Watchtower Society attackiert unseren Verein

Aktualisierung vom 27.06.2020: Namensänderung in JZ Help, inzwischen ist auch unser YouTube-Kanal wieder entsperrt.

29.08.2019
Die Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania hat unseren YouTube-Kanal und unseren Instagram-Account sperren lassen wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen. Es ist zu befürchten, dass weitere Internet-Auftritte davon betroffen sein werden.

Wir widersprechen dieser angeblichen Markenrechtsverletzung auf das Schärfste .

Wir freuen uns einerseits, dass unsere Arbeit sogar bis in die USA registriert wird, da wir uns überwiegend an ein deutsches Publikum wenden. Andererseits zeigt diese Vorgehensweise auch, wie Jehovas Zeugen mit allen Mitteln versuchen, Kritiker und Aufklärer auszuschalten.

Bitte unterstützen Sie uns in unserem Bemühen weiterhin über Jehovas Zeugen und andere Sekten aufzuklären und deren Opfer zu beraten und ihnen zu helfen. Gerade in der aktuellen Situation sind wir auf ihre Spenden angewiesen.

Allen, die uns bereits unterstützen, möchten wir vielmals danken!

26. Juli – Internationaler Gedenktag für die Opfer der Wachtturm-Organisation

Weltweit machen Betroffene und Menschenrechtsaktivisten anlässlich des internationalen Gedenktages für die Opfer der Wachtturm-Organisation auf Grund- und Menschenrechtsverletzungen bei den Zeugen Jehovas aufmerksam – auch JZ Help e.V. und der Goldene Aluhut, u.a. mit einem Stand am Alexanderplatz in Berlin

Die Medienmitteilung finden Sie hier.

Weitere Informationen über das Ächtungs- und Kontaktverbot bei Jehovas Zeugen und die gravierenden Folgen sind hier zu finden.

Pressestimmen

SNA Radio
Wachtturm-Opfer-Gedenktag in Berlin

Humanistischer Pressedienst
Internationaler Gedenktag für die Opfer der Wachtturm-Organisation – Aufklärung auf dem Alexanderplatz

Berliner Kurier
Die Opfer Jehovas – hier packen zwei ehemalige Mitglieder der Sekte aus

Luzerner Zeitung
Zum «sozialen Tod» verurteilt – ein Gedenktag soll die Öffentlichkeit auf eine bedenkliche Praxis der Zeugen Jehovas aufmerksam machen.


Regina Spiess – Vorstandsmitglied unseres Vereins und ausgewiesene Sektenexpertin – siegt gegen Jehovas Zeugen vor Schweizer Gericht

Vorstandsmitglied JW Opfer Hilfe e.V.

Zürich, 10.7.2019 – Wir gratulieren zu diesem Erfolg! Das ist ein großer Tag für die Aufklärungsarbeit über Jehovas Zeugen. Zum ersten Mal werden wesentliche Kritikpunkte durch ein Gericht in der Schweiz bestätigt.

Update 7.7.2020: Inzwischen ist das Urteil rechtskräftig. Mehr Informationen hierzu finden Sie hier.

Kritik an Jehovas Zeugen

Wegen eines Interviews im Zürcher Tagesanzeiger vom 27.05.2015 «Zeugen Jehovas reissen Familien auseinander» zum internationalen Wachtturm-Opfer-Gedenktag wurde Regina Spiess wegen ehrverletzender, übler Nachrede von Jehovas Zeugen angeklagt.

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Zum Zeitpunkt des Interviews arbeitete sie als Sektenberaterin bei der Beratungsstelle infoSekta in Zürich. Die Jehovas Zeugen behaupteten, dass die Vorwürfe im Interview nicht wahr wären, wie z.B. die Existenz der Zwei-Zeugen-Regelung, die Ächtung von Ausgestiegenen oder Todesfälle infolge verweigerter Bluttransfusionen.

