Brumley – leitender Anwalt der Zeugen Jehovas verurteilt

Brumley
Philip Brumley – Leiter der Rechtsabteilung in der weltweiten Zentrale der Zeugen Jehovas in den USA

Philip Brumley, der Leiter der Rechtsabteilung der Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania (WTPA), der Hauptkörperschaft der Zeugen Jehovas in den USA, wurde am 23.08.2022 vom Landgericht Montana, USA, wegen falscher oder irreführender eidesstattlicher Aussagen in zwei zivilen Gerichtsverfahren wegen Kindesmissbrauch verurteilt (CV-20-52-BLG-SPW). Das Urteil wurde auszugsweise von JZ Help e.V. übersetzt.

Brumley beschrieb die Rolle der WTPA ausschließlich in der Gegenwart, eine bewusste Entscheidung, damit nur eine begrenzte Darstellung der Aktivitäten von WTPA zu liefern und eine rücksichtslose Missachtung von Dokumenten und anderen Beweisen für den relevanten Zeitrahmen für die Ansprüche der Klägerinnen.

Brumley verfolgte damit eine Prozessstrategie, die auch von den ihm untergeordneten deutschen Anwälten vor dem Landgericht Hamburg angewendet wurde und wird, indem

  • auf aktuelle Regelungen verwiesen wird, obwohl der zugrundeliegende Zeitraum bereits länger zurückliegt oder
  • die wesentlichsten Dokumente dem Gericht vorenthalten werden, insbesondere die geheimen Regelungen für Älteste,

um damit das Gericht zu täuschen.


Aus diesen Gründen entschied das Gericht am 14.04.2023 den Anwälten der Kläger 154.448,11 $ für das sanktionierte Verhalten von WTPA in diesem Fall und im Begleitfall Rowland gegen Watchtower Tract und Bible Society of New York, CV 20-59-BLG-SPW, zuzusprechen und lehnte den Antrag der WTPA ab, die Zahlung dieser Sanktion bis zur Berufung auszusetzen.

Übersetzung des Urteils – Auszug zu Philip Brumley

Seite 8 von 15 […]

In der Klage der Klägerinnen, die am 24. April 2020 eingereicht wurde, wird behauptet, dass der sexuelle Missbrauch der Klägerinnen in den 1970er und 1980er Jahren stattfand. (Doc. 1 at 7). Der relevante Zeitrahmen für die Analyse des Verhaltens von WTPS und seiner Beziehung zu verschiedenen Gemeinden der Zeugen Jehovas läge also in den 1970er und 1980er Jahren. WTPA reichte seinen Antrag auf Klageabweisung am 22. Juni 2020 ein, dem die eidesstattliche Erklärung von Brumley beigefügt war. (Dok. 14-1). 

Brumleys eidesstattliche Erklärung enthält mehrere Aussagen über die Rolle des WTPA und seine Beziehung zu den Zeugen Jehovas in Montana. Brumley erklärt:

  1. Ich bin Leiter der Rechtsabteilung der beklagten Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania („WTPA“).
  2. In dieser Funktion habe ich direkte Kenntnis von den in dieser eidesstattlichen Erklärung enthaltenen Informationen.
  3. Die WTPA ist eine gemeinnützige religiöse Mitgliedschaftsgesellschaft, die 1881 nach den Gesetzen für gemeinnützige Gesellschaften des Staates Pennsylvania gegründet wurde.
  4. Der eingetragene Sitz der WTPA befindet sich in 1 Kings Drive, Tuxedo Park, New York.
  5. Die WTPA hat ihr eigenes Vermögen, ihre eigenen Verbindlichkeiten, ihre eigenen Büros, ihren eigenen Vorstand und ihre eigenen leitenden Angestellten, getrennt von allen anderen Einrichtungen, die von den Zeugen Jehovas genutzt werden.
  6. WTPA ist weder die direkte noch die indirekte Mutter- oder Tochtergesellschaft eines anderen Unternehmens, das an dieser Klage beteiligt ist.
  7. WTPA hat keine (und hatte nie) Büros in Montana, besitzt keine Vermögenswerte in Montana und hat keine Angestellten in Montana.
  8. WTPA übt keine Geschäftstätigkeit in Montana aus und ist nicht für die Ausübung einer Geschäftstätigkeit in Montana registriert und war dies auch nie.
  9.  WTPA hat keinen Zustellungsbevollmächtigten für Prozesse in Montana.
  10. Die WTPA hat keinen Kontakt zu Versammlugen der Zeugen Jehovas in Montana.
  11. Die WTPA legt keine Richtlinien oder Verfahren für die Versammlungen der Zeugen Jehovas in Montana fest oder gibt diese weiter.
  12. Die WTPA ernennt oder entlässt keine Ältesten, Dienstamtgehilfen oder Verkündiger in Versammlungen von Zeugen Jehovas in Montana.
  13. Die WTPA besteht, um bestimmte geschäftliche Bedürfnisse der Zeugen Jehovas zu befriedigen, wozu unter anderem das Urheberrecht an Büchern, Zeitschriften, Liedern und Videos gehört. Sie leistet auch internationale humanitäre Hilfe für Gemeinden nach Naturkatastrophen.
  14. Zu den Veröffentlichungen, an denen WTPA Urheberrechte besitzt, gehören die Zeitschriften Der Wachtturm und Erwachet! sowie Bücher, Traktate und Broschüren, die dazu dienen, verschiedene Aspekte der Bibel zu erklären.
  15. Die WTPA ist weder Autor des wesentlichen Inhalts noch druckt sie gedruckte Exemplare der oben erwähnten Bücher, Zeitschriften, Broschüren und Traktate.
  16. Vielmehr werden die urheberrechtlich geschützten Materialien von der mitbeklagten Watchtower Bible and Tract Society of New York, Inc. (im Folgenden „WTNY“), einem eigenständigen Unternehmen, veröffentlicht.
  17. WTNY wurde nach dem Recht des Staates New York als gemeinnützige religiöse Körperschaft gegründet und besteht auch so. Ihr Hauptsitz befindet sich in Wallkill, New York.

