Blutverbot für Kinder

Zeugen Jehovas - Tode durch Blutverbot für Kinder

Jehovas Zeugen verbieten ihren Mitgliedern – auch getauften, minderjährigen Kindern – im Religionsrecht Bluttransfusionen, auch wenn dies den Tod bedeutet.

Blutverbot macht Kinder zu Märtyrern

Die Erwachet!-Ausgabe vom 22.05.1994 auf den Seiten 9 bis 15 (siehe Titelbild) unter der Überschrift „Jugendliche, die Kraft besitzen, die ‚über das Normale hinausgeht’“ schildert  Minderjährige, die im Zusammenhang mit einer verweigerten Bluttransfusion verstorben sind, als heldenhafte Märtyrer.

Klare Forderung an Eltern

In der internen Publikation werden die Eltern angewiesen alles in ihrer Macht stehende zu tun, um eine Bluttransfusion für ihr Kind zu verhindern. Anweisungen im „Unserer Königsreichsdienst“ werden mit allen Anwesenden in der Versammlung besprochen.

„Ermuntere Eltern abschließend, den ganzen Artikel im Wachtturm zu wiederholen und ihre Kinder unverzüglich durch Gespräche über das biblische Gebot in Bezug auf Blut und entsprechende Rollenspiele auszurüsten, ihre Glaubensansichten mit Überzeugung darzulegen. Die Familienhäupter sollten sich überzeugen, dass jedes getaufte Kind sein „Dokument zur ärztlichen Versorgung“ mitführt und jedes ungetaufte Kind einen „Ausweis“ (auch getaufte Minderjährige sollten zusätzlich zum „Dokument zur ärztlichen Versorgung“ einen „Ausweis“ mitführen).“
(Unser Königsreichsdienst Dez. 2005, S. 2)

„Kinder von Zeugen Jehovas sollten außerdem stets ihr aktuelles, beglaubigtes und unterschriebenes Dokument zur ärztlichen Versorgung oder ihren Ausweis bei sich tragen.“
(Unser Königsreichsdienst Sept. 1994, S. 2)

„Unser Königreichsdienst“ vom September 1992 wurden MUSS-Anweisungen für Eltern in der Versammlung in der Woche vom 14. und 21.09.1992 mit allen Anwesenden besprochen.

„… wir müssen, schon bevor ein Notfall eintritt, fest entschlossen sein, Blut für uns und unsere Kinder abzulehnen, da wir unser Verhältnis zu Jehova kostbarer erachten als die Verlängerung des Lebens unter Missachtung des Gesetzes Gottes.“ (Seite 3, Abs. 3)

„Wir müssen jedoch deutlich darlegen, dass wir mit der Erlaubnis für die Behandlung unseres Kindes keine Erlaubnis für eine Bluttransfusion geben.“ (Seite 3, Abs. 6)

Unter der Überschrift „Hilfe von Seiten der Organisation Jehovas“ heißt es:
„In einer kritischen Situation mögen es Älteste für ratsam halten, für eine 24-stündige Wache zu sorgen, die vorzugsweise von einem Ältesten und einem Elternteil des Patienten oder einem anderen nahen Angehörigen gehalten wird. Bluttransfusionen werden oft gegeben, wenn alle Verwandte und Freunde abends nach Hause gegangen sind.“ (Seite 4, Abs. 10)

Für den Fall, dass es zur Einschaltung eines Richters kommt, werden u.a. folgende Anweisungen gegeben:

„In jedem Fall, in dem eine Konfrontation oder eine gerichtliche Auseinandersetzung droht, sollte die Rechtsabteilung der Gesellschaft eingeschaltet werden.“ (Seite 5, Abs. 18)

„Auch wenn wir geneigt sein mögen, zunächst unseren Glauben an die Auferstehung zu erklären und unseren festen Glauben daran zum Ausdruck zu bringen, dass Gott uns unser Kind wiedergeben wird, wenn es stirbt, könnte eine solche Antwort den Richter, dessen Hauptinteresse das körperliche Wohl des Kindes ist, lediglich zu der Überzeugung kommen lassen, dass wir religiöse Fanatiker sind …“ (Seite 6, Abs. 20)