Gerichtsprozess und Urteil

Am 9. Juli 2019 fand der Prozess vor dem Bezirksgericht in Zürich statt. Der Tagesanzeiger berichtete darüber. Regina Spiess bezeichnete die Zeugen Jehovas u.a. als «hochproblematische Gemeinschaft, die bis auf die Ebene existentieller Identifikation versucht, manipulativ auf ihre Mitglieder einzuwirken». Auch würde die Organisation der Zeugen Jehovas für sich das Recht auf Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit einfordern, den eigenen Mitgliedern aber nicht gewähren. Das gegen außen abgeschlossene System und gewisse Regeln förderten zudem sexuelle Gewalt an Kindern.

Das Urteil lautete auf Freispruch, weil Regina Spiess die von ihr getroffenen Aussagen belegen (d.h. den Wahrheits- bzw. Gutglaubensbeweis erbringen) konnte. Sie habe, so der Richter, ihren Auftrag wahrgenommen und im Namen der Fachstelle infoSekta Aufklärungsarbeit geleistet.

Urteilsbegründung und Prozessdokumentation

Zur Urteilsbegründung und zur Prozessdokumentation geht es hier.

Pressestimmen

REPUBLIK – Alles was Recht ist – Kritik an Zeugen Jehovas ist erlaubt.
Was man alles über die Organisation sagen darf, z.B. dass bei den Zeugen Jehovas eine «Praxis der Ächtung» von Aussteigern herrsche, ihren Mitgliedern die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit nicht gewähren, dass Kinder in permanenter Angst leben und immer wieder Gläubige nach Verkehrsunfällen oder Frauen bei der Geburt sterben, weil sie keine Bluttransfusion akzeptieren dürfen. 

Nau.ch – Bezirksgericht Zürich spricht Ex-Infosekta-Mitarbeiterin frei.
Das Bezirksgericht Zürich hat am Dienstag eine ehemalige Mitarbeitern der Sektenberatungsstelle Infosekta vom Vorwurf der mehrfachen üblen Nachrede freigesprochen. Sie hatte sich in den Medien kritisch über die Glaubensgemeinschaft Zeugen Jehovas geäussert.

Tagesanzeiger – Bezirksgericht Zürich spricht Sektenspezialistin frei.
Zeugen Jehovas haben die Frau wegen kritischer Äusserungen in den Medien angezeigt. Sie sind vor dem Richter abgeblitzt.

Bluewin – Bezirksgericht Zürich spricht Sektenspezialistin frei.
Eine ehemalige Infosekta-Mitarbeiterin hatte sich in der Vergangenheit in den Medien kritisch gegenüber den Zeugen Jehovas geäussert. Vom gegen sie erhobenen Vorwurf der üblen Nachrede wurde sie nun aber vom Zürcher Bezirksgericht freigesprochen.

Der Landbote – Sektenexpertin wird freigesprochen.
Wegen Aussagen in einem Interview hatten die Zeugen Jehovas eine Mitarbeiterin der Beratungsstelle Infosekta angezeigt.

Baseler Zeitung – Bezirksgericht Zürich spricht Sektenspezialistin frei.
Zeugen Jehovas haben die Frau wegen kritischer Äusserungen in den Medien angezeigt. Sie sind vor dem Richter abgeblitzt.

Zürichsee-Zeitung – Sektenexpertin wird freigesprochen.
Wegen Aussagen in einem Interview hatten die Zeugen Jehovas eine Mitarbeiterin der Beratungsstelle Infosekta angezeigt.

Bieler Tagblatt – Sektenkritikerin freigesprochen.
Zürich Das Bezirksgericht Zürich hat eine frühere Mitarbeiterin der Sektenberatungsstelle Infosekta entlastet. Die Zeugen Jehovas hatten sie angezeigt.

Berner Zeitung – Bezirksgericht Zürich spricht Sektenspezialistin frei
Das Bezirksgericht Zürich sprach am Dienstag eine ehemalige Mitarbeiterin der Sektenberatungsstelle Infosekta vom Vorwurf der mehrfachen üblen Nachrede frei. Angezeigt hatten sie die Zeugen Jehovas wegen kritischer Äusserungen in den Medien.