Auch hier diente diese eidesstattliche Erklärung als einzige Beweisgrundlage für den Antrag von WTPA auf Klageabweisung.

Die Klägerinnen behaupten, dass viele dieser eidesstattlichen Erklärungen im Wesentlichen falsch und absichtlich irreführend sind. Die Klägerinnen behaupten ferner, dass Brumley seine eidesstattliche Erklärung in dem Wissen abgegeben hat, dass die Aussagen zumindest irreführend sind, in der Hoffnung, dass das Gericht die Klage der Klägerinnen abweisen würde, bevor die Ermittlungen in der Sache beginnen können. Betrachtet man die Aussagen selbst, so trifft es zu, dass Brumley die Informationen in verwirrender Weise formuliert hat.

Die Ansprüche der Klägerinnen beziehen sich hauptsächlich auf ein Verhalten, das in den 1970er und 1980er Jahren stattfand. Brumleys Aussagen beschreiben jedoch oft die Rolle und die Aktivitäten der WTPA innerhalb der Organisation der Zeugen Jehovas in der Gegenwart. Zum Beispiel erklärte Brumley, dass „WTPA keinen Kontakt zu Versammlungen der Zeugen Jehovas in Montana hat“ und dass „WTPA keine Richtlinien oder Verfahren für Versammlungen der Zeugen Jehovas in Montana festlegt oder verbreitet.“ (Dok. 14-1 bei 2). Diese Aussagen sagen nichts über die Aktivitäten der WTPA in den 1970er oder 1980er Jahren aus. Im Gegensatz dazu zeigen einige von Brumleys anderen Aussagen, dass Brumley zumindest in Bezug auf bestimmte Fragen Zugang zu den Aktivitäten der WTPA in der Vergangenheit hatte, wie z. B. wenn er erklärte: „Die WTPA hat keine (und hatte nie) Büros in Montana, besitzt keine Vermögenswerte in Montana und hat keine Angestellten in Montana“ oder „Die WTPA führt keine Geschäfte in Montana und ist nicht und war nie für die Ausübung von Geschäften in Montana registriert“.

Es ist verwunderlich, dass Brumley in der Lage war, das Verhalten von WTPA in der Vergangenheit zu bestimmten Themen zu beschreiben, während er sich zu anderen Themen, wie z. B. der gegenwärtigen Situation von WTPA, äußern konnte. Tatsächlich war es diese Diskrepanz in der Sprache, die das Gericht als so verwirrend empfand, dass es die gerichtliche Untersuchung zuließ, insbesondere als das Gericht Brumleys Aussagen mit den Beweismitteln verglich, die die Klägerinnen im Rahmen der eingegrenzten Untersuchung vorlegen konnten. (Doc. 32 at 5) („Zusammengenommen zeigen diese Beweisstücke und Brumleys eidesstattliche Erklärungen, dass die Rolle der WTPA bei den fraglichen Ereignissen unklar ist. Während Brumleys Behauptungen derzeit zutreffen mögen, zeigen die Beweisstücke der Klägerinnen, dass WTPA in der Vergangenheit möglicherweise eine größere Rolle in der Kirchenleitung gespielt hat – was auch die Versammlung in Hardin Montana einschließen könnte.“)

