verstößen durch eine Versammlung bei der Landesdatenschutzaufsichtsbehörde des Bundeslandes in welcher sich die Versammlung befindet, bei Verstößen durch die RJZiD bei der Landesdatenschutzaufsicht des Landes Berlin.

Wenn jemand seine Rechte bezüglich seiner personenbezogenen Daten bei den Zeugen Jehovas gelten machen möchte, empfehlen wir ausdrücklich nicht um Löschung der Daten zu bitten. Erst einmal sollte eine Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO verlangt werden, dieses bei allen Versammlungen, welchen man angehörte, als auch bei der Religionsgemeinschaft selbst. 
Sind alle Daten herausgerückt worden? Dazu zählen z.B. auch alle Angaben der Berichtszettel, Verkündigerberichtskarte, Weitergabe der Daten an andere Stellen (inkl. der Daten, welche weitergegeben wurden), Daten aus einem (Rechts-)Komitee (verschlossener Umschlag), …
Wenn diese Datenauskunft nicht vollständig erfolgt ist, liegt ein Verstoß vor und kann entsprechend gemeldet werden.

Hilfe

Möchte jemand wirklich Zeit und Mühe aufwenden um seine Rechte geltend zu machen, so stehen wir gerne beratend zur Seite und sind erreichbar unter: thomas.brand(at)jz.help

Datenschutzaufsichtsbehörden

Hier finden Sie Links zu allen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (alphabetisch sortiert).


Umfangreiche Erläuterungen, Historie und Kritik an den geltenden Regeln des Datenschutzes der Jehovas Zeugen ist hier zu finden:
Datenschutzmängel (DSGVO)

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Ich war ein Zeuge

Dokumentarfilm über ehemalige Zeugen Jehovas ist nominiert für die 59. Hofer Filmtage

Aktualisierung vom 22.10.2025: Trailer

„Ich war ein Zeuge“ wurde für die 59sten internationalen Hofer Filmtage nominiert. Die Deutschlandpremiere findet am 23. Oktober 2025 anlässlich der Hofer Filmtage statt, Mitglieder des Vereins JZ Help werden vor Ort sein.

Für ein Fotoprojekt trifft Andreas Reiner Menschen, welche die Zeugen Jehovas verlassen haben. Aussteiger:innen berichten in berührenden Interviews von einer Kindheit im engen Glaubenskorsett, von Formen psychischer und sexualisierter Gewalt sowie den oft traumatischen Erfahrungen durch Ausschluss und Ächtung.

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Dank sichtlichmensch und teamwerkdiefilmproduktion bekommt ein Thema, das Zehntausende Menschen in Deutschland betrifft, Aufmerksamkeit.

Mehr zum Film: www.ichwareinzeuge.de

Hier können Sie Tickets für die Premiere bestellen.

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Sachsen-Anhalt erkennt Datenschutzrecht von Jehovas Zeugen NICHT an

Aktualisierung vom 30.11.2025:
Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Bundesländer folgen nunmehr endlich unserer Auffassung, dass die Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen in Deutschand KdöR (RJZiD) kein eigenes Datenschutzrecht anwenden dürfen und damit der staatlichen Datenschutzaufsicht unterliegen.


Veröffentlichung vom 22.09.2025:
Die Landesdatenschutzaufsicht von Sachsen-Anhalt erkennt in ihrem jüngst nachgereichten Tätigkeitsbericht 2023 (Punkt 31.9) das Datenschutzrecht der Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen in Deutschland KdöR nicht an. Damit gilt:
„Der Landesbeauftragte ist für Beschwerden gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten durch örtliche Vertreter oder Vereinigungen der Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen zuständig. Es kommen zwei Fallgruppen in Betracht. Zum einen beschweren sich Nichtmitglieder über Zeugen Jehova im Predigtdienst, zum anderen beschweren sich Mitglieder bzw. ehemalige Mitglieder gegen die örtlichen ‚Versammlungen'“.

Damit können sich Betroffene aus Sachsen-Anhalt zu Problemen im Datenschutz im Zusammenhang mit dem „Predigtdienst“ oder mit örtlichen „Versammlungen“ an den Landesbeauftragten Sachsen-Anhalts wenden.

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Kontaktdaten

Landesbeauftragte für den Datenschutz
Geschäftsstelle und Besucheradresse:

Otto-von-Guericke-Str. 34a
39104 Magdeburg

Postadresse:
Postfach 1947
39009 Madgeburg

Email: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de

Telefon: 0391 81803 – 0

Beschwerdeformular:
https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/service/online-formulare/beschwerde-anfrage


Weitergehende Informationen

Sachsen-Anhalt erkennt Datenschutzrecht von Jehovas Zeugen nicht an (Artikel 91)

Datenschutzprobleme bei Jehovas Zeugen

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Blutverbot bei Zeugen Jehovas – Filmabend mit Diskussion in der LMU/TU München

Am Donnerstag den 03.07.2025 fand um 18:45 Uhr im Walther Straub 
Hörsaal der Medizinischen Klinik die Aufführung des Films „The Children Act“ (2017) statt, indem es um das Drama der Bluttransfusionsverweigerung eines jungen Zeugen Jehovas geht.