Radio Sunshine – BEZIRKSGERICHT ZÜRICH SPRICHT SEKTENSPEZIALISTIN FREI.
Das Bezirksgericht Zürich hat am Dienstag eine ehemalige Mitarbeiterin der Sektenberatungsstelle Infosekta vom Vorwurf der mehrfachen üblen Nachrede freigesprochen. Angezeigt hatten sie die Zeugen Jehovas wegen kritischer Äusserungen in den Medien.

Jehovas Zeugen bereits 2015 mit Strafanzeige gescheitert

Anna Gunkel arbeitet als Physiotherapeutin und Fachberaterin Psycho-Traumatologie mit Menschen mit posttraumatischen Belastungsstörungen. Sie sagte im Interview: «Praktisch jede meiner Patientinnen, die bei den Zeugen Jehovas aufwuchs, wurde missbraucht»
(watson, 23.04.2015)

Der Anwalt der Zeugen Jehovas Oliver Huber leitete darauf hin Strafanzeige ein. «Die Beschuldigte habe mehrere unwahre ehrverletzende Äußerungen getätigt». Die Zeugen Jehovas blitzten jedoch ab, da die Staatsanwaltschaft die Voraussetzungen für eine Untersuchung als nicht gegeben ansah.
(watson, 22.10.2015)

Weitere Details zu Kritikpunkten bei Jehovas Zeugen

Hier finden Sie weitere Informationen.

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Italien – ex-Zeugin Jehovas stellt Strafanzeige wegen Ächtung

05.07.19 | Corriereromagna.it, RIMINI. Ihre Verwandten und langjährigen Freunde haben aufgehört mit ihr zu reden und wechseln die Strassenseite, wenn sie sie treffen. Die „Ältesten“ der Versammlung der Zeugen Jehovas, zu denen sie trotz einer internen Ermahnung gehört, haben die Ankündigung ihres Ausschlusses öffentlich in der Gemeinde bekanntgegeben. Dies gilt als Massnahme, damit die Anhänger innerhalb der Gruppe wissen, wen sie ab sofort meiden müssen sowie jeglichen Kontakt zu unterbinden haben.

Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet: Die noch zu prüfenden Straftatbestände sind Stalking, Verletzung der Privatsphäre und Verleumdung.

Hier geht es zur kompletten Übersetzung des Artikels.

Strafanzeige gegen Zeugen Jehovas

 SWR Aktuell Baden-Württemberg, 3.7.2019 – Mitglieder einer Opferschutzorganisation haben beim Polizeipräsidium Stuttgart Strafanzeige gegen führende Mitglieder der Zeugen Jehovas gestellt. Die Organisation wirft der Religionsgemeinschaft Prozessbetrug vor.

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Es wird den Zeugen Jehovas vorgeworfen, dass sie Mitglieder unter Druck setzten, wenn diese weiterhin Kontakt zu Aussteigern hielten. Dies verstoße gegen den vom Grundgesetz geforderten Schutz von Ehe und Familie. Vor Gericht hätten die Zeugen Jehovas dies anders dargestellt. 

Zudem werfen die Vertreter der „Jehovah’s Witnesses Opfer Hilfe“ der Religionsgemeinschaft vor, Mitglieder würden unter Druck gesetzt, wenn sie im Falle lebensbedrohlicher Krankheiten Bluttransfusionen akzeptierten. Darüber hinaus werde sexueller Missbrauch innerhalb der Zeugen Zehovas häufig nicht aufgeklärt.

Pressestimmen

Streit zu Kontakt mit Aussteigern – Opferorganisation stellt Anzeige gegen Zeugen Jehovas. Sie wirft der Gemeinschaft Prozessbetrugs vor.
Die Vorwürfe der Jehovah’s Witness Opfer Hilfe stützen sich auf ein Expertengutachten, eine Analyse der Literatur der Wachtturm-Gesellschaft sowie Zeugen Aussagen. Die Zentrale der Zeugen Jehovas im hessisichen Selters sieht die Vorwürfe als rufschädigend an.
Haller Tagblatt, 10.07.2019

Streit zu Kontakt mit Aussteigern – Opferorganisation stellt Anzeige gegen Zeugen Jehovas. Sie wirft der Gemeinschaft Prozessbetrugs vor
NWZ Göppinger Kreisnachrichten, 10.07.2019

Opferschutzorganisation beklagt Druck gegen Mitglieder – Strafanzeige gegen führende Mitglieder der Zeugen Jehovas
Kirche + Leben Netz, 03.07.2019

SWR: Strafanzeige gegen führende Mitglieder der Zeugen Jehovas – Verstoß gegen Schutz von Ehe und Familie?
Domradio.de, 03.07.2019

weitergehende Informationen

Hier finden Sie weitere Infos zu Ächtung & Kontaktverbot und Bluttransfusionsverbot.