Die sprachliche Diskrepanz wird durch die von den Klägerinnenn in den Monaten seit der Einreichung des Entlassungsantrags der WTPA vorgelegten Beweisstücke und Dokumente noch vergrößert. So legten die Klägerinnen beispielsweise einen Brief eines ehemaligen WTPA-Präsidenten aus dem Jahr 1970 vor, in dem WTPA offenbar ein Mitglied einer Versammlung der Zeugen Jehovas aufgrund der Handlungen dieses Mitglieds entlässt. (Dok. 21-3). Ein weiteres von den Klägerinnenn vorgelegtes Dokument ist ein Schreiben der WTPA aus dem Jahr 2002 an einen Beamten von BBC-TV Panorama. (Dok. 21-4). In diesem Schreiben erläutert der Direktor des Büros für Öffentlichkeitsarbeit von WTPA ausführlich, wie die Organisation der Zeugen Jehovas auf Berichte über sexuellen Kindesmissbrauch reagiert, indem er von „unseren Verfahren“ und „unseren Regelungen“ spricht. (Id. bei 3). Weitere Briefe von WTPA beraten verschiedene Versammlungen der Zeugen Jehovas in Angelegenheiten, die den Umgang mit sexuellem Kindesmissbrauch durch Kirchenmitglieder einschließen, einschließlich Briefe, die „an alle Gremien der Ältesten“ gerichtet sind. (Docs. 29-1, 29-2, 29-3, 29-4). Schließlich legten die Klägerinnen kürzlich die eidesstattliche Erklärung des ehemaligen stellvertretenden Sekretärs und Schatzmeisters von WTNY, Don Adams, aus dem Jahr 1986 vor. (Dok. 117-1). Adams beschreibt die Struktur der Organisation der Zeugen Jehovas, einschließlich der einer leitenden Körperschaft, die alle Lehr- und Versammlungsaktivitäten der Zeugen Jehovas weltweit leitet. (Id. bei 2-3). Adams führt weiter aus: „Die Hauptkörperschaft, die von der Leitenden Körperschaft benutzt wird, ist die Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania … Unter der Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania leitet die Leitende Körperschaft 95 Zweigstellen durch Zweigkomitees, die der Leitenden Körperschaft über ihre Fortschritte berichten …“ (Id. at 3-4).

Zusammengenommen zeigen diese Dokumente, dass die WTPA in den vergangenen Jahrzehnten eine aktivere und zentralere Rolle bei der Arbeit der Versammlung der Zeugen Jehovas spielte. Die Dokumente zeigen auch, dass es Beweise für diese einflussreiche Rolle gab und dass Brumley als Leiter der Rechtsabteilung der WTPA in der Lage hätte sein müssen, auf diese Informationen zuzugreifen, als er seine beeidigten Erklärungen abgab. Indem er es offenbar versäumt hat, die Aktivitäten der WTPA in den vergangenen Jahrzehnten zu untersuchen und genauer zu beschreiben, zeigt Brumleys Verhalten zumindest eine rücksichtslose Missachtung einer genauen und wahrheitsgemäßen Darstellung der Rolle der WTPA. Schließlich könnte Brumley die früheren Aktivitäten der WTPA in Montana genau beschreiben, unabhängig davon, ob die WTPA in diesem Bundesstaat Niederlassungen unterhielt oder nicht oder ob sie in diesem Bundesstaat als Unternehmen registriert war. Brumley entschied sich jedoch dafür, den Kontakt und die Rolle von WTPA in Versammlungsangelegenheiten in Montana ausschließlich in der Gegenwart zu beschreiben. Dies zeigt dem Gericht eine bewusste Entscheidung, nur eine begrenzte Darstellung der Unternehmensaktivitäten von WTPA zu liefern und eine rücksichtslose Missachtung von Dokumenten und anderen Beweisen, die eine andere WTPA in den 1970er und 1980er Jahren beschreiben – der relevante Zeitrahmen für die Ansprüche der Klägerinnen. Brumleys Verhalten ermöglichte es WTPA, seinen Antrag auf Klageabweisung einzureichen, der dann das Verfahren 17 Monate lang durch gerichtliche Offenlegung und Anträge auf Erzwingung in die Länge zog.

Daher stellt das Gericht fest, dass Brumleys Verhalten gemäß 28 U.S.C. § 1927 strafbar ist und ordnet an, dass Brumley persönlich für die zusätzlichen Kosten, Auslagen und Anwaltsgebühren aufkommt, die den Klägerinnenn infolge von Brumleys eidesstattlicher Erklärung und dem daraus resultierenden Antrag auf Klageabweisung von WTPA entstanden sind. Die Klägerinnen legen dem Gericht eine eidesstattliche Erklärung vor, in der sie die Kosten und Auslagen darlegen, die ihnen unmittelbar durch ihre Bemühungen entstanden sind, auf den Antrag von WTPA auf Klageabweisung zu reagieren, und durch ihre Bemühungen, eine gerichtliche Offenlegung zu erzwingen. Das Gericht erlässt daraufhin eine ergänzende Verfügung, in der der genaue Betrag der Auslagen und Kosten festgelegt wird. 

[…] (Seite 14 von 15)


Kommentar zum Gerichtsprozess von Jason Wynne in englisch.


Rechtsentscheidungen gegen Zeugen Jehovas