Gericht urteilt gegen Recht auf Geheimhaltung

Ein Niederländisches Gericht hat gegen das Recht von Ältesten bei Jehovas Zeugen auf Geheimhaltung entschieden. Im Fall von Rechtskomiteefällen wegen Kindesmissbrauchs geben Älteste Informationen an andere weiter. Außerdem geht es dabei nicht um geistlichen Beistand, sondern um die Informationssammlung für das interne Gerichtsverfahren.

Deutsche Übersetzung

Artikel in Trouw, 08.05.2020

Die Razzien, die die Staatsanwaltschaft Ende 2018 gegen die Zeugen Jehovas durchführte, waren rechtmäßig. Älteste der Religionsgemeinschaft können sich nicht auf das Recht auf Geheimhaltung berufen. Das Gericht in Zwolle hat das am Freitag entschieden.

Die beschlagnahmten Dokumente können somit als Beweismittel für die strafrechtliche Untersuchung von neun (ehemaligen) Mitgliedern dienen, die des sexuellen Missbrauchs verdächtigt werden. Während der Razzien im November 2018 wurden Dokumente interner Gerichtsverfahren beschlagnahmt, die die Gemeinde nicht vorlegen wollte, als der Staatsanwalt darum bat.

Die Zeugen Jehovas bestritten die Rechtmäßigkeit der Razzien, weil sie sagten, die Dokumente würden unter das religiöse Privileg fallen: Sie müssten keine Informationen weitergeben, die ihnen in ihrer Rolle als Geistliche anvertraut wurden. Das Gericht entschied jedoch, dass in diesen Fällen – Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs, die von einem internen Gerichtsverfahren der Ältesten untersucht wurden – die Ältesten dieses Recht nicht geltend machen können.

Michael van Ling, ein Vorstandsmitglied der Zeugen Jehovas in den Niederlanden, sagt, die Aussage sei „sehr beunruhigend“ und die Glaubensgemeinschaft erwäge, Berufung einzulegen. „Wir erwarten von der Regierung, dass sie das Privileg unserer religiösen Diener respektiert“, sagt er.

„Vertraulichkeit ist anscheinend nicht absolut“

Nach Angaben des Gerichts gilt das Privileg nicht für die Ältesten, da Informationen über sexuellen Missbrauch fast immer bei anderen landen. Insbesondere wenn ein Rechtskomitee eingerichtet wird, um den Vorwurf zu untersuchen, wie dies in den Rechtskomiteefällen der Fall war. Daher laufen Menschen, die ihre Geheimnisse einem Ältesten anvertrauen, Gefahr, dass diese Geheimnisse mit anderen geteilt werden, sagte das Gericht.

Die Ältesten, die ein Rechtskomitee bilden, sollten festlegen, was mit dem Täter zu tun ist. Aus diesem Grund sind sie nach Angaben des Gerichts nicht mehr an der Bereitstellung von Unterstützung beteiligt, sondern sammeln Informationen und können daher nicht als spirituelle Betreuer mit Geheimhaltungspflicht angesehen werden.

Ein weiterer Faktor ist, dass die Ältesten beim Rücktritt aus dem Amt möglicherweise alle Informationen, Dokumente und Notizen, die sie haben, an die Organisation weitergeben müssen. „Anscheinend ist die Vertraulichkeitsverpflichtung eines Gemeindeältesten nicht absolut“, schreibt das Gericht im Urteil.

Es ist das zweite Mal in diesem Jahr, dass die Zeugen Jehovas einen Fall gegen die Regierung verloren haben. Im Januar reichten sie eine Klage ein, um die Veröffentlichung der Untersuchung darüber zu stoppen, wie ihre Gemeinde mit Vorwürfen des Missbrauchs umgeht. Diese Studie wurde von der Universität Utrecht im Auftrag der Regierung durchgeführt. Auch hier urteilte der Richter gegen die Gesellschaft.

Weitere Informationen:

Bericht zum Kindesmissbrauch bei Jehovas Zeugen im Auftrag der Niederländischen Regierung

Strikte Geheimhaltung gegenüber staatlichen Organen, auch bei Straftaten und polizeilichen Ermittlungen