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Kanada – Sammelklage wegen Kindesmissbrauch genehmigt

In Quebec wurde eine Sammelklage gegen Zeugen Jehovas genehmigt.

Die Sammelklage zielt auf 150.000 $ moralischen Schadenersatz und 100.000 $ Strafschadenersatz für jedes Mitglied der Kategorie ab. Wie viele Menschen letztendlich an der Sammelklage teilnehmen werden, ist noch ungewiss. Es sind alle aktiven und ehemaligen Zeugen Jehovas in Quebec aufgerufen, sich bei der Anwältin zu melden, sofern sie Opfer von Kindermissbrauch bei den Zeugen Jehovas wurden.

Artikel in the Canadian Press vom 05. März 2019

Großbritannien untersucht sexuellen Kindesmissbrauch bei Jehovas Zeugen

Patheos 04.05.2019 – Die unabhängige Untersuchung von sexuellem Kindesmissbrauch (Independent Investigation into Child Sexual Abuse – IICSA) des Vereinigten Königreichs wird ihre Untersuchungen auf eine Reihe religiöser Organisationen ausweiten, darunter auch auf die Zeugen Jehovas.

Die neue Untersuchung ist unabhängig von den laufenden Ermittlungen zum Schutz und zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch in der anglikanischen und römisch-katholischen Kirche und zielt nun auch auf nonkonformistische christliche Konfessionen, Baptisten, Methodisten, Islam, Judentum, Sikhismus und Hinduismus.

Die Untersuchung wird sich auch auf religiöse Einrichtungen wie Moscheen, Synagogen, Kirchen und Tempel erstrecken. Es werden die Orte untersucht, an denen Kinder über den Glauben unterrichtet werden, wie muslimische Medresen und christliche Sonntagsschulen, ebenso religiöse Jugendgruppen und Lager. Mehr als jede/r zehnte Überlebende von sexuellem Kindesmissbrauch, die/der sich an das Inquiry’s Truth Project der Untersuchung wandte, berichtete über sexuellen Missbrauch in einer religiösen Einrichtung. Von diesen gab fast ein Viertel an, dass sie in religiösen Organisationen missbraucht wurden, die in der jüngsten Untersuchung eingeschlossen waren.

Letztes Jahr kontaktierten mehrere Personen The Guardian mit Vorwürfen bzgl. sexuellem Kindesmissbrauch und anderer Misshandlungen in der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas im Vereinigten Königreich. Sie beschrieben eine Kultur der Vertuschung und Lüge, in der hochrangige Mitglieder der Organisation, die als Älteste bekannt sind, die Opfer davon abhalten, an die Öffentlichkeit zu gelangen.

Die Charity Commission führt ebenfalls eine Untersuchung zu Fragen des Kinderschutzes in der Watch Tower Bible and Tract Society of Britain, der Hauptzentrale der Zeugen Jehovas in Großbritannien durch, die ihrer Aufsicht untersteht.

Nick French, ein Überlebender sexuellen Kindesmissbrauchs bei den Zeugen Jehovas, begrüßt die Untersuchung: „Ein positiver Schritt, um die systematischen Mängel einer Gemeinschaft zu untersuchen, die sagt, dass sie sexuellen Kindesmissbrauch verabscheue, aber in der Praxis die Opfer zum Schweigen bringt.“ John Viney, dessen Tochter von einem Zeugen Jehovas missbraucht wurde, sagte: „Darauf haben wir lange gewartet.“ Viele ehemalige Zeugen Jehovas hätten jahrelang für eine Untersuchung gekämpft.

