Eine Zeugin Jehovas musste sich einer Operation unterziehen und verweigerte eine Bluttransfusion. Nachdem es zu einer lebensbedrohlichen Situation kam und und die Patientin nicht mehr ansprechbar war, wurde ihr Mann vom Gericht als Betreuer eingesetzt und dieser stimmte der Bluttransfusion zu. Später verklagte die Zeugin Jehovas die Ärzte. Die Klage wurde in der ersten Instanz und auch in der Berufung abgewiesen.
In ihrer Krankenakte hatte sie eine Erklärung hinterlegt, mit der Überschrift „Verweigerung der Zustimmung zur Bluttransfusion“. Auch eine Patientenverfügung lag vor die die Anweisung die die Anweisung enthielt „kein Blut“.
OLG München – Az: 1 U 4705/98
„Mutet ein Zeuge Jehovas einem nicht dieser Glaubensrichtung angehörenden Arzt zu, gegebenenfalls seine Behandlung zu übernehmen, und konfrontiert er ihn hierbei mit seiner eine Bluttransfusion verweigernden Patientenverfügung, kann er nicht davon ausgehen, auch wenn seine Erklärung eindeutig sein sollte, dass der Arzt sich in jedem denkbaren Fall unter Ausschaltung seines ärztlichen Gewissens gleichsam maschinenhaft daran halten und ihn im Falle des Falles auch sterben lassen würde.“
Quellen
Zeugin Jehovas überlebt dank Bluttransfusion – glücklich ist sie darüber nicht Rechtsdepesche, 30.01.2025
Bluttransfusion – Gericht stärkt Ärzte im Konflikt mit Zeugen Jehovas
medinfoweb.de, 24.01.2025