Organisiert wurde die Veranstaltung mit ca. 200 Besuchern von Studenten und Studentinnen des M23-Kinos und der Kritischen Medizin Münchens.

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Udo Obermayer, Vorstand des Vereins JZ Help e.V., präsentiert einleitend einen kurzen Überblick über Zeugen Jehovas im allgemeinen, weshalb sie Bluttransfusionen o.ä. ablehnen und welche Problematik sich damit für die Betroffenen durch den Druck der Religionsgemeinschaft auf ihre Mitglieder ergibt.

Im Anschluss an den Film fand eine Podiumsdiskussion mit Fragen aus dem Plenum zu den zentralen Themen des Spannungsfelds zwischen Gesetz und persönlichem Gewissen, die Bedeutung des Kindeswohls, sowie zwischen religiöser Überzeugung und medizinischer Notwendigkeit statt.

Da für Zeugen Jehovas bei Annahme einer Bluttransfusion Sanktionen bis zum „Ausschluss“ aus der Gemeinschaft und damit auch Ächtung und Kontaktabbruch innerhalb der Familie drohen, wurde auch über die Notwendigkeit einer psychologischen Betreuung für die Patienten in einem solchen Fall diskutiert.

Weitere Informationen

Bluttransfusionsverbot im Allgemeinen

Blutverbot macht Kinder zu Märtyrern

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Tschechien erwägt Streichung der Religionszulassung von Zeugen Jehovas

Mehrere tausend Beschwerden wegen Kontaktabbruch und medizinischer Versorgung Minderjähriger

Übersetzung des Artikels von BRNO Daily vom Januar 2025

Das tschechische Kulturministerium erwägt die mögliche Aufhebung der Religionszulassung der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas und hat der Organisation einen Aufruf geschickt, ihre illegalen Aktivitäten einzustellen, sagte Ministeriumssprecherin Jana Zechmeisterova heute gegenüber CTK.

Das Ministerium habe Tausende Beschwerden von Zeugen Jehovas zu dem Vorschlag erhalten, die zunächst bearbeitet werden müssten. Verwaltungsverfahren seien noch nicht eingeleitet worden, sagte Zechmeisterova.

Sie sagte, das Ministerium habe begonnen, die eingegangenen Vorschläge zur Aufhebung der Registrierung der Religionsgesellschaft der Zeugen Jehovas (NSSJ) zu prüfen. Dabei gehe es vor allem darum, die sozialen Bindungen der Mitglieder und ihrer Familien zu schädigen und Minderjährigen die medizinische Versorgung zu verwehren, die ihren gesundheitlichen Bedürfnissen angemessen sei, berichten novinky.cz und iROZHLAS.cz .

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Das von Martin Baxa (ODS) geführte Kulturministerium wirft dem NSSJ fünf Vergehen vor, die innerhalb von drei Monaten hätten behoben werden sollen. Beide Beteiligten bestätigten gegenüber iROZHLAS.cz, dass die Vergehen nicht behoben worden seien.

„Das Ministerium prüft den Fall, aber derzeit läuft kein Verwaltungsverfahren“, sagte Zechmeisterova gegenüber CTK. „Das Ministerium wird über die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens entscheiden, nachdem es den Inhalt mehrerer tausend Beschwerden von NSSJ-Mitgliedern geprüft hat, die wir in den letzten Wochen erhalten haben.“ 

Die Beschwerden gegen Zeugen Jehovas beziehen sich auf die angebliche Schädigung sozialer Bindungen und familiärer Bindungen. Wenn Mitglieder die Religionsgemeinschaft verlassen, müssen andere Zeugen Jehovas ihre sozialen Kontakte zu ihnen stark einschränken und oft ganz abbrechen. Das Ministerium erklärte außerdem, es respektiere das Recht auf Religionsfreiheit und schätze den Beitrag seiner Glaubensbrüder zur Gesellschaft.

„Es gibt keinen rechtlichen oder lehrmäßigen Grund für die Aufhebung der Registrierung der Zeugen Jehovas“, zitierte iROZHLAS.cz David Kula, Leiter der PR-Abteilung der NSSJ. „Ein solcher Schritt wäre diskriminierend, illegal und würde für Tausende friedlicher Bürger der Tschechischen Republik einen massiven Eingriff in ihr religiöses Leben bedeute.


Weitere Informationen zu Rechtsentscheidungen gegen Jehovas Zeugen

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