Eine der größten buddhistischen Organisationen im Westen, Shambhala International, die über mehr als 200 Meditationszentren auf der ganzen Welt und auch im Vereinigten Königreich verfügt, hat sich im vergangenen Jahr verpflichtet, Maßnahmen gegen den sexuellen Missbrauch durch ihre Lehrer zu ergreifen. Es gab auch Vorwürfe des Missbrauchs in anderen Glaubensorganisationen und -bewegungen, von denen einige zu Strafverfolgungsmaßnahmen geführt haben.

Die IICSA wurde 2015 gegründet, um Institutionen zu untersuchen, die es versäumt haben, Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen. Sie hat mehrere Anhörungen zu Missbrauch in der Church of England und der katholischen Kirche durchgeführt. Justin Welby, der Erzbischof von Canterbury und Führer der Church of England, und Vincent Nichols, der Erzbischof von Westminster und ältester katholischer Geistlicher in England und Wales, haben beide persönlich ausgesagt und sich für Missbrauch und Vertuschung entschuldigt. Die IICSA wird im Juli eine Voruntersuchung zu religiösen Organisationen durchführen, wobei für nächstes Jahr öffentliche Anhörungen geplant sind.

Europawahl – Wahlverbot bei Jehovas Zeugen?

In einer europaweiten Kampagne macht der Verein darauf aufmerksam, dass es Hinweise auf ein mögliches Wahlverbot bei Jehovas Zeugen gibt. Bereits der Versuch wäre ein schwerer Gesetzesverstoß und könnte die KdöR gefährden. Deshalb fordert der Verein alle Zeugen Jehovas auf, sich an den Wahlen zu beteiligen und ihre Erfahrungen an den Verein zurückzumelden.

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Aufforderung an alle Zeugen Jehovas – geht wählen

„Wir möchten alle Zeugen Jehovas auffordern: Nehmen Sie Ihr Grundrecht wahr und gehen Sie wählen! 

Warten Sie nicht länger auf Harmagedon – Gottes Krieg zur Vernichtung aller nicht-Zeugen Jehovas – und ein Leben im Paradies auf der Erde.

Gestalten Sie Ihre Zukunft jetzt. Nehmen Sie Einfluß auf die Weichenstellungen in Europa für die nächsten Jahre und Jahrzehnte!

Möchten Sie anonym bleiben – nehmen Sie an der Briefwahl teil.

 Stehen Sie sowieso kurz vor dem Austritt, dann gehen Sie in die Wahlkabine und sprechen Sie darüber. Tun Sie dies aber nur, wenn Ihnen bewußt ist, dass Sie die Konsequenz der sozialen Ächtung und des Kontaktverbots – auch in der Familie – tragen können.

Sollten Sie bereits Erfahrungen mit den Konsequenzen bei einer Wahlbeteiligung gemacht haben, bitte berichten Sie uns davon. info(at)jz.help

Weitere Erläuterungen finden Sie hier.

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Belgien – 70 Fälle von Kindesmissbrauch bei Jehovas Zeugen

Bei den Zeugen Jehovas in Belgien soll sexueller Missbrauch von Kindern einem Fernsehbericht zufolge an der Tagesordnung sein. Als Reaktion auf die Reportage des VRT-Reportagemagazins „Pano“ wurde eine Anlaufstelle für Opfer ins Leben gerufen: „Reclaimed Voices Belgien“. Innerhalb weniger Tage gingen 70 Meldungen ein.

„In Gesprächen, die wir bisher mit Opfern geführt haben, scheint das Trauma durch die anschließende Ausgrenzung aus der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas in einigen Fällen eine noch größere Wirkung zu haben als der Missbrauch selbst“, heißt es in einer Pressemitteilung. (vrt)

Hier geht es zu dem Artikel bei GRENZECHO.

Der Justizminister ist eingeschaltet und die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Mehr zum Thema Kindesmissbrauch bei Jehovas Zeugen finden Sie hier.

Sind Sie selbst Betroffene/r in Deutschland? Dann bitte melden Sie Ihren Fall an die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs.

