EGMR – Arzt darf bewusstlosen Zeugen Jehovas Bluttransfusion geben

Zeugen Jehovas verlieren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR. Es entschied in einem Fall aus 2014, dass ein Arzt einem bewusstlosen Patienten eine Bluttransfusion geben darf, auch wenn er Mitglied der Zeugen Jehovas ist und dies nicht möchte.

Zitate aus dem Artikel von Exstra Bladet vom 05.11.2024:

Ärzte des Universitätskrankenhauses Odense versuchten, das Leben eines 67-jähren Zeugen Jehovas zu retten und gaben ihm deshalb eine Bluttransfusion, obwohl Lindholm dies aus religiösen Gründen nicht wollte und als Beweis eine Blutkarte in der Tasche hatte. Dort stand, dass der Patient auf keinen Fall Blut empfangen wollte, da er Mitglied der Zeugen Jehovas war.

Im Jahr 2022 wurde der Fall auch vor dem Obersten Gerichtshof in Dänemark abgewiesen, da das Gericht nicht der Ansicht war, dass die Rechte des Patienten verletzt worden seien.

Die Witwe des inzwischen verstorbenen Mannes glaubte, dass das Recht des Mannes auf Privat- und Familienleben sowie auf Religionsfreiheit verletzt worden sei, und setzte den Prozess fort, doch das Urteil fiel erneut nicht zugunsten der Zeugen Jehovas aus.

Danach haben Zeugen Jehovas Klage beim EGMR eingereicht. Hier kam man nun zu dem Schluss, dass die Ärzte so gehandelt haben, wie sie sollten.

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Bluttransfusionsverbot