„Allen Beteiliten sollte jedoch klar gemacht werden, dass wir uns als Eltern verpflichtet fühlen, weiterhin alles in unserer Macht stehende zu tun, um eine Transfusion zu verhindern.“ (Seite 6, Abs. 25)

„Geben wir daher niemals auf, selbst wenn ein Gerichtsbeschluss erfolgt ist.“ (Seite 6, Abs. 26)

„Ihr Eltern, trefft rechtzeitig die nötigen Vorbereitungen, um eure Kinder vor einer geistig verunreinigenden Bluttransfusion zu schützen (S. 6, Abs. 28).“

Gericht beurteilt die Verweigerung für Kinder als Verbrechen

Das Landgericht Hamburg stellte mit Urteil vom 27. November 2020 folgendes fest:

„Ihren Kindern medizinisch indizierte Bluttransfusionen zu verweigern darf als Begehung eines Verbrechens angesehen werden. „(1.4)

Erfahrungsberichte

Adrian Yeatts

Der 11-jährige Adrian Yeatts hatte Leukämie, lehnte aber Bluttransfusionen ab, durch die sein Leben möglicherweise verlängert worden wäre, „und bewies dadurch, daß er zu den vielen jungen Menschen gehört, die Gott den Vorrang geben.“

Chandra Sharp

Die dreijährige benötigte eine Herztransplantation. Sie hatte nur noch wenige Wochen zu leben. Ihre Eltern stimmten einer Herzverpflanzung zu, lehnten aber Bluttransfusionen ab. Am 29. Oktober pflanzte der Chirurg Chandra ein anderes Herz ein. Einen Monat später wurde berichtet, es gehe ihr gut.

Lenae Martinez

Die 12-jährige litt an Leukämie. Die behandelnden Ärzte beschlossen, ein Erythrozyten- und ein Thrombozytenkonzentrat zu transfundieren und unverzüglich mit einer Chemotherapie zu beginnen. Lemae und ihre Eltern verweigerten eine Bluttransfusion. Am 22. September 1993 um 6.30 Uhr — nach einer langen, schweren Nacht — starb Lenae in den Armen ihrer Mutter.

Crystal Moore

Die 17-jährige litt an einer entzündlichen Darmerkrankung. Am Sonntag, dem 18. Juni, wurde morgens eine Notoperation erforderlich, der Crystal auch zustimmte, doch sie weigerte sich nach wie vor, Blut zu akzeptieren. Am 22. Juni 1989 wurde dem Krankenhaus vorübergehend das Sorgerecht für Crystal zugesprochen, so daß Bluttransfusionen angeordnet werden konnten. Da sie dann doch kein Blut benötigte, wurde ihr auch keines übertragen.

Statt froh zu sein, dass Crystal überlebte, reklamieren Jehovas Zeugen , dass das auf eine Absage an Crystals Rechte hinauslief — das Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren, auf körperliche Unversehrtheit, auf Achtung der Privatsphäre und das Recht auf Religionsfreiheit.

Lisa Kosack

In der Nacht nach der Einlieferung in die Kinderklinik, erhielt die 12-jährige eine Bluttransfusion. Erwachtet kommentiert: „Wie herzlos und brutal dieses kranke, verängstigte 12jährige Mädchen mitten in der Nacht in einer fremden Umgebung behandelt wurde! .. wurde Lisa auf gemeinste Weise um Mitternacht eine Bluttransfusion aufgezwungen.“ Ein Gericht lehnte den Antrag des Krankenhauses auf Bluttransfusioen ab. Lisa starb friedlich zu Hause in den Armen ihrer liebevollen Eltern“.

Ernestine Gregory

Ernestine war 17 Jahre alt, als man bei ihr Leukämie feststellte. Sie und ihre Mutter weigerte sich, in die Verwendung von Blutprodukten einzuwilligen, die die Ärzte ihr zur Unterstützung einer Chemotherapie verabreichen wollten. Ernestine erhielt weder eine Chemotherapie noch Bluttransfusionen; sie starb aber dennoch nicht an Leukämie.

Zum Problemfeld Bluttransfuionsverbot geht es hier.