Schweden – Gerichtsverfahren gegen Jehovas Zeugen wegen jugendgefährdender und diskriminierender Videos

Anläßlich der jährlichen Kongressserie „Seid mutig“,  die 2018 in Schweden stattfand, zeigten Jehovas Zeugen mehrere Videos mit Szenen der Weltvernichtung während Harmagedon. Nach Angaben der örtlichen Behörden sind die Filme gemäß der Gesetzgebung nicht für Minderjährige geeignet. Neben den unzulässigen Filmen zeigten die Zeugen Jehovas auch Videos mit diskriminierenden Botschaften gegenüber queeren Menschen. Auch damit hat die Religionsgemeinschaft gegen das Gesetz verstossen.

Diese problematische Medieninhalte für Kinder hatten 2019 eine Gerichtsverhandlung zur Folge, wie die Zeitung Nyheter im März 2029 berichtet.

Der angeklagte verantwortliche Zeuge Jehovas wurde im April 2019 verurteilt, gegen das Urteil sind die Zeugen Jehovas in Berufung gegangen. Das Berufungsgericht hat das Urteil jedoch bestätigt, so Nyheter im Februar 2020. Auch nach dem Urteil des Landgerichts hatten die Zeugen Jehovas weiterhin Filme bei Kongressen gezeigt, was zu mehreren neuen Polizeiberichten führte.

Unten die beiden Nyheter-Artikel von JZ Help auf Deutsch übersetzt.


Filmvorführung der Zeugen Jehovas vor Gericht: „Für Kinder nicht geeignet“

Artikel in Nyheter vom 25. März 2029, aktualisiert am 27. März 2019

Die Zeugen Jehovas zeigten eine große Sammlung von Filmen für Kinder, die Botschaften darüber enthielten, dass Homosexualität falsch ist. Am Montag fand ein Prozess gegen den Organisator statt – weil die Vorführung nicht vom schwedischen Medienrat genehmigt worden war.
„Die Gesetzgebung existiert, um Kinder vor schädlichen Inhalten zu schützen“, erklärte Staatsanwältin Lisa dos Santos gegenüber Crime of the Week.

Um Filme für Kinder unter 15 Jahren in der Öffentlichkeit zeigen zu dürfen, müssen sie vom schwedischen Medienrat genehmigt werden. Während des großen Treffens der Zeugen Jehovas in der Stockholmer Messe in diesem Sommer wurden den täglich rund 10 000 Besuchern 58 Filme gezeigt. Keiner der Filme, die auch Kindern gezeigt wurden, war zur Prüfung und Genehmigung eingereicht worden. Ein 64-jähriger Mann, der die religiöse Veranstaltung organisiert hatte, stand deshalb heute vor Gericht.

„Der Inhalt ist eigentlich zweitrangig, wichtig ist die Kontrolle. Die Gesetzgebung ist dazu da, Kinder vor schädlichen Inhalten zu schützen, und diese Regeln sollten für alle gelten“, sagte Staatsanwältin Lisa dos Santos.

Mehrere der Filme enthielten Botschaften wie die, dass gleichgeschlechtliche Beziehungen falsch sind und dass Menschen nicht an demokratischen Prozessen teilnehmen sollten.

Andere Filme enthielten Botschaften, dass man bestraft wird, wenn man sich gegen Gott stellt. Mehrere Filme auf der Website der Zeugen Jehovas sind Zeichentrickfilme, die sich an jüngere Kinder richten. Auch diese enthalten ähnliche Botschaften.

Filme, die zeigen, dass LGBTQ falsch ist

Mehrere der Filme enthielten Botschaften wie die, dass gleichgeschlechtliche Beziehungen falsch seien und dass Menschen nicht an demokratischen Prozessen teilnehmen sollten. Andere Filme enthielten Botschaften, dass man bestraft wird, wenn man sich gegen Gott stellt.
Mehrere Filme auf der Website der Zeugen Jehovas sind Zeichentrickfilme, die sich an jüngere Kinder richten. Auch diese enthalten ähnliche Botschaften.

Möchten von der Prüfung ausgenommen werden

Nach Ansicht der Zeugen Jehovas sind die Filme Teil ihrer religiösen Lehre und sollten daher nicht vom schwedischen Medienrat geprüft werden müssen.

„In einer demokratischen Gesellschaft sind die Meinungsfreiheit und die Religionsfreiheit notwendige und ausreichende Gründe für die Vorführung der Filme“, sagte Verteidiger Majeed Alnashi während des Prozesses.

Der 64-jährige Angeklagte sagte vor Gericht, dass die Filme im Zusammenhang mit allen Gottesdiensten gezeigt wurden.

„Wenn man uns nicht erlaubt, diese Filme ohne Prüfung zu zeigen, wird das alle Versammlungen der Zeugen Jehovas in 320 Gemeinden im ganzen Land beeinträchtigen“, sagte der 64-Jährige vor Gericht.

Ehemalige: „Wir wollen eine Debatte anstoßen “

Eine Verurteilung würde eine Geldstrafe nach sich ziehen, bei der Anklage selbst geht es nur darum, ob eine Erlaubnis zur Vorführung der Filme eingeholt wurde. Für die Zeugen Jehovas könnte die eigentliche Strafe darin bestehen, dass sie einige dieser Filme nicht zeigen dürfen. Genau das erhoffen sich mehrere ehemalige Zeugen Jehovas.

Mehrere von ihnen hatten sich am Montag vor dem Bezirksgericht Södertörn versammelt, um für die Rechte der Kinder zu demonstrieren.
„Dies ist der Anfang von etwas Großem. Wir wollen eine Debatte in der Gesellschaft anstoßen. Wir müssen die Religionsfreiheit verteidigen, aber wir müssen auch an die Kinder denken. Propaganda ist für Kinder nicht geeignet“, sagt Sabina Sjöberg, die vor 25 Jahren aus den Zeugen Jehovas ausgetreten ist. Für Sabina Sjöberg und die etwa zehn Demonstrierenden, die sich versammelt haben, ist der Gerichtsfall symbolisch.

Ihrer Meinung nach kann vieles von dem, was von den Zeugen Jehovas gepredigt wird, schädlich für Kinder sein.
„Ich bin mit der Angst vor Harmagedon aufgewachsen, und man hat uns beigebracht, dass die einzigen, die Gottes Krieg überleben werden, die Zeugen Jehovas sind. Die anderen werden auf der Erde liegen wie verrottende Leichen. Das ist nicht so lustig, wenn man das als Kind hört“, sagt Sabina Sjöberg.

Die Verhandlung in diesem Fall ist für den 3. April angesetzt.


Berufungsgericht bestätigt Urteil zu Filmen der Zeugen Jehovas

Artikel in Nyheter vom 14. Februar 2020

Das Berufungsgericht bestätigt das Urteil des Bezirksgerichts gegen einen Ältesten der Zeugen Jehovas, der verurteilt worden war, weil er auf der Stockholmer Messe 2018 Filme gezeigt hatte, die nicht vom schwedischen Medienrat für Kinder geprüft worden waren.

Der Älteste wurde im April verurteilt, weil er gegen das Gesetz über Altersgrenzen für die öffentliche Vorführung von Filmen verstoßen hatte.

Die Zeugen Jehovas legten gegen das Urteil Berufung beim Berufungsgericht ein und beriefen sich dabei auf die Religionsfreiheit und die Freiheit der Meinungsäußerung. Am Freitag gab das Berufungsgericht bekannt, dass es das Urteil des Landgerichts aufrechterhalten werde.

Im vergangenen Jahr stellte sich heraus, dass die Zeugen Jehovas auch nach dem Urteil des Bezirksgerichts weiterhin Filme bei ihren großen Versammlungen zeigten, was zu mehreren neuen Polizeiberichten führte.

Die Zeugen Jehovas wurden bereits mehrfach für die Filme kritisiert, die die Gemeinschaft für Kinder produziert. Unter anderem wurde den Filmen vorgeworfen, Homosexuelle zu diskriminieren und Kindern mit Unheilsbotschaften Angst zu machen.